Bundesrepublik
Deutschland
Nationaler
Aktionsplan
zur Bekämpfung
von
Armut
und
sozialer
Ausgrenzung
(NAPincl)
2001 -
2003.- 2 -
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
und Gesamtstrategie......................................................................................
1
1. Förderung
der Teilnahme am Erwerbsleben und des Zugangs aller zu
Ressourcen,
Rechten,
Gütern und Dienstleistungen........................................................................................
4
1.1. Förderung
der Teilnahme am Erwerbsleben......................................................................
4
1.1.
a) Förderung des Zugangs zu einer langfristigen und
qualifizierten Beschäftigung für
alle
arbeitsfähigen Frauen und Männer durch
-
die Erarbeitung von begleitenden Programmen für die Angehörigen
der sozial schwächsten
Bevölkerungsgruppen,
bis diese eine Beschäftigung gefunden haben; dazu müssen die Mög-lichkeiten
der
Bildungspolitik ausgeschöpft werden.............................................................
4
1.
Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger...............................................................................
4
2.
Migrantinnen und Migranten......................................................................................................
6
3.
Behinderte Menschen
.................................................................................................................
8
4.
Jugendliche.. 10
-
eine Politik, die die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben
begünstigt; dazu gehört
auch
der Bereich der Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen........................................
12
1.
Kinderbet 12
2. Bessere
Vereinbarkeit durch Teilzeitbeschäftigung....................................................................
13
3. Pflege
von Familienangehörigen.................................................................................................
14
1.1
.b) Vermeidung von Unterbrechungen der beruflichen Laufbahn durch
Verbesserung
der
Beschäftigungsfähigkeit; Verwaltung von Humanressourcen,
Organisation des Arbeits-ablaufs
und
lebensbegleitende Weiterbildung.............................................................................
15
1.
Weiterbildung von Beschäftigten................................................................................................
15
2.
Lebensbegleitendes Lernen für alle.............................................................................................
16
1.2. Förderung
des Zugangs aller zu Ressourcen, Rechten, Gütern und
Dienstleistungen.... 17
1.2.
c) Organisation der Sozialschutzsysteme, so dass sie insbesondere
dazu beitragen, dass
-
gewährleistet ist, dass jedem die für ein menschenwürdiges
Dasein notwendigen Mittel zur
Verfügung
stehen
-
die Hindernisse bei der Aufnahme einer Beschäftigung überwunden
werden und sicherge-stellt
ist,
dass die Beschäftigungsaufnahme mit einem höheren Einkommen
einhergeht und
die
Beschäftigungsfähigkeit gefördert wird..................................................................................
17
1.
Sozialer Sc 17
2. Be 20
1.2.
d) Maßnahmen mit dem Ziel, jedem Zugang zu einer ordentlichen,
die Gesundheit nicht
beeinträchtigenden
Wohnung und der für ein normales Leben in dieser Wohnung nach ört-lichen
Gegebenheiten
erforderlichen Grundversorgung (Strom, Wasser, Heizung...) zu ge-währen.........
21.- 2 -1.2.
e)
Maßnahmen mit dem Ziel, jedem - auch im Pflegefall - Zugang zu
der notwendigen
medizinischen
Versorgung zu gewähren.......................................................................................
22
1.2.
f) Bereitstellung von Leistungen, Diensten oder begleitenden Maßnahmen
für die Be-troffenen,
die
ihnen tatsächlichen Zugang zu Ausbildung, Justiz und anderen öffentlichen
und
privaten Diensten wie Kultur, Sport und Freizeitbeschäftigung
ermöglichen..................... 24
1. Bildung........
24
2. Justiz............
25
3. Kultur,
Sport, Freizeit..................................................................................................................
26
2. Den
Risiken der Ausgrenzung vorbeugen..............................................................................
26
2. a)
Optimale Nutzung des Potentials der Gesellschaft des Wissens und
der neuen Informa-tionstechnologien,
wobei
zu gewährleisten ist, dass niemand davon ausgeschlossen bleibt,
wobei
unter anderem die Bedürfnisse von Behinderten besonders zu
beachten sind................. 26
2. b)
Politische Maßnahmen, damit gravierende Änderungen der
Lebensbedingungen ver-mieden
werden,
die zu einer Ausgrenzung führen können, insbesondere bei Überschuldung,
Verweis
aus der Schule oder Verlust der Wohnung.....................................................................
29
1. Überschul
29
2.
Wohnungs 30
3.
Schulverwei 31
2. c)
Maßnahmen zum Erhalt der Solidarität der Familie in all ihren
Formen......................... 32
1.
Familien mit Kindern..................................................................................................................
32
2.
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften............................................................................
33
3. Für
die sozial Schwachen handeln..........................................................................................
34
3. a)
Förderung der sozialen Eingliederung von Frauen und Männern,
die insbesondere
aufgrund
einer Behinderung oder ihrer Zugehörigkeit zu einer sozialen
Gruppe mit beson-deren
Eingliederungsschwierigkeiten
Gefahr laufen, in dauerhafte Armut zu geraten.............
34
1.
Behinderte Menschen
.................................................................................................................
34
2.
Migrantinnen und Migranten......................................................................................................
35
3.
Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten....................................................................
37
3. b)
Maßnahmen zur Vermeidung von Fällen sozialer Ausgrenzung von
Kindern, die diesen
Kindern
die besten Chancen für eine reibungslose soziale Eingliederung
bieten...................... 38
1.
Vermeidung von sozialer Ausgrenzung von Kindern.................................................................
38
2. Förderung
benachteiligter Kinder und Jugendlicher...................................................................
39
3. c)
Erarbeitung umfassender Maßnahmen für Gebiete, die mit den
Problemen der Aus-grenzung
konfrontiert
sind...........................................................................................................
42
4. Alle
Akteure mobilisieren.........................................................................................................
43
Anlage:
best practices - ausgewählte Beispiele aus den Bundesländern.-
2 -
Einleitung
und Gesamtstrategie
Die
Politik in der Bundesrepublik Deutschland zielt darauf ab, allen
Bürgerinnen und Bürgern eine aktive
Beteiligung
am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Geschehen zu ermöglichen.
Leitbild dieser Politik
ist ein
aktivierender und gleichzeitig vorsorgender Sozialstaat.
Armut und
soziale Ausgrenzung müssen durch eine vorbeugende Politik möglichst
verhindert werden.
Dazu gehört
eine Bildungs- und Beschäftigungspolitik, die es den Bürgerinnen
und Bürgern ermöglicht,
die
Chancen einer sich rasch entwickelnden Wirtschaft und
Gesellschaft wahrzunehmen. Dazu gehört
auch ein
umfassendes Sozialschutzsystem, das angemessene Leistungen
bereitstellt und die Bereitschaft
stärkt,
sich den Herausforderungen der heutigen Gesellschaft zu stellen.
Menschen,
die diesen Anforderungen aus eigener Kraft nicht gewachsen sind
und deshalb in Not geraten,
muss
schnell und effektiv geholfen werden. Die Hilfe soll dazu
beitragen, dass diese Menschen ihr Leben
möglichst
aus eigener Kraft bestreiten können. Armutskreisläufe dürfen
erst gar nicht entstehen.
Aus dem in
der Verfassung verankerten Schutz der Menschenwürde und dem
Sozialstaatsprinzip ergibt
sich aber
auch die Verpflichtung des Staates, Personen, deren Einkommen
trotz aller Bemühungen nicht
für ein
menschenwürdiges Dasein ausreicht, angemessen zu versorgen. Das
schließt die Möglichkeit zur
gesellschaftlichen
Teilhabe mit ein.
Diese
Politik wird in Deutschland auf allen staatlichen Ebenen von
Bund, Ländern und Gemeinden ver-folgt.
Die Länder
und Kommunen haben im deutschen Sozialschutzsystem eine tragende
Rolle. Die föde-rale
Struktur
und die verfassungsrechtlich geschützte kommunale
Selbstverwaltung bewirken dabei, dass
regional
und lokal unterschiedliche Strategien bei der Bekämpfung von
Armut und sozialer Ausgrenzung
verfolgt
werden. Die Beteiligung der nichtstaatlichen Akteure und eine
aktive Zivilgesellschaft sind eben-falls
von großer
Bedeutung. Dies gilt sowohl für die Sozialpartner, als auch die
Verbände der freien
Wohlfahrtspflege
und die vielen kleineren Organisationen und
Selbsthilfeinitiativen.
Für die
Menschen vor Ort sind die Kommunen und die Einrichtungen der
freien Wohlfahrtspflege die
ersten
Ansprechpartner. Die von ihnen - häufig unter Einbeziehung hohen
ehrenamtlichen Engagements -angebotenen
sozialen
Dienste tragen zur Sicherstellung einer umfassenden und
qualitativ hochwertigen
Versorgung
entscheidend bei und leisten einen bedeutenden Beitrag zur
Integration aller Bevölkerungs-gruppen.
Darüber
hinaus ermöglicht der Dialog dieser Akteure eine Politik, die
Erfahrungen aus unter-schiedlichen
Bereichen
mit einbezieht und auch regionale und lokale Besonderheiten
beachtet.
Deutschland
verfügt über ein gut ausgebautes System des sozialen Schutzes.
Kern dieses Systems sind
die
Sozialversicherungen, deren Leistungen an die Erwerbstätigkeit
anknüpfen und die Versicherten ge-gen
die großen
Lebensrisiken Alter, Krankheit, Invalidität, Pflegebedürftigkeit
und Arbeitslosigkeit absi-chern.
Darüber
hinaus führen staatliche Transferleistungen zu einer gezielten
Unterstützung von Familien
und
Auszubildenden sowie bei der Finanzierung angemessenen Wohnraums.
Das letzte Netz, das vor.- 2 --
3 -
Armut und
sozialer Ausgrenzung schützt, ist die Sozialhilfe.1 Sie
garantiert Menschen, die über kein aus-reichendes
Einkommen
und Vermögen verfügen, die Grundlagen für die Befriedigung
ihrer wirtschaftli-chen,
sozialen
und kulturellen Grundbedürfnisse. Die Sozialhilfe ist Hilfe zur
Selbsthilfe. Sie soll die
Betroffenen
nicht nur vor unmittelbarer Not bewahren, sondern ihnen durch
Beratung und Unterstützung
vor allem
dabei helfen, so schnell und so weit wie möglich unabhängig von
diesen Leistungen zu werden.
Auf die
Gewährung von Sozialhilfe besteht ein Rechtsanspruch.
Die
Schwerpunkte des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von
Armut und sozialer Ausgrenzung
liegen in
den Bereichen
- Integration
in den Arbeitsmarkt und Qualifizierung,
- Vereinbarkeit
von Beruf und Familie,
- Hilfe für
besonders gefährdete Personengruppen,
- Verbesserung
der Effektivität und Zielgenauigkeit der Hilfe.
Eine der
wichtigsten Ursachen für Armut und soziale Ausgrenzung ist längerfristige
Arbeitslosigkeit.
Arbeit führt
zu wirtschaftlicher Unabhängigkeit und erleichtert die Teilnahme
am gesellschaftlichen Le-ben.
Gesellschaftliche
Anerkennung und das persönliche Selbstwertgefühl sind in
unserer Gesellschaft
abhängig
von der Integration in das Arbeitsleben. Auch die Leistungen der
großen sozialen Sicherungs-systeme
knüpfen
an die Erwerbstätigkeit an. Deswegen birgt längerfristige
Ausgrenzung vom Arbeits-markt
u.a. auch
die Gefahr, im Alter von Armut betroffen zu sein.
Die Überwindung
der Arbeitslosigkeit ist das wichtigste politische Ziel der
Bundesregierung und das
effektivste
Mittel zur sozialen Eingliederung. Die Verbesserung der
wirtschaftlichen Rahmendaten
Deutschlands
hat in den vergangenen Jahren zu einer spürbaren Entlastung auf
dem Arbeitsmarkt geführt.
Die
Arbeitslosigkeit ist seit 1998 kontinuierlich gesunken, die Zahl
der Beschäftigten, insbesondere die
der
Frauen, steigt. Auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen geht zurück.
Hierzu hat die Politik der Bundes-regierung,
die sie
auch im Rahmen der koordinierten Beschäftigungsstrategie der
Europäischen Union
sowie im
Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit
verfolgt, einen entscheidenden
Beitrag
geleistet.
Die
Entwicklung der vergangenen Jahre hat allerdings gezeigt, dass
viele Betroffene auch bei einer Ver-besserung
der
allgemeinen wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Lage
nicht ohne weiteres in
den
Arbeitsmarkt integriert werden. Deswegen hat die Bundesregierung
trotz rückläufiger Arbeits-losenzahlen
die Maßnahmen
der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf einem hohen Niveau gehalten.
Sie hat
ein
besonderes Programm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit
aufgelegt, das Sonderprogramm zur
Bekämpfung
der Langzeitarbeitslosigkeit über das Jahr 2001 hinaus verlängert
und eine Qualifizierungs-offensive
gestartet.
Der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut und sozialer
Ausgrenzung
konzentriert
sich in diesem Bereich auf die am stärksten gefährdeten
Personengruppen, also insbesondere
1 Im
Folgenden wird zur besseren Verständlichkeit die Bezeichnung
"Sozialhilfe" synonym für die Hilfe zum Le-bensunterhalt
außerhalb
von Einrichtungen verwendet..- 3 --
4 -
langzeitarbeitslose
Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger, niedrig
Qualifizierte, Schwerbehinderte
sowie
Migrantinnen und Migranten. Dagegen werden die beschäftigungspolitischen
Maßnahmen im Na-tionalen
Beschäftigungspolitischen
Aktionsplan umfassend behandelt.
Im Rahmen
einer präventiven Politik hat die Qualifizierung der Betroffenen
einen besonderen Stellen-wert.
Arbeitslosigkeit,
Armut und Sozialhilfebezug stehen häufig in einem direkten
Zusammenhang mit
einem
schlechten schulischen und beruflichen Qualifikationsniveau. Die
Entwicklung der Wissensgesell-schaft
bietet
enorme Chancen, gleichzeitig kann sie aber auch das Problem
mangelnder Qualifikationen
weiter
verschärfen. Die Anforderungen an das Qualifikationsniveau der
Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer
steigen,
die bereits heute Benachteiligten drohen auch zu den Verlierern
der Wissensgesellschaft
zu werden.
Daher müssen die Systeme der Bildung, Ausbildung und
Weiterbildung die Voraussetzungen
dafür
schaffen, dass das Risiko sozialer Ausgrenzung frühzeitig
minimiert wird.
Längerfristige
Arbeitslosigkeit und Defizite in der beruflichen und allgemeinen
Bildung sind aber nicht
die
einzigen Gründe, die das Risiko sozialer Ausgrenzung erhöhen.
So sind z.B. auch allein Erziehende
und
Familien mit mehreren Kindern vergleichsweise häufig von
relativer Einkommensarmut betroffen
und von
Leistungen der Sozialhilfe abhängig. Deshalb strebt die
Bundesregierung die verstärkten Er-werbstätigkeit
von Frauen
an. Dies entspricht den Bedürfnissen einer immer größeren Zahl
von Frauen
und kann
auch dazu beitragen, das Armutsrisiko von Familien und allein
Erziehenden zu verringern. Eine
höhere
Erwerbstätigkeit von Frauen ist auch ein wichtiges Element für
die Verwirklichung der tatsächli-chen
Gleichstellung
von Männern und Frauen. Aufgrund der Probleme, denen Frauen
infolge tradierter
Rollenmuster
bei der Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung noch immer
häufig gegenüber
stehen,
sind hierzu vor allem die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit
von Erwerbsarbeit und Kinderer-ziehung
weiter zu
verbessern.
Neben den
bereits genannten Problemgruppen, deren Integration in den
Arbeitsmarkt mit einer gezielten
Beschäftigungs-
und Qualifizierungspolitik besonders gefördert wird, gibt es
auch Menschen, deren be-rufliche
Eingliederung
wegen einer Vielzahl persönlicher Probleme kaum möglich
erscheint. Auch sol-chen
Menschen
muss durch die Bereitstellung individueller Hilfen und sozialer
Dienste geholfen werden,
ein selbständiges
und in die Gemeinschaft integriertes Leben zu führen.
Schließlich
ist dafür Sorge zu tragen, dass die von den Systemen des
sozialen Schutzes geleistete Hilfe
zielgerichtet
und effektiv eingesetzt wird. Neben einem angemessenen Niveau der
Leistungen muss daher
auch
sichergestellt werden, dass diese leicht zugänglich sind,
schnell wirken und der Situation der Be-dürftigen
gerecht
werden. Die Art und Weise der Hilfegewährung darf keinesfalls
selbst den Zugang zu
diesen
Leistungen erschweren.
Solidarität
und sozialer Zusammenhalt sind Voraussetzungen für eine
wirtschaftlich erfolgreiche und
sozial
gerechte Gesellschaft. Schließlich wird eine Politik, die
Menschen in Not nicht allein lässt und das
Engagement
der Betroffenen fördert, auch von den Bürgerinnen und Bürgern
langfristig unterstützt wer-den.
Der
Nationale Aktionsplan verdeutlicht die in den kommenden zwei
Jahren geplanten Maßnahmen
zur Bekämpfung
von Armut und sozialer Ausgrenzung..- 4 --
5 -
1.1 Förderung
der Teilnahme am Erwerbsleben
1.1. a) Förderung
des Zugangs zu einer langfristigen und qualifizierten Beschäftigung
für alle arbeitsfähi-gen
Frauen und
Männer durch
- die
Erarbeitung von begleitenden Programmen für die Angehörigen der
sozial schwächsten Bevölke-rungsgruppen,
bis
diese eine Beschäftigung gefunden haben; dazu müssen die Möglichkeiten
der Bil-dungspolitik
ausgeschöpft
werden
1.
Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger
a)
Situation in Deutschland
Die hohe
Arbeitslosigkeit der letzten 20 Jahre und die auch dadurch
bedingte Steigerung der Sozialhilfe-ausgaben
hat dazu
geführt, dass sich die Kommunen als Träger der Sozialhilfe in
immer stärkerem Maße
in der
Beschäftigungsförderung engagieren. Am Jahresende 1999
erhielten in Deutschland knapp 2,8
Mio.
Personen Sozialhilfe. Darunter waren ca. 1,7 Mio. Personen im
erwerbsfähigen Alter (15-65), von
denen ca.
690.000 arbeitslos gemeldet und ca. 150.000 erwerbstätig waren.
Hintergrund
ist, dass Langzeitarbeitslose und Menschen, denen bereits der
erste Zugang zum Arbeits-markt
nicht
gelingt, häufig Anspruch auf - z.T. ergänzende - Sozialhilfe
haben, da Ansprüche auf Leis-tungen
der
Arbeitslosenversicherung erst gar nicht erworben werden konnten
oder die Leistungen der
Arbeitslosenversicherung
bzw. der Familienunterhalt nicht zur Deckung des soziokulturellen
Existenzmi-nimums
ausreichen.
Hierbei handelt es sich insbesondere um Menschen mit
unzureichenden Qualifikatio-nen,
eingeschränkter
Leistungsfähigkeit und Sprachdefiziten. Die immer noch zu hohe
Arbeitslosigkeit
verschärft
die Probleme dieser Menschen beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Lang
anhaltende Arbeitslosig-keit
kann zum
Verlust von Schlüsselqualifikationen und zu Resignation führen.
Sozialhilfe
ist vor allem Hilfe zur Selbsthilfe. Sie soll die Betroffenen in
die Lage versetzen, ihr Leben so
weit wie möglich
(wieder) aus eigener Kraft zu gestalten. Dieser Anspruch kann am
besten durch die
Integration
von arbeitsfähigen Hilfeempfängern in den Arbeitsmarkt
umgesetzt werden. Empfängerinnen
und Empfänger
von Sozialhilfe sind daher im Rahmen ihrer Fähigkeiten
verpflichtet, jede zumutbare
Beschäftigung
anzunehmen.
Nach dem
Bundessozialhilfegesetz können die Kommunen für Hilfesuchende,
insbesondere für junge
Menschen,
die keine Arbeit finden können, Arbeitsgelegenheiten schaffen.
Dazu werden in der Regel
sozialversicherungspflichtige
Arbeitsverhältnisse mit üblichem Arbeitsentgelt vereinbart.
Möglich
ist auch die Schaffung von Gelegenheiten zu gemeinnütziger und
zusätzlicher Arbeit. Auch da-bei
können
sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit üblichem
Arbeitsentgelt vereinbart wer-den;
möglich
ist aber auch der weitere Bezug laufender Hilfe zum
Lebensunterhalt zuzüglich einer ange-messenen
Entschädigung
(i.d.R. 2 bis 3 DM pro Stunde) für Mehraufwendungen.
Im Rahmen
der Hilfe zur Arbeit können sich die Kommunen auch
der Hilfe Dritter bedienen und in
jeder
geeigneten Weise Hilfe - unter Berücksichtigung der persönlichen
Fähigkeiten der Betroffenen -.- 5 --
6 -
gewähren.
Dazu zählen neben der sozialen Betreuung auch Hilfe bei der
Qualifizierung und Ausbildung,
das selbständige
Akquirieren von Beschäftigungsmöglichkeiten, Arbeitnehmerüberlassung
in gemeinnüt-ziger
Trägerschaft
(vgl. Anlage "best practice" Bayern) sowie die
Schaffung besonderer Anreize für die
Hilfeempfängerinnen
und -empfänger sowie - durch die Gewährung von Zuschüssen - für
Arbeitgeber
(vgl. Ziel
1.2 c) ).
Seit 1994
haben sich die Ausgaben der Kommunen für Maßnahmen der Hilfe
zur Arbeit mehr als ver-doppelt
und
beliefen sich 1999 auf rd. 2 Mrd. DM. Zum Umfang der kommunalen
Beschäftigungsförde-rung
liegen
keine umfassenden Angaben vor. Nach der letzten Umfrage des
Deutschen Städtetags aus
dem Jahr
1999 wurden 1998 mehr als 300.000 Personen, die Sozialhilfe
bezogen, im Rahmen der Hilfe
zur Arbeit
beschäftigt. Dies waren rund 50 % mehr als noch 1996. Etwa 50 %
dieser Beschäftigungsver-hältnisse
waren
sozialversicherungspflichtig abgesichert. In einer Reihe von Ländern
wird eine Über-gangsquote
von gut 20
% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den ersten Arbeitsmarkt
beobachtet.
Die
aktualisierten Ergebnisse der Umfrage für 2000 werden im Laufe
des 2. Halbjahres 2001 erwartet.
Die
Bundesländer unterstützen die Kommunen mit Landesmitteln und
Mitteln aus dem Europäischen
Sozialfonds
(ESF). Im Rahmen von Landesprogrammen wird die
sozialversicherungspflichtige Beschäf-tigung
von vorher
arbeitslosen Sozialhilfeempfängern und Sozialhilfeempfängerinnen
bei gemeinnützigen
Trägern
oder in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert.
Einsatzfelder sind u.a. Umweltschutz, so-zialer
Bereich
einschließlich Kinder- und Jugendhilfe, Denkmalschutz, Garten-
und Landschaftspflege.
Die Maßnahmen
beinhalten auch fachliche Anleitung und - soweit erforderlich -
sozialpädagogische
Betreuung.
Ziel ist die (Wieder)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit
der Betroffenen, deren Qualifi-zierung
und möglichst
die Vermittlung in reguläre Arbeit. Nach Abschluss der Maßnahme
erfüllen die
Betroffenen
i.d.R. die Voraussetzungen, um Leistungen der Bundesanstalt für
Arbeit zu erhalten sowie an
Maßnahmen
der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilzunehmen.
Darüber
hinaus haben einige Länder innovative Modelle entwickelt, um
Langzeitarbeitslose unabhängig
von deren
Verankerung in Arbeitslosen- oder Sozialhilfe wieder an den
Arbeitsmarkt heranzuführen (vgl.
Anlage
"best practice" Brandenburg). Außerdem bieten sie (z.B.
