Bundesrepublik Deutschland

Nationaler Aktionsplan

zur Bekämpfung von

Armut und

sozialer Ausgrenzung

(NAPincl)

2001 - 2003.- 2 -

Inhaltsverzeichnis

Einleitung und Gesamtstrategie...................................................................................... 1

1. Förderung der Teilnahme am Erwerbsleben und des Zugangs aller zu Ressourcen,

Rechten, Gütern und Dienstleistungen........................................................................................ 4

1.1. Förderung der Teilnahme am Erwerbsleben...................................................................... 4

1.1. a) Förderung des Zugangs zu einer langfristigen und qualifizierten Beschäftigung für

alle arbeitsfähigen Frauen und Männer durch

- die Erarbeitung von begleitenden Programmen für die Angehörigen der sozial schwächsten

Bevölkerungsgruppen, bis diese eine Beschäftigung gefunden haben; dazu müssen die Mög-lichkeiten

der Bildungspolitik ausgeschöpft werden............................................................. 4

1. Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger............................................................................... 4

2. Migrantinnen und Migranten...................................................................................................... 6

3. Behinderte Menschen ................................................................................................................. 8

4. Jugendliche.. 10

- eine Politik, die die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben begünstigt; dazu gehört

auch der Bereich der Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen........................................ 12

1. Kinderbet 12

2. Bessere Vereinbarkeit durch Teilzeitbeschäftigung.................................................................... 13

3. Pflege von Familienangehörigen................................................................................................. 14

1.1 .b) Vermeidung von Unterbrechungen der beruflichen Laufbahn durch Verbesserung

der Beschäftigungsfähigkeit; Verwaltung von Humanressourcen, Organisation des Arbeits-ablaufs

und lebensbegleitende Weiterbildung............................................................................. 15

1. Weiterbildung von Beschäftigten................................................................................................ 15

2. Lebensbegleitendes Lernen für alle............................................................................................. 16

1.2. Förderung des Zugangs aller zu Ressourcen, Rechten, Gütern und Dienstleistungen.... 17

1.2. c) Organisation der Sozialschutzsysteme, so dass sie insbesondere dazu beitragen, dass

- gewährleistet ist, dass jedem die für ein menschenwürdiges Dasein notwendigen Mittel zur

Verfügung stehen

- die Hindernisse bei der Aufnahme einer Beschäftigung überwunden werden und sicherge-stellt

ist, dass die Beschäftigungsaufnahme mit einem höheren Einkommen einhergeht und

die Beschäftigungsfähigkeit gefördert wird..................................................................................

17

1. Sozialer Sc 17

2. Be 20

1.2. d) Maßnahmen mit dem Ziel, jedem Zugang zu einer ordentlichen, die Gesundheit nicht

beeinträchtigenden Wohnung und der für ein normales Leben in dieser Wohnung nach ört-lichen

Gegebenheiten erforderlichen Grundversorgung (Strom, Wasser, Heizung...) zu ge-währen.........

21.- 2 -1.2.

e) Maßnahmen mit dem Ziel, jedem - auch im Pflegefall - Zugang zu der notwendigen

medizinischen Versorgung zu gewähren....................................................................................... 22

1.2. f) Bereitstellung von Leistungen, Diensten oder begleitenden Maßnahmen für die Be-troffenen,

die ihnen tatsächlichen Zugang zu Ausbildung, Justiz und anderen öffentlichen

und privaten Diensten wie Kultur, Sport und Freizeitbeschäftigung ermöglichen..................... 24

1. Bildung........ 24

2. Justiz............ 25

3. Kultur, Sport, Freizeit.................................................................................................................. 26

2. Den Risiken der Ausgrenzung vorbeugen.............................................................................. 26

2. a) Optimale Nutzung des Potentials der Gesellschaft des Wissens und der neuen Informa-tionstechnologien,

wobei zu gewährleisten ist, dass niemand davon ausgeschlossen bleibt,

wobei unter anderem die Bedürfnisse von Behinderten besonders zu beachten sind................. 26

2. b) Politische Maßnahmen, damit gravierende Änderungen der Lebensbedingungen ver-mieden

werden, die zu einer Ausgrenzung führen können, insbesondere bei Überschuldung,

Verweis aus der Schule oder Verlust der Wohnung..................................................................... 29

1. Überschul 29

2. Wohnungs 30

3. Schulverwei 31

2. c) Maßnahmen zum Erhalt der Solidarität der Familie in all ihren Formen......................... 32

1. Familien mit Kindern.................................................................................................................. 32

2. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften............................................................................ 33

3. Für die sozial Schwachen handeln.......................................................................................... 34

3. a) Förderung der sozialen Eingliederung von Frauen und Männern, die insbesondere

aufgrund einer Behinderung oder ihrer Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe mit beson-deren

Eingliederungsschwierigkeiten Gefahr laufen, in dauerhafte Armut zu geraten.............

34

1. Behinderte Menschen ................................................................................................................. 34

2. Migrantinnen und Migranten...................................................................................................... 35

3. Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.................................................................... 37

3. b) Maßnahmen zur Vermeidung von Fällen sozialer Ausgrenzung von Kindern, die diesen

Kindern die besten Chancen für eine reibungslose soziale Eingliederung bieten...................... 38

1. Vermeidung von sozialer Ausgrenzung von Kindern................................................................. 38

2. Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher................................................................... 39

3. c) Erarbeitung umfassender Maßnahmen für Gebiete, die mit den Problemen der Aus-grenzung

konfrontiert sind........................................................................................................... 42

4. Alle Akteure mobilisieren......................................................................................................... 43

Anlage: best practices - ausgewählte Beispiele aus den Bundesländern.- 2 -

Einleitung und Gesamtstrategie

Die Politik in der Bundesrepublik Deutschland zielt darauf ab, allen Bürgerinnen und Bürgern eine aktive

Beteiligung am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Geschehen zu ermöglichen. Leitbild dieser Politik

ist ein aktivierender und gleichzeitig vorsorgender Sozialstaat.

Armut und soziale Ausgrenzung müssen durch eine vorbeugende Politik möglichst verhindert werden.

Dazu gehört eine Bildungs- und Beschäftigungspolitik, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht,

die Chancen einer sich rasch entwickelnden Wirtschaft und Gesellschaft wahrzunehmen. Dazu gehört

auch ein umfassendes Sozialschutzsystem, das angemessene Leistungen bereitstellt und die Bereitschaft

stärkt, sich den Herausforderungen der heutigen Gesellschaft zu stellen.

Menschen, die diesen Anforderungen aus eigener Kraft nicht gewachsen sind und deshalb in Not geraten,

muss schnell und effektiv geholfen werden. Die Hilfe soll dazu beitragen, dass diese Menschen ihr Leben

möglichst aus eigener Kraft bestreiten können. Armutskreisläufe dürfen erst gar nicht entstehen.

Aus dem in der Verfassung verankerten Schutz der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip ergibt

sich aber auch die Verpflichtung des Staates, Personen, deren Einkommen trotz aller Bemühungen nicht

für ein menschenwürdiges Dasein ausreicht, angemessen zu versorgen. Das schließt die Möglichkeit zur

gesellschaftlichen Teilhabe mit ein.

Diese Politik wird in Deutschland auf allen staatlichen Ebenen von Bund, Ländern und Gemeinden ver-folgt.

Die Länder und Kommunen haben im deutschen Sozialschutzsystem eine tragende Rolle. Die föde-rale

Struktur und die verfassungsrechtlich geschützte kommunale Selbstverwaltung bewirken dabei, dass

regional und lokal unterschiedliche Strategien bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung

verfolgt werden. Die Beteiligung der nichtstaatlichen Akteure und eine aktive Zivilgesellschaft sind eben-falls

von großer Bedeutung. Dies gilt sowohl für die Sozialpartner, als auch die Verbände der freien

Wohlfahrtspflege und die vielen kleineren Organisationen und Selbsthilfeinitiativen.

Für die Menschen vor Ort sind die Kommunen und die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege die

ersten Ansprechpartner. Die von ihnen - häufig unter Einbeziehung hohen ehrenamtlichen Engagements -angebotenen

sozialen Dienste tragen zur Sicherstellung einer umfassenden und qualitativ hochwertigen

Versorgung entscheidend bei und leisten einen bedeutenden Beitrag zur Integration aller Bevölkerungs-gruppen.

Darüber hinaus ermöglicht der Dialog dieser Akteure eine Politik, die Erfahrungen aus unter-schiedlichen

Bereichen mit einbezieht und auch regionale und lokale Besonderheiten beachtet.

Deutschland verfügt über ein gut ausgebautes System des sozialen Schutzes. Kern dieses Systems sind

die Sozialversicherungen, deren Leistungen an die Erwerbstätigkeit anknüpfen und die Versicherten ge-gen

die großen Lebensrisiken Alter, Krankheit, Invalidität, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit absi-chern.

Darüber hinaus führen staatliche Transferleistungen zu einer gezielten Unterstützung von Familien

und Auszubildenden sowie bei der Finanzierung angemessenen Wohnraums. Das letzte Netz, das vor.- 2 --

3 -

Armut und sozialer Ausgrenzung schützt, ist die Sozialhilfe.1 Sie garantiert Menschen, die über kein aus-reichendes

Einkommen und Vermögen verfügen, die Grundlagen für die Befriedigung ihrer wirtschaftli-chen,

sozialen und kulturellen Grundbedürfnisse. Die Sozialhilfe ist Hilfe zur Selbsthilfe. Sie soll die

Betroffenen nicht nur vor unmittelbarer Not bewahren, sondern ihnen durch Beratung und Unterstützung

vor allem dabei helfen, so schnell und so weit wie möglich unabhängig von diesen Leistungen zu werden.

Auf die Gewährung von Sozialhilfe besteht ein Rechtsanspruch.

Die Schwerpunkte des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung

liegen in den Bereichen

- Integration in den Arbeitsmarkt und Qualifizierung,

- Vereinbarkeit von Beruf und Familie,

- Hilfe für besonders gefährdete Personengruppen,

- Verbesserung der Effektivität und Zielgenauigkeit der Hilfe.

Eine der wichtigsten Ursachen für Armut und soziale Ausgrenzung ist längerfristige Arbeitslosigkeit.

Arbeit führt zu wirtschaftlicher Unabhängigkeit und erleichtert die Teilnahme am gesellschaftlichen Le-ben.

Gesellschaftliche Anerkennung und das persönliche Selbstwertgefühl sind in unserer Gesellschaft

abhängig von der Integration in das Arbeitsleben. Auch die Leistungen der großen sozialen Sicherungs-systeme

knüpfen an die Erwerbstätigkeit an. Deswegen birgt längerfristige Ausgrenzung vom Arbeits-markt

u.a. auch die Gefahr, im Alter von Armut betroffen zu sein.

Die Überwindung der Arbeitslosigkeit ist das wichtigste politische Ziel der Bundesregierung und das

effektivste Mittel zur sozialen Eingliederung. Die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmendaten

Deutschlands hat in den vergangenen Jahren zu einer spürbaren Entlastung auf dem Arbeitsmarkt geführt.

Die Arbeitslosigkeit ist seit 1998 kontinuierlich gesunken, die Zahl der Beschäftigten, insbesondere die

der Frauen, steigt. Auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen geht zurück. Hierzu hat die Politik der Bundes-regierung,

die sie auch im Rahmen der koordinierten Beschäftigungsstrategie der Europäischen Union

sowie im „Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit“ verfolgt, einen entscheidenden

Beitrag geleistet.

Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat allerdings gezeigt, dass viele Betroffene auch bei einer Ver-besserung

der allgemeinen wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Lage nicht ohne weiteres in

den Arbeitsmarkt integriert werden. Deswegen hat die Bundesregierung trotz rückläufiger Arbeits-losenzahlen

die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf einem hohen Niveau gehalten. Sie hat

ein besonderes Programm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit aufgelegt, das Sonderprogramm zur

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit über das Jahr 2001 hinaus verlängert und eine Qualifizierungs-offensive

gestartet. Der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung

konzentriert sich in diesem Bereich auf die am stärksten gefährdeten Personengruppen, also insbesondere

1 Im Folgenden wird zur besseren Verständlichkeit die Bezeichnung "Sozialhilfe" synonym für die Hilfe zum Le-bensunterhalt

außerhalb von Einrichtungen verwendet..- 3 --

4 -

langzeitarbeitslose Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger, niedrig Qualifizierte, Schwerbehinderte

sowie Migrantinnen und Migranten. Dagegen werden die beschäftigungspolitischen Maßnahmen im Na-tionalen

Beschäftigungspolitischen Aktionsplan umfassend behandelt.