Hessen) den Kommunen finanzielle
Unterstützung
zur Fortentwicklung des vorhandenen Instrumentariums. Hierzu gehören
die Förderung der
Hilfeplanung
und von Vermittlungsagenturen ebenso wie die Verbesserung der
Arbeitsmöglichkeiten der
Sozialämter
durch Bezuschussung der Qualifizierung von Mitarbeitern und der
IT-Ausstattung.
b) Ziele
und Initiativen 2001 bis 2003
Um den
Erfahrungsaustausch im Bereich Hilfe zur Arbeit zu
intensivieren und auch bisher in diesem
Bereich
weniger engagierten Kommunen das nötige Know-how zu vermitteln,
wird auf der Homepage
des
Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (www.bma.bund.de)
seit Oktober 2000 eine Web-site
geführt,
auf der die bundesweite Praxis der Hilfe zur Arbeit -
Kommunale Beschäftigungsförderung
dokumentiert
wird. Hier werden u.a. rechtliche Grundlagen, Links zu den
kommunalen Spitzenverbänden.- 6 --
7 -
und
mittlerweile ca. 50 Erfahrungsberichte von Kommunen präsentiert,
die sich im Bereich der Hilfe zur
Arbeit
besonders engagieren und zum Teil innovative Wege gehen.
Um die
Vermittlung in Arbeit zu erleichtern und um überflüssige Bürokratie
abzubauen, soll die Zusam-menarbeit
zwischen
Sozialämtern und Arbeitsämtern nachhaltig verbessert werden.
Das am 01.12.2000 in
Kraft
getretene Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern
und Trägern der Sozial-hilfe
enthält für
beide Institutionen die generelle Verpflichtung zu einer besseren
Zusammenarbeit im
Wege von
Kooperationsvereinbarungen. Ziel ist, die Vermittlung in Arbeit
zu verbessern, die Wirksam-keit
der Hilfen
zur Eingliederung in eine Erwerbstätigkeit zu steigern und das
Verwaltungsverfahren bür-gernah
und
einfach zu gestalten.
Auf Grund
dieses Gesetzes fördert die Bundesregierung seit dem 01.01.2001
zunächst bis Ende 2002
regional
begrenzte, innovative Modellvorhaben zur Verbesserung der
Zusammenarbeit von Arbeitsämtern
und Trägern
der Sozialhilfe (MoZArT) im gesamten Bundesgebiet mit einem
Volumen von jährlich rd.
30 Mio. DM
(vgl. Anlage "best practice" Hamburg).
In dem
Projekt BIK - Beschäftigungsförderung in den Kommunen"
der Bertelsmann Stiftung erarbeiten
seit
November 2000 25 ausgewählte Kommunen in einem Reformnetzwerk Lösungsstrategien
zu ver-schiedenen
Problemfeldern
der lokalen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, die ab
Herbst 2001 in
Modellvorhaben
umgesetzt werden sollen.
Die
Modellvorhaben werden während ihrer Laufzeit wissenschaftlich
evaluiert. Die Evaluierung soll
Schlussfolgerungen
für eine stärkere Professionalisierung der kommunalen Beschäftigungsförderung
und
dadurch
eine schnellere und nachhaltige Eingliederung der Hilfeempfänger
und -empfängerinnen in den
Arbeitsmarkt
ermöglichen. Gleichzeitig ist die Entwicklung eines
Indikatorensystems für eine bundes-weite
Erfolgskontrolle
hinsichtlich der nachhaltigen Wirksamkeit der Maßnahmen der
Hilfe zur Arbeit
vorgesehen.
2.
Migrantinnen und Migranten
a)
Situation in Deutschland
Die 7,3
Mio. in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer (rd.
8,9 % der Gesamtbevölkerung,
Zahlen von
Ende 1999) tragen in erheblichem Umfang zum wirtschaftlichen
Wohlstand des Landes bei.
Gleichzeitig
ist diese Gruppe in besonderem Maße von der Arbeitslosigkeit
betroffen. So lag die allge-meine
Arbeitslosenquote
in den alten Bundesländern 2 für 1999 bei 8,8 %, während die
der ausländischen
Wohnbevölkerung
18,4 % betrug. Diese Differenz lässt sich vor allem mit
Defiziten bei der Sprachkom-petenz
und der
beruflichen sowie schulischen Qualifikation der Zugewanderten
erklären. Der Anteil der
Arbeitslosen
ohne abgeschlossene Berufsausbildung war 1999 in den alten Ländern
bei Ausländerinnen
und Ausländern
mit 78 % mehr als doppelt so hoch wie bei Deutschen (37,9 %).
Kinder ausländischer
2 In den
neuen Ländern sind lediglich zwischen 2 - 3 % der Wohnbevölkerung
nichtdeutscher Nationalität. Das
Problem
der hohen Arbeitslosigkeit von Ausländern stellt sich daher in
den neuen Ländern kaum..- 7 --
8 -
Herkunft
weisen trotz erheblicher Anstrengungen und Initiativen der
Bundesländer (vgl. Ziel 3.b) ) ver-gleichsweise
schlechtere
Bildungsabschlüsse auf und haben damit wesentlich schlechtere
Startchancen als
Deutsche.
Ausländerinnen und Ausländer haben auch eine geringere
Ausbildungsbeteiligung: ein Drittel
der Ausländerinnen
und Ausländer zwischen 20 und 29 Jahren ist ohne Erstausbildung,
wobei selbst Ju-gendliche
mit guten
Schulabschlüssen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz
zu finden.
Die
Bundesrepublik nimmt zur Zeit außerdem jährlich ca. 100.000 Spätaussiedlerinnen
und Spätaussied-ler
und deren
Angehörige auf. Bis Anfang 2001 waren dies insgesamt über 4 Mio.
Personen. Die Auf-nahme
erfolgt,
weil diese Gruppe als Angehörige der deutschen Minderheiten im
Gebiet des ehemaligen
Ostblocks
im Zusammenhang mit dem zweiten Weltkrieg erheblichen
Benachteiligungen ausgesetzt wa-ren,
die bis
heute nachwirken. Sie und ihre Familienangehörigen erhalten bei
ihrer Aufnahme in die Bun-desrepublik
die
deutsche Staatsangehörigkeit. Insbesondere die Jugendlichen
sprechen aber überwiegend
kein
Deutsch und haben daher schlechtere Chancen, einen
Ausbildungsplatz zu finden.
Unabhängig
vom unterschiedlichen Aufenthaltsstatus sind diese Personen mit
den gleichen Problemen
hinsichtlich
sprachlicher, beruflicher und sozialer Integration konfrontiert
wie Ausländer bzw. -innen.
Die
Bundesrepublik fördert den Spracherwerb zugewanderter Menschen
mit verschiedenen Maßnahmen:
-
Erwachsene Spätaussiedler, Asylberechtigte und jüdische
Emigrantinnen und Emigranten aus den
Nachfolgestaaten
der Sowjetunion erhalten im Rahmen des Arbeitsförderungsrechts
ganztägige
Sprachkurse
von sechsmonatiger Dauer.
- Ausländische
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen
können an
Sprachkursen
teilnehmen, die 2001 in Höhe von 34 Mio. DM von der
Bundesregierung finanziert
werden.
- Für
jugendliche Spätaussiedler und anerkannte Flüchtlinge stellt
die Bundesregierung mit dem
"Garantiefonds"
im Haushaltsjahr 2001 143 Mio. DM jährlich zur Verfügung, um
vor allem
Maßnahmen
der sprachlichen Integration sowie Vorbereitung und Unterstützung
des Studiums zu
fördern.
Ausländische
Frauen und Männer mit einem auf Dauer angelegten
Aufenthaltsstatus haben unter den
gleichen
Voraussetzungen wie Deutsche Zugang zu den
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Bundes
und der Länder.
Der Ausländeranteil an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung
der Bundesanstalt für
Arbeit
erreichte mit 7,7 % im Jahr 1999 einen Höchstwert. Diese Quote
ist aber, gemessen am Ausländer-anteil
an allen
Arbeitslosen, immer noch zu gering.
Auch die
Teilnahme ausländischer Jugendlicher an dem seit Januar 1999
laufenden Sofortprogramm
JUMP (s.u.)
ist mit einem Anteil von 8,6 % im Dezember 2000 noch steigerungsfähig.
Die Beteiligung
jugendlicher
Spätaussiedler lag dagegen bei über 14 %.
Weitere
berufliche Maßnahmen, die im wesentlichen im Rahmen von
Modellprojekten durchgeführt wer-den,
zielen auf
die Förderung der Ausbildungsbeteiligung und Berufsvorbereitung
ausländischer Arbeit-nehmerinnen
und
Arbeitnehmer sowie der Ausbildungsbereitschaft ausländischer
Betriebe..- 8 --
9 -
Zahlreiche
Bundesländer haben zusätzlich spezielle Förderprogramme zur
beruflichen und sozialen Integ-ration
von Ausländern/-innen
und Spätaussiedlern/-innen (vgl. Ziel 3.a) ).
b) Ziele
und Initiativen 2001 - 2003
Die
Beteiligung von Migrantinnen und Migranten und insbesondere von
jugendlichen Migrantinnen und
Migranten
an der Aus- und Weiterbildung sowie den berufsintegrierenden Maßnahmen
soll verbessert
werden. Es
wird angestrebt, ihre Teilnahme entsprechend ihrem Anteil an den
Arbeitslosen zu erhöhen.
Vorhandene
Förderinstrumente sollen besser auf den Bedarf dieser Personen
ausgerichtet werden. Dabei
ist nicht
nur von Defiziten, sondern vielmehr von vorhandenen Stärken wie
z.B. der Bilingualität und
Bikulturalität
auszugehen. Die Migrantinnen und Migranten sollen nicht nur
passive Teilnehmer an Maß-nahmen
sein. Ihre
Eigenverantwortung und ihr Selbsthilfepotenzial müssen
angesprochen werden.
Die
Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung eines neuen
Gesamtsprachkonzepts, das 2002 in Kraft
treten und
die Sprachförderung strukturell und qualitativ verbessern soll.
Die Förderung soll künftig ein-heitlich
erfolgen
und alle Zuwanderer und Zuwandererinnen mit einem auf Dauer
angelegten Aufent-haltsstatus
innerhalb
von drei Jahren nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik
Deutschland erreichen.
Das Bündnis
für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit hat sich
darauf verständigt, ein Akti-onsprogramm
"Verbesserung
der Bildungschancen von Migrantinnen und Migranten"
aufzulegen, in des-sen
Umsetzung
alle Akteure (Bund, Länder, Kommunen, Sozialpartner, NRO'en)
eingebunden sein sol-len.
Über die
konkrete Ausgestaltung wird derzeit beraten.
3.
Behinderte Menschen
a)
Situation in Deutschland
In
Deutschland gab es Ende 1999 etwa 6,6 Mio. anerkannte
Schwerbehinderte - ca. 8 % der Wohnbevöl-kerung.
Darunter
sind ca. 3,1 Mio. Frauen, 127.000 Kinder unter 16 Jahren und 3,4
Mio. Personen im
Rentenalter.
Ca. 1,1 Mio. (Stand: Oktober 1998) von ihnen können eine Beschäftigung
unter den üblichen
Bedingungen
des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben, während rund 5,2 Mio.
nicht im Arbeitsleben
stehen. Im
November 2000 waren 175.735 Schwerbehinderte arbeitslos (darunter
67.972 Frauen). Hinzu
kommen
weitere, statistisch nicht erfasste Gruppen Behinderter oder von
Behinderung bedrohter Men-schen.
In
Deutschland gilt der Grundsatz "Rehabilitation vor Rente".
Das bedeutet, dass behinderte und von Be-hinderung
bedrohte
Menschen Leistungen der medizinischen und beruflichen
Rehabilitation erhalten, die
den Zweck
verfolgen, die Arbeitsfähigkeit (wieder) herzustellen bzw. zu
erhalten. Die einschlägigen
Sozialleistungen
sind in verschiedenen Gesetzen geregelt; sie werden
voraussichtlich zum 1. Juli 2001 in
einem
eigenständigen Gesetz neu geordnet und effektiviert (vgl. Ziel 3.a)
Zur
Verbesserung der Chancen schwerbehinderter Menschen im
Arbeitsleben dienen darüber hinaus die
besonderen
Hilfen nach dem Schwerbehindertengesetz. Danach bestehen folgende
Instrumente:.- 9 --
10 -
- die
Pflicht öffentlicher und privater Arbeitgeber mit mindestens 20
Arbeitsplätzen, 5 % der Ar-beitsplätze
mit
Schwerbehinderten zu besetzen; wird der Beschäftigungspflicht
nicht in ausrei-chendem
Maße
nachgekommen, muss der Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe
entrichten,
- der
besondere Kündigungsschutz für alle Schwerbehinderten nach
Ablauf von sechs Monaten,
- zusätzliche
Leistungen für Schwerbehinderte zu ihrer Eingliederung ins
Arbeitsleben.
Außerdem
verpflichtet das Gesetz die Arbeitgeber zur Ausstattung der
Arbeitsplätze mit den notwendigen
technischen
Arbeitshilfen sowie zur Gestaltung und Unterhaltung von Arbeitsräumen,
Einrichtungen,
Maschinen
und Geräten mit dem Ziel, dass eine möglichst große Zahl von
Schwerbehinderten beschäftigt
werden
kann. Schwerbehinderte sollen so beschäftigt werden, dass sie
ihre Kenntnisse und Fertigkeiten
voll
verwerten können. Ihr berufliches Fortkommen soll vom
Arbeitgeber gefördert und die Teilnahme an
ständiger
beruflicher Weiterbildung erleichtert werden.
Die Erfüllung
der o.g. Beschäftigungspflicht wird von der Bundesanstalt für
Arbeit überwacht. Im Okto-ber
1999 wurde
für das Bundesgebiet eine tatsächliche Beschäftigungsquote von
3, 7 % ermittelt.
Das
Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe, die von den Arbeitgebern zu
zahlen ist, die ihrer Beschäfti-gungspflicht
nicht
nachkommen, betrug 1999 rund 990 Mio. DM. Sie wird mit Vorrang für
die Einstel-lung
und Beschäftigung
Schwerbehinderter verwendet. Außerdem fließen diese Einnahmen
in spezielle
Werkstätten
für Behinderte. Dort werden behinderte Menschen, die keinen
Zugang zum allgemeinen Ar-beitsmarkt
haben,
entsprechend ihren Fähigkeiten qualifiziert und beschäftigt.
Derzeit stehen dort ca.
190.000 Plätze
zur Verfügung.
Mit dem
Ziel, die seit Jahren überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit
schwerbehinderter Menschen
abzubauen,
ist am 1. Oktober 2000 das Gesetz zur Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter
in Kraft
getreten. Es soll die Chancengleichheit schwerbehinderter
Menschen im Arbeits- und Berufsle-ben
verbessern
und dazu beitragen, die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter
schnellstmöglich und nach-haltig
abzubauen.
b) Ziele
und Initiativen 2001 - 2003
Erklärtes
Ziel des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Schwerbehinderter ist es, die Zahl der
arbeitslosen
Schwerbehinderten bis Oktober 2002 um etwa 25 % - das sind rund
50.000 - zu verringern.
Das Gesetz
sieht außerdem ein Bündel von Maßnahmen vor, mit denen
arbeitslose schwerbehinderte
Menschen
wieder in Arbeit gebracht werden sollen.
Insbesondere
wird durch das Gesetz das System von Beschäftigungspflicht und
Ausgleichsabgabe um-gestaltet.
Die Höhe
der Ausgleichsabgabe ist nunmehr davon abhängig, inwieweit der
Arbeitgeber die
Beschäftigungspflicht
erfüllt. Die Staffelung soll dazu beitragen, die Arbeitgeber zu
motivieren, die Be-schäftigungsquote
zu erfüllen.
Des
weiteren normiert das Gesetz die Verpflichtung der Arbeitgeber,
im Rahmen der Erfüllung der Be-schäftigungspflicht
die
Belange schwerbehinderter Frauen besonders zu berücksichtigen..-
10 --
11 -
Darüber
hinaus werden die Rechte der Schwerbehinderten und der
Schwerbehindertenvertretungen ge-stärkt
sowie die
besonderen Verpflichtungen der Arbeitgeber ausgebaut. Neu
geschaffen ist auch ein
Rechtsanspruch
Schwerbehinderter auf Übernahme der Kosten für eine notwendige
Arbeitsassistenz
durch die
Integrationsämter. Die Kosten werden aus den jeweils zur Verfügung
stehenden Mitteln aus der
Ausgleichsabgabe
aufgebracht.
Neben der
Verbesserung der beschäftigungsfördernden Instrumente des
Schwerbehindertenrechts und
weiterer
Maßnahmen soll ein flächendeckendes Netz von
Integrationsfachdiensten und Integrationsunter-nehmen,
-betrieben
und -abteilungen zur Eingliederung Schwerbehinderter in das
Arbeitsleben auf- bzw.
ausgebaut
werden.
Die
Bundesregierung wird bis zum 30.06. 2003 einen umfassenden
Bericht über die Beschäftigungssitua-tion
behinderter
Menschen vorlegen und Vorschläge für weitere Maßnahmen
unterbreiten.
In
zahlreichen Bundesländern laufen Aktionsprogramme zur
beruflichen Integration behinderter Men-schen,
so z.B.
das Programm des Landes Nordrhein-Westfalens Mit gleichen
Chancen leben, das zum
Ziel hat,
bis zum Jahr 2002 eine verbesserte schulische, berufliche und
soziale Teilhabe behinderter Men-schen
zu
erreichen, oder das Programm "Behinderte machen einen guten
Job" in Hamburg, das die ver-besserte
Integration
von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt erreichen will.
Landesmittel
werden
auch für regionale Projekte im Rahmen der
Gemeinschaftsinitiative Beschäftigung der Europäi-schen
Union
Aktionsbereich HORIZON verwendet, so z.B. Projekte
zur beruflichen Eingliederung von
Mädchen
und jungen Frauen mit Behinderungen.
4.
Jugendliche
a)
Situation in Deutschland
Da die
Arbeitslosenquote der Jugendlichen unter der aller Altersgruppen
liegt, können die Jugendlichen
insgesamt
nicht als Problemgruppe angesehen werden. Bestimmte Gruppen,
insbesondere Jugendliche
ohne oder
mit schlechtem Schulabschluss, sind aber gefährdet, keinen
Ausbildungsplatz zu erhalten und
infolge
dessen dauerhaft schlechtere Beschäftigungsaussichten zu haben.
In den neuen Ländern besteht
allerdings
auf Grund des dort immer noch vorhandenen
Ausbildungsplatzdefizits und der geringeren Stu-dierneigung
auch für
Jugendliche ohne Benachteiligungen ein Risiko, keinen
Ausbildungsplatz zu finden.
Daher gibt
es Förderinstrumente, die darauf zielen, möglichst allen
Jugendlichen den erfolgreichen Ab-schluss
einer
berufliche Ausbildung zu ermöglichen. Im Rahmen der Regelförderung
nach dem Dritten
Buch
Sozialgesetzbuch (Arbeitsförderungsrecht) kommen in Betracht:
-
Berufsausbildungsbeihilfe für Teilnehmer und Teilnehmerinnen an
berufsvorbereitenden Bildungs-maßnahmen
und für
Auszubildende, denen die für die Ausbildung erforderlichen
Mittel zur Deckung
des
Bedarfs für den Lebensunterhalt, die Fahrkosten, die sonstigen
Aufwendungen und die Lehr-gangskosten
nicht
anderweitig zur Verfügung stehen,
-
Ausbildungsbegleitende Hilfen, z.B. Stützunterricht und sozialpädagogische
Betreuung für Jugendli-che
in
betrieblicher Ausbildung, um den Ausbildungserfolg zu sichern,
sowie.- 11 --
12 -
- außerbetriebliche
Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher.
Von diesen
Maßnahmen profitieren in erheblichem Umfang die wegen ihrer
mangelnden Sprachkompe-tenz
benachteiligten
jugendlichen Ausländer und Spätaussiedler.
Um den
Abbau der Jugendarbeitslosigkeit zu beschleunigen, hat die
Bundesregierung im November 1998
darüber
hinaus das Sofortprogramm zum Abbau der
Jugendarbeitslosigkeit (JUMP) beschlossen, das
am 01.
Januar 1999 in Kraft getreten ist. Dieses Programm beinhaltet
Ausbildungsangebote für Jugendli-che,
die keinen
Ausbildungsplatz gefunden haben, Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote,
sowie
Lohnkostenzuschüsse
zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt für arbeitslose
Jugendliche, die von
der Regelförderung
nicht (mehr) erreicht werden. Das Sofortprogramm ist ein zusätzliches
Angebot, das
die
bestehenden Instrumente der Arbeitsverwaltung, der Länder und
Kommunen jugendspezifisch er-gänzt.
In den
Jahren 1999 und 2000 wurden durch das Sofortprogramm zusätzlich
268.000 Jugendliche
gefördert.
b) Ziele
und Initiativen 2001 - 2003
Das
Sofortprogramm wurde über das Jahr 2000 hinaus verlängert. Im
Jahr 2001 stehen erneut 2 Mrd. DM
zur Verfügung.
Die Bundesregierung trägt der unterschiedlichen regionalen
Entwicklung der Jugendar-beitslosigkeit
Rechnung,
indem sie den Anteil der neuen Länder um 200 Mio. DM auf 1 Mrd.
DM erhöht.
Zum 1.
August 2001 werden im Rahmen der umfassenden Reform des
Ausbildungsförderungsrechts auch
die
Bedarfssätze für die Berufsausbildungsbeihilfe deutlich
angehoben werden. Von einer Einkommens-anrechnung
wird bei
Teilnehmerinnen und Teilnehmern berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen
in
Zukunft
vollständig abgesehen.
Daneben
gibt es eine Reihe von Modellversuchen zur Benachteiligtenförderung,
in die insbesondere auch
die jungen
Ausländer und (Spät-)Aussiedler einbezogen sind. Hierzu gehören
unter anderem folgende
Vorhaben:
-
Innovative Maßnahmen zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung
an- und ungelernter junger
Erwachsener
(Frankfurt a.M.),
-
Entwicklung von Curricula für den berufsbezogenen Fachunterricht
in türkischer Sprache (Köln)
-
Entwicklung von Qualifikationsbausteinen an neuen Beschäftigungsfeldern
für Benachteiligte
(Paderborn/Gütersloh)
- hands
on media Erprobung eines Gesamtkonzeptes der
Berufsvorbereitung im Mediensektor
für
sozial benachteiligte Jugendliche (Berlin)..- 12 --
13 -
1.1 a) Förderung
des Zugangs zu einer langfristigen und qualifizierten Beschäftigung
für alle arbeits-fähigen
Frauen und
Männer durch
- eine
Politik, die die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben begünstigt;
dazu gehört auch der Be-reich
der
Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen
In den
letzten Jahren hat es weit gehende Verbesserungen bezüglich der
Vereinbarkeit von Familie und
Beruf
gegeben. Nach wie vor erschweren aber gesellschaftliche
Strukturen, die auf der Vorstellung der
traditionellen
Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen basieren, eine
befriedigende Balance zwi-schen
Familie
und Beruf. Dies gilt für Männer und Frauen gleichermaßen. Es
sind tatsächlich jedoch
überwiegend
die Frauen, die wegen der Übernahme von Kinderbetreuung oder der
Pflege von Angehöri-gen
bei der
Berufsausübung erheblich eingeschränkt sind, obwohl sie ebenso
wie Männer eine qualifi-zierte
und
kontinuierliche Beschäftigung anstreben.
Die Zahl
der erwerbstätigen Frauen ist in den letzten Jahrzehnten in
Deutschland kontinuierlich gestiegen.
Die
Erwerbstätigenquote der Frauen betrug 1999 nach dem Mikrozensus
56,9 %. Darin sind allerdings
auch eine
Vielzahl geringfügig beschäftigter Frauen (insbesondere in den
alten Ländern) enthalten, die
sozialversicherungsfrei
etwas "hinzuverdienen" und damit keine
Arbeitslosengeldansprüche, aber einge-schränkte
Rentenanwartschaften
erwerben.
1.
Kinderbetreuung
a)
Situation in Deutschland
Die Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen ist Aufgabe der Kinder- und
Jugendhilfe, die von den
Kommunen
in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe
wahrgenommen wird. Die Ta-geseinrichtungen
für
Kinder werden durch die Länder, Gemeinden, freien Träger und
Elternbeiträge fi-nanziert.
Die
Finanzierung erfolgt schätzungsweise zu 70 % durch Länder und
Kommunen, zu 20 %
durch die
freien Träger und zu 10 % durch die Eltern (präzise Daten sind
auf Grund der unterschiedlichen
Finanzierungssysteme
nicht verfügbar). Im Jahre 1998 haben Länder und Gemeinden 19,3
Mrd. DM aus-gegeben.
Jedes Kind
vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt hat
Anspruch auf den Besuch eines
Kindergartens.
Die Kommunen haben diesen 1996 eingeführten Anspruch umgesetzt.
Bundesweit betrug
die
Versorgungsquote für das Jahr 1998 rund 90 %.
Trotz
erheblicher Anstrengungen von Ländern und Kommunen entspricht
das Angebot in den alten Län-dern
noch nicht
den tatsächlichen Bedürfnissen von Familien. Die
Versorgungsquote für die unter Drei-jährigen
betrug
1998 in den alten Ländern in Krippen einschließlich der öffentlich
finanzierten Tages-pflege
(Tagesmütter)
4,8 %. Zudem fehlen Angebote für eine ganztägige Betreuung der
drei- bis sechs-jährigen
Kinder. Für
Schulkinder im Alter von 6-10 Jahren betrug die Versorgungsquote
außerhalb der
Unterrichtszeit
- in Deutschland endet der Unterricht i.d.R. mittags - 5,9 %. In
den neuen Bundesländern.- 13 --
14 -
besteht
dagegen aufgrund der traditionell höheren Erwerbstätigkeit von
Müttern mit einer Versorgungs-quote
für die
unter Dreijährigen von 36,3 % und für Kinder im Alter von 6-10
Jahren von 47,7 % ein
bedarfsgerechtes
Angebot.
Bei
Krankheit der Kinder haben Eltern bis zum 12. Lebensjahr des
Kindes einen Freistellungsanspruch
gegenüber
ihrem Arbeitgeber für bis zu 10 Tage im Jahr (bei mehreren
Kindern bis zu 25 Tage). Allein-erziehende
erhalten
bis zu 20 bzw. bei mehreren Kindern 50 Tage im Jahr. Von Vätern
wird dies kaum
genutzt.
b) Ziele
und Initiativen 2001 bis 2003
Bundesregierung,
Landesregierungen und Kommunen streben eine deutliche
quantitative und qualitative
Verbesserung
der Kinderbetreuung an. Ziel ist, das Betreuungsangebot für
Kinder unter drei Jahren deut-lich
auszubauen,
im Kindergartenalter die Zahl der Ganztagsplätze zu erhöhen und
die Nachmittags-betreuung
von
Schulkindern zu verbessern.
Die
Mittagsbetreuung in den Grundschulen durch die Schulen selbst
oder durch freie Träger wird von
vielen
Bundesländern verstärkt gefördert und soll weiter ausgebaut
werden.
In vielen
Bundesländern wird die Zahl der Ganztagsschulen ausgeweitet.
Hinzu kommen zunehmend
Angebote für
Nachmittagsbetreuung auf freiwilliger Basis (kein Unterricht,
sondern Arbeitsgemein-schaften,
Hausaufgabenhilfe
etc. in der Verantwortung von Lehrern und/oder sozialpädagogisch
qualifi-ziertem
Personal).
2.
Bessere Vereinbarkeit durch Teilzeitbeschäftigung
a)
Situation in Deutschland
Die
Reduzierung der Arbeitszeit kann beiden Elternteilen eine bessere
Vereinbarkeit von Elternschaft und
Beruf ermöglichen.
Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten hat sich in den letzten
Jahren kontinuierlich auf rd.
3,93 Mio.
der 27,8 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am 30.6.2000
erhöht. Hinzu kommen
ca. 4,05
Mio. nicht sozialversicherungspflichtige "geringfügig Beschäftigte".
Es sind bisher aber über-wiegend
Frauen,
die in Teilzeit arbeiten.
Das
Bundeserziehungsgeldgesetz räumte bisher für die ersten drei
Lebensjahre eines Kindes einen An-spruch
auf
Erziehungsurlaub ein. Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten
war für den betreuenden
Elternteil
eine Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 19 Stunden wöchentlich
möglich. Wegen der da-durch
erheblich
verschlechterten Einkommensmöglichkeiten wurde der
Erziehungsurlaub fast aus-schließlich
von Müttern
in Anspruch genommen (der Anteil der Väter betrug zuletzt 2 %).
Einen
allgemeinen Anspruch auf Teilzeitarbeit über den
Erziehungsurlaub hinaus gab es bisher nicht.
Dies war
schon bisher im öffentlichen Dienst anders. Hier besteht ein
Anspruch auf Teilzeitarbeit zur
Betreuung
von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen sowie darüber
hinaus weitere Möglichkeiten
zur
flexiblen Arbeitszeitgestaltung..- 14 --
15 -
b) Ziele
und Initiativen 2001 - 2003
Am 1.1.2001
ist die grundlegende Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes
in Kraft getreten. Nun-mehr
können
beide Eltern gleichzeitig bis zum dritten Geburtstag eines Kindes
eine "Elternzeit" in An-spruch
nehmen, in
der sie besonderen Kündigungsschutz genießen. Ein Jahr davon
kann mit Zustimmung
des
Arbeitgebers auf den Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8.
Geburtstag des Kindes verlegt werden. In
der
Elternzeit können die Eltern ihre Arbeitszeit auf jeweils bis zu
30 Wochenstunden reduzieren; dies
gilt
allerdings nur, wenn sie in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten
arbeiten und dringende betriebli-che
Belange
nicht entgegen stehen.
Begleitend
zur neuen Elternzeit wird mit einer im März 2001 gestarteten
Kampagne Mehr Spielraum für
Väter
auf die neuen Möglichkeiten hingewiesen und für ein Aufbrechen
der traditionellen Rollenvertei-lung
geworben,
um die Übernahme der familiären Pflichten gleichmäßiger auf
beide Elternteile zu ver-teilen.
Mit dem
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, das
am 1.1.2001 in Kraft getre-ten
ist, wurde
außerdem erstmals ein allgemeiner Rechtsanspruch auf
Teilzeitarbeit geschaffen. Dieser
gilt auch
für Führungskräfte.
Mit dem
von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur
Durchsetzung der Gleichstellung von
Frauen und
Männern sollen auch die Rahmenbedingungen für Angehörige des
öffentlichen Dienstes ver-bessert
werden,
die wegen Familienpflichten ihr Arbeitsvolumen reduziert haben.
So sind u. a. vorgese-hen
die
Verpflichtung, freie Stellen einschließlich Führungspositionen
zur Besetzung auch in Teilzeit
auszuschreiben,
die Verpflichtung, den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern,
sowie ein Benachteili-gungsverbot
bei
Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit und familienbedingter
Beurlaubung.
Mit der
Rentenreform werden ab 1.1.2002 Rentenanwartschaften von Frauen,
die wegen ihrer Kinder
teilzeitbeschäftigt
sind, maximal auf das Durchschnittseinkommen aufgestockt.
Mit der
Dokumentation des Wettbewerbs Der familienfreundliche
Betrieb, der im Jahr 2000 von der
Bundesregierung
veranstaltet wurde (ähnliche Wettbewerbe werden regelmäßig
auch von den Ländern
veranstaltet),
sowie der Infothek Familie und Erwerbstätigkeit für
Messen und Kongresse sollen be-währte
Maßnahmen
verbreitet werden.
3.
Pflege von Familienangehörigen
Seit 1995
besteht die gesetzliche Pflegeversicherung als fünfte Säule der
Sozialversicherung. Die Pflege-versicherung
erbringt
Sach- oder Geldleistungen oder eine Kombination von beidem, die
in der Höhe
nach dem
Grad der Pflegebedürftigkeit variieren. Ende 1999 gab es in der
Pflegeversicherung rund 1,35
Mio. Empfänger
von ambulanten und rund 0,58 Mio. Empfänger von stationären
Leistungen.
Das seit
dem Inkrafttreten der Pflegeversicherung 1995 entstandene Netz
ambulanter Pflegedienste (rd.
12.900),
ergänzt durch teilstationäre Einrichtungen der Tages- und
Nachtpflege, ermöglicht es in vielen
Fällen,
trotz Erwerbstätigkeit pflegebedürftige Angehörige zu Hause zu
versorgen.
Wenn sich
eine pflegebedürftige Person von Familienangehörigen (oder von
anderen "Nichtprofis") pfle-gen
lässt,
kann sie anstatt der Sachleistungen ein Pflegegeld von maximal 1.300
DM beanspruchen. Über.- 15 --
16 -
dieses
Geld kann nach eigenem Ermessen verfügt werden; es kann
insbesondere an die Pflegeperson
weiter
gegeben werden. Pflegepersonen erwerben unter bestimmten
Bedingungen Anwartschaften in der
Rentenversicherung,
um Lücken in der Erwerbsbiographie auszugleichen und sind außerdem
in den
Schutz der
gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen.
1.1. b)
Vermeidung von Unterbrechungen der beruflichen Laufbahn durch
Verbesserung der Beschäfti-gungsfähigkeit,
Verwaltung
der Humanressourcen, Organisation des Arbeitsablaufs und
lebensbegleiten-de
Weiterbildung
Angesichts
des wirtschaftlichen, strukturellen und technologischen Wandels
und der rasanten Entwick-lung
des
Wissens in unserer Gesellschaft ist die lebenslange Weiterbildung
von entscheidender Bedeu-tung
für die
Erhaltung und Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit. Zugleich
sinkt die Nachfrage nach
gering
qualifizierten Arbeitskräften. Beständige berufliche
Weiterbildung und die Entwicklung neuer
Kompetenzen
ist daher notwendig, um die Einsatzmöglichkeiten und die
Erwerbschancen während des
gesamten
Arbeitslebens der Beschäftigten zu sichern. Wer sich heute nicht
mehr weiterbildet oder nicht
mehr
weitergebildet wird, verliert schnell den Anschluss im
Berufsleben und in der Gesellschaft.
1.
Weiterbildung von Beschäftigten
a)
Situation in Deutschland
Die
Weiterbildung von Beschäftigten liegt zunächst in der
Verantwortung der Betriebe. Jährlich geben
diese rund
36 Mrd. DM für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter aus. Im
Zeitraum von 1995 bis 1998 sind
die
Weiterbildungsausgaben der Betriebe um rd. 32 % auf
durchschnittlich 2.207 DM pro Kopf gestiegen.
Allerdings
werden ältere Arbeitnehmer bisher in deutlich geringerem Maße
in betriebliche Weiterbil-dungsmaßnahmen
einbezogen
als jüngere.
In kleinen
und mittleren Unternehmen kann die von einem in Weiterbildung
befindlichen Mitarbeiter
hinterlassene
Lücke ein Hindernis für die Bereitschaft des Arbeitgebers sein,
Beschäftigten eine Weiter-bildung
zu ermöglichen.
b) Ziele
und Initiativen 2001 bis 2003:
Das Bündnis
für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit hat im März
2001 eine Qualifizie-rungsoffensive
vereinbart,
mit der eine umfassende Erschließung und Förderung aller
Qualifikationspo-tenziale
angestrebt
wird. Hierzu gehören insbesondere auch die Qualifizierung älterer
Arbeitnehmerinnen
und
Arbeitnehmer und die Intensivierung der betrieblichen
Weiterbildung. Die Bundesregierung plant in
diesem
Zusammenhang die Förderung der Weiterbildungskosten von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mern
über 50
Jahre in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen des Arbeitsförderungsrechts..-
16 --
17 -
Um die
Weiterbildungsaktivitäten der Unternehmen zu unterstützen, soll
außerdem die Jobrotation als
Regelinstrument
im deutschen Arbeitsförderungsrecht verankert und die
Einstellung eines bisher Ar-beitslosen
als
Stellvertreter aus staatlichen Mitteln gefördert werden. Die
erforderlichen Gesetzesände-rungen
werden
voraussichtlich zum 1.1.2002 in Kraft treten.
2.
Lebensbegleitendes Lernen für alle
a)
Situation in Deutschland
Neben der
unmittelbar beschäftigungsbezogenen Weiterbildung besteht in der
Bundesrepublik eine Viel-zahl
von Lern-
und Bildungsmöglichkeiten für alle. Weiterbildungsgesetze in
den Ländern sehen für alle
Beschäftigten
einen Freistellungsanspruch von i.d.R. zwei Wochen innerhalb von
zwei Jahren für die
Teilnahme
an anerkannten Bildungsveranstaltungen vor. Auf einen engen
Zusammenhang mit der aktuell
ausgeübten
Tätigkeit kommt es dabei nicht an; es können vielmehr auch
solche Kenntnisse und Kompe-tenzen
erworben
werden, die zukünftig für einen beruflichen Aufstieg oder eine
berufliche Veränderung
potenziell
von Nutzen sind.
Es besteht
ein flächendeckendes Netz von Volkshochschulen in der Trägerschaft
der Kommunen, die
i.d.R. von
den Ländern zusätzlich subventioniert werden. So werden für
alle Bürgerinnen und Bürger
kostengünstige
Bildungsangebote ermöglicht (z.B. Sprachkurse, PC-Kurse,
Nachholen von Schulab-schlüssen).
Auch
kirchliche Akademien und die Verbände der freien
Wohlfahrtspflege bieten eine Vielzahl von Bil-dungsveranstaltungen
mit einem
breiten Themenspektrum an.
b) Ziele
und Initiativen 2001 bis 2003
Die
Bundesregierung hat im Januar 2001 ein Aktionsprogramm Lebensbegleitendes
Lernen für alle und
- als
eines der zahlreichen Teilprogramme darin - das Forschungs- und
Entwicklungsprogramm "Lern-kultur
Kompetenzentwicklung"
beschlossen,, das konkrete Maßnahmen für den Weg in eine lernende
Gesellschaft
enthält. Mit diesen Aktionen will die Bundesregierung in enger
Abstimmung mit den Län-dern
und
Beteiligten zu einer nachhaltigen Förderung lebensbegleitenden
Lernens aller Menschen und
einer
zukunftsorientierten Veränderung der Bildungsstrukturen
beitragen.
Bei der
Weiterentwicklung des Bildungssystems in Richtung lernende
Gesellschaft verfolgt die Bun-desregierung
mit diesen
Programmen zwei sich ergänzende Wege:
- Stärkung
der Weiterbildung und weitere Integration der allgemeinen,
politischen, kulturellen und
beruflichen
Weiterbildung in das gesamte Bildungssystem
- Stärkung
der Bezüge zwischen allen Bildungsbereichen und Bildungswegen
auch unter dem As-pekt
der Durchlässigkeit,
insbesondere Ausbau von Brücken von der Erstausbildung in die
Wei-terbildung.
Vorrangig
gefördert werden sollen Innovationen in folgenden
Handlungsfeldern:
-
Bildungsbereichs- und trägerübergreifende Vernetzung auf
regionaler und überregionaler Ebene.- 17 --
18 -
-
Entwicklung und Einsatz von Instrumenten der Qualitätssicherung,
Zertifizierung bzw. Anerken-nung
von
beruflich verwertbaren Qualifikationen und Kompetenzen, auch
solchen, die in infor-mellen
Lernprozessen
unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen erworben
werden
- Erhöhung
der Transparenz der Angebote, Verbesserung der Information und
Beratung, Motivie-rung
- Förderung
neuer Lehr- und Lernkulturen (z.B. informelles,
selbstorganisiertes Lernen; Nutzung
neuer
Medien; Lernberatung und -begleitung)
-
Schaffung eines lernförderlichen Umfeldes für Menschen in
speziellen Lebenslagen (z.B. Förde-rung
der
Bildungsbereitschaft, auch am Arbeitsplatz; Strategien zum
Kompetenzerhalt bei Ar-beitslosen)
-
Intensivierung des Austauschs und der internationalen
Zusammenarbeit, Förderung internationa-ler
Kompetenzen.
Große
Bedeutung haben auch die "Innovativen Maßnahmen zur
berufsbegleitenden Nachqualifizierung
an- und
ungelernter Erwachsener", mit denen im Rahmen des "lebenslangen
Lernens" die früheren per-sönlichen,
familiären
oder kulturellen Benachteiligungen überwunden werden können (vgl.
Ziel 1.1. a) ).
1.2 Förderung
des Zugangs aller zu Ressourcen, Rechten, Gütern und
Dienstleistungen
1.2. c)
Organisation der Sozialschutzsysteme, so dass sie insbesondere
dazu beitragen, dass
- gewährleistet
ist, dass jedem die für ein menschenwürdiges Dasein notwendigen
Mittel zur Verfügung
stehen
- die
Hindernisse bei der Aufnahme einer Beschäftigung überwunden
werden und sichergestellt ist, dass
die
Beschäftigungsaufnahme mit einem höheren Einkommen einhergeht
und die Beschäftigungsfähigkeit
gefördert
wird
1.
Sozialer Schutz
a)
Situation in Deutschland
Die
meisten Menschen sind über ihre Erwerbseinkommen während des
Arbeitslebens und durch die bei-trags-
und
einkommensbezogenen Renten im Alter finanziell ausreichend
abgesichert. Bei vorzeitiger
gesundheitsbedingter
Erwerbsminderung werden aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Erwerbsmin-derungsrenten
gezahlt.
Einkommensminderungen oder -ausfälle infolge von Arbeitsunfällen
oder Berufs-krankheiten
werden von
der gesetzlichen Unfallversicherung kompensiert. Gesetzliche
Rentenversiche-rung
und
Unfallversicherung räumen darüber hinaus Hinterbliebenen
abgeleitete Ansprüche ein.
Bei
Arbeitslosigkeit wird Arbeitslosengeld oder -hilfe gewährt. Die
Dauer des Bezugs von Arbeitslosen-geld
richtet
sich nach der Beschäftigungszeit und dem Alter. Im Normalfall
beträgt die Dauer des Ar-beitslosengeldbezuges
höchstens
ein Jahr. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bis
zu 32.- 18 --
19 -
Monate
lang Arbeitslosengeld. Die Höhe beträgt 60 % des letzten
Nettoarbeitsentgelts, mit Kindern im
Haushalt
sind es 67 %. An das Arbeitslosengeld schließt sich die
steuerfinanzierte Arbeitslosenhilfe in
Höhe von
53 % bzw. 57 % des letzten Nettoarbeitsentgelts an.
Arbeitslosenhilfe erhalten nur bedürftige
Arbeitslose.
Außerdem sieht das Arbeitsförderungsrecht Lohnersatzleistungen
in speziellen Situationen
vor: bei
Insolvenz des Arbeitgebers, bei Kurzarbeit, bei Arbeitsausfall
auf dem Bau in den Wintermona-ten.
Besteht
ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe, fördert die
Bundesanstalt für Arbeit die Wieder-eingliederung
in den
Arbeitsmarkt mit Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Alle
Arbeitsuchen-den
erhalten
unabhängig vom Bestehen versicherungsrechtlicher Ansprüche
Vermittlung und Beratung
sowie -
eingeschränkt - die Möglichkeit zur Teilnahme an bestimmten Maßnahmen.
(vgl. Nationaler Be-schäftigungspolitischer
Aktionsplan).
Als
letztes Auffangnetz gibt es die Sozialhilfe, deren Zweck es ist,
die Führung eines menschenwürdigen
Lebens zu
ermöglichen und gesellschaftliche Teilhabe sicherzustellen. Ein
Rechtsanspruch auf Sozialhilfe
besteht,
wenn keine oder nicht ausreichende Einkünfte aus Beschäftigung,
Sozialversicherung, privaten
Unterhaltsansprüchen
oder sonstigen Einkünften erzielt werden. Derzeit beträgt der
Sozialhilferegelsatz
durchschnittlich
3 550 DM monatlich in den alten Ländern für Alleinstehende bzw.
Haushaltsvorstände.
Familienangehörige
erhalten nach Alter abgestufte, niedrigere Sätze. Hinzu kommen
die Kosten für eine
angemessene
Unterkunft sowie einmalige Leitungen wie z.B.
Bekleidungsbeihilfen, Anschaffung von
notwendigen
Gebrauchsgütern etc. In "besonderen Lebenslagen"
werden darüber hinaus z.B. Krankenhil-fe,
Eingliederungshilfen
für Behinderte, Hilfe zur Pflege und Hilfen in besonderen
sozialen Situationen
erbracht.
Asylsuchende,
geduldete Flüchtlinge und Ausländerinnern und Ausländer ohne
Aufenthaltsstatus haben
einen
Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) . Die Leistungs-ansprüche
sind gegenüber
der Sozialhilfe abgesenkt. Zudem ist die Gewährung von
Unterkunft, Ernäh-rung
und
Bekleidung im Regelfall als Sachleistung vorgesehen.
Alleinstehende und Haushaltsvorstände
erhalten
Leistungen im Wert von 440 DM, worin 80 DM Barleistung enthalten
sind. Nach dreijährigem
Aufenthalt
steigen die Leistungen i.d.R. auf das Niveau der
Sozialhilferegelsätze und werden als Geld-leistung
erbracht.
Leistungen nach dem AsylbLG werden ebenfalls von den Kommunen
erbracht. Die
Länder
erstatten die Kosten in unterschiedlicher Höhe.
Dieses
umfassende System des sozialen Schutzes ist leistungsfähig und
reagiert flexibel auf die Bedürf-nisse
und
Erforderlichkeiten in den verschiedenen Lebenslagen. Bestimmte
Personengruppen haben je-doch
Probleme
bei der Wahrnehmung ihrer Ansprüche:
Ältere
Menschen nehmen ihre Ansprüche auf ergänzende Sozialhilfe häufig
nicht wahr. Grund dafür ist
vor allem
die gesetzliche Regelung, nach der das Sozialamt einen Rückgriff
auf die vorrangig unterhalts-
3 Die
Sozialhilfesätze variieren in den Ländern; in Bayern wegen der
unterschiedlichen Lebenshaltungskosten auch
zwischen
Großstädten und Land..- 19 --
20 -
pflichtigen
Kinder durchsetzen kann. Hinzu kommt häufig die Angst vor Behördengängen
und sozialer
Kontrolle.
Ende 1999 bezogen knapp 182.000 über 65-Jährige, die außerhalb
von Einrichtungen leben,
Sozialhilfe.
Die Dunkelziffer der bedürftigen älteren Menschen wird auf noch
einmal dieselbe Personen-zahl
geschätzt.
Die
Komplexität des Systems des sozialen Schutzes mit den
unterschiedlichen Zuständigkeiten und
Leistungsträgern
bei Bund, Ländern und Kommunen machen in vielen Fällen das
Aufsuchen verschiede-ner
Behörden
erforderlich. Die Sozialleistungsträger sind zwar verpflichtet,
allen ratsuchenden Bürgerin-nen
und Bürgern
umfassende Beratung und Auskunft zu erteilen und ggf. die zuständigen
Behörden zu
benennen
und Anträge an diese weiter zu leiten. Trotzdem kommt es vor,
dass Berechtigte aus Unkennt-nis
oder
Frustration einen Teil der ihnen zustehenden Leistungen nicht in
Anspruch nehmen und damit
unterhalb
des soziokulturellen Existenzminimums leben.
b) Ziele
und Initiativen 2001 - 2003
aa)
Grundsicherung
Im
Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist festgelegt, dass die
Bekämpfung der Armut ein Politik-schwerpunkt
ist und
dazu ein Konzept für eine bedarfsorientierte soziale
Grundsicherung zu entwickeln
ist, das
schrittweise eingeführt werden soll.
Im Rahmen
der Rentenreform ist die Einführung eines Gesetzes über eine
bedarfsorientierte Grundsiche-rung
im Alter
und bei dauerhafter Erwerbsminderung (Invalidität) vorgesehen.