Im Rahmen einer präventiven Politik hat die Qualifizierung der Betroffenen einen besonderen Stellen-wert.

Arbeitslosigkeit, Armut und Sozialhilfebezug stehen häufig in einem direkten Zusammenhang mit

einem schlechten schulischen und beruflichen Qualifikationsniveau. Die Entwicklung der Wissensgesell-schaft

bietet enorme Chancen, gleichzeitig kann sie aber auch das Problem mangelnder Qualifikationen

weiter verschärfen. Die Anforderungen an das Qualifikationsniveau der Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer

steigen, die bereits heute Benachteiligten drohen auch zu den Verlierern der Wissensgesellschaft

zu werden. Daher müssen die Systeme der Bildung, Ausbildung und Weiterbildung die Voraussetzungen

dafür schaffen, dass das Risiko sozialer Ausgrenzung frühzeitig minimiert wird.

Längerfristige Arbeitslosigkeit und Defizite in der beruflichen und allgemeinen Bildung sind aber nicht

die einzigen Gründe, die das Risiko sozialer Ausgrenzung erhöhen. So sind z.B. auch allein Erziehende

und Familien mit mehreren Kindern vergleichsweise häufig von relativer Einkommensarmut betroffen

und von Leistungen der Sozialhilfe abhängig. Deshalb strebt die Bundesregierung die verstärkten Er-werbstätigkeit

von Frauen an. Dies entspricht den Bedürfnissen einer immer größeren Zahl von Frauen

und kann auch dazu beitragen, das Armutsrisiko von Familien und allein Erziehenden zu verringern. Eine

höhere Erwerbstätigkeit von Frauen ist auch ein wichtiges Element für die Verwirklichung der tatsächli-chen

Gleichstellung von Männern und Frauen. Aufgrund der Probleme, denen Frauen infolge tradierter

Rollenmuster bei der Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung noch immer häufig gegenüber

stehen, sind hierzu vor allem die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Kinderer-ziehung

weiter zu verbessern.

Neben den bereits genannten Problemgruppen, deren Integration in den Arbeitsmarkt mit einer gezielten

Beschäftigungs- und Qualifizierungspolitik besonders gefördert wird, gibt es auch Menschen, deren be-rufliche

Eingliederung wegen einer Vielzahl persönlicher Probleme kaum möglich erscheint. Auch sol-chen

Menschen muss durch die Bereitstellung individueller Hilfen und sozialer Dienste geholfen werden,

ein selbständiges und in die Gemeinschaft integriertes Leben zu führen.

Schließlich ist dafür Sorge zu tragen, dass die von den Systemen des sozialen Schutzes geleistete Hilfe

zielgerichtet und effektiv eingesetzt wird. Neben einem angemessenen Niveau der Leistungen muss daher

auch sichergestellt werden, dass diese leicht zugänglich sind, schnell wirken und der Situation der Be-dürftigen

gerecht werden. Die Art und Weise der Hilfegewährung darf keinesfalls selbst den Zugang zu

diesen Leistungen erschweren.

Solidarität und sozialer Zusammenhalt sind Voraussetzungen für eine wirtschaftlich erfolgreiche und

sozial gerechte Gesellschaft. Schließlich wird eine Politik, die Menschen in Not nicht allein lässt und das

Engagement der Betroffenen fördert, auch von den Bürgerinnen und Bürgern langfristig unterstützt wer-den.

Der Nationale Aktionsplan verdeutlicht die in den kommenden zwei Jahren geplanten Maßnahmen

zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung..- 4 --

5 -

1.1 Förderung der Teilnahme am Erwerbsleben

1.1. a) Förderung des Zugangs zu einer langfristigen und qualifizierten Beschäftigung für alle arbeitsfähi-gen

Frauen und Männer durch

- die Erarbeitung von begleitenden Programmen für die Angehörigen der sozial schwächsten Bevölke-rungsgruppen,

bis diese eine Beschäftigung gefunden haben; dazu müssen die Möglichkeiten der Bil-dungspolitik

ausgeschöpft werden

1. Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger

a) Situation in Deutschland

Die hohe Arbeitslosigkeit der letzten 20 Jahre und die auch dadurch bedingte Steigerung der Sozialhilfe-ausgaben

hat dazu geführt, dass sich die Kommunen als Träger der Sozialhilfe in immer stärkerem Maße

in der Beschäftigungsförderung engagieren. Am Jahresende 1999 erhielten in Deutschland knapp 2,8

Mio. Personen Sozialhilfe. Darunter waren ca. 1,7 Mio. Personen im erwerbsfähigen Alter (15-65), von

denen ca. 690.000 arbeitslos gemeldet und ca. 150.000 erwerbstätig waren.

Hintergrund ist, dass Langzeitarbeitslose und Menschen, denen bereits der erste Zugang zum Arbeits-markt

nicht gelingt, häufig Anspruch auf - z.T. ergänzende - Sozialhilfe haben, da Ansprüche auf Leis-tungen

der Arbeitslosenversicherung erst gar nicht erworben werden konnten oder die Leistungen der

Arbeitslosenversicherung bzw. der Familienunterhalt nicht zur Deckung des soziokulturellen Existenzmi-nimums

ausreichen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Menschen mit unzureichenden Qualifikatio-nen,

eingeschränkter Leistungsfähigkeit und Sprachdefiziten. Die immer noch zu hohe Arbeitslosigkeit

verschärft die Probleme dieser Menschen beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Lang anhaltende Arbeitslosig-keit

kann zum Verlust von Schlüsselqualifikationen und zu Resignation führen.

Sozialhilfe ist vor allem Hilfe zur Selbsthilfe. Sie soll die Betroffenen in die Lage versetzen, ihr Leben so

weit wie möglich (wieder) aus eigener Kraft zu gestalten. Dieser Anspruch kann am besten durch die

Integration von arbeitsfähigen Hilfeempfängern in den Arbeitsmarkt umgesetzt werden. Empfängerinnen

und Empfänger von Sozialhilfe sind daher im Rahmen ihrer Fähigkeiten verpflichtet, jede zumutbare

Beschäftigung anzunehmen.

Nach dem Bundessozialhilfegesetz können die Kommunen für Hilfesuchende, insbesondere für junge

Menschen, die keine Arbeit finden können, Arbeitsgelegenheiten schaffen. Dazu werden in der Regel

sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit üblichem Arbeitsentgelt vereinbart.

Möglich ist auch die Schaffung von Gelegenheiten zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit. Auch da-bei

können sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit üblichem Arbeitsentgelt vereinbart wer-den;

möglich ist aber auch der weitere Bezug laufender Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich einer ange-messenen

Entschädigung (i.d.R. 2 bis 3 DM pro Stunde) für Mehraufwendungen.

Im Rahmen der „Hilfe zur Arbeit“ können sich die Kommunen auch der Hilfe Dritter bedienen und in

jeder geeigneten Weise Hilfe - unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten der Betroffenen -.- 5 --

6 -

gewähren. Dazu zählen neben der sozialen Betreuung auch Hilfe bei der Qualifizierung und Ausbildung,

das selbständige Akquirieren von Beschäftigungsmöglichkeiten, Arbeitnehmerüberlassung in gemeinnüt-ziger

Trägerschaft (vgl. Anlage "best practice" Bayern) sowie die Schaffung besonderer Anreize für die

Hilfeempfängerinnen und -empfänger sowie - durch die Gewährung von Zuschüssen - für Arbeitgeber

(vgl. Ziel 1.2 c) ).

Seit 1994 haben sich die Ausgaben der Kommunen für Maßnahmen der „Hilfe zur Arbeit“ mehr als ver-doppelt

und beliefen sich 1999 auf rd. 2 Mrd. DM. Zum Umfang der kommunalen Beschäftigungsförde-rung

liegen keine umfassenden Angaben vor. Nach der letzten Umfrage des Deutschen Städtetags aus

dem Jahr 1999 wurden 1998 mehr als 300.000 Personen, die Sozialhilfe bezogen, im Rahmen der Hilfe

zur Arbeit beschäftigt. Dies waren rund 50 % mehr als noch 1996. Etwa 50 % dieser Beschäftigungsver-hältnisse

waren sozialversicherungspflichtig abgesichert. In einer Reihe von Ländern wird eine Über-gangsquote

von gut 20 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den ersten Arbeitsmarkt beobachtet.

Die aktualisierten Ergebnisse der Umfrage für 2000 werden im Laufe des 2. Halbjahres 2001 erwartet.

Die Bundesländer unterstützen die Kommunen mit Landesmitteln und Mitteln aus dem Europäischen

Sozialfonds (ESF). Im Rahmen von Landesprogrammen wird die sozialversicherungspflichtige Beschäf-tigung

von vorher arbeitslosen Sozialhilfeempfängern und Sozialhilfeempfängerinnen bei gemeinnützigen

Trägern oder in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert. Einsatzfelder sind u.a. Umweltschutz, so-zialer

Bereich einschließlich Kinder- und Jugendhilfe, Denkmalschutz, Garten- und Landschaftspflege.

Die Maßnahmen beinhalten auch fachliche Anleitung und - soweit erforderlich - sozialpädagogische

Betreuung. Ziel ist die (Wieder)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Betroffenen, deren Qualifi-zierung

und möglichst die Vermittlung in reguläre Arbeit. Nach Abschluss der Maßnahme erfüllen die

Betroffenen i.d.R. die Voraussetzungen, um Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit zu erhalten sowie an

Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilzunehmen.

Darüber hinaus haben einige Länder innovative Modelle entwickelt, um Langzeitarbeitslose unabhängig

von deren Verankerung in Arbeitslosen- oder Sozialhilfe wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen (vgl.

Anlage "best practice" Brandenburg). Außerdem bieten sie (z.B. Hessen) den Kommunen finanzielle

Unterstützung zur Fortentwicklung des vorhandenen Instrumentariums. Hierzu gehören die Förderung der

Hilfeplanung und von Vermittlungsagenturen ebenso wie die Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten der

Sozialämter durch Bezuschussung der Qualifizierung von Mitarbeitern und der IT-Ausstattung.

b) Ziele und Initiativen 2001 bis 2003

Um den Erfahrungsaustausch im Bereich „Hilfe zur Arbeit“ zu intensivieren und auch bisher in diesem

Bereich weniger engagierten Kommunen das nötige Know-how zu vermitteln, wird auf der Homepage

des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (www.bma.bund.de) seit Oktober 2000 eine Web-site

geführt, auf der die bundesweite „Praxis der Hilfe zur Arbeit - Kommunale Beschäftigungsförderung“

dokumentiert wird. Hier werden u.a. rechtliche Grundlagen, Links zu den kommunalen Spitzenverbänden.- 6 --

7 -

und mittlerweile ca. 50 Erfahrungsberichte von Kommunen präsentiert, die sich im Bereich der „Hilfe zur

Arbeit“ besonders engagieren und zum Teil innovative Wege gehen.

Um die Vermittlung in Arbeit zu erleichtern und um überflüssige Bürokratie abzubauen, soll die Zusam-menarbeit

zwischen Sozialämtern und Arbeitsämtern nachhaltig verbessert werden. Das am 01.12.2000 in

Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozial-hilfe

enthält für beide Institutionen die generelle Verpflichtung zu einer besseren Zusammenarbeit im

Wege von Kooperationsvereinbarungen. Ziel ist, die Vermittlung in Arbeit zu verbessern, die Wirksam-keit

der Hilfen zur Eingliederung in eine Erwerbstätigkeit zu steigern und das Verwaltungsverfahren bür-gernah

und einfach zu gestalten.

Auf Grund dieses Gesetzes fördert die Bundesregierung seit dem 01.01.2001 zunächst bis Ende 2002

regional begrenzte, innovative Modellvorhaben zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern

und Trägern der Sozialhilfe (MoZArT) im gesamten Bundesgebiet mit einem Volumen von jährlich rd.

30 Mio. DM (vgl. Anlage "best practice" Hamburg).

In dem Projekt „BIK - Beschäftigungsförderung in den Kommunen" der Bertelsmann Stiftung erarbeiten

seit November 2000 25 ausgewählte Kommunen in einem Reformnetzwerk Lösungsstrategien zu ver-schiedenen

Problemfeldern der lokalen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, die ab Herbst 2001 in

Modellvorhaben umgesetzt werden sollen.