Antragsberechtigt sollen
über 65-Jährige
und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte
ab dem 18. Lebens-jahr
sein. Die
Leistung wird nur bei Bedürftigkeit gewährt; Kindern und Eltern
sollen aber im Gegensatz
zum
Sozialhilferecht nicht zu Unterhaltsleistungen herangezogen
werden. Die Leistung soll so bemessen
werden,
dass sie der Sozialhilfe entspricht, wobei die einmaligen
Leistungen (für Bekleidung, Gebrauchs-güter
etc.) in Höhe
von 15 % des Sozialhilferegelsatzes pauschaliert werden. Die
Bewilligung der Leis-tung
soll in
der Regel für den Zeitraum von jeweils einem Jahr erfolgen. Die
Rentenversicherungsträger
sollen
verpflichtet werden, antragsberechtigte Personen zu informieren,
zu beraten und bei der An-tragstellung
auch durch
Weiterleitung von Anträgen an die zuständigen Behörden zu
unterstützen. Träger
der
Grundsicherung sollen die Kommunen sein; die Finanzierung soll
aus Steuermitteln erfolgen.
Das Gesetz
ist Bestandteil der Rentenreform und soll am 01.01.2003 in Kraft
treten.
bb)
Information und Vernetzung
In Ländern
und Kommunen wird zunehmend der Versuch unternommen, das
Sozialsystem transparent zu
machen,
auf der jeweiligen Ebene Zuständigkeiten zu bündeln (z.B.
Sozialamt und Jugendamt) und auf
diese
Weise Bürokratie und überflüssige Behördengänge abzubauen (vgl.
Anlage "best practice" Bayern).
Mit der
Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitsämtern und
Sozialämtern (vgl. Ziel 1.1.a) )
sollen die
beruflichen Eingliederungschancen von Sozialhilfe- und
Arbeitslosenhilfeempfängern erhöht.- 20 --
21 -
werden.
Auch die Versorgung von bedürftigen Arbeitslosenhilfeempfängern
und -empfängerinnen mit
Leistungen
des Sozialamtes kann dabei ggf. vereinfacht werden.
2.
Beschäftigungsaufnahme
a)
Situation in Deutschland
In der
Regel geht die Aufnahme einer Beschäftigung mit einem Entgelt
einher, das höher ist als die sozi-alen
Leistungen.
Bei Aufnahme einer Nebentätigkeit wird ein Teil des Einkommens
nicht auf Arbeitslo-sengeld
oder -hilfe
angerechnet. Bei der Annahme einer niedrig entlohnten
Saisonarbeit erhalten Perso-nen,
die zuvor
Arbeitslosenhilfe oder seit mindestens sechs Monaten
Arbeitslosengeld bezogen haben,
einen
Zuschuss von 25 DM für jeden Tag, an dem sie mehr als sechs
Stunden arbeiten.
Auch bei
Sozialhilfeempfängern und Sozialhilfeempfängerinnen bleibt bei
der Ausübung einer Erwerbs-tätigkeit
ein Teil
des Einkommens anrechnungsfrei. Bei Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen
oder
selbständigen Tätigkeit können bisher arbeitslose Hilfeempfänger
für bis zu 12 Monate einen Zu-schuss
bis zur Höhe
des Sozialhilferegelsatzes erhalten. Eine bis 31.12.2002
befristete Experimentier- und
Öffnungsklausel
ermöglicht die Gewährung befristeter Zuschüsse über diese
gesetzlichen Maßgaben hin-aus.
Die
Kommunen erproben auf dieser Basis Kombilohn-Modelle.
b) Ziele
und Initiativen 2001 - 2003
Die
Beteiligten des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und
Wettbewerbsfähigkeit" haben sich im De-zember
1999
darauf verständigt, Modellprojekte zur Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten
für
gering
qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und
Langzeitarbeitslose aufzulegen, die bis
Ende 2005
laufen sollen (vgl. Nationaler Beschäftigungspolitischer
Aktionsplan). Erprobt werden im
Rahmen
eines Sonderprogramms zwei unterschiedliche Modellansätze:
Ein Modell
will vor allem Anreize zur Aufnahme auch geringer entlohnter
Erwerbstätigkeit und von Teil-zeitarbeit
durch die
Verbesserung der Nettoeinkommensposition der Arbeitnehmer/-innen,
insbesondere
solcher
mit Kindern, schaffen. Kleinverdiener erhalten eine Entlastung
bei den Sozialversicherungsbei-trägen.
Ihre Ansprüche
in der Sozialversicherung bleiben in vollem Umfang erhalten. Zusätzlich
gibt es
für
Kleinverdiener-Familien und allein Erziehende einen Zuschlag zum
Kindergeld (Mainzer Modell).
Das andere
Modell soll durch die Gewährung von Zuschüssen zu den
Sozialversicherungsbeiträgen an
Arbeitgeber,
gering qualifizierten Personen und Langzeitarbeitslosen die
Eingliederung in das Erwerbsle-ben
erleichtern.
Die Bezuschussung von Sozialversicherungsbeiträgen der
Arbeitgeber hat zum Ziel, die
Lohnnebenkosten
zu verringern, um so eine Veränderung der Arbeitsnachfrage zu
bewirken. Zudem wird
den
Arbeitnehmern durch Qualifizierungsmaßnahmen vor, während oder
nach einer im Rahmen des Mo-dells
geförderten
Beschäftigung eine langfristige Beschäftigungsperspektive eröffnet
(Saarbrücker Mo-dell).
Beide
Modelle werden in je einem alten und neuen Bundesland erprobt. Um
die Wirksamkeit beurteilen
zu können,
wird das Sonderprogramm von Beginn an und bis ein Jahr nach
Abschluss von einem For-.- 21 --
22 -
schungsverbund
wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Bei der Evaluation
sowie der Erstellung der
jährlichen
Zwischenberichte und des Abschlussberichts werden
geschlechtsspezifische Aspekte vom For-schungsverbund
besonders
berücksichtigt werden.
Darüber
hinaus werden auf kommunaler bzw. Länderebene - Zuschussmodelle
für besondere Zielgruppen
(z.B.
allein Erziehende) erprobt (vgl. Anlage "best practice"
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz).
1.2. d) Maßnahmen
mit dem Ziel, jedem Zugang zu einer ordentlichen, die Gesundheit
nicht beeinträchti-genden
Wohnung
und der für ein normales Leben in dieser Wohnung nach örtlichen
Gegebenheiten er-forderlichen
Grundversorgung
(Strom, Wasser, Heizung...) zu gewähren
a)
Situation in Deutschland
Die
Wohnungsversorgung in Deutschland hat seit Mitte der neunziger
Jahre einen Stand erreicht, bei dem
die
breiten Schichten der Bevölkerung gut bis sehr gut mit Wohnraum
versorgt sind. Auch einkommens-schwache
Haushalte
sind insgesamt gut mit Wohnraum versorgt, allerdings bei
steigender Wohnkosten-belastung.
Trotz der
allgemeinen Entspannung auf dem Wohnungsmarkt gibt es aber vor
allem in man-chen
Großstädten
kein breites Angebot an preisgünstigen großen Wohnungen, die für
Familien mit Kin-dern
geeignet
sind. Auch das Angebot an barrierefreien Wohnungen für ältere
und für behinderte Men-schen
muss noch
ausgeweitet werden.
Die
Sicherung des Zugangs zu einer angemessenen Wohnung erfolgt für
Mieter und Wohnungssuchende
mit
niedrigem Einkommen über das Wohngeld und den sozialen
Wohnungsbau. Sozialhilfeempfänger
und
Sozialhilfeempfängerinnen erhalten die Kosten einer angemessenen
Unterkunft sowie die Heizkosten
zusätzlich
zum Sozialhilferegelsatz vom Sozialamt. Die Sozialämter können
darüber hinaus Mietrück-stände
übernehmen,
um Obdachlosigkeit zu vermeiden (vgl. Ziel 2.b) ).
Wohngeld
wird einkommensschwachen Haushalten als Zuschuss zu den
Aufwendungen für den Wohn-raum
gewährt,
um tragbare Wohnkostenbelastungen für angemessenen und
familiengerechten Wohnraum
zu sichern.
1999 erhielten rd. 2,8 Mio. Haushalte in Deutschland Wohngeld.
Die entsprechenden Ausga-ben
von Bund
und Ländern beliefen sich im Jahr 1999 auf rd. 7 Mrd. DM.
Im Rahmen
des staatlich geförderten sozialen Wohnungsbaus (Ausgaben von
Bund und Ländern im Jahr
2000: rd.
7 Mrd. DM) stellen private Investoren und kommunale
Wohnungsunternehmen preiswerte
Mietwohnungen
für Haushalte mit Zugangsschwierigkeiten am allgemeinen
Wohnungsmarkt bereit. Ge-fördert
werden des
Weiteren die Modernisierung von vorhandenem Wohnraum zu Gunsten
dieser Ziel-gruppe
sowie der
Eigenheimbau, vor allem für Familien mit Kindern. Im Rahmen des
sozialen Woh-nungsbaus
wird von
zahlreichen Ländern und Kommunen auch die Schaffung von
behindertengerechtem
Wohnraum
gefördert..- 22 --
23 -
b) Ziele
und Initiativen 2001 - 2003
Die
Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die
Wohnkostenbelastung für einkommensschwache
Haushalte
nachhaltig zu senken.
Mit der
zum 1.1.2001 in Kraft getretenen gesamtdeutschen Wohngeldreform
werden die Wohngeldleis-tungen
spürbar
verbessert und familiengerechter gestaltet. Die
Leistungsverbesserungen belaufen sich auf
insgesamt
1,4 Mrd. DM. Wohngeldempfänger im früheren Bundesgebiet
erhalten im Durchschnitt mo-natlich
83 DM -
und damit über 50 % - mehr Wohngeld als bisher; große Familien
profitieren mit durch-schnittlichen
Verbesserungen
von fast 120 DM sogar noch deutlicher. Außerdem bekommen
zahlreiche
einkommensschwache
Haushalte, die bisher keinen Wohngeldanspruch hatten, nun
erstmals oder wieder
Wohngeld.
Ein
weiteres Anliegen ist die effizientere und zielgenauere Unterstützung
bei der Sicherung einer ange-messenen
Wohnraumversorgung
unter besonderer Berücksichtigung von Haushalten in unzulänglichen
Wohnverhältnissen
und sonstigen hilfebedürftigen Haushalten.
Durch eine
grundlegende Reform des Wohnungsbaurechts - vom sozialen
Wohnungsbau zur sozialen
Wohnraumförderung
- soll u.a. die Förderung künftig stärker auf bedürftige
Haushalte konzentriert und
neben dem
Neubau auch der vorhandene Bestand an meist preisgünstigeren
Wohnungen intensiver genutzt
werden.
1.2 e) Maßnahmen
mit dem Ziel, jedem - auch im Pflegefall - Zugang zu der
notwendigen medizinischen
Versorgung
zu gewähren
a)
Situation in Deutschland
Deutschland
verfügt über ein bewährtes und funktionsfähiges System
gesundheitlicher Sicherung. Den
entscheidenden
Anteil an diesem System hat die gesetzliche Krankenversicherung (GKV),
in der rund
90 % der
Bevölkerung versichert sind. Der Anspruch auf die medizinischen
Leistungen der Krankenkasse
ist unabhängig
von der Höhe der gezahlten Beiträge. Das Versicherungsverhältnis
in der GKV ist grund-sätzlich
an ein
Arbeitsverhältnis oder die freiwillige Zahlung von Beiträgen
geknüpft. Auch die Bezieher
von
Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld) sind
krankenversichert, Rentnerinnen und
Rentner in
der Regel auch. Besondere Personengruppen (z.B. Landwirte,
Studenten, Behinderte) werden
unter
bestimmtem Voraussetzungen ebenfalls in den Schutz der
Krankenversicherung einbezogen. Fami-lienangehörige
ohne
eigenes oder geringfügiges Einkommen werden beitragsfrei
mitversichert.
Bei
bestimmten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen
die Patientinnen und Patienten
Zuzahlungen
leisten. Härtefallregelungen sorgen aber dafür, dass die
Kranken und Behinderten die medi-zinisch
notwendige
Versorgung in vollem Umfang erhalten und durch diese gesetzlichen
Zuzahlungen
nicht
unzumutbar belastet werden. So sind Versicherte mit geringem
Einkommen von Zuzahlungen voll-ständig
befreit..-
23 --
24 -
Die
Absicherung der rd. 10 % der Bevölkerung, die nicht in der GKV
versichert sind, erfolgt weitgehend
im Rahmen
der privaten Krankenversicherung und in Sondersystemen für
bestimmte Berufsgruppen, wie
z.B.
Beamte.
Sozialhilfeempfänger
und Sozialhilfeempfängerinnen, die nicht Mitglied einer
Krankenversicherung sind,
haben
Anspruch auf Krankenhilfe. Der Leistungsumfang der Krankenhilfe
entspricht demjenigen der
gesetzlichen
Krankenversicherung, so dass auch Bedürftige Anspruch auf eine
qualitativ hochwertige
medizinische
Versorgung haben.
Asylsuchende,
geduldete Flüchtlinge und Menschen ohne gesicherten
Aufenthaltsstatus erhalten die me-dizinisch
notwendigen
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
1995 wurde
in Deutschland eine Pflegeversicherung eingeführt, durch die
nahezu die gesamte Bevölke-rung
gegen das
Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert ist. (vgl. Ziel 1.1.a)
). Die Einführung der Pfle-geversicherung
hat zu
einer spürbar besseren Versorgung von Pflegebedürftigen mit
ambulanten und
stationären
Dienstleistungen geführt. Pflegekosten, die über die Leistungen
der Pflegeversicherung hi-nausgehen,
werden bei
Bedürftigkeit des Gepflegten von den Sozialämtern im Rahmen der
"Hilfe zur
Pflege"
übernommen.
Obwohl in
Deutschland jeder Mensch einen Anspruch auf Krankenversorgung
hat, werden z.B. woh-nungslose
Menschen
vom Regelversorgungssystem nur sehr unzureichend erreicht.
Ausschlaggebend
dafür
sind neben formalen Hürden (z.B. umständliche
Krankenscheinbeschaffung beim Sozialamt) sub-jektive
Motive wie
Angst, Scham, Misstrauen oder negative Erfahrungen im Kontakt mit
Ärzten.
In vielen
Städten gibt es Projekte und Initiativen, die die Verbesserung
der medizinischen Versorgung
Obdachloser
zum Ziel haben und sich insbesondere um einen erleichterten
Zugang zur medizinischen
Versorgung
bemühen. So wird die Erstversorgung gewährleistet, ohne dass
die Finanzierung geklärt ist.
Der Arzt
sucht die Kranken dort auf, wo sie zu finden sind und wartet
nicht auf ihr Kommen. Dies bein-haltet
Erstkontakte
auf der Straße (Medical-Street-work) und eine von Ärzten,
Pflegekräften und Sozial-arbeitern
gemeinsam
durchgeführte Betreuung in Beratungsstellen, Notunterkünften
und in offenen Ta-gestreffs
(vgl.
Anlage best practice Berlin).
Bei
Migrantinnen und Migranten behindern oftmals Verständigungsschwierigkeiten
sprachlicher und
kultureller
Art den Zugang zur Versorgung sowie eine angemessene Beratung.
Auf Länderebene bestehen
verschiedene
Initiativen, die solchen Problemen entgegenwirken sollen (vgl.
Anlage best practice Nie-dersachsen).
b) Ziele
und Initiativen 2001 - 2003
Zur
strukturellen Verbesserung der Versorgung von Migrantinnen und
Migranten sollten z.B. Kranken-häuser
und der öffentliche
Gesundheitsdienst Wert darauf legen, Frauen und Männer mit
Migrationshin-tergrund
als
Personal zu gewinnen, da sie Kompetenzen in der Mehrsprachigkeit
und in der Bikulturalität
mitbringen.
Die Vermittlung interkultureller Kompetenz soll Bestandteil der
Aus-, Weiter- und Fortbil-dung
des
medizinischen und pflegerischen Personals sein. Außerdem wird
geprüft, die Erteilung der Er-.- 24 --
25 -
laubnis
zur Berufsausübung für ausländische Ärzte und
Psychotherapeuten für die stationäre und ambu-lante
Versorgung
zu erleichtern.
Bei der
Novellierung des Krankenpflegegesetzes wird der Einbeziehung
interkulturellen Wissens in die
berufliche
Erstausbildung besondere Bedeutung beigemessen.
Die
wichtigste Zukunftsaufgabe ist die Verbesserung der Qualität der
Pflege. Hierzu gehört auch die be-rufliche
Qualifikation
der Fachkräfte in der Altenpflege, wobei die Bedürfnisse der größer
werdenden
Gruppe der
pflegebedürftigen Migrantinnen und Migranten zu berücksichtigen
sind. Bund und Länder
unterstützen
bereits heute Weiterbildungsmaßnahmen in diesem Bereich.
1.2 f)
Bereitstellung von Leistungen, Diensten oder begleitenden Maßnahmen
für die Betroffenen, die
ihnen tatsächlichen
Zugang zu Ausbildung, Justiz und anderen öffentlichen und
privaten Diensten wie
Kultur,
Sport und Freizeitbeschäftigungen ermöglichen
1.
Bildung
a)
Situation in Deutschland
Deutschland
verfügt über ein sehr gut ausgebautes Bildungssystem. Es
besteht freier Zugang zu den all-gemeinbildenden
Schulen
und den Hochschulen. Rund 95 % der Schülerinnen und Schüler und
rund
96 % der
Studierenden besuchen die gebührenfreien öffentlichen Schulen
und Hochschulen. Der Anteil
der Mädchen
und jungen Frauen an den allgemein bildenden Schulen beträgt 49,2
%. Bei den Studieren-den
erhöhte
sich der Frauenanteil im Jahreszeitraum zuletzt weiter von 45,3 %
auf 45,9 %.
Nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) wird Schülern und
Studierenden individuelle
Ausbildungsförderung
gewährt, wenn ihnen die für ihren Lebensunterhalt und ihre
Ausbildung erforderli-chen
finanziellen
Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Die Förderung
erfolgt für Schüler voll-ständig
durch
Zuschuss, d.h. die Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden.
Studierende erhalten die
Förderung
grundsätzlich je zur Hälfte als Zuschuss und unverzinsliches
Staatsdarlehen. Familiäre Belan-ge
der
Studierenden werden im Förderungsrecht u.a. durch Förderungsverlängerung
wegen Kinderbetreu-ung
und Pflege
sowie besondere Freibeträge bei der Darlehensrückzahlung berücksichtigt.
Die Höhe
der Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf, der Höchstbetrag
für Studierende
liegt bei
1140 DM im Monat. Die Verpflichtung zur Rückzahlung des
Darlehensanteils beginnt fünf Jahre
nach dem
Ende der Förderungshöchstdauer. Das Darlehen ist innerhalb von
höchstens 20 Jahren in
gleichbleibenden
Raten (z.Zt. 200 DM monatlich) zurückzuzahlen. Für
wirtschaftliche Notlagen der
Darlehensnehmer
sieht das Gesetz großzügige Freistellungsmöglichkeiten von der
Rückzahlungsver-pflichtung
vor. Die
Gesamtbelastung ist bei einem Studierenden auf 20.000 DM begrenzt.
Handwerker
und andere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss zu
Meistern, Technikern,
Fachkaufleuten
oder Betriebswirten vorbereiten, haben unabhängig von ihren
wirtschaftlichen Verhältnis-sen
einen
Anspruch auf Förderung der Fortbildungsmaßnahme ("Meister-BAFöG").
Förderfähig sind.- 25 --
26 -
Aufstiegsfortbildungen,
die eine abgeschlossene Erstausbildung in einem Ausbildungsberuf
voraussetzen
und die zu
einem anerkannten Fortbildungsabschluss führen. Für die
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
werden bis
zu 20.000 DM als zinsgünstiges Bankdarlehen gewährt. Hinzu
kommen bei Vollzeitmaßnah-men
zusätzlich
einkommensabhängige Unterhaltszuschüsse. Absolventen, die nach
bestandener Prüfung
als Selbständige
Arbeitsplätze schaffen, wird die Hälfte des Darlehens erlassen.
In wirtschaftlichen Not-lagen
sieht das
Gesetz großzügige Stundungs- und Freistellungsmöglichkeiten
vor.
b) Ziele
und Initiativen 2001 - 2003
Die
Bundesregierung strebt die Erhöhung des Anteils junger
Erwachsener an, die ein Studium oder einen
anderen
hochwertigen berufsqualifizierenden Abschluss erwerben.
1998
erhielten insgesamt 341.000 Schüler und Studierende Unterstützung
nach dem BAFöG. Nach der
grundlegenden
Änderung des Gesetzes zum 1.4.2001, mit der u.a. die
Elternfreibeträge erheblich angeho-ben
worden
sind, wird diese Zahl steigen. Im Jahre 2002, dem ersten Jahr der
vollen Wirksamkeit der
Neuregelungen,
sollen für die Ausbildungsförderung nach dem BAFöG rd. 3,8 Mrd.
DM aufgewendet
werden.
Die Gefördertenzahl soll gegenüber der Situation vor der Reform
um 80.000 steigen.
Die
finanziellen Förderungsvoraussetzungen und die Höhe der
Leistungen werden alle zwei Jahre über-prüft
und unter
Berücksichtigung der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und
der Vermögensbil-dung
sowie der
Veränderung der Lebenshaltungskosten und der
finanzwirtschaftlichen Entwicklung ggf.
neu
festgesetzt. Die Bundesregierung plant außerdem, zum 1. Januar
2002 auch die Leistungen des
Meister-BAFöG
zu verbessern, u.a. durch die Umwandlung eines Teils des
Darlehens in einen Zuschuss.
Seit April
2001 können Studierende sowie Schülerinnen und Schüler, die
einen berufsqualifizierenden
Abschluss
anstreben und sich in einer fortgeschrittenen Phase ihrer
Ausbildung befinden, einen zinsgüns-tigen
Bildungskredit
in Anspruch nehmen. Der Bund übernimmt die Garantie für den
Kredit, der über die
nicht
gewinnorientierte Deutsche Ausgleichsbank angeboten wird. Dieses
zusätzliche Angebot richtet
sich an
Auszubildende in besonderen Lagen und ersetzt nicht die BAFöG-Förderung.
Es kann sogar ne-ben
dem BAFöG
in Anspruch genommen werden. Eine Prüfung der Bedürftigkeit
erfolgt nicht. Bei dem
Bildungskredit
handelt es sich um ein vom Bund finanziertes Programm, das keinen
Rechtsanspruch auf
diese
Leistung begründet.
Das
Programm ist finanziell so ausgestattet, dass jährlich 20.000
25.000 Bildungskredite neu bewilligt
werden können.
Die vom Bund zu tragenden Kreditausfälle sollen einen Betrag von
50 Mio. DM pro Jahr
nicht überschreiten.
2.
Justiz
Nach
bundesgesetzlichen Vorschriften wird Personen aus Mitteln der Länder
Prozesskostenhilfe für Ge-richtsverfahren
in der
Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit gewährt.
Voraussetzung
ist, dass
die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung
hinreichende Aussicht auf Erfolg.- 26 --
27 -
bietet.
Die Prozesskostenhilfe übernimmt - je nach Einkommen des
Antragstellers - voll oder teilweise
den
Beitrag des Antragstellers zu den Gerichtskosten und zu den
Kosten des Rechtsanwaltes.
Für die
Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens
erhalten bedürftige Rechts-suchende
gegen eine
geringe Eigenleistung (20 DM) Hilfe nach dem Beratungshilfegesetz.
Diese besteht
in einer
anwaltlichen Beratung und, soweit erforderlich, Vertretung. Die
Finanzierung erfolgt ebenfalls
aus Ländermitteln.
Der Zugang
behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen zur Justiz
soll dadurch erleichtert
werden,
dass Verbänden die Befugnis eingeräumt wird, die Rechte
behinderter Menschen an ihrer Stelle
und mit
ihrem Einverständnis gerichtlich geltend zu machen.
3.
Kultur, Sport, Freizeit
Länder
und Kommunen fördern mit einer Vielzahl von Maßnahmen die
gesellschaftliche Teilhabe. So
gibt es z.B.
in vielen Städten Familienpässe, die für Familien mit Kindern
den Eintritt in kommunale Ein-richtungen
ermäßigen
(Theater, Museen, Schwimmbäder etc).
Arbeitslose
und Sozialhilfeempfänger können an Kursen der Volkshochschulen
kostenlos oder zu ermä-ßigten
Kosten
teilnehmen.
Für
Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Rentner und behinderte
Menschen werden Fahrpreisermäßigungen
im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) gewährt. Schwer Gehbehinderte und
Blinde fahren im
ÖPNV
kostenlos; dies gilt ggf. auch für eine Begleitperson. Zusätzlich
haben viele Kommunen spezielle
Fahrdienste
für behinderte Menschen eingerichtet.
2. Den
Risiken der Ausgrenzung vorbeugen
2. a)
Optimale Nutzung des Potentials der Gesellschaft des Wissens und
der neuen Informationstechnolo-gien,
wobei zu
gewährleisten ist, dass niemand davon ausgeschlossen bleibt,
wobei unter anderem die
Bedürfnisse
von Behinderten besonders zu beachten sind
a)
Situation in Deutschland
Die
Entwicklung zur Wissensgesellschaft haben einen nachhaltigen und
fortlaufenden Wandel der Anfor-derungen
im
beruflichen und privaten Leben zur Folge. Hierzu gehört
insbesondere Kompetenz im Um-gang
mit den
neuen Technologien, den neuen Medien und der damit verbundenen
Informationsflut.
Deutschland
verfolgt das Ziel, die neuen Medien der gesamten Gesellschaft zugänglich
zu machen, wobei
ein
besonderes Augenmerk auf diejenigen Bevölkerungsgruppen
gerichtet ist, die den Informations- und
Kommunikationstechnologien
noch fern stehen..- 27 --
28 -
Die
Verbreitung und Nutzung moderner Informations- und
Kommunikationstechnologien hat in
Deutschland
in den letzten zwei Jahren stark zugenommen. Grund dafür sind
auch die dank der wettbe-werbsorientierten
Politik
Deutschlands innerhalb des letzten Jahres um bis zu 60 %
gesunkenen Preise.
Die Zahl
der ans Internet angeschlossenen Haushalte liegt jetzt bei über
30 %. Der zur Zeit bei 40 % lie-gende
Frauenanteil
steigt stetig.
Nach wie
vor besteht gleichwohl die Gefahr einer digitalen Spaltung der
Gesellschaft. Ältere Menschen
sowie
Haushalte mit geringerem Einkommen nutzen die neuen Medien bisher
verhalten.
Bei den
zukunftsträchtigen IT-Ausbildungsberufen sind Frauen mit einem
Anteil von lediglich 14 %,
Migrantinnen
und Migranten mit einem Anteil von 3 % unterrepräsentiert. Der
Anteil der Studienanfän-gerinnen
im
Studiengang Informatik beträgt nur 17 %.
Bildung
und Qualifizierung einschließlich der Beherrschung der neuen
Informations- und Kommunikati-onstechnologien
sind Schlüsselelemente
für die Sicherung der Teilhabe breiter Bevölkerungskreise an
der
Wissensgesellschaft.
Dies ist die Herausforderung, der sich zunehmend alle
Einrichtungen mit Bildungs-aufgaben
stellen müssen
und die von der Politik entsprechende Weichenstellungen erfordert.
b) Ziele
und Initiativen 2001 - 2003
Die
Bundesregierung hat sich der Herausforderung gestellt, die
Entwicklung zur Wissensgesellschaft
aktiv zu
gestalten und einer Teilung der Gesellschaft in Angeschlossene
und Ausgeschlossene entgegen-zuwirken.
Integration
der neuen Medien in die schulische, berufliche und akademische
Aus- und Weiter-bildung
und die
Vermittlung von Medienkompetenz sind zentrale politische Ziele,
die im Aktionspro-gramm
Innovation
und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21.
Jahrhunderts von Septem-ber
1999, im
10-Punkte-Programm des Bundeskanzlers vom Herbst 2000 sowie im
Handlungskonzept
der
Bundesregierung IT in der Bildung Anschluss statt
Ausschluss vom Sommer 2000 formuliert
sind.
Bis zum
Jahr 2004 stellt die Bundesregierung ca. 1,4 Mrd. DM für Maßnahmen
innerhalb des Rahmen-konzeptes
Anschluss
statt Ausschluss bereit. Es soll dazu beitragen, die Ziele
des Aktionsprogramm
umzusetzen,
wie die Netzanbindung aller Schulen und berufliche Ausbildungsstätten
bis 2001, Steigerung
des Fachkräfteangebotes
im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik um 250.000 bis
zum Jahr
2005,
Steigerung des Frauenanteils an den Ausbildungsplätzen in IT-
und Medienberufen, an den Stu-dienanfängern
im Bereich
Informatik, an Unternehmensgründungen sowie an der
Internetgemeinde auf
40 % bis
zum Jahr 2005 sowie die Gewährleistung der Teilhabe aller
gesellschaftlichen Gruppen an der
umfassenden
Nutzung von Informations- und Kommunikationstechniken.
Zwischenzeitlich
wurden von der Bundesregierung gemeinsam mit der Wirtschaft, den
Ländern und wei-teren
Akteuren
vielfältige Maßnahmen und Projekte auf den Weg gebracht. Im
Rahmen der Initiative
Schulen
ans Netz, die von der Bundesregierung gemeinsam mit der
deutschen Telekom AG initiiert
wurde
sowie weiterer Sponsoringaktivitäten der deutschen Wirtschaft,
die in der Initiative D 21 zusam-menfließen,
werden die
Länder bei der Ausstattung der Schulen mit Computer und
Internetanschlüssen.- 28 --
29 -
unterstützt.
Um die Integration von Computer und Internet in die Bildung
voranzubringen, stellt die Bun-desregierung
bis zum
Jahr 2004 ca. 670 Mio. Mark für das Programm Neue Medien
in der Bildung
bereit, in
dessen Rahmen die Entwicklung und der Einsatz didaktisch
hochwertige Lehr- und Lernsoft-ware
erfolgt.
Die
Ausstattung von über 1200 öffentlichen Büchereien mit
Medienecken und Internetzugängen sowie
die
Schulung von Büchereimitarbeitern ist eine weitere wichtige Maßnahme,
um bisher benachteiligten
Gruppen Möglichkeiten
für einen Internetzugang zu eröffnen. Die Bundesregierung
stellte hierfür im
letzten
Jahr ca. 14 Mio. DM zur Verfügung.
Im Jahr
2001 wird die Bundesregierung insgesamt 15 Mio. DM für eine
bundesweite Informationskam-pagne
"Internet
für alle" bereitstellen, um bisher mit dem Internet noch
nicht vertraute Menschen gezielt
nach
Regionen, Geschlecht, Alter und Bildung anzusprechen und über
den Umgang mit dem neuen Me-dium
zu
informieren.
Um
Familien, in denen behinderte Angehörige leben, den Zugang zu
den speziellen Informations- und
Beratungsangeboten
zu erleichtern, fördert die Bundesregierung die Entwicklung
eines Internetinformati-onssystems.
Die
Informationen der Kommunen und Angebotsträger werden auf einer
speziellen Website
nutzerfreundlich
und blindengerecht bereitgestellt. In den nächsten Jahren sollen
möglichst viele Kom-munen
und freie
Träger in dieses Informationssystem eingebunden werden.
Um die
Teilhabe behinderter Menschen an der Informationsgesellschaft zu
fördern, ist ein besonderes
Augenmerk
auf die behindertenfreundliche Gestaltung von Websites zu
richten, um eine barrierefreie
Nutzung
des Internets zu ermöglichen. Im Rahmen der europäischen
eAccessibility-Arbeitsgruppe betei-ligt
sich
Deutschland an der Entwicklung und Erarbeitung diesbezüglicher
Voraussetzungen. Bereits jetzt
sind eine
große Anzahl öffentlicher Websites behindertengerecht gestaltet.
Aufgrund
der sich durch die fortschreitende Entwicklung der Informations-
und Kommunikationstech-nologien
ändernden
Anforderungen des Arbeitsmarktes müssen insbesondere die
bestehenden Bildungs-angebote
für
behinderte Menschen an die technologische Entwicklung angepasst
werden. Die im Bereich
der
beruflichen Rehabilitation tätigen Berufsförderungs- und
Berufsbildungswerke richten ihre Maßnah-men
mit
Unterstützung der Bundesregierung darauf aus, Rehabilitanden an
moderne Technologien heran-zuführen..- 29 --
30 -
2. b)
Politische Maßnahmen, damit gravierende Änderungen der
Lebensbedingungen vermieden werden,
die zu
einer Ausgrenzung führen können, insbesondere bei Überschuldung,
Schulverweis oder Woh-nungsverlust
1. Überschuldung
a)
Situation in Deutschland
Verschuldensprozesse,
die in Überschuldung münden, kommen in allen sozialen Schichten
vor. Über-schuldung
auslösende
Faktoren sind neben Arbeitslosigkeit und Niedrigeinkommen
Probleme der Haus-haltsführung
und des
Markt-, Konsum- und Kreditverhaltens. Für die Bundesrepublik
wird die Anzahl der
Überschuldungsfälle
auf 2,77 Millionen Haushalte geschätzt (1999).
Eine
zentrale Rolle in Entschuldungsprozessen nimmt die
Schuldnerberatung ein. Derzeit gibt es bundes-weit
etwa 1.160
Schuldnerberatungsstellen in freier Trägerschaft, die von Ländern,
Kommunen und den
Trägern
finanziert werden und die Schuldner kostenlos unterstützen. Dies
reicht noch nicht aus, um den
großen
Beratungsbedarf zu erfüllen. Ratsuchende müssen deshalb
teilweise bis zu mehreren Monaten auf
einen
Gesprächstermin warten.
Neben der
außergerichtlichen Schuldenregulierung besteht für
wirtschaftlich gescheiterte Personen seit
dem 01.01.1999
die Möglichkeit, nach Durchführung eines Insolvenz- und
Restschuldbefreiungsverfah-rens
einen
Neuanfang zu beginnen. Damit besteht die Chance, nach einem
Zeitraum von sieben Jahren
Restschuldbefreiung
zu erhalten. Zur Zeit stellen jedoch die anfallenden
Verfahrenskosten ein wesentli-ches
Hindernis
für die Inanspruchnahme dieses Instruments dar.
Als Hilfe
in Überschuldungsfällen kommen auch Leistungen der Stiftungen
"Familie in Not" in Betracht,
die in den
Ländern unverschuldet in Not geratene, bedürftige Familien
finanziell unterstützen.
b) Ziele
und Initiativen 2001 - 2003
Im Sinne
eines präventiven Ansatzes müssen Familien in labilen
wirtschaftlichen Lebenssituationen mehr
in sozioökonomische
Bildung und Beratung einbezogen werden. Die Bundesregierung hat
deshalb ein
Armutspräventionsprogramm
initiiert. Ziel ist es, gesellschaftlichen Kräften Impulse zu
geben, in ihrer
eigenen
Arbeit der wirtschaftlichen Bildung und Beratung von Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen,
und
besonders auch prekären Lebensverhältnissen von Haushalten mehr
Aufmerksamkeit zu widmen und
so
Verarmungsrisiken entgegenzutreten. Zugleich beinhaltet es ein Maßnahmenkonzept
zur Mobilisie-rung
der
Selbsthilfe der Menschen in ihren Lebensräumen. Zur
hauswirtschaftlichen Schulung werden
Projekte
in Familien, Kindergärten und Schulen unterstützt, um
Strategien wirtschaftlicher Krisenbewäl-tigung
zu
vermitteln. Die Bundesregierung fördert darüber hinaus die
Initiativen von Hauswissenschaft
und Verbänden
der Hauswirtschaft, die das Ziel haben, in ihre Lehrpläne und in
die begleitenden Kursan-gebote
der
allgemeinbildenden Schulen die wirtschaftliche Bildung sowohl im
Sinne eines Verständnisses.- 30 --
31 -
für das
Marktgeschehen, als auch im Sinne einer Vorbereitung auf die Führung
eines Privathaushalts auf-zunehmen.
Darüber
hinaus wird eine Ratgeberbroschüre für überschuldete Familien
herausgegeben, die ab dem Jahr
2002 auch
in türkischer Sprache vorliegen wird.
Um das
Beratungsangebot der Schuldnerberatungsstellen sowohl qualitativ
als auch quantitativ weiter zu
verbessern,
werden einerseits bundeseinheitlich geltende Qualitätsstandards
für die Fort- und Weiterbil-dung
der
Schuldnerberatung erarbeitet. Zum anderen gibt es Bemühungen auf
regionaler Ebene, Verbän-de
der Finanz-,
Kredit- und Versicherungswirtschaft in die Finanzierung der
Schuldnerberatung einzube-ziehen.
Dazu
sollen auf Initiative der die Schuldnerberatung tragenden Verbänden
"regionale Verhand-lungstische"
gebildet
werden.
Bei
bestehender Überschuldung sichern Pfändungsfreigrenzen den
laufenden Lebensunterhalt. Die Bun-desregierung
beabsichtigt,
noch im Laufe des Jahres 2001 ein Gesetz zu verabschieden, durch
das die
bestehenden
Pfändungsfreigrenzen deutlich angehoben werden sollen. Des
weiteren sind Änderungen des
geltenden
Insolvenzrechts geplant: Neu eingeführt werden soll
beispielsweise die Möglichkeit der Stun-dung
der
anfallenden Verfahrenskosten, um auch völlig mittellosen
Schuldnern den Zugang zum Insol-venzverfahren
und damit
zur Restschuldbefreiung zu ermöglichen.
2.
Wohnungsverlust
a)
Situation in Deutschland
Die
Ursachen für drohenden oder eingetretenen Wohnungsverlust sind
vielfältiger Natur. Die weitaus
häufigsten
Ursachen sind zum einen Mietschulden (i.d.R. im Kontext einer
insgesamt aufgebauten Über-schuldung),
die unter
bestimmten Voraussetzungen den Vermieter zur Kündigung der
Wohnung und zur
anschließenden
Zwangsräumung berechtigen. Zum anderen birgt die Trennung von
Paaren bzw. Familien
das Risiko
der Obdachlosigkeit in sich; dies gilt insbesondere beim
erzwungenen und daher ungeplanten
Verlassen
der gemeinsamen Wohnung auf Grund häuslicher Gewalt.
aa)
Mietschulden
Das
Sozialhilferecht ermöglicht den Kommunen die Übernahme von
Mietrückständen zur Sicherung der
Unterkunft
in Einzelfällen. Damit steht eine Regelung zur Verfügung, die
zur Vermeidung von Woh-nungslosigkeit
besondere
Bedeutung hat.
Ist der
Wohnungsverlust bereits eingetreten, so dass präventive Maßnahmen
nicht mehr greifen können,
haben die
Kommunen die Möglichkeit, die Betroffenen zur Vermeidung der
Obdachlosigkeit in kommu-nale
Wohnungen
einzuweisen. Des weiteren stehen in den meisten Kommunen für die
vorübergehende
Nutzung
Notunterkünfte - vom Zimmer bis zur Familienwohnung - zur Verfügung.
Zur
Unterstützung Wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter
Menschen haben die Bundes-länder
Aktionsprogramme
ins Leben gerufen, um die für den Problembereich der
Wohnungslosigkeit.- 31 --
32 -
zuständigen
Kommunen und die Wohlfahrtsverbände in diesem Bereich zu unterstützen
(vgl. Anlage
best
practice Nordrhein-Westfalen).
bb) Familiäre
Gewalt
Innerfamiliäre
Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder bringt für diese ein hohes
Risiko mit sich, aus ihrem
gewohnten
Lebensumfeld gerissen zu werden, weil sie vor dem Täter flüchten
müssen. Die betroffenen
Frauen und
Kinder kommen u.a. in Frauenhäusern unter, die aus
Sicherheitsgründen vom ursprüngli-chen
Wohnort
entfernt liegen. Die Verweildauer beträgt zwischen 1 Woche und 6
Monaten.
In der
Regel sind die Frauen nach der Flucht ins Frauenhaus auf
Leistungen der Sozialhilfe angewiesen.
Als
Sozialhilfeempfängerinnen mit Kindern haben sie dann auf dem
Wohnungsmarkt oft schlechte Chan-cen,
auch wenn
sie durch die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser bei der
Wohnungssuche unterstützt wer-den.
In
Deutschland gibt es derzeit über 400 Frauenhäuser überwiegend
in freier Trägerschaft, die jährlich von
etwa 45.000
Frauen und ihren Kindern aufgesucht werden. Damit verfügt
Deutschland europaweit über
das
dichteste Netz an Hilfseinrichtungen für Frauen, die Opfer von
Gewalt geworden sind.
b) Ziele
und Initiativen 2001 - 2003
Mit der
Mietrechtsreform, die zum 1.7.2001 in Kraft treten wird, wird die
Schonfrist zur Nachzahlung
von Mietrückständen
auf zwei Monate nach Einleitung des gerichtlichen Räumungsverfahrens
verlängert.
Dies
erleichtert es zukünftig den Sozialämtern, die drohende
Obdachlosigkeit durch die Abgabe einer
Erklärung
über die Kostenübernahme abzuwenden.
Die
Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Opfern häuslicher
Gewalt den sicheren Verbleib in
ihrem
gewohntem Lebensumfeld zu ermöglichen. Sie hat deshalb - als
Teil ihres Aktionsplans zur Be-kämpfung
von Gewalt
gegen Frauen - den Entwurf für ein zivilgerichtliches
Gewaltschutzgesetz einge-bracht,
das zum 1.1.2002
in Kraft treten soll. Kernbestandteil dieses Gesetzes ist die Möglichkeit,
den
Täter in
einem beschleunigten Verfahren gerichtlich aus der gemeinsamen
Wohnung weisen zu können,
um der
betroffenen Frau und ihren Kindern den Verbleib in der Wohnung zu
ermöglichen. Bis zur Ent-scheidung
des
Gerichts soll der Täter mit polizeilichen Mitteln von der
Wohnung ferngehalten werden
können.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe
zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, in der auch
Nichtregierungsorgani-sationen
und
Hilfseinrichtungen vertreten sind, befasst sich derzeit mit den
flankierenden Maßnahmen
zum
Gewaltschutzgesetz.
3.
Schulverweis
Die
Regelungen über den Schulbesuch fallen in Deutschland in den
Zuständigkeitsbereich der Bundes-länder.
Nach den
Schulgesetzen der Länder gibt es für alle Kinder eine "Vollzeitschulpflicht"
zwischen
neun und
zwölf Jahre ab dem 6. Geburtstag eines Kindes. Daran schließt
die "Berufsschulpflicht" an, die.- 32 --
33 -
erst mit
dem Abschluss einer Ausbildung oder nach der Teilnahme an einer
einjährigen berufsqualifizie-renden
Berufsschulmaßnahme
in Vollzeit, spätestens mit dem 18. Geburtstag endet. Auch
arbeitslose
Jugendliche
und jugendliche Hilfsarbeiterinnen und Hilfsarbeiter sind damit i.d.R.
zum Besuch der Be-rufsschule
verpflichtet.
Ein Schulverweis hat daher nicht zur Folge, dass die Pflicht zum
Schulbesuch
entfällt,
vielmehr muss dieser grundsätzlich an einer anderen Schule
fortgesetzt werden.
Soziale
Probleme infolge eines Schulverweises stellen sich auf Grund
dieses Systems in Deutschland
nicht.
Allerdings häuft sich in den letzten Jahren die Zahl der "Schulverweigerer",
von Kindern und Ju-gendlichen
also, die
nach einer Phase der passiven Verweigerung und des immer häufigeren
Schwänzens
überhaupt
nicht mehr zur Schule gehen und so ihre Chancen auf Ausbildung,
Beruf und gesellschaftliche
Teilhabe
im Erwachsenenalter verspielen.
Zur
Durchsetzung der Schulpflicht kann zunächst auf
ordnungsrechtliche Mittel zurückgegriffen werden.
Eltern
erhalten Bußgeldbescheide; in einigen Ländern/Kommunen hält
die Polizei an typischen Treff-punkten
Ausschau
nach Schulverweigerern und bringt sie in die Schulen. Hat sich
die Verweigerungs-haltung
manifestiert,
können die Jugendlichen angesichts der komplexen familiären,
sozialen und persön-lichen
Probleme,
die hinter der Verweigerung stehen, jedoch allein mit speziellen
Maßnahmen erreicht
werden.
Viele Länder haben daher in den letzten Jahren besondere, auf
die Zielgruppe sorgfältig abge-stimmte
Konzepte
entwickelt, um Schulverweigerer zu reintegrieren (vgl. Anlage
best practice Nord-rhein-
Westfalen).
2. c) Maßnahmen
zum Erhalt der Solidarität in der Familie in allen ihren Formen
1.
Familien mit Kindern
a)
Situation in Deutschland
Die
Familie steht in Deutschland unter dem besonderen Schutz der
Verfassung (Art. 6 Grundgesetz). Es
gehört zu
den zentralen Anliegen der Bundesregierung, die Familien bei den
vielfältigen Anforderungen,
die an sie
gestellt werden, zu unterstützen. Familienpolitik findet sowohl
auf Bundes- als auch auf Län-der-
und
Kommunalebene statt. Die Rahmenbedingungen für eine möglichst
konfliktfreie Gestaltung des
Familienlebens
werden zum einen durch die unter Ziel 1.1. a) dargestellten Maßnahmen
zur Vereinbarkeit
des
Familien- und Erwerbslebens verbessert. Zum anderen tragen die
bestehenden finanziellen familien-politischen
Leistungen
(vgl. Ziel 3.b) ) zur wirtschaftlichen Stabilisierung familiärer
Situationen bei. Dies
gilt auch
für die Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen
Lebens", die in den Ländern finan-zielle
Unterstützung
für bedürftige Familien gewähren kann.
Zum Erhalt
der Solidarität in Familien steht insbesondere das
Instrumentarium der Kinder- und Jugend-hilfe
zur Verfügung,
das beispielsweise Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bei
Erziehungsfragen Bera-tung
und
Unterstützung anbietet. Die Kinder- und Jugendhilfe soll Eltern
auch Wege aufzeigen, wie Kon-fliktsituationen
in der
Familie gewaltfrei zu lösen sind. Dies dient der Verwirklichung
des seit November.- 33 --
34 -
2000
gesetzlich verankerten Rechts eines jeden Kindes auf gewaltfreie
Erziehung. Die Rechtsänderung
wird außerdem
durch eine Informations- und Aufklärungskampagne "Mehr
Respekt vor Kindern" be-gleitet.
In
Deutschland existiert ein qualifiziertes Beratungsnetz, das
ratsuchenden Familien in unterschiedlichen
Problem-
und Lebenslagen zur Verfügung steht. Derzeit gibt es im
Bundesgebiet etwa 1900 Beratungs-stellen.
Die Förderung
der einzelnen Beratungsinstitutionen, die sich überwiegend in
der Trägerschaft der
Wohlfahrtsverbände
befinden, liegt in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen.
Beratungsangebote
bestehen
insbesondere im Bereich der Erziehungs-, Ehe-, Familien-, und
Lebensberatung, daneben wird
Rat und
Unterstützung bei Schwangerschaft und
Schwangerschaftskonflikten, sexuellen Problemen, Ge-sundheitsfragen
etc.
angeboten.
Auch im
Bereich der schulischen Jugendsozialarbeit sind mit Unterstützung
der Länder in den letzten
Jahren an
einer Vielzahl von Schulen in Kooperation mit Einrichtungen der
Jugendhilfe Projekte initiiert
worden,
bei denen die Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern
und Lehrkräften im Mittelpunkt
steht.
b) Ziele
und Initiativen 2001 - 2003
Ein
zentrales familienpolitisches Anliegen ist die Förderung und
Weiterentwicklung von Beratung sowie
die
Qualifizierung von Fachkräften in den Beratungsstellen. Geplant
ist die länderübergreifende Qualifi-zierung
der
Beratungsträger und Fachkräfte, um gleichmäßige Standards zu
erzielen. Durch gezielte Bil-dungs-
und
Informationsveranstaltungen sollen präventive Beratungsansätze
bzw. spezifische Kooperati-onsformen
weiter
entwickelt werden.
Darüber
hinaus sollen leicht zugängliche Beratungsangebote auf- und
ausgebaut werden, um den Famili-en
die Scheu
vor der Inanspruchnahme der Beratungshilfe zu nehmen (z.B.
Einmalberatungen, Familien-notdienste)
und den
Zugang zu Tabuthemen wie z.B. Gewalt oder Sucht in den Familien
zu erleichtern.