Die Modellvorhaben werden während ihrer Laufzeit wissenschaftlich evaluiert. Die Evaluierung soll

Schlussfolgerungen für eine stärkere Professionalisierung der kommunalen Beschäftigungsförderung und

dadurch eine schnellere und nachhaltige Eingliederung der Hilfeempfänger und -empfängerinnen in den

Arbeitsmarkt ermöglichen. Gleichzeitig ist die Entwicklung eines Indikatorensystems für eine bundes-weite

Erfolgskontrolle hinsichtlich der nachhaltigen Wirksamkeit der Maßnahmen der „Hilfe zur Arbeit“

vorgesehen.

2. Migrantinnen und Migranten

a) Situation in Deutschland

Die 7,3 Mio. in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer (rd. 8,9 % der Gesamtbevölkerung,

Zahlen von Ende 1999) tragen in erheblichem Umfang zum wirtschaftlichen Wohlstand des Landes bei.

Gleichzeitig ist diese Gruppe in besonderem Maße von der Arbeitslosigkeit betroffen. So lag die allge-meine

Arbeitslosenquote in den alten Bundesländern 2 für 1999 bei 8,8 %, während die der ausländischen

Wohnbevölkerung 18,4 % betrug. Diese Differenz lässt sich vor allem mit Defiziten bei der Sprachkom-petenz

und der beruflichen sowie schulischen Qualifikation der Zugewanderten erklären. Der Anteil der

Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung war 1999 in den alten Ländern bei Ausländerinnen

und Ausländern mit 78 % mehr als doppelt so hoch wie bei Deutschen (37,9 %). Kinder ausländischer

2 In den neuen Ländern sind lediglich zwischen 2 - 3 % der Wohnbevölkerung nichtdeutscher Nationalität. Das

Problem der hohen Arbeitslosigkeit von Ausländern stellt sich daher in den neuen Ländern kaum..- 7 --

8 -

Herkunft weisen trotz erheblicher Anstrengungen und Initiativen der Bundesländer (vgl. Ziel 3.b) ) ver-gleichsweise

schlechtere Bildungsabschlüsse auf und haben damit wesentlich schlechtere Startchancen als

Deutsche. Ausländerinnen und Ausländer haben auch eine geringere Ausbildungsbeteiligung: ein Drittel

der Ausländerinnen und Ausländer zwischen 20 und 29 Jahren ist ohne Erstausbildung, wobei selbst Ju-gendliche

mit guten Schulabschlüssen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden.

Die Bundesrepublik nimmt zur Zeit außerdem jährlich ca. 100.000 Spätaussiedlerinnen und Spätaussied-ler

und deren Angehörige auf. Bis Anfang 2001 waren dies insgesamt über 4 Mio. Personen. Die Auf-nahme

erfolgt, weil diese Gruppe als Angehörige der deutschen Minderheiten im Gebiet des ehemaligen

Ostblocks im Zusammenhang mit dem zweiten Weltkrieg erheblichen Benachteiligungen ausgesetzt wa-ren,

die bis heute nachwirken. Sie und ihre Familienangehörigen erhalten bei ihrer Aufnahme in die Bun-desrepublik

die deutsche Staatsangehörigkeit. Insbesondere die Jugendlichen sprechen aber überwiegend

kein Deutsch und haben daher schlechtere Chancen, einen Ausbildungsplatz zu finden.

Unabhängig vom unterschiedlichen Aufenthaltsstatus sind diese Personen mit den gleichen Problemen

hinsichtlich sprachlicher, beruflicher und sozialer Integration konfrontiert wie Ausländer bzw. -innen.

Die Bundesrepublik fördert den Spracherwerb zugewanderter Menschen mit verschiedenen Maßnahmen:

- Erwachsene Spätaussiedler, Asylberechtigte und jüdische Emigrantinnen und Emigranten aus den

Nachfolgestaaten der Sowjetunion erhalten im Rahmen des Arbeitsförderungsrechts ganztägige

Sprachkurse von sechsmonatiger Dauer.

- Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen können an

Sprachkursen teilnehmen, die 2001 in Höhe von 34 Mio. DM von der Bundesregierung finanziert

werden.

- Für jugendliche Spätaussiedler und anerkannte Flüchtlinge stellt die Bundesregierung mit dem

"Garantiefonds" im Haushaltsjahr 2001 143 Mio. DM jährlich zur Verfügung, um vor allem

Maßnahmen der sprachlichen Integration sowie Vorbereitung und Unterstützung des Studiums zu

fördern.

Ausländische Frauen und Männer mit einem auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus haben unter den

gleichen Voraussetzungen wie Deutsche Zugang zu den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Bundes

und der Länder. Der Ausländeranteil an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung der Bundesanstalt für

Arbeit erreichte mit 7,7 % im Jahr 1999 einen Höchstwert. Diese Quote ist aber, gemessen am Ausländer-anteil

an allen Arbeitslosen, immer noch zu gering.

Auch die Teilnahme ausländischer Jugendlicher an dem seit Januar 1999 laufenden Sofortprogramm

JUMP (s.u.) ist mit einem Anteil von 8,6 % im Dezember 2000 noch steigerungsfähig. Die Beteiligung

jugendlicher Spätaussiedler lag dagegen bei über 14 %.

Weitere berufliche Maßnahmen, die im wesentlichen im Rahmen von Modellprojekten durchgeführt wer-den,

zielen auf die Förderung der Ausbildungsbeteiligung und Berufsvorbereitung ausländischer Arbeit-nehmerinnen

und Arbeitnehmer sowie der Ausbildungsbereitschaft ausländischer Betriebe..- 8 --

9 -

Zahlreiche Bundesländer haben zusätzlich spezielle Förderprogramme zur beruflichen und sozialen Integ-ration

von Ausländern/-innen und Spätaussiedlern/-innen (vgl. Ziel 3.a) ).

b) Ziele und Initiativen 2001 - 2003

Die Beteiligung von Migrantinnen und Migranten und insbesondere von jugendlichen Migrantinnen und

Migranten an der Aus- und Weiterbildung sowie den berufsintegrierenden Maßnahmen soll verbessert

werden. Es wird angestrebt, ihre Teilnahme entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen zu erhöhen.

Vorhandene Förderinstrumente sollen besser auf den Bedarf dieser Personen ausgerichtet werden. Dabei

ist nicht nur von Defiziten, sondern vielmehr von vorhandenen Stärken wie z.B. der Bilingualität und

Bikulturalität auszugehen. Die Migrantinnen und Migranten sollen nicht nur passive Teilnehmer an Maß-nahmen

sein. Ihre Eigenverantwortung und ihr Selbsthilfepotenzial müssen angesprochen werden.

Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung eines neuen Gesamtsprachkonzepts, das 2002 in Kraft

treten und die Sprachförderung strukturell und qualitativ verbessern soll. Die Förderung soll künftig ein-heitlich

erfolgen und alle Zuwanderer und Zuwandererinnen mit einem auf Dauer angelegten Aufent-haltsstatus

innerhalb von drei Jahren nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erreichen.

Das „Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit“ hat sich darauf verständigt, ein Akti-onsprogramm

"Verbesserung der Bildungschancen von Migrantinnen und Migranten" aufzulegen, in des-sen

Umsetzung alle Akteure (Bund, Länder, Kommunen, Sozialpartner, NRO'en) eingebunden sein sol-len.

Über die konkrete Ausgestaltung wird derzeit beraten.

3. Behinderte Menschen

a) Situation in Deutschland

In Deutschland gab es Ende 1999 etwa 6,6 Mio. anerkannte Schwerbehinderte - ca. 8 % der Wohnbevöl-kerung.

Darunter sind ca. 3,1 Mio. Frauen, 127.000 Kinder unter 16 Jahren und 3,4 Mio. Personen im

Rentenalter. Ca. 1,1 Mio. (Stand: Oktober 1998) von ihnen können eine Beschäftigung unter den üblichen

Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben, während rund 5,2 Mio. nicht im Arbeitsleben

stehen. Im November 2000 waren 175.735 Schwerbehinderte arbeitslos (darunter 67.972 Frauen). Hinzu

kommen weitere, statistisch nicht erfasste Gruppen Behinderter oder von Behinderung bedrohter Men-schen.

In Deutschland gilt der Grundsatz "Rehabilitation vor Rente". Das bedeutet, dass behinderte und von Be-hinderung

bedrohte Menschen Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation erhalten, die

den Zweck verfolgen, die Arbeitsfähigkeit (wieder) herzustellen bzw. zu erhalten. Die einschlägigen

Sozialleistungen sind in verschiedenen Gesetzen geregelt; sie werden voraussichtlich zum 1. Juli 2001 in

einem eigenständigen Gesetz neu geordnet und effektiviert (vgl. Ziel 3.a)

Zur Verbesserung der Chancen schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben dienen darüber hinaus die

besonderen Hilfen nach dem Schwerbehindertengesetz. Danach bestehen folgende Instrumente:.- 9 --

10 -

- die Pflicht öffentlicher und privater Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen, 5 % der Ar-beitsplätze

mit Schwerbehinderten zu besetzen; wird der Beschäftigungspflicht nicht in ausrei-chendem

Maße nachgekommen, muss der Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe entrichten,

- der besondere Kündigungsschutz für alle Schwerbehinderten nach Ablauf von sechs Monaten,

- zusätzliche Leistungen für Schwerbehinderte zu ihrer Eingliederung ins Arbeitsleben.

Außerdem verpflichtet das Gesetz die Arbeitgeber zur Ausstattung der Arbeitsplätze mit den notwendigen

technischen Arbeitshilfen sowie zur Gestaltung und Unterhaltung von Arbeitsräumen, Einrichtungen,

Maschinen und Geräten mit dem Ziel, dass eine möglichst große Zahl von Schwerbehinderten beschäftigt

werden kann. Schwerbehinderte sollen so beschäftigt werden, dass sie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten

voll verwerten können. Ihr berufliches Fortkommen soll vom Arbeitgeber gefördert und die Teilnahme an

ständiger beruflicher Weiterbildung erleichtert werden.

Die Erfüllung der o.g. Beschäftigungspflicht wird von der Bundesanstalt für Arbeit überwacht. Im Okto-ber

1999 wurde für das Bundesgebiet eine tatsächliche Beschäftigungsquote von 3, 7 % ermittelt.

Das Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe, die von den Arbeitgebern zu zahlen ist, die ihrer Beschäfti-gungspflicht

nicht nachkommen, betrug 1999 rund 990 Mio. DM. Sie wird mit Vorrang für die Einstel-lung

und Beschäftigung Schwerbehinderter verwendet. Außerdem fließen diese Einnahmen in spezielle

Werkstätten für Behinderte. Dort werden behinderte Menschen, die keinen Zugang zum allgemeinen Ar-beitsmarkt

haben, entsprechend ihren Fähigkeiten qualifiziert und beschäftigt. Derzeit stehen dort ca.

190.000 Plätze zur Verfügung.

Mit dem Ziel, die seit Jahren überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen

abzubauen, ist am 1. Oktober 2000 das „Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter“

in Kraft getreten. Es soll die Chancengleichheit schwerbehinderter Menschen im Arbeits- und Berufsle-ben

verbessern und dazu beitragen, die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter schnellstmöglich und nach-haltig

abzubauen.

b) Ziele und Initiativen 2001 - 2003

Erklärtes Ziel des „Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter“ ist es, die Zahl der

arbeitslosen Schwerbehinderten bis Oktober 2002 um etwa 25 % - das sind rund 50.000 - zu verringern.

Das Gesetz sieht außerdem ein Bündel von Maßnahmen vor, mit denen arbeitslose schwerbehinderte

Menschen wieder in Arbeit gebracht werden sollen.

Insbesondere wird durch das Gesetz das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe um-gestaltet.

Die Höhe der Ausgleichsabgabe ist nunmehr davon abhängig, inwieweit der Arbeitgeber die

Beschäftigungspflicht erfüllt. Die Staffelung soll dazu beitragen, die Arbeitgeber zu motivieren, die Be-schäftigungsquote

zu erfüllen.

Des weiteren normiert das Gesetz die Verpflichtung der Arbeitgeber, im Rahmen der Erfüllung der Be-schäftigungspflicht

die Belange schwerbehinderter Frauen besonders zu berücksichtigen..- 10 --

11 -

Darüber hinaus werden die Rechte der Schwerbehinderten und der Schwerbehindertenvertretungen ge-stärkt

sowie die besonderen Verpflichtungen der Arbeitgeber ausgebaut. Neu geschaffen ist auch ein

Rechtsanspruch Schwerbehinderter auf Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz

durch die Integrationsämter. Die Kosten werden aus den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln aus der

Ausgleichsabgabe aufgebracht.