Die
Lebenslagen von Familien können wirksam verbessert werden, wenn
Familienpolitik auf bundes-,
landes-
und kommunalpolitischen Ebenen besser miteinander verzahnt wird.
Einen wichtigen Beitrag zur
Vernetzung
von familienpolitischen Akteuren in den Kommunal- und
Landesverwaltungen, den Verbän-den,
Initiativen
und Interessengruppen, die sich für die Belange der Familien
einsetzen, leistet das von der
Bundesregierung
und den Ländern getragene Projekt Netzwerk für örtliche
und regionale Familienpoli-tik
in
Hannover. Zu den Aufgaben des Netzwerkes gehört der regelmäßige
Informationsaustausch zu
spezifischen
Themen, Durchführung von Fachgesprächen und insbesondere die
Beratung.
2.
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften
a)
Situation in Deutschland
Die
Entscheidung eines gleichgeschlechtlichen Paares, eine
Lebensgemeinschaft einzugehen, genießt
verfassungsrechtlichen
Schutz aus Artikel 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit).
Einen rechtli-chen
Rahmen für
diese Partnerschaften sieht die Rechtsordnung bisher nicht vor.
Die Ehe als durch Arti-.- 34 --
35 -
kel 6 GG
besonders geschützte Vereinigung von Mann und Frau zu einer
Lebensgemeinschaft steht die-sem
Personenkreis
nicht zur Verfügung. Aufgrund vielfach mangelnder
gesellschaftlicher Akzeptanz
haben
Homosexuelle immer noch gegen Diskriminierung zu kämpfen.
Es ist ein
Anliegen der Bundesregierung, gleichgeschlechtlichen
Partnerschaften einen gesicherten
Rechtsrahmen
zur Verfügung zu stellen und damit einen Beitrag zum Abbau der
Diskriminierung von
Menschen
mit homosexueller Orientierung, zum Respekt vor anderen
Lebensformen sowie zur Förderung
stabiler
persönlicher Beziehungen zu leisten.
b) Ziele
und Initiativen 2001 - 2003
Zum 01.
August 2001 wird in Deutschland durch das "Gesetz zur
Beendigung der Diskriminierung
gleichgeschlechtlicher
Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften" ein neues
familienrechtliches Institut
eingeführt,
das gleichgeschlechtlichen Partnern die Möglichkeit gibt, eine
Lebenspartnerschaft und da-durch
gegenseitige
Rechte und Pflichten (wie z.B. gegenseitige Unterhaltspflicht,
gesetzliches Erbrecht)
zu begründen.
Neben den
Aktivitäten auf Bundesebene bestehen auch Initiativen der
Bundesländer, bestehende Diskri-minierungen
insbesondere
in den Bereichen Familie, Schule, Jugendhilfe und Arbeitswelt
abzubauen.
(vgl.
Anlage best practice Schleswig-Holstein)
3. Für
die sozial Schwachen handeln
3. a) Förderung
der sozialen Eingliederung von Frauen und Männern, die
insbesondere aufgrund einer
Behinderung
oder ihrer Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe mit besonderen
Einglie-derungsschwierigkeiten
Gefahr
laufen, in dauerhafte Armut zu geraten
1.
Behinderte Menschen
a)
Situation in Deutschland
Behinderte
und von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Hilfen zur
Eingliederung in Arbeit, Beruf
und
Gesellschaft. Die Hilfen umfassen medizinische, schulische,
berufliche und soziale Maßnahmen. Die
Eingliederung
behinderter Menschen stellt sich als Aufgabe in allen Bereichen
des Systems der sozialen
Sicherung,
also in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung, im
System des Versorgungs- und
Entschädigungsrechts
und im Recht der Jugend- und der Sozialhilfe.
Die
Zersplitterung der einschlägigen Rechtsvorschriften in eine
Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen
erschwert
den Zugang zu den umfassenden Eingliederungshilfen und -leistungen..-
35 --
36 -
b) Ziele
und Initiativen 2001 - 2003
Die
Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, der Zersplitterung der
Regelungen entgegenzuwirken und
das seit
1994 verfassungsrechtlich verankerte Benachteiligungsverbot
wirksam umzusetzen.
Zur
Erreichung dieses Ziels wird das geltende Rehabilitations- und
Schwerbehindertenrecht in einem
Neunten
Sozialgesetzbuch (SGB IX) zusammengefasst und fortentwickelt. Das
SGB IX soll zum 01. Juli
2001 in
Kraft treten. Neben der Beendigung von Divergenz und Unübersichtlichkeit
des bestehenden
Rechts zur
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen wird das Gesetz
bürgernahen und behin-dertengerechten
Zugang zu
den erforderlichen Sozialleistungen gewährleisten. Besondere Berücksichti-gung
finden die
Bedürfnisse behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und
Kinder. Wichtige
Neuerungen
sind z.B.:
-
Festschreibung des Anspruchs behinderter Frauen auf
Chancengleichheit im Erwerbsleben,
-
Bereitstellung von Gebärdendolmetschern durch die
Sozialleistungsträger,
-
gemeinsame Servicestellen der Sozialleistungsträger im Bereich
der Rehabilitation.
Die
Bundesregierung wird den Bundestag zum 31. Dezember 2004
umfassend über die Lage behinderter
Menschen,
die Entwicklung ihrer Teilhabe sowie die Wirkungen dieser
Neuregelungen unterrichten und
ggf. die
zu treffenden Maßnahmen vorschlagen.
Um
Menschen mit Behinderungen eine spürbar bessere Teilhabe an der
Gesellschaft zu ermöglichen,
werden in
verschiedenen Bundesländern Aktionsprogramme zur sozialen
Integration initiiert, welche eine
Vielzahl
von Maßnahmen vorsehen, die dazu beitragen sollen, dass
jedermann eine angemessene Ausbil-dung,
eine
berufliche Existenzgrundlage und einen Wohnort nach seinen
Vorstellungen erlangen sowie
Örtlichkeiten
mit den allgemein verfügbaren Verkehrsmitteln barrierefrei
aufsuchen kann
2.
Migrantinnen und Migranten
a)
Situation in Deutschland
Einen
wesentlichen Beitrag zur sozialen Integration der ausländischen
Bevölkerung hat die Bundesregie-rung
mit der
Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes geleistet, deren
wesentliche Elemente am 1.1.2000
in Kraft
getreten sind. Durch diese Reform werden die Einbürgerungsansprüche
deutlich verbessert, in-dem
eine Einbürgerung
bereits nach acht Jahren statt bisher fünfzehn Jahren Aufenthalt
in Deutschland
möglich
ist. In Deutschland geborene Kinder von Ausländern mit
verfestigtem Aufenthaltsrecht erwerben
bereits
mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit und wachsen
damit von Anfang an als gleichbe-rechtigte
Staatsbürgerinnen
und Staatsbürger in Deutschland auf. Durch die rechtliche
Gleichstellung
wird
sowohl den Zuwanderern als auch der alteingesessenen Bevölkerung
deutlich, dass die Zuwanderer
ein
integraler Bestandteil der deutschen Gesellschaft sind.
Neben den
auf Bundesebene finanzierten Maßnahmen zum Spracherwerb, der für
die soziale Integration
von
herausragender Bedeutung ist (vgl. Ziel 1.1.a) ) bestehen in
zahlreichen Bundesländern zusätzliche.- 36 --
37 -
spezielle
Förderprogramme zur beruflichen und sozialen Integration von
Ausländern und Spätaussiedlern.
Diese Maßnahmen
zielen auf die Verbesserung der Beratung und Qualifizierung der
Betroffenen und sind
auch mit
Angeboten der Jugendarbeit und Jugendhilfe kombiniert (vgl.
Anlage "best practice" Hamburg)
Ausländersozialberatung
und Aussiedlerberatung leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag
zur sozialen
Integration.
Bei der Ausländersozialberatung handelt es sich um einen
gemeinsam von Bund und Ländern
finanzierten
Beratungsdienst für ausländische Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer und deren Familien-angehörige.
Eine vom
Bund und durch Eigenanteile der Träger finanzierte
Aussiedlerberatung bietet
Betreuung
für jugendliche sowie individuelle Integrationshilfen für
erwachsene Spätaussiedler und ihre
Familienangehörigen.
Träger sind in beiden Fällen die Spitzenverbände der Freien
Wohlfahrtspflege.
Länder
und Kommunen fördern zusätzlich Beratungsdienste und
Selbsthilfeorganisationen, die sich i.d.R.
ebenfalls
in freier Trägerschaft befinden (z.B. Beratungsdienste für Spätaussiedler
und jüdische Emig-ranten).
Die Träger
leisten hier z.T. erhebliche Beiträge aus eigenen Mitteln.
Zur
Verbesserung der sozialen Integration ausländischer Frauen und Mädchen
werden spezielle Integrati-onskurse
für ausländische
Frauen angeboten: Sie werden an Deutsch-Sprachkurse herangeführt,
erhalten
Berufsorientierung
und werden zur Teilnahme an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen
motiviert.
Die
Bundesregierung fördert im Haushaltsjahr 2001 mit ca. 52,5 Mio.
DM Projekte, die der gesellschaft-lichen
Integration
von Spätaussiedlern in ihr räumliches und soziales Umfeld
dienen. Dazu gehören z.B.
die seit
Jahren erfolgreich bundesweit angebotenen, vom Deutschen
Sportbund getragenen Projekte
"Sport
mit Aussiedlern", das Erwachsenenbildungsprojekt "Ost-West-Integration"
des Deutschen Volks-hochschulverbandes
sowie die
Förderung sozialpädagogischer Maßnahmen (z.B. Einsatz von
"Streetwor-kern"
in
Gebieten mit hohem Aussiedleranteil).
b) Ziele
und Initiativen 2001 - 2003
Im Juli
2000 wurde eine unabhängige Zuwanderungskommission berufen, die
sich mit allen Aspekten der
Migration
befasst. Die Vorschläge, die die Kommission im Sommer 2001
vorlegen wird, werden der
Bundesregierung
als Grundlage für ein zukunftsweisendes Zuwanderungskonzept
dienen. Darin werden
voraussichtlich
Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der sozialen Situation
und der gesellschaftli-chen
Teilhabe
der Zuwanderer enthalten sein. Die Bundesregierung ist auch
bestrebt, die vorhandenen
Förderinstrumente
besser auf den Bedarf der unterschiedlichen Zielgruppen
auszurichten. Einen Beitrag
dazu wird
auch das Gesamtsprachkonzept (vgl. Ziel 1.1.a) ) leisten.
Die
Wohlfahrtsverbände entwickeln derzeit mit finanzieller Unterstützung
des Bundes Konzepte, um eine
verstärkte
Inanspruchnahme der allgemeinen Beratungsdienste durch
Migrantinnen und Migranten im
Wege der
Vernetzung und interkulturellen Qualifizierung des
Beratungspersonals zu ermöglichen..- 37 --
38 -
3.
Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
a)
Situation in Deutschland
Es gibt
Menschen, deren Lebensverhältnisse durch Obdachlosigkeit oder
Wohnungslosigkeit, Arbeitslo-sigkeit,
Gewalt,
soziale Isolation und Einsamkeit, Armut und Sozialhilfebedürftigkeit,
physische und
psychische
Beeinträchtigungen geprägt ist. Mehrere dieser Lebensumstände
verbinden sich häufig mit
sozialen
Schwierigkeiten zu solchen Problemen, dass die Betroffenen sie
ohne fremde Hilfe nicht über-winden
können
Hilfen zur
Eingliederung von Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
werden nach dem BSHG
gewährt.
Die Hilfe umfasst alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die
Schwierigkeiten abzuwenden,
zu
beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten,
vor allem Beratung und persönliche
Betreuung
für den Hilfesuchenden und seine Angehörigen, Hilfen zur
Ausbildung, Erlangung und Siche-rung
eines
Arbeitsplatzes, Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung
einer Wohnung sowie Hilfe
zum Aufbau
und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung
des Alltags
b) Ziele
und Initiativen 2001 - 2003
Eine am 01.08.2001
in Kraft tretende Verordnung zum BSHG sieht eine Reihe von Maßnahmen
zur Ver-besserung
der
Eingliederungschancen vor. Es sind dies Maßnahmen, die
insbesondere
- dem
drohenden Verlust eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes
entgegenwirken,
- es ermöglichen,
den Ausbildungsabschluss allgemeinbildender Schulen nachzuholen
und die für
die Ausübung
einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
notwendigen Fähigkeiten
und
Fertigkeiten zu erwerben,
- eine
Ausbildung für einen angemessenen Beruf ermöglichen,
- der
Erlangung und Sicherung eines geeigneten Arbeitsplatzes oder
einer sonstigen angemessenen
Tätigkeit
dienen,
- oder den
Aufbau einer Lebensgrundlage durch selbständige Tätigkeit fördern.
Die Änderung
verfolgt das Ziel, eine stärkere Beteiligung und größere
Selbstverantwortung der Hilfesu-chenden
und eine
Stärkung ambulanter Leistungen vor stationärer Unterbringung zu
erreichen. Außerdem
soll die
Hilfe aus einer Hand erbracht werden um zu vermeiden,
dass die Betroffenen unterschiedliche
Stellen um
Hilfe ersuchen müssen..- 38 --
39 -
3. b) Maßnahmen
zur Vermeidung von Fällen sozialer Ausgrenzung von Kindern, die
diesen Kindern die
besten
Chancen für eine reibungslose soziale Eingliederung bieten
1.
Vermeidung von sozialer Ausgrenzung von Kindern
a)
Situation in Deutschland
Knapp 7 %
der Kinder und Jugendlichen sind in Deutschland sozialhilfebedürftig.
Die Sozialhilfequote
von
Kindern ist damit fast doppelt so hoch wie im Bevölkerungsdurchschnitt.
Armut von Kindern ist
vielfach
eine Folge geminderter Erwerbs- und Einkommenschancen ihrer
Eltern. Allein erziehende Müt-ter
und
Mehrkinderfamilien weisen sowohl ein erhöhtes Zugangs- als auch
ein höheres Verbleibensrisiko
in
Armutslagen auf. Kinder sind vor allem dann in ihrer Entwicklung
beeinträchtigt, wenn belastende
Faktoren
kumulieren. Immer noch bedeutet die Erziehung von Kindern überwiegend
für Frauen, auf Er-werbstätigkeit
ganz oder
teilweise zu verzichten. Am stärksten sind daher
alleinerziehende Frauen und
ihre
Kinder auf Sozialhilfe angewiesen.
Das
Aufwachsen in einkommensschwachen bzw. sozialhilfebedürftigen
Haushalten bedeutet für Kinder
oft einer
erhebliche Einschränkung ihrer Entwicklungs- und Zukunftschancen.
Des weiteren haben die
betroffenen
Kinder aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht die Möglichkeit,
in gleichem Umfang wie
Gleichaltrige
aus finanziell besser gestellten Familien, an kostenträchtigen
Aktivitäten teilzunehmen und
sind damit
von sozialer Ausgrenzung bedroht.
Die Bekämpfung
sozialer Ausgrenzung bei Kindern und Jugendlichen ist daher für
die Bundesregierung
von
zentraler Bedeutung. In Deutschland steht ein umfangreiches
finanzpolitisches Instrumentarium zur
Verfügung,
um diesem Risiko vorzubeugen: Für Kinder bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr (bei Ausbil-dung
bis zum 27.
Lebensjahr) besteht ein Anspruch auf Zahlung eines monatlichen
Kindergeldes in Höhe
von
derzeit 270 DM für das erste und zweite Kind, 300 DM für das
dritte und ab dem vierten Kind
350 DM.
Das Kindergeld kann dazu beitragen, bei einkommensschwachen
Familien das Entstehen von
Sozialhilfebedürftigkeit
zu verhindern.
Bei der
Berechnung der Sozialhilfe wird das Kindergeld als Einkommen
angerechnet, da die Sozialhilfe
das
Existenzminimum von Kindern sichert. Das führt dazu, dass Erhöhungen
des Kindergeldes bei sozi-alhilfebedürftigen
Familien
keinen Einfluss auf die Höhe des Familieneinkommens haben. Mit
der letzten
Kindergelderhöhung
zum 1.1.2000 wurde gleichwohl ein allgemeiner Freibetrag von
monatlich 20 DM
bei einem
Kind und von monatlich 40 DM bei zwei und mehr Kindern eingeführt.
Eltern
erhalten für den Zeitraum der ersten 24 Monate nach der Geburt
eines Kindes Erziehungsgeld in
Höhe von
bis zu 600 DM monatlich nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz. Das
Erziehungsgeld wird
abhängig
vom Einkommen der Eltern gewährt. In den ersten sechs
Lebensmonaten eines Kindes betragen
die
Freibeträge 100.000 DM für verheiratete und in eheähnlicher
Gemeinschaft zusammen lebende Eltern
bzw. 75.000
DM für allein Erziehende. Daher erhalten die meisten Eltern in
dieser Phase Erziehungsgeld.
Vier Länder
gewähren darüber hinaus ein zusätzliches Erziehungsgeld zur
Aufstockung des Betrages oder
im
Anschluss an das Bundeserziehungsgeld im dritten Lebensjahr des
Kindes..- 39 --
40 -
Um
Familien mit geringem und mittlerem Einkommen steuerlich zu
entlasten, wird im Rahmen der Steu-erentlastungsgesetze
und der
Steuerreform der Eingangssteuersatz seit 1998 stufenweise gesenkt.
Um den
Betreuungsbedarf
zu berücksichtigen, wurde ab dem Jahr 2000 zusätzlich zum
bestehenden Kinderfrei-betrag
in Höhe
von 6.912 DM ein zusätzlicher Freibetrag für die
Kinderbetreuung in Höhe von 3.024 DM
für alle
Kinder bis 16 Jahre eingeführt. Familien zahlen infolge dieser
Maßnahmen spürbar weniger Steu-ern.
b) Ziele
und Initiativen 2001-2003
Durch die
Novellierung des Bundeserziehungsgeldgesetzes zum 1.1.2001
erfolgt eine Verbesserung der
Leistungen.
Die Einkommensgrenzen sind für Eltern bzw. Alleinerziehende ab
dem siebten Lebensmonat
des Kindes
um rd. 10 % auf 32.200 DM bzw. 26.400 DM angehoben worden.
Der
Freibetrag, bis zu dem das Einkommen der Eltern nicht angerechnet
wird (Kinderzuschlag), wird für
jedes
weitere Kind in der Familie bis zum Jahr 2003 stufenweise auf 6.140
DM angehoben. Das bedeutet
im
Ergebnis - je nach Familiengröße - eine Verbesserung der
Einkommensgrenzen um rund 10 bis 24 %.
Für
Eltern, die nur ein Jahr Erziehungsgeld in Anspruch nehmen,
bietet die Budgetierung bei Vorliegen
der
weiteren Bedingungen ein monatliches Erziehungsgeld von bis zu
900 DM.
Die
Bundesregierung plant, zum 1.1.2002 die finanzielle Situation von
Familien durch ein weiteres Ge-setz
zur
Familienförderung nochmals zu verbessern, mit dem eine verstärkte
Berücksichtigung des Erzie-hungsbedarfs
von
Kindern erfolgen wird.
2. Förderung
benachteiligter Kinder und Jugendlicher
a)
Situation in Deutschland
aa)
Brennpunkte
Als
benachteiligt sind nicht nur Kinder und Jugendliche zu
bezeichnen, die infolge von relativer Ein-kommensarmut
in ihrem
Lebensbereich eingeschränkt sind. Benachteiligungen können darüber
hinaus
auch
insbesondere bei Kindern auftreten, die in sozialen Brennpunkten
wohnen, behindert sind oder aus
Familien
mit Migrationshintergrund stammen.
bb)
Behinderte Kinder und Jugendliche
Behinderte
und von Behinderung bedrohte Kinder erhalten Hilfen zur
Eingliederung, die medizinische,
schulische,
und soziale Maßnahmen umfassen. Hervorzuheben ist das in der
Bundesrepublik Deutschland
bestehende
differenzierte Versorgungsangebot der Vorsorge und Frühbehandlung.
Niedergelassene Kin-der-
und andere
Ärzte leisten die erforderlichen Hilfen in Zusammenarbeit mit
anderen medizinischen
Fachkräften,
Psychologen und anderen, ambulanten Frühförderstellen und überregionalen
sozialpädiatri-schen
Zentren.
Die
Chancen für eine erfolgreiche Integration behinderter Kinder ist
im Kindergarten- und Vorschulalter
besonders
groß. Unter Beteiligung vieler Kommunen und freier Träger sind
bereits zahlreiche Angebote.- 40 --
41 -
geschaffen
worden, behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam in Regel-
und Sonderkindergärten
zu
erziehen (vgl. Anlage "best practice" Hessen).
Im Rahmen
der schulischen Bildung gibt es in den Bundesländern, in deren
Zuständigkeit das Schulwe-sen
fällt,
unterschiedlich ausgeprägte Formen der sonderpädagogischen Förderung.
Sie erfolgt sowohl in
allgemeinen
Schulen im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts für behinderte und
nicht behinderte
Schülerinnen
und Schüler, in Sonderschulen je nach sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
als auch
durch
Ambulanzsysteme. Ziel der sonderpädagogischen Förderung ist es,
das Recht auf schulische Bil-dung
und
Erziehung aller Kinder und Jugendlichen unabhängig von
Art und Schweregrad ihrer Behin-derung
zu
sichern und dadurch die ihren persönlichen Möglichkeiten
entsprechenden schulischen Ziele
zu
erreichen. Um die soziale Integration behinderter Kinder und
Jugendlicher zu erleichtern, wird ange-strebt,
möglichst
viele Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in allgemeinen
Schulen zu fördern.
cc) Kinder
und Jugendliche mit nichtdeutscher Muttersprache
Bei
Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache stellt insbesondere die
Eingliederung an Schulen eine
wichtige
Aufgabe dar, um sozialer Ausgrenzung aufgrund von sprachlichen
Verständigungsschwierig-keiten
vorzubeugen
und eine möglichst reibungslose Integration der Kinder in
Schule, Ausbildung, Beruf
und
Gesellschaft zu ermöglichen. In der Praxis ist jedoch zu
beobachten, dass der Schulerfolg dieser Kin-der
und
Jugendlichen aufgrund fehlender deutscher Sprachkenntnisse
deutlich hinter dem der Schülerin-nen
und Schüler
deutscher Herkunft zurückbleibt. So sind die Schülerinnen und
Schüler ausländischer
Staatsangehörigkeit
in den Schulen für Lernbehinderte deutlich überrepräsentiert
und die Zahl derer, die
die
Hochschulreife erwirbt, ist im Vergleich mit den Schülerinnen
und Schülern deutscher Herkunft nied-riger.
Die
Bundesländer haben daher zur schulischen Förderung dieser
Kinder vielfältige Maßnahmen
eingeführt.
Dazu gehören z.B.:
- Übergangsklassen,
in denen die Schüler verstärkten Deutschunterricht erhalten und
mit speziell
auf ihre
Situation abgestimmten Lehrplänen auf den Besuch der Regelklasse
vorbereitet werden,
-
zweisprachige Klassen oder ganze Schulen: Ein Teil der Fächer
wird in deutscher Sprache, ein
Teil der Fächer
in der Muttersprache der Schüler unterrichtet. Erprobt werden Maßnahmen
der
interkulturellen
Erziehung, der Aufbau eines altersgerechten Verständnisses der
verschiedenen
Kulturen
oder auch die Intensivierung der Elternarbeit mit ausländischen
Erziehungsberechtigten,
- bei
Bedarf zusätzlicher Deutschunterricht in Form von Intensiv- oder
Förderkursen für Schüler,
die
Regelklassen besuchen,
- die
Anerkennung - ggf. Unterrichtung - der Muttersprache anstelle
einer Pflichtfremdsprache
-
muttersprachlicher, nicht zeugnisrelevanter Ergänzungsunterricht
in verschiedenen Sprachen,
- Angebote
zur religiösen Bildung muslimischer Schülerinnen und Schüler..-
41 --
42 -
b) Ziele
und Initiativen 2001 - 2003
aa)
Brennpunkte
Um die
Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien zu
verbessern, hat die Bundesregierung eine
Programmplattform
Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen
Brennpunkten eingerich-tet,
die an das
Bund-Länder-Programm zur Stadterneuerung für städtische
Gebiete mit besonderem Ent-wicklungsbedarf
Die
soziale Stadt (vgl. Ziel 3.c) anknüpft.
Im
Mittelpunkt des Programms stehen benachteiligte Kinder und
Jugendliche in sozialen Brennpunkten
und
strukturschwachen ländlichen Regionen. Ziel ist es, die Arbeit
im Rahmen der Kinder- und Jugend-hilfe
in diesen
Sozialräumen zu qualifizieren und weiterzuentwickeln sowie den
Blick stärker als bisher
auf die
Probleme und Schwierigkeiten junger Menschen in diesen Sozialräumen
zu richten. Es werden
Strategien
und Arbeitsansätze entwickelt, um sozial benachteiligte Kinder
und Jugendliche stärker als
bisher an
dem breiten Spektrum an Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zu
beteiligen. Besondere
Aufmerksamkeit
kommt dabei dem Aspekt der unterschiedlichen Chancen der
Geschlechter und den Be-nachteiligungen
zu, die
Kinder und Jugendliche aus Familien ausländischer Herkunft
erfahren
Für
lokale Aktionspläne der Jugendämter für Toleranz und
Demokratie gegen Gewalt, Rechtsextremis-mus
und
Fremdenhass werden von der Bundesregierung für das Jahr 2001 5
Mio. DM zusätzlich zur Ver-fügung
gestellt.
bb)
Behinderte Kinder und Jugendliche
Die
besonderen Bedürfnisse und Probleme behinderter und von
Behinderung bedrohter Kinder sollen
durch das
SGB IX (vgl. Ziel 3.a) ), insbesondere durch Einführung neuer
und zielgenauerer Ausrichtung
der
bestehenden Leistungen, Berücksichtigung finden.
cc) Kinder
und Jugendliche mit nichtdeutscher Muttersprache
Im Rahmen
des vom Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit
initiierten Aktionspro-gramms
"Verbesserung
der Bildungschancen von Migrantinnen und Migranten" wird die
Bundesregie-rung
im Rahmen
der gemeinsamen Bildungsplanung von Bund und Ländern auf eine
noch größere Be-achtung
der
Bildungsbelange von Migrantinnen und Migranten in der Schule
hinwirken (vgl. Ziel 1.1.a) ).
Die
Bundesregierung wird sich darüber hinaus an Studien und
Modellversuchen in diesem Bereich betei-ligen..- 42 --
43 -
3. c)
Erarbeitung umfassender Maßnahmen für Gebiete, die mit den
Problemen der Ausgrenzung kon-frontiert
sind.
a)
Situation in Deutschland
Zur räumlichen
Konzentration von Ausgrenzungsproblemen kommt es vor allem in
einigen hochverdich-teten
und
peripheren Stadtteilen von Großstädten, die vernachlässigte öffentliche
Räume und Mängel bei
den
Wohnungen, dem Wohnumfeld sowie der sozialen und kulturellen
Infrastruktur aufweisen. Hier kon-zentrieren
sich Bevölkerungsgruppen,
deren Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben aufgrund
ihrer persönlichen
oder familiären Bedingungen eingeschränkt ist. Das
Zusammentreffen wirtschaftlicher,
sozialer
und städtebaulicher Probleme führt dazu, dass diese Stadtteile
stärker von Erscheinungen wie
Drogenkonsum,
erhöhter Gewaltbereitschaft und Vandalismus bedroht sind.
Bund und Länder
haben 1999 das Programm Die soziale Stadt auf den Weg
gebracht. Dieses stadtent-wicklungspolitisch
innovative
Programm will erreichen, dass in gefährdeten Stadtteilen stärker
als bisher
städtebauliche
Maßnahmen mit Maßnahmen anderer Politikfelder verzahnt werden.
Die Bundesregierung
stellte
hierfür in den Jahren 1999 und 2000 jeweils 100 Mio. DM zur Verfügung.
Die Länder und Ge-meinden
beteiligten
sich mit eigenen Mitteln in jeweils gleicher Höhe. Insgesamt fördert
das Programm
seit 1999
210 Maßnahmen in 157 Gemeinden.
Maßnahmebegleitend
erstellen die Gemeinden gebietsbezogene
stadtentwicklungspolitische Handlungs-konzepte,
in denen
sowohl die Handlungsfelder in den schwierigen Stadtteilen
bestimmt als auch integ-rierte
Lösungsansätze
aufgezeigt werden (vgl. Anlage best practice Bremen
und Rheinland-Pfalz).
Zwecks
Vermittlung von Informationen und Erfahrungen bei der Initiierung
und Unterstützung lokaler
Aktionen
sowie der Auswertung der Erfahrungen vor Ort mit dem Ziel der
Weiterentwicklung des inte-grativen
Programmansatzes
wurde eine überregionalen Informations-, Beratungs- und
Vermittlungs-agentur
(Deutsches
Institut für Urbanistik, Berlin) eingerichtet.
Die
Akteure vor Ort und die Öffentlichkeit werden über ein
allgemein zugängliches Informations- und
Diskussionsnetzwerk
(www.sozialestadt.de) einbezogen.
b) Ziele
und Initiativen 2001 - 2003
Die
Bundesmittel für das Programm Die soziale Stadt
werden im Jahr 2001 um 50 v.H. aufgestockt.
Außerdem
soll es zu einer umfassende Bündelung des Programms mit anderen
Fördermöglichkeiten und
Initiativen
kommen. Das Programm zielt auf die Gleichstellung sozial
benachteiligter Bürgerinnen und
Bürger.
Zur Umsetzung des Gleichstellungsaspekts ist ein Pilotprojekt
Gender Mainstreaming geplant.
Mitte 2002
wird eine erste Bilanzkonferenz zu den Erfahrungen bei der
Umsetzung des neuen stadtent-wicklungspolitischen
Ansatzes
Die soziale Stadt durchgeführt..- 43 --
44 -
4. Alle
Akteure mobilisieren
a) Förderung
- je nach nationalen Gepflogenheiten - der Beteiligung der
ausgegrenzten Personen an
den zu
ihren Gunsten erarbeiteten Politiken und Maßnahmen und Förderung
ihres Mitspracherechts
b) Gewährleistung
der Einbeziehung der Bekämpfung der Ausgrenzung in alle
politischen Maß-nahmen,
insbesondere
- durch
gemeinsame Mobilisierung der nationalen, regionalen und lokalen
Behörden im Rahmen
ihrer
jeweiligen Zuständigkeiten
- durch
die Erarbeitung geeigneter Koordinierungsverfahren und -strukturen
- durch
Anpassung der Verwaltungs- und Sozialdienste an die Bedürfnisse
der ausgegrenzten Men-schen
und durch
Sensibilisierung der Akteure vor Ort für diese Bedürfnisse
c) Förderung
des Dialogs und der Partnerschaft zwischen allen beteiligten öffentlichen
und privaten
Stellen,
insbesondere
- durch
die Beteiligung der Sozialpartner, der
Nichtregierungsorganisationen und der Sozialdienste
im Rahmen
ihrer jeweiligen Zuständigkeiten an der Bekämpfung der
Ausgrenzung
- durch Förderung
der Verantwortung und des Handelns aller Bürger bei der Bekämpfung
der Armut
und der
sozialen Ausgrenzung
- durch größere
soziale Verantwortung der Unternehmen
a)
Situation in Deutschland
Die Bekämpfung
von Armut und sozialer Ausgrenzung ist in der föderativen
Ordnung der Bundesrepu-blik
Deutschland
sowohl eine Aufgabe des Bundes, als auch der Länder und der
Kommunen. Das System
des
sozialen Schutzes ist insgesamt so aufgebaut, dass die
verschiedenen Ebenen und deren Leistungen
einander
ergänzen und der soziale Schutz keine Lücken aufweist. Die
effektive Zusammenarbeit der ver-schiedenen
Ebenen ist
eine Voraussetzung für eine leistungsfähige Sozialverwaltung,
die die Menschen
erreicht.
In den letzten Jahren wurden insbesondere auf kommunaler Ebene
große Fortschritte bei der
Verwirklichung
des Ziels einer bürgernahen Verwaltung gemacht.
Zum Erfolg
der Sozialschutzpolitik leisten in Deutschland aber auch die
Anstrengungen der Sozialpart-ner,
der Verbände
der freien Wohlfahrtspflege und andere Nichtregierungssystemen
einen entscheidenden
Beitrag.
Die Sozialpartner haben gemeinsam mit der Bundesregierung im
Bündnis für Arbeit, Ausbil-dung
und
Wettbewerbsfähigkeit Absprachen zu einer Verbesserung der
Ausbildung von Jugendlichen
und
Migranten, des lebenslangen Lernens, der Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten
gering quali-fizierter
Arbeitnehmer
und Langzeitarbeitsloser sowie zur Förderung der Beschäftigung
älterer Arbeit-nehmer
getroffen.
Ähnliche Bündnisse finden sich auch auf Landesebene und in den
Kommunen.
Zu den
Nichtregierungsorganisationen gehören die großen Wohlfahrtsverbände
ebenso wie Organisatio-nen,
in denen
sich vom Risiko sozialer Ausgrenzung besonders betroffene Gruppen
zusammen geschlos-sen
haben.
Diese Akteure werden bei der Erarbeitung relevanter
Gesetzesvorhaben, wie z.B. der aktuellen
Reform des
Behindertenrechts (SGB IX), beteiligt..- 44 -Darüber
hinaus
sind die von einer Vielfalt kommunaler Träger,
Sozialorganisationen und Verbände auf
lokaler
Ebene bereit gestellten sozialen Dienste eine tragende Säule des
deutschen Sozialschutzsystems.
In
Deutschland gibt es in der Trägerschaft der Verbände über 91.000
Einrichtungen und Dienste mit etwa
3,2
Millionen betreuten Plätzen bzw. Betten. 1,3 Mio. hauptamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
und ca. 2,5
bis 3 Mio. angebundene ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind
in diesen Einrichtungen
tätig.
Sie betreuen jährlich ca. 32 Mio. Menschen. Die fachliche
Kompetenz des Personals und das frei-willige
Engagement
einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürger stellen die Qualität
und den Umfang der
Versorgung
mit sozialen Dienstleistungen in Deutschland sicher.
b) Ziele
und Initiativen 2001 - 2003
aa)
Weitere Verbesserung der Leistungsfähigkeit und der
Serviceorientierung der öffentlichen Verwal-tung
Hierzu
gibt es zahlreiche Anstrengungen, auf die bei den jeweiligen
inhaltlichen Zielen des NAP bereits
hingewiesen
wurde (z.B. Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeits- und
Sozialämtern - vgl.. Ziel
1.1a) ).
Ein Beispiel für regionale Initiativen ist das Projekt Sozialagenturen
- Hilfe aus einer Hand des
Landes
Nordrhein-Westfalen (vgl. Anlage "best practice"), in
dem Konzepte zur Zusammenführung ver-schiedener
Hilfemöglichkeiten
in einer Hand und für ein passgenaues Angebot für die
betroffenen Men-schen
entwickelt
werden. Nach Abschluss des Projekts werden die Ergebnisse
hinsichtlich der Übertrag-barkeit
auf die
gesamte Praxis in Nordrhein-Westfalen ausgewertet. Auch Baden-Württemberg
fördert
Projekte,
in denen die berufliche und soziale Integration von jungen Ausländern
und Aussiedlern mit
bestehenden
Angeboten der Jugendhilfe verknüpft werden.
bb) Regelmäßige
Konsultationen:
Die im
Rahmen der Erstellung des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung
von Armut und sozialer
Ausgrenzung
und des ersten Nationalen Armuts- und Reichtumsberichts der
Bundesregierung intensi-vierte
Zusammenarbeit
zwischen den zuständigen staatlichen Stellen auf der Ebene des
Bundes, der Län-der
und
Kommunen auf der einen und den Sozialpartnern, den Wohlfahrtsverbänden
und der Wissen-schaft
auf der
anderen Seite wird in geeigneten Gremien fortgeführt..- 2 -
Anlage:
best practices - ausgewählte Beispiele aus den Bundesländern
1.
Brandenburg zu Ziel 1.1.a) (1. Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger)
Kurssystem
contra Langzeitarbeitslosigkeit
Das 1993
im Land Brandenburg eingeführte Kurssystem contra
Langzeitarbeitslosigkeit verfolgt zwei
komplementäre
Hauptziele:
? Die
Langzeitarbeitslosen erhalten neue persönliche Stabilität,
Informationen und Aktivierungsimpul-se
und es
werden ihnen neue soziale und berufliche Kompetenzen vermittelt.
Dadurch sollen sie be-fähigt
werden,
ihre persönlichen Handlungsperspektiven zu reflektieren und ihre
individuellen
Handlungsmöglichkeiten
zu erweitern. Vorrangiges Ziel ist es, die Langzeitarbeitslosen
zu motivie-ren,
sich
eigeninitiativ um eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu
bemühen.
? Das
jeweilige regionale Kurssystem - d.h., das Wirken des Kurssystem-Trägers
vor Ort - hat die Auf-gabe,
eine
infrastrukturelle Qualität contra Langzeitarbeitslosigkeit
ausbilden, d.h. es wirkt produk-tiv
an
regionalen Ansätzen contra Langzeitarbeitslosigkeit mit und
induziert diese auch in der Region.
Es
gestaltet eine umfassende regionale Kooperationsvernetzung der
relevanten Arbeitsmarktakteure.
Die
Unterstützungsleistungen der regionalen Kooperationspartner sind
ein wesentliches konzeptio-nelles
Element
des Kurssystems.
Die
Intentionen des Kurssystem wird durch sich abwechselnde
Gruppenkurse und "Initiativ-Phasen" ver-wirklicht.
So wird Rückhalt
in der Gruppe mit Eigenverantwortung und Eigeninitiative
verbunden.
Wesentliche
Inhalte der sechs jeweils einwöchigen Gruppenkurse sind z.B.
individuelle Stärken-Schwäche-
Analyse,
Erstellung von Handlungsplänen, intensives Bewerbungstraining,
Berufskunde, Pro-jektarbeit,
Einführung
in Computer- und Internetnutzung.
In den fünf
jeweils dreiwöchigen Initiativ-Phasen werden u.a.
Betriebspraktika, Betriebsbesichtigungen,
Nutzungsmöglichkeiten
von Übungswerkstätten, von Computer-Kabinetten, Stammtische mit
zielgerich-teten
Themen,
Angebot von Anlaufstellen, Beratung auch per Telefon,
Projektgruppen zu internen und
externen
Vorhaben, Kurs-Cafes als Treffpunkte, sozial-pädagogische
Betreuung angeboten.
Die
Teilnahme am Kurssystem ist freiwillig. Es gibt keine
Zugangsbeschränkungen hinsichtlich Alter,
Geschlecht,
Qualifikation oder sozialrechtlichen Leistungsansprüchen.
Lediglich die Struktur der Teil-nehmerInnen
ist
festgelegt (66 % Langzeitarbeitslose nach Definition der
Bundesanstalt für Arbeit, d.h.
ein Jahr
ununterbrochene Arbeitslosigkeit; 25 % nach Definition der EU,
hierzu gehören auch Mehrfach-arbeitslose;
ca. 10 %
sonstige Arbeitslose).
Derzeit
stehen 5.400 TeilnehmerInnen-Plätze jährlich an 24 Standorten
im Land Brandenburg zur Verfü-gung.
Die
Kursdauer beträgt insgesamt fünf Monate. Danach besteht die Möglichkeit,
der Nachbetreuung.- 2 --
3 -
durch den
Träger oder durch aus dem Kurssystem heraus initiierter Vereine
bzw. Selbsthilfegruppen,
sofern
nicht bereits der Übergang in den Arbeitsmarkt oder die Regelförderung
der Bundesanstalt für
Arbeit
erfolgt ist.
Seit
Beginn des Kurssystems 1993 bis Ende 2000 haben 42.866 Personen (rd.
85 % Frauen) teilgenom-men.
Rd. 40 %
finden aus dem Kurssystem heraus eine positive berufliche
Perspektive, darunter sind die
15 %, die
eine reguläre Arbeit aufnehmen. Die regionalen Kurssysteme an
den 24 Standorten haben zahl-reiche
Kooperationen
und Vernetzungen in ihren Regionen ausgebildet.
Das
Kurssystem wird in 2001 mit 10 Mio DM aus Landes- und ESF-Mitteln
gefördert. Die Förderung pro
Person für
die Gesamtteilnahme beträgt 1.830,- DM..- 3 --
4 -
2.
Bayern zu Ziel 1.1 a) (1. Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger)
Gemeinnützige
Arbeitnehmerüberlassung für Sozialhilfeempfänger
Mit dem
Landesprogramm Gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung für
Sozialhilfeempfänger sollen
arbeitsfähige
Sozialhilfeempfänger über den Weg der gemeinnützigen
Arbeitnehmerüberlassung an den
ersten
Arbeitsmarkt herangeführt und beruflich eingegliedert werden.
Seit 01.10.2000 sind die Grundsät-ze
für die Förderung
der gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung der Sozialhilfeempfänger
in Bayern in
Kraft.
Ziel der
gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung (gAü) ist es, solche
Personen in den ersten Arbeits-markt
zu
integrieren, die über die klassische Vermittlung nicht
vermittelt werden konnten. Die gAü eröff-net
die Möglichkeit,
die arbeitslosen Sozialhilfeempfänger vorübergehend an Betriebe
zu verleihen. Die-ser
direkte
Einsatz bietet interessierten und motivierten Teilnehmern die
Gelegenheit, ihre Leistungsfä-higkeit
zu
beweisen und bestehende Kenntnisse in der täglichen Praxis
anzupassen und zu erweitern. Der
Entleiher
kann sich ohne arbeitsrechtliche Verpflichtungen von der
Leistungsfähigkeit der vorgeschlage-nen
Arbeitnehmer
überzeugen. Ausdrücklich erwünscht ist dabei die Übernahme in
ein festes Dauerar-beitsverhältnis.
Falls dies
nicht gelingt, werden weitere Zeitarbeitseinsätze organisiert.
Verleihfreie
Zeiten werden gezielt genutzt, um in Qualifizierungsphasen
individuelle Lücken zu beheben
und neue
Techniken und Fertigkeiten in angestrebten Berufsfeldern zu
trainieren. Durch die Schulungen
werden die
Chancen auf einen neuen Dauerarbeitsplatz erheblich verbessert.
Die Projektträger gewähren
eine
intensive sozialpädagogische Betreuung der gAü-Mitarbeiter
durch die Personaldisponenten und die
Seminarleiter.
Die Arbeit
der gAü ist nicht gewinnorientiert. Vielmehr steht der persönliche
Nutzen des einzelnen Ar-beitslosen
im
Vordergrund. Mit dem Einstieg in das Projekt, erhalten die
Teilnehmer einen befristeten
Arbeitsvertrag
mit dem Projektträger. Damit scheiden sie aus der
Arbeitslosigkeit aus und erhalten wieder
ein regelmäßiges,
sozialversicherungspflichtiges Einkommen.
Im Rahmen
einer Anschubfinanzierung werden für drei Jahre degressive
Personal- und Sachkostenzu-schüsse
gewährt
im Anschluss daran soll eine volle Kostenübernahme durch
die Sozialhilfeverwaltung
erfolgen.
Insgesamt wurden für die Förderung der gemeinnützigen
Arbeitnehmerüberlassung für Sozial-hilfeempfänger
an 26
Standorten zwischen 1995 und 2002 rd. 15.2 Mio. DM aus
Landesmitteln bewilligt.
Mit einer
Eingliederungsquote von rd. 60 % gehört die gemeinnützige
Arbeitnehmerüberlassung zu den
wirksamsten
und wirtschaftlichsten Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik.
Sie hat sich somit als ein
Instrument
erwiesen, mit dem sich durch Kombination von Elementen der
Arbeitsvermittlung, beruflicher
Qualifizierung,
befristeten Beschäftigungsverhältnissen und pädagogischer
Betreuung hohe Erfolgsquo-ten
zur
Integration auch schwieriger Personengruppen in den Arbeitsmarkt
erreichen lassen..- 4 --
5 -
3.
Hamburg zu Ziel 1.1.a) (1. Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger)
Modellprojekt
Jobplan
Aus den
von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Fördermitteln
für Modellvorhaben zur Ver-besserung
der
Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe (MoZArt)
wird das Mo-dellprojekt
JobPlan
gefördert, das gemeinsam vom Arbeitsamt Hamburg und der Behörde
für Arbeit,
Gesundheit
und Soziales (BAGS) getragen wird.
Arbeitsamt
und BAGS werden im Jahre 2001 voraussichtlich knapp 680 Mio. DM für
Maßnahmen der
aktiven
Arbeitsmarktpolitik in Hamburg verausgaben. Um diese Mittel möglichst
effizient zu nutzen, ist
es von
entscheidender Bedeutung, dass arbeitsmarktpolitische Zielgruppen
passgenau in solche Maßnah-men
zugewiesen
werden, die für sie arbeitsmarktpolitisch den größten Nutzen
erbringen. Erfahrungsge-mäß
ist die
Zuweisung sowohl der Arbeits- als auch der Sozialämter ein
Schwachpunkt, der den Zieler-reichungsgrad
arbeitsmarktpolitischer
Maßnahmen häufig unnötig reduziert. Dieses ist einer der
Punkte,
an dem das
gemeinsame Modellprojekt JobPlan ansetzt.
Ein
zweiter Ansatzpunkt für das Projekt besteht darin, dass aufgrund
der unterschiedlichen Rechtsgrund-lagen
das
Arbeitsamt in den von ihm (mit-)finanzierten Maßnahmen in der
Vergangenheit fast aus-schließlich
Leistungsempfänger
der Arbeitsverwaltung gefördert hat, während die Freie und
Hansestadt
Hamburg
ausschließlich Sozialhilfeempfänger in Projekten der Hilfe zur
Arbeit nach dem Bundessozial-hilfegesetz
(BSHG) gefördert
hat.
Das
Modellprojekt JobPlan ist auf zwei Jahre befristet und
sieht vor, dass Arbeits- und Sozialämter jähr-lich
jeweils 3.000
Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfänger in Assessment-Center
zuweist. Dort
durchlaufen
sie Assessment-Verfahren zur Erstellung von Fähigkeitsprofilen.
In den Verfahren sollen
durch möglichst
objektive Analysen der Persönlichkeiten der jeweiligen Bewerber
zuverlässige Aussagen
über
geeignete Beschäftigungs- oder Maßnahmefelder getroffen werden.
Die Assessment-Verfahren wer-den
durch
beauftragte externe Anbieter durchgeführt.
Die
erstellten Fähigkeitsprofile sind Basis für die Erstellung der
jeweiligen Eingliederungspläne für die
Leistungsbezieher.
Diese Eingliederungspläne werden von einer Clearing-Stelle erstellt,
die paritätisch
aus
Mitgliedern der Arbeits- und der Sozialverwaltung besetzt ist.
Ausgeschlossen werden soll dabei, dass
Arbeitsamts-
und Sozialamtsmitarbeiter Eingliederungspläne jeweils nur für
ihre Klientel erstellen..- 5 --
6 -
Basis für
die Eingliederungspläne sind ausschließlich arbeitsmarktliche
Erwägungen. Dazu gehört, dass
es künftig
über ein Ausgleichsverfahren möglich sein soll,
Sozialhilfebeziehende in Maßnahmen zuzu-weisen,
in die früher
nur Arbeitslosenhilfe- (bzw. Arbeitslosengeldbezieher) zugewiesen
wurden, und
dass diese
künftig auch in städtische Maßnahmen zugewiesen werden können,
die bislang Sozialhilfe-empfängern
vorbehalten
waren. Es findet also eine gegenseitige Öffnung aller
arbeitsmarktpolitischen
und
sozialhilferechtlichen Maßnahmen statt.
Ziel der
gemeinsamen Festlegung von Eingliederungsplänen ist es, das
Handeln beider Ämter bezogen
auf die
Zielgruppe zu koordinieren, Ressourcen und Know-how zu bündeln
sowie die Eingliederungsak-tivitäten
zu
optimieren. Im zeitlichen Verlauf soll schrittweise zu einer
gemeinsamen Maßnahmensteue-rung
und zu
einem pauschalierten Abrechnungssystem gekommen werden.