Neben der Verbesserung der beschäftigungsfördernden Instrumente des Schwerbehindertenrechts und

weiterer Maßnahmen soll ein flächendeckendes Netz von Integrationsfachdiensten und Integrationsunter-nehmen,

-betrieben und -abteilungen zur Eingliederung Schwerbehinderter in das Arbeitsleben auf- bzw.

ausgebaut werden.

Die Bundesregierung wird bis zum 30.06. 2003 einen umfassenden Bericht über die Beschäftigungssitua-tion

behinderter Menschen vorlegen und Vorschläge für weitere Maßnahmen unterbreiten.

In zahlreichen Bundesländern laufen Aktionsprogramme zur beruflichen Integration behinderter Men-schen,

so z.B. das Programm des Landes Nordrhein-Westfalens „Mit gleichen Chancen leben“, das zum

Ziel hat, bis zum Jahr 2002 eine verbesserte schulische, berufliche und soziale Teilhabe behinderter Men-schen

zu erreichen, oder das Programm "Behinderte machen einen guten Job" in Hamburg, das die ver-besserte

Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt erreichen will. Landesmittel

werden auch für regionale Projekte im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative Beschäftigung der Europäi-schen

Union „Aktionsbereich HORIZON“ verwendet, so z.B. Projekte zur beruflichen Eingliederung von

Mädchen und jungen Frauen mit Behinderungen.

4. Jugendliche

a) Situation in Deutschland

Da die Arbeitslosenquote der Jugendlichen unter der aller Altersgruppen liegt, können die Jugendlichen

insgesamt nicht als Problemgruppe angesehen werden. Bestimmte Gruppen, insbesondere Jugendliche

ohne oder mit schlechtem Schulabschluss, sind aber gefährdet, keinen Ausbildungsplatz zu erhalten und

infolge dessen dauerhaft schlechtere Beschäftigungsaussichten zu haben. In den neuen Ländern besteht

allerdings auf Grund des dort immer noch vorhandenen Ausbildungsplatzdefizits und der geringeren Stu-dierneigung

auch für Jugendliche ohne Benachteiligungen ein Risiko, keinen Ausbildungsplatz zu finden.

Daher gibt es Förderinstrumente, die darauf zielen, möglichst allen Jugendlichen den erfolgreichen Ab-schluss

einer berufliche Ausbildung zu ermöglichen. Im Rahmen der Regelförderung nach dem Dritten

Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitsförderungsrecht) kommen in Betracht:

- Berufsausbildungsbeihilfe für Teilnehmer und Teilnehmerinnen an berufsvorbereitenden Bildungs-maßnahmen

und für Auszubildende, denen die für die Ausbildung erforderlichen Mittel zur Deckung

des Bedarfs für den Lebensunterhalt, die Fahrkosten, die sonstigen Aufwendungen und die Lehr-gangskosten

nicht anderweitig zur Verfügung stehen,

- Ausbildungsbegleitende Hilfen, z.B. Stützunterricht und sozialpädagogische Betreuung für Jugendli-che

in betrieblicher Ausbildung, um den Ausbildungserfolg zu sichern, sowie.- 11 --

12 -

- außerbetriebliche Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher.

Von diesen Maßnahmen profitieren in erheblichem Umfang die wegen ihrer mangelnden Sprachkompe-tenz

benachteiligten jugendlichen Ausländer und Spätaussiedler.

Um den Abbau der Jugendarbeitslosigkeit zu beschleunigen, hat die Bundesregierung im November 1998

darüber hinaus das „Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit“ (JUMP) beschlossen, das

am 01. Januar 1999 in Kraft getreten ist. Dieses Programm beinhaltet Ausbildungsangebote für Jugendli-che,

die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote, sowie

Lohnkostenzuschüsse zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt für arbeitslose Jugendliche, die von

der Regelförderung nicht (mehr) erreicht werden. Das Sofortprogramm ist ein zusätzliches Angebot, das

die bestehenden Instrumente der Arbeitsverwaltung, der Länder und Kommunen jugendspezifisch er-gänzt.

In den Jahren 1999 und 2000 wurden durch das Sofortprogramm zusätzlich 268.000 Jugendliche

gefördert.

b) Ziele und Initiativen 2001 - 2003

Das Sofortprogramm wurde über das Jahr 2000 hinaus verlängert. Im Jahr 2001 stehen erneut 2 Mrd. DM

zur Verfügung. Die Bundesregierung trägt der unterschiedlichen regionalen Entwicklung der Jugendar-beitslosigkeit

Rechnung, indem sie den Anteil der neuen Länder um 200 Mio. DM auf 1 Mrd. DM erhöht.

Zum 1. August 2001 werden im Rahmen der umfassenden Reform des Ausbildungsförderungsrechts auch

die Bedarfssätze für die Berufsausbildungsbeihilfe deutlich angehoben werden. Von einer Einkommens-anrechnung

wird bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen in

Zukunft vollständig abgesehen.

Daneben gibt es eine Reihe von Modellversuchen zur Benachteiligtenförderung, in die insbesondere auch

die jungen Ausländer und (Spät-)Aussiedler einbezogen sind. Hierzu gehören unter anderem folgende

Vorhaben:

- Innovative Maßnahmen zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung an- und ungelernter junger

Erwachsener (Frankfurt a.M.),

- Entwicklung von Curricula für den berufsbezogenen Fachunterricht in türkischer Sprache (Köln)

- Entwicklung von Qualifikationsbausteinen an neuen Beschäftigungsfeldern für Benachteiligte

(Paderborn/Gütersloh)

- „hands on media“ Erprobung eines Gesamtkonzeptes der Berufsvorbereitung im Mediensektor

für sozial benachteiligte Jugendliche (Berlin)..- 12 --

13 -

1.1 a) Förderung des Zugangs zu einer langfristigen und qualifizierten Beschäftigung für alle arbeits-fähigen

Frauen und Männer durch

- eine Politik, die die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben begünstigt; dazu gehört auch der Be-reich

der Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen

In den letzten Jahren hat es weit gehende Verbesserungen bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und

Beruf gegeben. Nach wie vor erschweren aber gesellschaftliche Strukturen, die auf der Vorstellung der

traditionellen Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen basieren, eine befriedigende Balance zwi-schen

Familie und Beruf. Dies gilt für Männer und Frauen gleichermaßen. Es sind tatsächlich jedoch

überwiegend die Frauen, die wegen der Übernahme von Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehöri-gen

bei der Berufsausübung erheblich eingeschränkt sind, obwohl sie ebenso wie Männer eine qualifi-zierte

und kontinuierliche Beschäftigung anstreben.

Die Zahl der erwerbstätigen Frauen ist in den letzten Jahrzehnten in Deutschland kontinuierlich gestiegen.

Die Erwerbstätigenquote der Frauen betrug 1999 nach dem Mikrozensus 56,9 %. Darin sind allerdings

auch eine Vielzahl geringfügig beschäftigter Frauen (insbesondere in den alten Ländern) enthalten, die

sozialversicherungsfrei etwas "hinzuverdienen" und damit keine Arbeitslosengeldansprüche, aber einge-schränkte

Rentenanwartschaften erwerben.

1. Kinderbetreuung

a) Situation in Deutschland

Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen ist Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, die von den

Kommunen in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe wahrgenommen wird. Die Ta-geseinrichtungen

für Kinder werden durch die Länder, Gemeinden, freien Träger und Elternbeiträge fi-nanziert.

Die Finanzierung erfolgt schätzungsweise zu 70 % durch Länder und Kommunen, zu 20 %

durch die freien Träger und zu 10 % durch die Eltern (präzise Daten sind auf Grund der unterschiedlichen

Finanzierungssysteme nicht verfügbar). Im Jahre 1998 haben Länder und Gemeinden 19,3 Mrd. DM aus-gegeben.

Jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt hat Anspruch auf den Besuch eines

Kindergartens. Die Kommunen haben diesen 1996 eingeführten Anspruch umgesetzt. Bundesweit betrug

die Versorgungsquote für das Jahr 1998 rund 90 %.

Trotz erheblicher Anstrengungen von Ländern und Kommunen entspricht das Angebot in den alten Län-dern

noch nicht den tatsächlichen Bedürfnissen von Familien. Die Versorgungsquote für die unter Drei-jährigen

betrug 1998 in den alten Ländern in Krippen einschließlich der öffentlich finanzierten Tages-pflege

(Tagesmütter) 4,8 %. Zudem fehlen Angebote für eine ganztägige Betreuung der drei- bis sechs-jährigen

Kinder. Für Schulkinder im Alter von 6-10 Jahren betrug die Versorgungsquote außerhalb der

Unterrichtszeit - in Deutschland endet der Unterricht i.d.R. mittags - 5,9 %. In den neuen Bundesländern.- 13 --

14 -

besteht dagegen aufgrund der traditionell höheren Erwerbstätigkeit von Müttern mit einer Versorgungs-quote

für die unter Dreijährigen von 36,3 % und für Kinder im Alter von 6-10 Jahren von 47,7 % ein

bedarfsgerechtes Angebot.

Bei Krankheit der Kinder haben Eltern bis zum 12. Lebensjahr des Kindes einen Freistellungsanspruch

gegenüber ihrem Arbeitgeber für bis zu 10 Tage im Jahr (bei mehreren Kindern bis zu 25 Tage). Allein-erziehende

erhalten bis zu 20 bzw. bei mehreren Kindern 50 Tage im Jahr. Von Vätern wird dies kaum

genutzt.

b) Ziele und Initiativen 2001 bis 2003

Bundesregierung, Landesregierungen und Kommunen streben eine deutliche quantitative und qualitative

Verbesserung der Kinderbetreuung an. Ziel ist, das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren deut-lich

auszubauen, im Kindergartenalter die Zahl der Ganztagsplätze zu erhöhen und die Nachmittags-betreuung

von Schulkindern zu verbessern.

Die Mittagsbetreuung in den Grundschulen durch die Schulen selbst oder durch freie Träger wird von

vielen Bundesländern verstärkt gefördert und soll weiter ausgebaut werden.

In vielen Bundesländern wird die Zahl der Ganztagsschulen ausgeweitet. Hinzu kommen zunehmend

Angebote für Nachmittagsbetreuung auf freiwilliger Basis (kein Unterricht, sondern Arbeitsgemein-schaften,

Hausaufgabenhilfe etc. in der Verantwortung von Lehrern und/oder sozialpädagogisch qualifi-ziertem

Personal).

2. Bessere Vereinbarkeit durch Teilzeitbeschäftigung

a) Situation in Deutschland

Die Reduzierung der Arbeitszeit kann beiden Elternteilen eine bessere Vereinbarkeit von Elternschaft und

Beruf ermöglichen. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich auf rd.

3,93 Mio. der 27,8 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am 30.6.2000 erhöht. Hinzu kommen

ca. 4,05 Mio. nicht sozialversicherungspflichtige "geringfügig Beschäftigte". Es sind bisher aber über-wiegend

Frauen, die in Teilzeit arbeiten.

Das Bundeserziehungsgeldgesetz räumte bisher für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes einen An-spruch

auf Erziehungsurlaub ein. Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten war für den betreuenden

Elternteil eine Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 19 Stunden wöchentlich möglich. Wegen der da-durch

erheblich verschlechterten Einkommensmöglichkeiten wurde der Erziehungsurlaub fast aus-schließlich

von Müttern in Anspruch genommen (der Anteil der Väter betrug zuletzt 2 %).

Einen allgemeinen Anspruch auf Teilzeitarbeit über den Erziehungsurlaub hinaus gab es bisher nicht.

Dies war schon bisher im öffentlichen Dienst anders. Hier besteht ein Anspruch auf Teilzeitarbeit zur

Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen sowie darüber hinaus weitere Möglichkeiten

zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung..- 14 --

15 -

b) Ziele und Initiativen 2001 - 2003

Am 1.1.2001 ist die grundlegende Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes in Kraft getreten. Nun-mehr

können beide Eltern gleichzeitig bis zum dritten Geburtstag eines Kindes eine "Elternzeit" in An-spruch

nehmen, in der sie besonderen Kündigungsschutz genießen. Ein Jahr davon kann mit Zustimmung

des Arbeitgebers auf den Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes verlegt werden. In

der Elternzeit können die Eltern ihre Arbeitszeit auf jeweils bis zu 30 Wochenstunden reduzieren; dies

gilt allerdings nur, wenn sie in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten und dringende betriebli-che

Belange nicht entgegen stehen.