Die von
der Clearing-Stelle entwickelten Eingliederungspläne sind
für beide Ämter verbindlich. Die kon-krete
Zuweisung
in die Maßnahmen oder Einrichtungen findet dann durch die zuständigen
Sozial- oder
Arbeitsämter
auf Vorschlag der Clearing-Stelle statt.
Die
Ergebnisse des Projektes im Hinblick auf Eingliederungserfolge
der betreuten Arbeitslosenhilfe- und
Sozialhilfeempfänger
in den allgemeinen Arbeitsmarkt und im Hinblick auf die sich
verbessernde Zu-sammenarbeit
zwischen
Sozialämtern und Arbeitsverwaltung werden von einer
Forschungseinrichtung
wissenschaftlich
evaluiert..- 6 --
7 -
4.
Bayern zu Ziel 1.2.c) (1. Sozialer Schutz)
Sozialinformationssystem
Alle
gemeinnützigen und öffentlichen Träger der Wohlfahrtspflege,
viele gewerbliche Anbieter und
Selbsthilfeeinrichtungen
bieten landesweit, regional oder örtlich in Bayern eine kaum überschaubare
Vielzahl
plural ausgestalteter sozialer Leistungen, Hilfen, Unterstützungen
einschließlich vielfältiger In-formationen
dazu an.
Diese Angebote sind in ihren rechtlichen, organisatorischen,
regionalen und finan-ziellen
Ausdifferenzierungen
den Bürgern in der Regel kaum oder nicht bekannt; die
Informationsbe-schaffung
erfordert
jedenfalls einen erheblichen Aufwand.
Selbst
Experten haben vielfach für ihre tägliche Arbeit keinen
ausreichenden Überblick mehr und müssen
in der
praktischen Arbeit für den Träger, die Bürger usw. einen sehr
hohen Zeitanteil für Informationsbe-schaffung
und
Dokumentation verwenden. Vor allem stehen sie vor Problemen, wenn
sie ihre Arbeit mit
der
anderer vernetzen und Kooperationen herstellen wollen, um so für
die Bürger wirklich passgenaue
Angebote
zusammenzustellen und maßgeschneiderte Hilfen anbieten zu können.
Informationsdefizite bei
den
Anbietern von und Nachfragern nach sozialen Leistungen im
weitesten Sinne verbrauchen deshalb
unnötig
Sach-, Zeit- und Personalressourcen bei allen Beteiligten und
Stellen. Sie führen im Ergebnis in
einem
erheblichen Umfang zur Fehlallokation von Mitteln bei den Bürgern
und den Trägern, vor allem
aber auch
bei den Kostenträgern der sozialen Arbeit.
Der
Freistaat Bayern hat sich deshalb den Aufbau eines neuen sozialen
Informationssystems zum Ziel
gesetzt,
das ein Höchstmaß an Transparenz im Sozialmarkt bieten soll.
Mit ihm sollen die vorhandenen
Angebote,
Leistungen und Hilfen nachfrage- und kundengerecht beschrieben
und dadurch vor allem die
Bürger
unabhängiger werden.
Auf der
Grundlage eines erfolgreichen Modellprojekts (RIS Regensburg )
baut das Sozialministerium
dafür ein
regional gegliedertes, landesweites internetbasiertes
Informationssystem für soziale Leistungen
auf, das
nahezu alle Anbieter dieser Leistungen abbilden soll, unabhängig
davon, ob sie von ehren- oder
hauptamtlich
tätigen Menschen erbracht werden, ob sie privat oder freigemeinnützig
organisiert und auf
gesetzlicher
oder vertraglicher Basis finanziert sind. Dieses datenbankgestützte
Informationssystem (Bay-erisches
Regionales
Informationssystem für soziale Leistungen, BayRIS) wird im
Rahmen des Virtuellen
Marktplatzes
Bayern vom Freistaat Bayern zusammen mit gemeinnützigen und
gewerblichen Trägern und
Unternehmen
verwirklicht. Gemeinsam mit dem elektronischen Behördenwegweiser
wird BayRIS im
Virtuellen
Markt für Bayern installiert und steht dann allen Bürgern,
Experten und Trägern einschließlich
der
kommunalen und staatlichen Stellen nach den gegenwärtigen
Konzepten kostenfrei zur Verfügung..- 7 --
8 -
Das
Infosystem führt im notwendigen Umfang zur Standardisierung und
Vergleichbarkeit von Leistun-gen,
lässt
aber auch den einzelnen Anbietern genügend Raum für die
Individualisierung ihrer Produkte
und
Dienstleistungen.
Alle
beteiligten Anbieter im System liefern und aktualisieren die
Standarddaten nach zentral erarbeiteten
Begriffsbestimmungen
und Masken für das BayRIS selbst und sorgen so für eine hohe
Aktualität der
Informationen
über ihre einzelnen Leistungen, Platzangebote, Arbeitsvarianten
und vieles mehr.
Der
Freistaat Bayern finanziert die Errichtung von BayRIS aus Mitteln
der High-Tech-Initiative und des
Sozialfonds.
Ein Trägerverein aus den Verbänden der öffentlichen, gemeinnützigen
und gewerblichen
Anbieter
soll später ohne weitere Staatszuschüsse den laufenden Betrieb
auf der Grundlage geringer jähr-licher
Beiträge
der einzelnen Anbieter sichern.
Das
Modellmuster ist unter www.ris-regensburg.de für den Raum
Regensburg jederzeit zugänglich.
Im
Endausbau erwartet das Sozialministerium bis zu 20 000
Leistungsanbieter aus ganz Bayern. Neben
den Hilfe
suchenden Bürgern können dann auch die beteiligten kommunalen
und staatlichen Stellen ihre
Informationsbedürfnisse
schnell und aktuell befriedigen. Langwierige und aufwändige
Einzelrecherchen
werden in
der Regel überflüssig..- 8 --
9 -
5.
Rheinland-Pfalz zu Ziel 1.2.c) (2. Beschäftigungsaufnahme)
Sonderprogramm
Arbeit muss sich lohnen Kindergeldzuschlag zum
Ausstieg aus der Sozialhilfe
Familien (Ehepaare
und Alleinerziehende), bei denen der Haushaltsvorstand einer
sozialversicherungs-pflichtigen
Erwerbstätigkeit
mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 630 DM nachgeht, wird ein
Kin-dergeldzuschlag
sowie gegebenenfalls eine ergänzende Ausgleichszahlung - als
freiwillige Leistung des
Landes
Rheinland-Pfalz und der rheinland-pfälzischen Kommunen gezahlt.
Diese Leistungen sollen Ih-nen
den
Ausstieg aus der Sozialhilfe ermöglichen und gleichzeitig
finanzielle Anreize bieten, sich am
Arbeitsmarkt
weiterzuentwickeln.
Der
Kindergeldzuschlag beträgt 200 DM monatlich für jedes förderungsfähige
Kind, jedoch maximal 400
DM je
Familie.
Ergänzend
zu diesem Zuschlag kann den Familien, die beim Übergang von dem
besonderen Mietzu-schuss
(früher:
pauschalierten Wohngeld) zum allgemeinen Wohngeld
finanzielle Nachteile erleiden,
ein ergänzender
Ausgleichsbetrag von maximal 100 DM monatlich gezahlt werden.
Ziel ist
die modellhafte Erprobung, wie bei Sozialhilfeempfängerinnen und
Sozialhilfeempfängern mit
Kindern
die Bereitschaft zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erhöht
werden kann. Zugleich soll arbei-tenden
Hilfeempfängerinnen
und Hilfeempfängern ein Leben unabhängig von
Sozialhilfeleistungen er-möglicht
werden.
Die
Umsetzung des Programms durch die beteiligten Kommunen - dir auch
an dessen Entwicklung be-teiligt
waren -
startete am 1. Mai 2000. Es ist beabsichtigt, das Programm zunächst
bis zum 31. Dezember
2002
durchzuführen.
Das
Sonderprogramm wird in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt. Von 36
örtlichen Sozialhilfeträgern
nehmen 34
an der Erprobung teil. Leistungen der Mainzer Modells
(vgl. Ziel 1.2 c) 2.)sind jedoch vor-rangig
gegenüber
vergleichbaren Leistungen der Länder und Kommunen. Die Anwendung
des Sonder-programms
Kindergeldzuschlag
kommt daher nur noch in Betracht, wenn die Voraussetzungen für
die
Gewährung
von Leistungen des Mainzer Modells nicht gegeben
Die Mittel
zur Durchführung des Sonderprogramms werden vom Land Rheinland-Pfalz
sowie den betei-ligten
Kommunen
aufgebracht. Der Kindergeldzuschlag wird je zur Hälfte von Land
und Kommunen, die
Ausgleichzahlungen
ausschließlich vom Land finanziert.
Um in den
Genuss der Förderung zu gelangen, muss der Haushaltsvorstand
einer sozialversicherungs-pflichtigen
Erwerbstätigkeit
mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 630 DM nachgehen, einen An-spruch
auf ergänzende
Sozialhilfe in Form laufender Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Außerdem
muss
dieser
Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt durch die
Zuschlagsgewährung entfallen. Den
Familien
stehen eheähnliche Gemeinschaften nach § 122 BSHG gleich..- 9
--
10 -
6.
Baden-Württemberg zu Ziel 1.2.c) (2. Beschäftigungsaufnahme)
Landesprogramm
Mutter und Kind Hilfe für allein Erziehende
Das
Landesprogramm Mutter und Kind Hilfe für allein
Erziehende ist ein besonderes finanzielles und
pädagogisches
Hilfsangebot des Landes Baden-Württemberg für allein erziehende
Mütter und Väter mit
Kleinkindern.
Ziele des
Programms sind insbesondere
- den
allein Erziehenden durch die Teilnahme am Programm für begrenzte
Zeit die für die Betreuung des
Kindes
notwendige ökonomische Unabhängigkeit zu garantieren und damit
den Kindern ein Leben in
sozialer
und wirtschaftlicher Sicherheit zu bieten und
- über
Beratungsangebote für die allein erziehenden Mütter und Väter
ihnen die Möglichkeit zu einer
eigenständigen
Lebensführung und zur Gestaltung der beruflichen Zukunft nach
Programmende zu ge-ben.
Die
Angebote des Programms umfassen im Regelfall während der
Schwangerschaft bis zur Vollendung des
dritten
Lebensjahres des Kindes
- einen
Erziehungszuschlag des Landes in Höhe von 600 DM monatlich neben
der Sozialhilfe und im
Anschluss
an das Bundeserziehungsgeld im dritten Lebensjahr des Kindes
- sozialpädagogische
und berufliche Beratung.
In
besonders begründeten Fällen können im Interesse des
Kindeswohls die Zuwendungen über das dritte
Lebensjahr
hinaus, jedoch längstens bis zur Vollendung des vierten
Lebensjahres des Kindes, gewährt
werden.
Mit dem
Programm werden rund ein Fünftel der Alleinerziehenden mit
Kindern unter drei Jahren erreicht.
Für
Alleinerziehende mit Kindern im Alter von unter drei Jahren beträgt
die Sozialhilfequote in Baden-Württemberg
wie
im gesamten früheren Bundesgebiet noch 62 Prozent. Bei
allein Erziehenden mit
Kindern
der Altersgruppe der Drei- bis Siebenjährigen fällt diese Quote
in Baden-Württemberg bereits auf
35 Prozent
ab. Diese Entwicklung entspricht der Zielsetzung des Programms..-
10 --
11 -
7.
Berlin zu Ziel 1.2.e)
Medizinische
Versorgung Obdachloser
Im Land
Berlin wurde für die medizinische Versorgung Obdachloser ein
differenziertes medizinisches
Angebotssystem
einschließlich vereinfachter Finanzierungsregelungen nach dem
BSHG in Kombination
mit
Zuwendungen des Landes Berlin und der Bezirksämter sowie Ermächtigungen
der Kassen- und Kas-senzahnärztlichen
Vereinigungen
in Berlin geschaffen.
Das
Angebotssystem gliedert sich wie folgt:
1. Arztmobil
für die Straßentreffpunkte (mit niedergelassenen Ärzten/-innen
besetzt und ei-nem
Team aus
Krankenpfleger/ /Sozialarbeiter/-in)
2. Obdachlosenpraxen
(mit angestellten Ärzten/Zahnärzten besetzt und einem Team
aus
Krankenpfleger/Sozialarbeiter/-in)
3. Krankenstation
mit Vereinbarung nach § 93 BSHG zur Entlastung der Krankenhäuser
4. ärztlichen
Sprechstunden in Wohnungsloseneinrichtungen.
8.
Niedersachsen zu Ziel 1.2.e)
Medizinische
Versorgung von Migrantinnen und Migranten
Den
wachsenden sozialen und medizinischen Problemen bei der
Versorgung von Arbeitsmigranten,
Flüchtlingen
und Aussiedlern widmet sich das Ethno-Medizinische Zentrum in
Hannover. Für die
anfallenden
komplexen Versorgungsaufgaben werden psychosoziale und
sozialmedizinische Hilfen ent-wickelt
und
bereitgestellt. Es werden Konzepte und Angebote erarbeitet für
eine interkulturelle Kompe-tenz
der Fachkräfte
im Gesundheitswesen. Das EMZ vermittelt zwischen Menschen
verschiedener Kultu-ren,
unterschiedlichen
Krankheitsumgangsweisen und Traditionen.
Die
Grundpfeiler dieser Arbeit sind:
? Dolmetscherservice
für das Sozial- und Gesundheitswesen
? Fachkräftefortbildungen,
Schulungen, Tagungen
? Kollegiale
vernetzende Beratung für Fachkräfte und Experten
? Muttersprachliche
Gesundheitsaufklärungsveranstaltungen zur Prävention
? Muttersprachliche
Broschüren, Medien, Dokumentationen
? Projekte
zur Gesundheitsförderung (Aids, Drogen, Oralprophylaxe,
Frauengesundheit etc.)
? Arbeitsgemeinschaften,
Selbsthilfegruppen, Rekrutierung ehrenamtlicher Helfer
? Erstellen
von Fachhandbüchern und Fachpublikationen
Zielsetzung
des EMS ist eine migrantengerechte Dienstleistung und Betreuung
im Gesundheitswesen.
Der Abbau
von sprachlichen und kulturellen Verständigungsproblemen soll
die Erstellung zutreffender
Diagnosen
auch im Hinblick auf psychische oder psychosomatische Störungen
und Erkrankungen er-leichtern..- 11 --
12 -
9.
Nordrhein-Westfalen zu Ziel 2 b) (2. Wohnungsverlust)
Landesprogramm
Wohnungslosigkeit vermeiden - dauerhaftes Wohnen sichern
Zur
wirkungsvollen Unterstützung Wohnungsloser und von
Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen hat
das Land
Nordrhein-Westfalen 1996 das Programm Wohnungslosigkeit
vermeiden dauerhaftes Woh-nen
sichern
ins Leben gerufen. Ziel des mit einem Fördervolumen von bis
heute über 24 Mio. DM aus-gestatteten
Programms
ist es, die Wohnungslosenhilfe zukunftsfähig zu gestalten und
integrierte Hand-lungskonzepte
an den
Schnittstellen zwischen Stadtentwicklungs-, Wohnungs- und
Sozialpolitik zu för-dern.
Das
Programm unterstützt die Kommunen und die Freie Wohlfahrtspflege
bei der Reform sozialer
Dienstleistungen
und der Qualitätssicherung in der Wohnungsnotfallhilfe. Bis Ende
2000 wurden in fast
40 Städten
und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen insgesamt 85
Projekte gefördert, darunter
zahlreiche
Projekte, die sich speziell an Frauen in Wohnungsnot richten.
Das
Programm verfolgt im Wesentlichen drei Zielsetzungen:
1.
Wohnungslosigkeit vermeiden
2.
Sicherstellung der bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für
Wohnungslose
3.
Wohnungslose mit wirkungsvollen Maßnahmen der sozialen Arbeit
tatsächlich erreichen.
Für die
Jahre 2001-2003 und darüber hinaus werden insbesondere folgende
Ziele angestrebt:
-
Weiterentwicklung des Programms auf der Basis neuer
gesellschaftlicher Herausforderungen,
begleitet
von den Ergebnissen der wissenschaftlichen Evaluation und in
Kooperation mit den ge-sellschaftlichen
Akteuren
der Wohnungsnotfallhilfe,
-
Weiterentwicklung Zentraler Fachstellen zur Hilfe in Wohnungsnotfällen
mit dem Ziel der weite-ren
Verfeinerung
von Präventionsstrategien und der Stärkung des
Quartiersmanagements sowie
der
wohnungspolitischen Steuerung,
-
Verbesserung der Hilfen für Langzeitwohnungslose, Stärkung der
Selbsthilfepotenziale und des
bürgerschaftlichen
Engagements,
-
Verbesserung der Hilfen für wohnungslose Frauen,
- Unterstützung
der Aktivitäten auf Bundesebene zur Einführung einer
Wohnungsnotfallstatistik
mit dem
Ziel, die Verbesserung von Planungsgrundlagen auf kommunaler und
Landesebene ein-schließlich
einer
geschlechterdifferenzierten Betrachtung zu bewirken,
- Verstärkung
des europäischen Austausches,
-
Weiterentwicklung der Steuerung der geförderten Projekte,
-
Weiterentwicklung des Berichtswesens auf
informationstechnologischer Basis..- 12 --
13 -
Wesentliche
Handlungsfelder des Landesprogramms sind:
-
Vorbeugen statt Verwalten, durch die Einrichtung von querschnitts-
und lebenslagenorientierten
kommunalen
Verwaltungseinheiten, den Kommunalen Fachstellen,
-
Normalisierung von Lebensverhältnissen durch den Abbau von
Notunterkünften, die Schaffung
von zusätzlichem
Wohnraum und die Vermittlung von Arbeit und Wohnung für die
Betroffenen,
- Vorrang
ambulanter Hilfen, einschließlich krankenpflegerischer "Hausbesuche
auf der Straße",
die den
Bedürfnissen der Betroffenen entsprechen und kostengünstiger
als eine stationäre Unter-bringung
sind,
- Stärkung
integrierter, politikfelderübergreifender Ansätze,
kunden-/klientenorientierte
Ausgestaltung sozialer Hilfen durch Beteiligungsverfahren und be-dürfnisorientierte
Weiterentwicklung
aufsuchender Hilfen,
-
besondere Berücksichtigung der Zielgruppen Frauen und junge
Wohnungslose,
-
Entwicklung eines zielgerichteten, betriebswirtschaftlichen und
an neuen Steuerungsverfahren
orientierten
Projektmanagements.
Als eine
Grundphilosophie des Programms ist das Controlling zu betrachten,
das als Voraussetzung für
ein
angedachtes Benchmarking zu sehen ist. Im Rahmen des
Landesprogramms gegen Wohnungslosig-keit
sind von
den geförderten Projekten regelmäßig alle 8 bzw. 9
Monate - "Pflichtenhefte" in Form von
Projektfortschrittsdokumentationen
zu führen, die Auskunft über die Zielerreichung der Projektmaßnah-men
geben können.
Grundsätzlich sollen diese Berichtspflichten zu einem
Leistungsvergleich der ver-schiedenen
Projekte
weiterentwickelt werden..- 13 --
14 -
10.
Nordrhein-Westfalen zu Ziel 2 b) (3. Schulverweis)
Verringerung
der Zahl der Schulabbrecher
Es gibt
zahlreiche, sehr unterschiedliche Ansätze zur Förderung dieses
Personenkreises. Beispielhaft sind
hier Fördermaßnahmen
für Schulmüde und Schulabbrecher sowie zur Reintegration von
Schulverweige-rern
zu nennen.
Diese Ansätze
haben in den Bezirken Nordrhein-Westfalens sehr unterschiedliche
Ausprägungen. In allen
Fällen
werden sie in Form von Kooperationsverbünden zwischen den
Hauptschulen und Gesamtschulen,
dem
Berufskolleg, Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Trägern öffentlicher
und kirchlicher Sozialein-richtungen
realisiert.,
so zum Beispiel:
? Unterricht
für Schulmüde und Schulabbrecher,
? Unterricht
für Schulverweigerer,
? Förderlehrgänge
für Schülerinnen und Schüler, die die Schulpflicht erfüllt
haben,
? Hausaufgabenbetreuungen,
? Unterricht
durch besondere Maßnahmen, z.B. in Jugendwerkstätten etc.,
? Beratungen
für Jugendliche und deren Eltern,
? Vorbereitung
auf Nichtschülerprüfungen usw.
Ziel aller
Ansätze in den Haupt- und Gesamtschulen ist es
- die
betroffenen Schülerinnen und Schüler wieder zu regelmäßigem
Schulbesuch zu veranlassen
- sie für
Leistung (wieder) zu interessieren,
- sie
einem Abschluss näher zu bringen,
- sie
berufsfähig zu machen,
- sie in
Ausbildungsverhältnisse zu vermitteln.
Die Förderansätze
beruhen nicht auf einem einheitlich für das Land entwickelten
Konzept, sondern wur-den
auf der
Grundlage von Analysen der Bedürfnissen für die Bezirke und
Regionen entwickelt.
Eines von
zahlreichen gelungenen Beispielen zur Reduktion von Absentismus
stellt das Rather Modell
(Düsseldorf)
dar.
Die
Bezeichnung Rather Modell wird verwendet, weil das
Projekt in der Städtischen Jugendfreizeitein-richtung
im
Stadtteil Rath gestartet wurde. Der Name steht inzwischen als
Synonym für Maßnahmen im
Zusammenhang
mit der Reintegration von Schulverweigerern.
Das Rather
Modell ist ein Zusammenschluss des Jugendamtes der Stadt Düsseldorf,
des Berufsbil-dungszentrums
der AWO,
der Diakonie, des Vereins Trotzdem e.V., des Vereins
outback e.V., der
Evangelischen
Jugendhilfe, des Schulamtes, von Hauptschulen, Schulen für
Erziehungshilfe und der
Schule für
Lernbehinderte in Düsseldorf.
Es betreut
z. Zt. 27 schulmüde bzw. schulverweigernde Jugendliche..- 14 --
15 -
Ziel ist
die Zusammenführung schulbezogener Jugendsozialarbeit,
schulischer Erziehungshilfe und all-gemeiner
schulischer
Förderansätze, insbesondere
? schulinterne
Vorbeugung von Schulverweigerung
? Reintegration
von Schulverweigerern und Rückkehr in ihre Stammschule
? Teilnahme
an einer beruflichen Förderung
? Aufnahme
einer regulären Arbeit.
Die
Finanzierung des Modells erfolgt durch städtische und
Landesmittel und Mittel des Arbeitsamt sowie
freier Träger
in unterschiedlicher Höhe.
Das
Projekt stellt einen sinnvollen Ansatz dar, weil es
Schulverweigerer sowie Kinder mit sehr unter-schiedlichen
problematischen
Lebenslagen mit dem Ziel begleitet, sie an Abläufe,
Verabredungen und
Einrichtungen
der Gesellschaft wieder heranzuführen. Als sehr sinnvoll wird
dabei die Kooperation zwi-schen
verschiedenen
Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe bewertet. Diese
Kooperation gewähr-leistet
Intervention
und Prävention..- 15 --
16 -
11.
Schleswig-Holstein zu Ziel 2 c) (2. Gleichgeschlechtliche
Lebenspartnerschaften)
Antidiskriminierungsprogramm
Gleichgeschlechtliche Lebensweisen
Menschen
werden aufgrund ihrer sexuellen Orientierung vielerorts
ausgegrenzt, ihre Teilhabe am öffent-lichen
Leben zum
Teil erheblich beschnitten. Das Europäische Parlament hat die
Mitgliedsstaaten bereits
1994
aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Sicherung der
Gleichberechtigung von Lesben und
Schwulen
in der Europäischen Union zu ergreifen.
Unter
Bezugnahme auf den Diskussionsprozess auf europäischer und auf
Bundes-Ebene hat die schles-wig-
holsteinische
Landesregierung im Oktober 1997 eine Zuständigkeit in der
Landesverwaltung für
diesen
Themenbereich geschaffen, Haushaltsmittel bereitgestellt und ein
Antidiskriminierungsprogramm
entwickelt,
welches die Bekämpfung von Ausgrenzung und die Sicherung von
gesellschaftlicher Teilhabe