Begleitend zur neuen Elternzeit wird mit einer im März 2001 gestarteten Kampagne „Mehr Spielraum für

Väter“ auf die neuen Möglichkeiten hingewiesen und für ein Aufbrechen der traditionellen Rollenvertei-lung

geworben, um die Übernahme der familiären Pflichten gleichmäßiger auf beide Elternteile zu ver-teilen.

Mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, das am 1.1.2001 in Kraft getre-ten

ist, wurde außerdem erstmals ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit geschaffen. Dieser

gilt auch für Führungskräfte.

Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Durchsetzung der Gleichstellung von

Frauen und Männern sollen auch die Rahmenbedingungen für Angehörige des öffentlichen Dienstes ver-bessert

werden, die wegen Familienpflichten ihr Arbeitsvolumen reduziert haben. So sind u. a. vorgese-hen

die Verpflichtung, freie Stellen einschließlich Führungspositionen zur Besetzung auch in Teilzeit

auszuschreiben, die Verpflichtung, den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern, sowie ein Benachteili-gungsverbot

bei Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit und familienbedingter Beurlaubung.

Mit der Rentenreform werden ab 1.1.2002 Rentenanwartschaften von Frauen, die wegen ihrer Kinder

teilzeitbeschäftigt sind, maximal auf das Durchschnittseinkommen aufgestockt.

Mit der Dokumentation des Wettbewerbs „Der familienfreundliche Betrieb“, der im Jahr 2000 von der

Bundesregierung veranstaltet wurde (ähnliche Wettbewerbe werden regelmäßig auch von den Ländern

veranstaltet), sowie der Infothek „Familie und Erwerbstätigkeit“ für Messen und Kongresse sollen be-währte

Maßnahmen verbreitet werden.

3. Pflege von Familienangehörigen

Seit 1995 besteht die gesetzliche Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung. Die Pflege-versicherung

erbringt Sach- oder Geldleistungen oder eine Kombination von beidem, die in der Höhe

nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit variieren. Ende 1999 gab es in der Pflegeversicherung rund 1,35

Mio. Empfänger von ambulanten und rund 0,58 Mio. Empfänger von stationären Leistungen.

Das seit dem Inkrafttreten der Pflegeversicherung 1995 entstandene Netz ambulanter Pflegedienste (rd.

12.900), ergänzt durch teilstationäre Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, ermöglicht es in vielen

Fällen, trotz Erwerbstätigkeit pflegebedürftige Angehörige zu Hause zu versorgen.

Wenn sich eine pflegebedürftige Person von Familienangehörigen (oder von anderen "Nichtprofis") pfle-gen

lässt, kann sie anstatt der Sachleistungen ein Pflegegeld von maximal 1.300 DM beanspruchen. Über.- 15 --

16 -

dieses Geld kann nach eigenem Ermessen verfügt werden; es kann insbesondere an die Pflegeperson

weiter gegeben werden. Pflegepersonen erwerben unter bestimmten Bedingungen Anwartschaften in der

Rentenversicherung, um Lücken in der Erwerbsbiographie auszugleichen und sind außerdem in den

Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen.

1.1. b) Vermeidung von Unterbrechungen der beruflichen Laufbahn durch Verbesserung der Beschäfti-gungsfähigkeit,

Verwaltung der Humanressourcen, Organisation des Arbeitsablaufs und lebensbegleiten-de

Weiterbildung

Angesichts des wirtschaftlichen, strukturellen und technologischen Wandels und der rasanten Entwick-lung

des Wissens in unserer Gesellschaft ist die lebenslange Weiterbildung von entscheidender Bedeu-tung

für die Erhaltung und Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit. Zugleich sinkt die Nachfrage nach

gering qualifizierten Arbeitskräften. Beständige berufliche Weiterbildung und die Entwicklung neuer

Kompetenzen ist daher notwendig, um die Einsatzmöglichkeiten und die Erwerbschancen während des

gesamten Arbeitslebens der Beschäftigten zu sichern. Wer sich heute nicht mehr weiterbildet oder nicht

mehr weitergebildet wird, verliert schnell den Anschluss im Berufsleben und in der Gesellschaft.

1. Weiterbildung von Beschäftigten

a) Situation in Deutschland

Die Weiterbildung von Beschäftigten liegt zunächst in der Verantwortung der Betriebe. Jährlich geben

diese rund 36 Mrd. DM für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter aus. Im Zeitraum von 1995 bis 1998 sind

die Weiterbildungsausgaben der Betriebe um rd. 32 % auf durchschnittlich 2.207 DM pro Kopf gestiegen.

Allerdings werden ältere Arbeitnehmer bisher in deutlich geringerem Maße in betriebliche Weiterbil-dungsmaßnahmen

einbezogen als jüngere.

In kleinen und mittleren Unternehmen kann die von einem in Weiterbildung befindlichen Mitarbeiter

hinterlassene Lücke ein Hindernis für die Bereitschaft des Arbeitgebers sein, Beschäftigten eine Weiter-bildung

zu ermöglichen.

b) Ziele und Initiativen 2001 bis 2003:

Das „Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit“ hat im März 2001 eine Qualifizie-rungsoffensive

vereinbart, mit der eine umfassende Erschließung und Förderung aller Qualifikationspo-tenziale

angestrebt wird. Hierzu gehören insbesondere auch die Qualifizierung älterer Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmer und die Intensivierung der betrieblichen Weiterbildung. Die Bundesregierung plant in

diesem Zusammenhang die Förderung der Weiterbildungskosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mern

über 50 Jahre in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen des Arbeitsförderungsrechts..- 16 --

17 -

Um die Weiterbildungsaktivitäten der Unternehmen zu unterstützen, soll außerdem die Jobrotation als

Regelinstrument im deutschen Arbeitsförderungsrecht verankert und die Einstellung eines bisher Ar-beitslosen

als Stellvertreter aus staatlichen Mitteln gefördert werden. Die erforderlichen Gesetzesände-rungen

werden voraussichtlich zum 1.1.2002 in Kraft treten.

2. Lebensbegleitendes Lernen für alle

a) Situation in Deutschland

Neben der unmittelbar beschäftigungsbezogenen Weiterbildung besteht in der Bundesrepublik eine Viel-zahl

von Lern- und Bildungsmöglichkeiten für alle. Weiterbildungsgesetze in den Ländern sehen für alle

Beschäftigten einen Freistellungsanspruch von i.d.R. zwei Wochen innerhalb von zwei Jahren für die

Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen vor. Auf einen engen Zusammenhang mit der aktuell

ausgeübten Tätigkeit kommt es dabei nicht an; es können vielmehr auch solche Kenntnisse und Kompe-tenzen

erworben werden, die zukünftig für einen beruflichen Aufstieg oder eine berufliche Veränderung

potenziell von Nutzen sind.

Es besteht ein flächendeckendes Netz von Volkshochschulen in der Trägerschaft der Kommunen, die

i.d.R. von den Ländern zusätzlich subventioniert werden. So werden für alle Bürgerinnen und Bürger

kostengünstige Bildungsangebote ermöglicht (z.B. Sprachkurse, PC-Kurse, Nachholen von Schulab-schlüssen).

Auch kirchliche Akademien und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege bieten eine Vielzahl von Bil-dungsveranstaltungen

mit einem breiten Themenspektrum an.

b) Ziele und Initiativen 2001 bis 2003

Die Bundesregierung hat im Januar 2001 ein Aktionsprogramm „Lebensbegleitendes Lernen für alle“ und

- als eines der zahlreichen Teilprogramme darin - das Forschungs- und Entwicklungsprogramm "Lern-kultur

Kompetenzentwicklung" beschlossen,, das konkrete Maßnahmen für den Weg in eine „lernende

Gesellschaft“ enthält. Mit diesen Aktionen will die Bundesregierung in enger Abstimmung mit den Län-dern

und Beteiligten zu einer nachhaltigen Förderung lebensbegleitenden Lernens aller Menschen und

einer zukunftsorientierten Veränderung der Bildungsstrukturen beitragen.

Bei der Weiterentwicklung des Bildungssystems in Richtung „lernende Gesellschaft“ verfolgt die Bun-desregierung

mit diesen Programmen zwei sich ergänzende Wege:

- Stärkung der Weiterbildung und weitere Integration der allgemeinen, politischen, kulturellen und

beruflichen Weiterbildung in das gesamte Bildungssystem

- Stärkung der Bezüge zwischen allen Bildungsbereichen und Bildungswegen auch unter dem As-pekt

der Durchlässigkeit, insbesondere Ausbau von Brücken von der Erstausbildung in die Wei-terbildung.

Vorrangig gefördert werden sollen Innovationen in folgenden Handlungsfeldern:

- Bildungsbereichs- und trägerübergreifende Vernetzung auf regionaler und überregionaler Ebene.- 17 --

18 -

- Entwicklung und Einsatz von Instrumenten der Qualitätssicherung, Zertifizierung bzw. Anerken-nung

von beruflich verwertbaren Qualifikationen und Kompetenzen, auch solchen, die in infor-mellen

Lernprozessen unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen erworben werden

- Erhöhung der Transparenz der Angebote, Verbesserung der Information und Beratung, Motivie-rung

- Förderung neuer Lehr- und Lernkulturen (z.B. informelles, selbstorganisiertes Lernen; Nutzung

neuer Medien; Lernberatung und -begleitung)

- Schaffung eines lernförderlichen Umfeldes für Menschen in speziellen Lebenslagen (z.B. Förde-rung

der Bildungsbereitschaft, auch am Arbeitsplatz; Strategien zum Kompetenzerhalt bei Ar-beitslosen)

- Intensivierung des Austauschs und der internationalen Zusammenarbeit, Förderung internationa-ler

Kompetenzen.

Große Bedeutung haben auch die "Innovativen Maßnahmen zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung

an- und ungelernter Erwachsener", mit denen im Rahmen des "lebenslangen Lernens" die früheren per-sönlichen,

familiären oder kulturellen Benachteiligungen überwunden werden können (vgl. Ziel 1.1. a) ).

1.2 Förderung des Zugangs aller zu Ressourcen, Rechten, Gütern und Dienstleistungen

1.2. c) Organisation der Sozialschutzsysteme, so dass sie insbesondere dazu beitragen, dass

- gewährleistet ist, dass jedem die für ein menschenwürdiges Dasein notwendigen Mittel zur Verfügung

stehen

- die Hindernisse bei der Aufnahme einer Beschäftigung überwunden werden und sichergestellt ist, dass

die Beschäftigungsaufnahme mit einem höheren Einkommen einhergeht und die Beschäftigungsfähigkeit

gefördert wird

1. Sozialer Schutz

a) Situation in Deutschland

Die meisten Menschen sind über ihre Erwerbseinkommen während des Arbeitslebens und durch die bei-trags-

und einkommensbezogenen Renten im Alter finanziell ausreichend abgesichert. Bei vorzeitiger

gesundheitsbedingter Erwerbsminderung werden aus der gesetzlichen Rentenversicherung Erwerbsmin-derungsrenten

gezahlt. Einkommensminderungen oder -ausfälle infolge von Arbeitsunfällen oder Berufs-krankheiten

werden von der gesetzlichen Unfallversicherung kompensiert. Gesetzliche Rentenversiche-rung

und Unfallversicherung räumen darüber hinaus Hinterbliebenen abgeleitete Ansprüche ein.

Bei Arbeitslosigkeit wird Arbeitslosengeld oder -hilfe gewährt. Die Dauer des Bezugs von Arbeitslosen-geld

richtet sich nach der Beschäftigungszeit und dem Alter. Im Normalfall beträgt die Dauer des Ar-beitslosengeldbezuges

höchstens ein Jahr. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bis zu 32.- 18 --

19 -

Monate lang Arbeitslosengeld. Die Höhe beträgt 60 % des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit Kindern im

Haushalt sind es 67 %. An das Arbeitslosengeld schließt sich die steuerfinanzierte Arbeitslosenhilfe in

Höhe von 53 % bzw. 57 % des letzten Nettoarbeitsentgelts an. Arbeitslosenhilfe erhalten nur bedürftige

Arbeitslose. Außerdem sieht das Arbeitsförderungsrecht Lohnersatzleistungen in speziellen Situationen

vor: bei Insolvenz des Arbeitgebers, bei Kurzarbeit, bei Arbeitsausfall auf dem Bau in den Wintermona-ten.

Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe, fördert die Bundesanstalt für Arbeit die Wieder-eingliederung

in den Arbeitsmarkt mit Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Alle Arbeitsuchen-den

erhalten unabhängig vom Bestehen versicherungsrechtlicher Ansprüche Vermittlung und Beratung

sowie - eingeschränkt - die Möglichkeit zur Teilnahme an bestimmten Maßnahmen. (vgl. Nationaler Be-schäftigungspolitischer

Aktionsplan).

Als letztes Auffangnetz gibt es die Sozialhilfe, deren Zweck es ist, die Führung eines menschenwürdigen

Lebens zu ermöglichen und gesellschaftliche Teilhabe sicherzustellen. Ein Rechtsanspruch auf Sozialhilfe

besteht, wenn keine oder nicht ausreichende Einkünfte aus Beschäftigung, Sozialversicherung, privaten

Unterhaltsansprüchen oder sonstigen Einkünften erzielt werden. Derzeit beträgt der Sozialhilferegelsatz

durchschnittlich 3 550 DM monatlich in den alten Ländern für Alleinstehende bzw. Haushaltsvorstände.

Familienangehörige erhalten nach Alter abgestufte, niedrigere Sätze. Hinzu kommen die Kosten für eine

angemessene Unterkunft sowie einmalige Leitungen wie z.B. Bekleidungsbeihilfen, Anschaffung von

notwendigen Gebrauchsgütern etc. In "besonderen Lebenslagen" werden darüber hinaus z.B. Krankenhil-fe,

Eingliederungshilfen für Behinderte, Hilfe zur Pflege und Hilfen in besonderen sozialen Situationen

erbracht.

Asylsuchende, geduldete Flüchtlinge und Ausländerinnern und Ausländer ohne Aufenthaltsstatus haben

einen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) . Die Leistungs-ansprüche

sind gegenüber der Sozialhilfe abgesenkt. Zudem ist die Gewährung von Unterkunft, Ernäh-rung

und Bekleidung im Regelfall als Sachleistung vorgesehen. Alleinstehende und Haushaltsvorstände

erhalten Leistungen im Wert von 440 DM, worin 80 DM Barleistung enthalten sind. Nach dreijährigem

Aufenthalt steigen die Leistungen i.d.R. auf das Niveau der Sozialhilferegelsätze und werden als Geld-leistung

erbracht. Leistungen nach dem AsylbLG werden ebenfalls von den Kommunen erbracht. Die

Länder erstatten die Kosten in unterschiedlicher Höhe.

Dieses umfassende System des sozialen Schutzes ist leistungsfähig und reagiert flexibel auf die Bedürf-nisse

und Erforderlichkeiten in den verschiedenen Lebenslagen. Bestimmte Personengruppen haben je-doch

Probleme bei der Wahrnehmung ihrer Ansprüche:

Ältere Menschen nehmen ihre Ansprüche auf ergänzende Sozialhilfe häufig nicht wahr. Grund dafür ist

vor allem die gesetzliche Regelung, nach der das Sozialamt einen Rückgriff auf die vorrangig unterhalts-

3 Die Sozialhilfesätze variieren in den Ländern; in Bayern wegen der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten auch

zwischen Großstädten und Land..- 19 --

20 -

pflichtigen Kinder durchsetzen kann. Hinzu kommt häufig die Angst vor Behördengängen und sozialer

Kontrolle. Ende 1999 bezogen knapp 182.000 über 65-Jährige, die außerhalb von Einrichtungen leben,

Sozialhilfe. Die Dunkelziffer der bedürftigen älteren Menschen wird auf noch einmal dieselbe Personen-zahl

geschätzt.

Die Komplexität des Systems des sozialen Schutzes mit den unterschiedlichen Zuständigkeiten und

Leistungsträgern bei Bund, Ländern und Kommunen machen in vielen Fällen das Aufsuchen verschiede-ner

Behörden erforderlich. Die Sozialleistungsträger sind zwar verpflichtet, allen ratsuchenden Bürgerin-nen

und Bürgern umfassende Beratung und Auskunft zu erteilen und ggf. die zuständigen Behörden zu

benennen und Anträge an diese weiter zu leiten. Trotzdem kommt es vor, dass Berechtigte aus Unkennt-nis

oder Frustration einen Teil der ihnen zustehenden Leistungen nicht in Anspruch nehmen und damit

unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums leben.

b) Ziele und Initiativen 2001 - 2003

aa) Grundsicherung

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist festgelegt, dass die Bekämpfung der Armut ein Politik-schwerpunkt

ist und dazu ein Konzept für eine bedarfsorientierte soziale Grundsicherung zu entwickeln

ist, das schrittweise eingeführt werden soll.

Im Rahmen der Rentenreform ist die Einführung eines Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsiche-rung

im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (Invalidität) vorgesehen. Antragsberechtigt sollen

über 65-Jährige und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab dem 18. Lebens-jahr

sein. Die Leistung wird nur bei Bedürftigkeit gewährt; Kindern und Eltern sollen aber im Gegensatz

zum Sozialhilferecht nicht zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden. Die Leistung soll so bemessen

werden, dass sie der Sozialhilfe entspricht, wobei die einmaligen Leistungen (für Bekleidung, Gebrauchs-güter

etc.) in Höhe von 15 % des Sozialhilferegelsatzes pauschaliert werden. Die Bewilligung der Leis-tung

soll in der Regel für den Zeitraum von jeweils einem Jahr erfolgen. Die Rentenversicherungsträger

sollen verpflichtet werden, antragsberechtigte Personen zu informieren, zu beraten und bei der An-tragstellung

auch durch Weiterleitung von Anträgen an die zuständigen Behörden zu unterstützen. Träger

der Grundsicherung sollen die Kommunen sein; die Finanzierung soll aus Steuermitteln erfolgen.

Das Gesetz ist Bestandteil der Rentenreform und soll am 01.01.2003 in Kraft treten.

bb) Information und Vernetzung

In Ländern und Kommunen wird zunehmend der Versuch unternommen, das Sozialsystem transparent zu

machen, auf der jeweiligen Ebene Zuständigkeiten zu bündeln (z.B. Sozialamt und Jugendamt) und auf

diese Weise Bürokratie und überflüssige Behördengänge abzubauen (vgl. Anlage "best practice" Bayern).

Mit der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitsämtern und Sozialämtern (vgl. Ziel 1.1.a) )

sollen die beruflichen Eingliederungschancen von Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeempfängern erhöht.- 20 --

21 -

werden. Auch die Versorgung von bedürftigen Arbeitslosenhilfeempfängern und -empfängerinnen mit

Leistungen des Sozialamtes kann dabei ggf. vereinfacht werden.

2. Beschäftigungsaufnahme

a) Situation in Deutschland

In der Regel geht die Aufnahme einer Beschäftigung mit einem Entgelt einher, das höher ist als die sozi-alen

Leistungen. Bei Aufnahme einer Nebentätigkeit wird ein Teil des Einkommens nicht auf Arbeitslo-sengeld

oder -hilfe angerechnet. Bei der Annahme einer niedrig entlohnten Saisonarbeit erhalten Perso-nen,

die zuvor Arbeitslosenhilfe oder seit mindestens sechs Monaten Arbeitslosengeld bezogen haben,

einen Zuschuss von 25 DM für jeden Tag, an dem sie mehr als sechs Stunden arbeiten.

Auch bei Sozialhilfeempfängern und Sozialhilfeempfängerinnen bleibt bei der Ausübung einer Erwerbs-tätigkeit

ein Teil des Einkommens anrechnungsfrei. Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen

oder selbständigen Tätigkeit können bisher arbeitslose Hilfeempfänger für bis zu 12 Monate einen Zu-schuss

bis zur Höhe des Sozialhilferegelsatzes erhalten. Eine bis 31.12.2002 befristete Experimentier- und

Öffnungsklausel ermöglicht die Gewährung befristeter Zuschüsse über diese gesetzlichen Maßgaben hin-aus.

Die Kommunen erproben auf dieser Basis Kombilohn-Modelle.

b) Ziele und Initiativen 2001 - 2003

Die Beteiligten des „Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit" haben sich im De-zember

1999 darauf verständigt, Modellprojekte zur Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten für

gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Langzeitarbeitslose aufzulegen, die bis

Ende 2005 laufen sollen (vgl. Nationaler Beschäftigungspolitischer Aktionsplan). Erprobt werden im

Rahmen eines Sonderprogramms zwei unterschiedliche Modellansätze:

Ein Modell will vor allem Anreize zur Aufnahme auch geringer entlohnter Erwerbstätigkeit und von Teil-zeitarbeit

durch die Verbesserung der Nettoeinkommensposition der Arbeitnehmer/-innen, insbesondere

solcher mit Kindern, schaffen. Kleinverdiener erhalten eine Entlastung bei den Sozialversicherungsbei-trägen.

Ihre Ansprüche in der Sozialversicherung bleiben in vollem Umfang erhalten. Zusätzlich gibt es

für Kleinverdiener-Familien und allein Erziehende einen Zuschlag zum Kindergeld (Mainzer Modell).

Das andere Modell soll durch die Gewährung von Zuschüssen zu den Sozialversicherungsbeiträgen an

Arbeitgeber, gering qualifizierten Personen und Langzeitarbeitslosen die Eingliederung in das Erwerbsle-ben

erleichtern. Die Bezuschussung von Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitgeber hat zum Ziel, die

Lohnnebenkosten zu verringern, um so eine Veränderung der Arbeitsnachfrage zu bewirken. Zudem wird

den Arbeitnehmern durch Qualifizierungsmaßnahmen vor, während oder nach einer im Rahmen des Mo-dells

geförderten Beschäftigung eine langfristige Beschäftigungsperspektive eröffnet (Saarbrücker Mo-dell).

Beide Modelle werden in je einem alten und neuen Bundesland erprobt. Um die Wirksamkeit beurteilen

zu können, wird das Sonderprogramm von Beginn an und bis ein Jahr nach Abschluss von einem For-.- 21 --

22 -

schungsverbund wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Bei der Evaluation sowie der Erstellung der

jährlichen Zwischenberichte und des Abschlussberichts werden geschlechtsspezifische Aspekte vom For-schungsverbund

besonders berücksichtigt werden.

Darüber hinaus werden auf kommunaler bzw. Länderebene - Zuschussmodelle für besondere Zielgruppen

(z.B. allein Erziehende) erprobt (vgl. Anlage "best practice" Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz).

1.2. d) Maßnahmen mit dem Ziel, jedem Zugang zu einer ordentlichen, die Gesundheit nicht beeinträchti-genden

Wohnung und der für ein normales Leben in dieser Wohnung nach örtlichen Gegebenheiten er-forderlichen

Grundversorgung (Strom, Wasser, Heizung...) zu gewähren

a) Situation in Deutschland

Die Wohnungsversorgung in Deutschland hat seit Mitte der neunziger Jahre einen Stand erreicht, bei dem

die breiten Schichten der Bevölkerung gut bis sehr gut mit Wohnraum versorgt sind. Auch einkommens-schwache

Haushalte sind insgesamt gut mit Wohnraum versorgt, allerdings bei steigender Wohnkosten-belastung.

Trotz der allgemeinen Entspannung auf dem Wohnungsmarkt gibt es aber vor allem in man-chen

Großstädten kein breites Angebot an preisgünstigen großen Wohnungen, die für Familien mit Kin-dern

geeignet sind. Auch das Angebot an barrierefreien Wohnungen für ältere und für behinderte Men-schen

muss noch ausgeweitet werden.

Die Sicherung des Zugangs zu einer angemessenen Wohnung erfolgt für Mieter und Wohnungssuchende

mit niedrigem Einkommen über das Wohngeld und den sozialen Wohnungsbau. Sozialhilfeempfänger

und Sozialhilfeempfängerinnen erhalten die Kosten einer angemessenen Unterkunft sowie die Heizkosten

zusätzlich zum Sozialhilferegelsatz vom Sozialamt. Die Sozialämter können darüber hinaus Mietrück-stände

übernehmen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden (vgl. Ziel 2.b) ).

Wohngeld wird einkommensschwachen Haushalten als Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohn-raum

gewährt, um tragbare Wohnkostenbelastungen für angemessenen und familiengerechten Wohnraum

zu sichern. 1999 erhielten rd. 2,8 Mio. Haushalte in Deutschland Wohngeld. Die entsprechenden Ausga-ben

von Bund und Ländern beliefen sich im Jahr 1999 auf rd. 7 Mrd. DM.

Im Rahmen des staatlich geförderten sozialen Wohnungsbaus (Ausgaben von Bund und Ländern im Jahr

2000: rd. 7 Mrd. DM) stellen private Investoren und kommunale Wohnungsunternehmen preiswerte

Mietwohnungen für Haushalte mit Zugangsschwierigkeiten am allgemeinen Wohnungsmarkt bereit. Ge-fördert

werden des Weiteren die Modernisierung von vorhandenem Wohnraum zu Gunsten dieser Ziel-gruppe

sowie der Eigenheimbau, vor allem für Familien mit Kindern. Im Rahmen des sozialen Woh-nungsbaus

wird von zahlreichen Ländern und Kommunen auch die Schaffung von behindertengerechtem

Wohnraum gefördert..- 22 --

23 -

b) Ziele und Initiativen 2001 - 2003

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Wohnkostenbelastung für einkommensschwache

Haushalte nachhaltig zu senken.

Mit der zum 1.1.2001 in Kraft getretenen gesamtdeutschen Wohngeldreform werden die Wohngeldleis-tungen

spürbar verbessert und familiengerechter gestaltet. Die Leistungsverbesserungen belaufen sich auf

insgesamt 1,4 Mrd. DM. Wohngeldempfänger im früheren Bundesgebiet erhalten im Durchschnitt mo-natlich

83 DM - und damit über 50 % - mehr Wohngeld als bisher; große Familien profitieren mit durch-schnittlichen

Verbesserungen von fast 120 DM sogar noch deutlicher. Außerdem bekommen zahlreiche

einkommensschwache Haushalte, die bisher keinen Wohngeldanspruch hatten, nun erstmals oder wieder

Wohngeld.

Ein weiteres Anliegen ist die effizientere und zielgenauere Unterstützung bei der Sicherung einer ange-messenen

Wohnraumversorgung unter besonderer Berücksichtigung von Haushalten in unzulänglichen

Wohnverhältnissen und sonstigen hilfebedürftigen Haushalten.

Durch eine grundlegende Reform des Wohnungsbaurechts - vom sozialen Wohnungsbau zur sozialen

Wohnraumförderung - soll u.a. die Förderung künftig stärker auf bedürftige Haushalte konzentriert und

neben dem Neubau auch der vorhandene Bestand an meist preisgünstigeren Wohnungen intensiver genutzt

werden.

1.2 e) Maßnahmen mit dem Ziel, jedem - auch im Pflegefall - Zugang zu der notwendigen medizinischen

Versorgung zu gewähren

a) Situation in Deutschland

Deutschland verfügt über ein bewährtes und funktionsfähiges System gesundheitlicher Sicherung. Den

entscheidenden Anteil an diesem System hat die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), in der rund

90 % der Bevölkerung versichert sind. Der Anspruch auf die medizinischen Leistungen der Krankenkasse

ist unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge. Das Versicherungsverhältnis in der GKV ist grund-sätzlich

an ein Arbeitsverhältnis oder die freiwillige Zahlung von Beiträgen geknüpft. Auch die Bezieher

von Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld) sind krankenversichert, Rentnerinnen und

Rentner in der Regel auch. Besondere Personengruppen (z.B. Landwirte, Studenten, Behinderte) werden

unter bestimmtem Voraussetzungen ebenfalls in den Schutz der Krankenversicherung einbezogen. Fami-lienangehörige

ohne eigenes oder geringfügiges Einkommen werden beitragsfrei mitversichert.

Bei bestimmten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen die Patientinnen und Patienten

Zuzahlungen leisten. Härtefallregelungen sorgen aber dafür, dass die Kranken und Behinderten die medi-zinisch

notwendige Versorgung in vollem Umfang erhalten und durch diese gesetzlichen Zuzahlungen

nicht unzumutbar belastet werden. So sind Versicherte mit geringem Einkommen von Zuzahlungen voll-ständig

befreit..- 23 --

24 -

Die Absicherung der rd. 10 % der Bevölkerung, die nicht in der GKV versichert sind, erfolgt weitgehend

im Rahmen der privaten Krankenversicherung und in Sondersystemen für bestimmte Berufsgruppen, wie

z.B. Beamte.

Sozialhilfeempfänger und Sozialhilfeempfängerinnen, die nicht Mitglied einer Krankenversicherung sind,

haben Anspruch auf Krankenhilfe. Der Leistungsumfang der Krankenhilfe entspricht demjenigen der

gesetzlichen Krankenversicherung, so dass auch Bedürftige Anspruch auf eine qualitativ hochwertige

medizinische Versorgung haben.

Asylsuchende, geduldete Flüchtlinge und Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus erhalten die me-dizinisch

notwendigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

1995 wurde in Deutschland eine Pflegeversicherung eingeführt, durch die nahezu die gesamte Bevölke-rung

gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert ist. (vgl. Ziel 1.1.a) ). Die Einführung der Pfle-geversicherung

hat zu einer spürbar besseren Versorgung von Pflegebedürftigen mit ambulanten und

stationären Dienstleistungen geführt. Pflegekosten, die über die Leistungen der Pflegeversicherung hi-nausgehen,

werden bei Bedürftigkeit des Gepflegten von den Sozialämtern im Rahmen der "Hilfe zur

Pflege" übernommen.

Obwohl in Deutschland jeder Mensch einen Anspruch auf Krankenversorgung hat, werden z.B. woh-nungslose

Menschen vom Regelversorgungssystem nur sehr unzureichend erreicht. Ausschlaggebend

dafür sind neben formalen Hürden (z.B. umständliche Krankenscheinbeschaffung beim Sozialamt) sub-jektive

Motive wie Angst, Scham, Misstrauen oder negative Erfahrungen im Kontakt mit Ärzten.

In vielen Städten gibt es Projekte und Initiativen, die die Verbesserung der medizinischen Versorgung

Obdachloser zum Ziel haben und sich insbesondere um einen erleichterten Zugang zur medizinischen

Versorgung bemühen. So wird die Erstversorgung gewährleistet, ohne dass die Finanzierung geklärt ist.

Der Arzt sucht die Kranken dort auf, wo sie zu finden sind und wartet nicht auf ihr Kommen. Dies bein-haltet

Erstkontakte auf der Straße (Medical-Street-work) und eine von Ärzten, Pflegekräften und Sozial-arbeitern

gemeinsam durchgeführte Betreuung in Beratungsstellen, Notunterkünften und in offenen Ta-gestreffs

(vgl. Anlage „best practice“ Berlin).

Bei Migrantinnen und Migranten behindern oftmals Verständigungsschwierigkeiten sprachlicher und

kultureller Art den Zugang zur Versorgung sowie eine angemessene Beratung. Auf Länderebene bestehen

verschiedene Initiativen, die solchen Problemen entgegenwirken sollen (vgl. Anlage „best practice“ Nie-dersachsen).

b) Ziele und Initiativen 2001 - 2003

Zur strukturellen Verbesserung der Versorgung von Migrantinnen und Migranten sollten z.B. Kranken-häuser

und der öffentliche Gesundheitsdienst Wert darauf legen, Frauen und Männer mit Migrationshin-tergrund

als Personal zu gewinnen, da sie Kompetenzen in der Mehrsprachigkeit und in der Bikulturalität

mitbringen. Die Vermittlung interkultureller Kompetenz soll Bestandteil der Aus-, Weiter- und Fortbil-dung

des medizinischen und pflegerischen Personals sein. Außerdem wird geprüft, die Erteilung der Er-.- 24 --

25 -

laubnis zur Berufsausübung für ausländische Ärzte und Psychotherapeuten für die stationäre und ambu-lante

Versorgung zu erleichtern.

Bei der Novellierung des Krankenpflegegesetzes wird der Einbeziehung interkulturellen Wissens in die

berufliche Erstausbildung besondere Bedeutung beigemessen.

Die wichtigste Zukunftsaufgabe ist die Verbesserung der Qualität der Pflege. Hierzu gehört auch die be-rufliche

Qualifikation der Fachkräfte in der Altenpflege, wobei die Bedürfnisse der größer werdenden

Gruppe der pflegebedürftigen Migrantinnen und Migranten zu berücksichtigen sind. Bund und Länder

unterstützen bereits heute Weiterbildungsmaßnahmen in diesem Bereich.

1.2 f) Bereitstellung von Leistungen, Diensten oder begleitenden Maßnahmen für die Betroffenen, die

ihnen tatsächlichen Zugang zu Ausbildung, Justiz und anderen öffentlichen und privaten Diensten wie

Kultur, Sport und Freizeitbeschäftigungen ermöglichen

1. Bildung

a) Situation in Deutschland

Deutschland verfügt über ein sehr gut ausgebautes Bildungssystem. Es besteht freier Zugang zu den all-gemeinbildenden

Schulen und den Hochschulen. Rund 95 % der Schülerinnen und Schüler und rund

96 % der Studierenden besuchen die gebührenfreien öffentlichen Schulen und Hochschulen. Der Anteil

der Mädchen und jungen Frauen an den allgemein bildenden Schulen beträgt 49,2 %. Bei den Studieren-den

erhöhte sich der Frauenanteil im Jahreszeitraum zuletzt weiter von 45,3 % auf 45,9 %.

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) wird Schülern und Studierenden individuelle

Ausbildungsförderung gewährt, wenn ihnen die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderli-chen

finanziellen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Die Förderung erfolgt für Schüler voll-ständig

durch Zuschuss, d.h. die Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Studierende erhalten die

Förderung grundsätzlich je zur Hälfte als Zuschuss und unverzinsliches Staatsdarlehen. Familiäre Belan-ge

der Studierenden werden im Förderungsrecht u.a. durch Förderungsverlängerung wegen Kinderbetreu-ung

und Pflege sowie besondere Freibeträge bei der Darlehensrückzahlung berücksichtigt.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf, der Höchstbetrag für Studierende

liegt bei 1140 DM im Monat. Die Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt fünf Jahre

nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Das Darlehen ist innerhalb von höchstens 20 Jahren in

gleichbleibenden Raten (z.Zt. 200 DM monatlich) zurückzuzahlen. Für wirtschaftliche Notlagen der

Darlehensnehmer sieht das Gesetz großzügige Freistellungsmöglichkeiten von der Rückzahlungsver-pflichtung

vor. Die Gesamtbelastung ist bei einem Studierenden auf 20.000 DM begrenzt.

Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss zu Meistern, Technikern,

Fachkaufleuten oder Betriebswirten vorbereiten, haben unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnis-sen

einen Anspruch auf Förderung der Fortbildungsmaßnahme ("Meister-BAFöG"). Förderfähig sind.- 25 --

26 -

Aufstiegsfortbildungen, die eine abgeschlossene Erstausbildung in einem Ausbildungsberuf voraussetzen

und die zu einem anerkannten Fortbildungsabschluss führen. Für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

werden bis zu 20.000 DM als zinsgünstiges Bankdarlehen gewährt. Hinzu kommen bei Vollzeitmaßnah-men

zusätzlich einkommensabhängige Unterhaltszuschüsse. Absolventen, die nach bestandener Prüfung

als Selbständige Arbeitsplätze schaffen, wird die Hälfte des Darlehens erlassen. In wirtschaftlichen Not-lagen

sieht das Gesetz großzügige Stundungs- und Freistellungsmöglichkeiten vor.

b) Ziele und Initiativen 2001 - 2003

Die Bundesregierung strebt die Erhöhung des Anteils junger Erwachsener an, die ein Studium oder einen

anderen hochwertigen berufsqualifizierenden Abschluss erwerben.

1998 erhielten insgesamt 341.000 Schüler und Studierende Unterstützung nach dem BAFöG. Nach der

grundlegenden Änderung des Gesetzes zum 1.4.2001, mit der u.a. die Elternfreibeträge erheblich angeho-ben

worden sind, wird diese Zahl steigen. Im Jahre 2002, dem ersten Jahr der vollen Wirksamkeit der

Neuregelungen, sollen für die Ausbildungsförderung nach dem BAFöG rd. 3,8 Mrd. DM aufgewendet

werden. Die Gefördertenzahl soll gegenüber der Situation vor der Reform um 80.000 steigen.

Die finanziellen Förderungsvoraussetzungen und die Höhe der Leistungen werden alle zwei Jahre über-prüft

und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbil-dung

sowie der Veränderung der Lebenshaltungskosten und der finanzwirtschaftlichen Entwicklung ggf.

neu festgesetzt. Die Bundesregierung plant außerdem, zum 1. Januar 2002 auch die Leistungen des

Meister-BAFöG zu verbessern, u.a. durch die Umwandlung eines Teils des Darlehens in einen Zuschuss.

Seit April 2001 können Studierende sowie Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden

Abschluss anstreben und sich in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung befinden, einen zinsgüns-tigen

Bildungskredit in Anspruch nehmen. Der Bund übernimmt die Garantie für den Kredit, der über die

nicht gewinnorientierte Deutsche Ausgleichsbank angeboten wird. Dieses zusätzliche Angebot richtet

sich an Auszubildende in besonderen Lagen und ersetzt nicht die BAFöG-Förderung. Es kann sogar ne-ben

dem BAFöG in Anspruch genommen werden. Eine Prüfung der Bedürftigkeit erfolgt nicht. Bei dem

Bildungskredit handelt es sich um ein vom Bund finanziertes Programm, das keinen Rechtsanspruch auf

diese Leistung begründet.

Das Programm ist finanziell so ausgestattet, dass jährlich 20.000 – 25.000 Bildungskredite neu bewilligt

werden können. Die vom Bund zu tragenden Kreditausfälle sollen einen Betrag von 50 Mio. DM pro Jahr

nicht überschreiten.

2. Justiz

Nach bundesgesetzlichen Vorschriften wird Personen aus Mitteln der Länder Prozesskostenhilfe für Ge-richtsverfahren

in der Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit gewährt. Voraussetzung

ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg.- 26 --

27 -

bietet. Die Prozesskostenhilfe übernimmt - je nach Einkommen des Antragstellers - voll oder teilweise

den Beitrag des Antragstellers zu den Gerichtskosten und zu den Kosten des Rechtsanwaltes.

Für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erhalten bedürftige Rechts-suchende

gegen eine geringe Eigenleistung (20 DM) Hilfe nach dem Beratungshilfegesetz. Diese besteht

in einer anwaltlichen Beratung und, soweit erforderlich, Vertretung. Die Finanzierung erfolgt ebenfalls

aus Ländermitteln.

Der Zugang behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen zur Justiz soll dadurch erleichtert

werden, dass Verbänden die Befugnis eingeräumt wird, die Rechte behinderter Menschen an ihrer Stelle

und mit ihrem Einverständnis gerichtlich geltend zu machen.

3. Kultur, Sport, Freizeit

Länder und Kommunen fördern mit einer Vielzahl von Maßnahmen die gesellschaftliche Teilhabe. So

gibt es z.B. in vielen Städten Familienpässe, die für Familien mit Kindern den Eintritt in kommunale Ein-richtungen

ermäßigen (Theater, Museen, Schwimmbäder etc).

Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger können an Kursen der Volkshochschulen kostenlos oder zu ermä-ßigten

Kosten teilnehmen.

Für Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Rentner und behinderte Menschen werden Fahrpreisermäßigungen

im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gewährt. Schwer Gehbehinderte und Blinde fahren im

ÖPNV kostenlos; dies gilt ggf. auch für eine Begleitperson. Zusätzlich haben viele Kommunen spezielle

Fahrdienste für behinderte Menschen eingerichtet.

2. Den Risiken der Ausgrenzung vorbeugen

2. a) Optimale Nutzung des Potentials der Gesellschaft des Wissens und der neuen Informationstechnolo-gien,

wobei zu gewährleisten ist, dass niemand davon ausgeschlossen bleibt, wobei unter anderem die

Bedürfnisse von Behinderten besonders zu beachten sind

a) Situation in Deutschland

Die Entwicklung zur Wissensgesellschaft haben einen nachhaltigen und fortlaufenden Wandel der Anfor-derungen

im beruflichen und privaten Leben zur Folge. Hierzu gehört insbesondere Kompetenz im Um-gang

mit den neuen Technologien, den neuen Medien und der damit verbundenen Informationsflut.

Deutschland verfolgt das Ziel, die neuen Medien der gesamten Gesellschaft zugänglich zu machen, wobei

ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Bevölkerungsgruppen gerichtet ist, die den Informations- und

Kommunikationstechnologien noch fern stehen..- 27 --

28 -

Die Verbreitung und Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien hat in

Deutschland in den letzten zwei Jahren stark zugenommen. Grund dafür sind auch die dank der wettbe-werbsorientierten

Politik Deutschlands innerhalb des letzten Jahres um bis zu 60 % gesunkenen Preise.

Die Zahl der ans Internet angeschlossenen Haushalte liegt jetzt bei über 30 %. Der zur Zeit bei 40 % lie-gende

Frauenanteil steigt stetig.

Nach wie vor besteht gleichwohl die Gefahr einer digitalen Spaltung der Gesellschaft. Ältere Menschen

sowie Haushalte mit geringerem Einkommen nutzen die neuen Medien bisher verhalten.

Bei den zukunftsträchtigen IT-Ausbildungsberufen sind Frauen mit einem Anteil von lediglich 14 %,

Migrantinnen und Migranten mit einem Anteil von 3 % unterrepräsentiert. Der Anteil der Studienanfän-gerinnen

im Studiengang Informatik beträgt nur 17 %.

Bildung und Qualifizierung einschließlich der Beherrschung der neuen Informations- und Kommunikati-onstechnologien

sind Schlüsselelemente für die Sicherung der Teilhabe breiter Bevölkerungskreise an der

Wissensgesellschaft. Dies ist die Herausforderung, der sich zunehmend alle Einrichtungen mit Bildungs-aufgaben

stellen müssen und die von der Politik entsprechende Weichenstellungen erfordert.

b) Ziele und Initiativen 2001 - 2003

Die Bundesregierung hat sich der Herausforderung gestellt, die Entwicklung zur Wissensgesellschaft

aktiv zu gestalten und einer Teilung der Gesellschaft in Angeschlossene und Ausgeschlossene entgegen-zuwirken.

Integration der neuen Medien in die schulische, berufliche und akademische Aus- und Weiter-bildung

und die Vermittlung von Medienkompetenz sind zentrale politische Ziele, die im Aktionspro-gramm

„Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts“ von Septem-ber

1999, im 10-Punkte-Programm des Bundeskanzlers vom Herbst 2000 sowie im Handlungskonzept

der Bundesregierung „IT in der Bildung – Anschluss statt Ausschluss“ vom Sommer 2000 formuliert

sind.

Bis zum Jahr 2004 stellt die Bundesregierung ca. 1,4 Mrd. DM für Maßnahmen innerhalb des Rahmen-konzeptes

„Anschluss statt Ausschluss“ bereit. Es soll dazu beitragen, die Ziele des Aktionsprogramm

umzusetzen, wie die Netzanbindung aller Schulen und berufliche Ausbildungsstätten bis 2001, Steigerung

des Fachkräfteangebotes im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik um 250.000 bis zum Jahr

2005, Steigerung des Frauenanteils an den Ausbildungsplätzen in IT- und Medienberufen, an den Stu-dienanfängern

im Bereich Informatik, an Unternehmensgründungen sowie an der Internetgemeinde auf

40 % bis zum Jahr 2005 sowie die Gewährleistung der Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen an der

umfassenden Nutzung von Informations- und Kommunikationstechniken.

Zwischenzeitlich wurden von der Bundesregierung gemeinsam mit der Wirtschaft, den Ländern und wei-teren

Akteuren vielfältige Maßnahmen und Projekte auf den Weg gebracht. Im Rahmen der Initiative

„Schulen ans Netz“, die von der Bundesregierung gemeinsam mit der deutschen Telekom AG initiiert

wurde sowie weiterer Sponsoringaktivitäten der deutschen Wirtschaft, die in der Initiative D 21 zusam-menfließen,

werden die Länder bei der Ausstattung der Schulen mit Computer und Internetanschlüssen.- 28 --

29 -

unterstützt. Um die Integration von Computer und Internet in die Bildung voranzubringen, stellt die Bun-desregierung

bis zum Jahr 2004 ca. 670 Mio. Mark für das Programm „Neue Medien in der Bildung“

bereit, in dessen Rahmen die Entwicklung und der Einsatz didaktisch hochwertige Lehr- und Lernsoft-ware

erfolgt.

Die Ausstattung von über 1200 öffentlichen Büchereien mit Medienecken und Internetzugängen sowie

die Schulung von Büchereimitarbeitern ist eine weitere wichtige Maßnahme, um bisher benachteiligten

Gruppen Möglichkeiten für einen Internetzugang zu eröffnen. Die Bundesregierung stellte hierfür im

letzten Jahr ca. 14 Mio. DM zur Verfügung.

Im Jahr 2001 wird die Bundesregierung insgesamt 15 Mio. DM für eine bundesweite Informationskam-pagne

"Internet für alle" bereitstellen, um bisher mit dem Internet noch nicht vertraute Menschen gezielt

nach Regionen, Geschlecht, Alter und Bildung anzusprechen und über den Umgang mit dem neuen Me-dium

zu informieren.

Um Familien, in denen behinderte Angehörige leben, den Zugang zu den speziellen Informations- und

Beratungsangeboten zu erleichtern, fördert die Bundesregierung die Entwicklung eines Internetinformati-onssystems.

Die Informationen der Kommunen und Angebotsträger werden auf einer speziellen Website

nutzerfreundlich und blindengerecht bereitgestellt. In den nächsten Jahren sollen möglichst viele Kom-munen

und freie Träger in dieses Informationssystem eingebunden werden.

Um die Teilhabe behinderter Menschen an der Informationsgesellschaft zu fördern, ist ein besonderes

Augenmerk auf die behindertenfreundliche Gestaltung von Websites zu richten, um eine barrierefreie

Nutzung des Internets zu ermöglichen. Im Rahmen der europäischen eAccessibility-Arbeitsgruppe betei-ligt

sich Deutschland an der Entwicklung und Erarbeitung diesbezüglicher Voraussetzungen. Bereits jetzt

sind eine große Anzahl öffentlicher Websites behindertengerecht gestaltet.

Aufgrund der sich durch die fortschreitende Entwicklung der Informations- und Kommunikationstech-nologien

ändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes müssen insbesondere die bestehenden Bildungs-angebote

für behinderte Menschen an die technologische Entwicklung angepasst werden. Die im Bereich

der beruflichen Rehabilitation tätigen Berufsförderungs- und Berufsbildungswerke richten ihre Maßnah-men

mit Unterstützung der Bundesregierung darauf aus, Rehabilitanden an moderne Technologien heran-zuführen..- 29 --

30 -

2. b) Politische Maßnahmen, damit gravierende Änderungen der Lebensbedingungen vermieden werden,

die zu einer Ausgrenzung führen können, insbesondere bei Überschuldung, Schulverweis oder Woh-nungsverlust

1. Überschuldung

a) Situation in Deutschland

Verschuldensprozesse, die in Überschuldung münden, kommen in allen sozialen Schichten vor. Über-schuldung

auslösende Faktoren sind neben Arbeitslosigkeit und Niedrigeinkommen Probleme der Haus-haltsführung

und des Markt-, Konsum- und Kreditverhaltens. Für die Bundesrepublik wird die Anzahl der

Überschuldungsfälle auf 2,77 Millionen Haushalte geschätzt (1999).

Eine zentrale Rolle in Entschuldungsprozessen nimmt die Schuldnerberatung ein. Derzeit gibt es bundes-weit

etwa 1.160 Schuldnerberatungsstellen in freier Trägerschaft, die von Ländern, Kommunen und den

Trägern finanziert werden und die Schuldner kostenlos unterstützen. Dies reicht noch nicht aus, um den

großen Beratungsbedarf zu erfüllen. Ratsuchende müssen deshalb teilweise bis zu mehreren Monaten auf

einen Gesprächstermin warten.

Neben der außergerichtlichen Schuldenregulierung besteht für wirtschaftlich gescheiterte Personen seit

dem 01.01.1999 die Möglichkeit, nach Durchführung eines Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfah-rens

einen Neuanfang zu beginnen. Damit besteht die Chance, nach einem Zeitraum von sieben Jahren

Restschuldbefreiung zu erhalten. Zur Zeit stellen jedoch die anfallenden Verfahrenskosten ein wesentli-ches

Hindernis für die Inanspruchnahme dieses Instruments dar.

Als Hilfe in Überschuldungsfällen kommen auch Leistungen der Stiftungen "Familie in Not" in Betracht,

die in den Ländern unverschuldet in Not geratene, bedürftige Familien finanziell unterstützen.

b) Ziele und Initiativen 2001 - 2003

Im Sinne eines präventiven Ansatzes müssen Familien in labilen wirtschaftlichen Lebenssituationen mehr

in sozioökonomische Bildung und Beratung einbezogen werden. Die Bundesregierung hat deshalb ein

Armutspräventionsprogramm initiiert. Ziel ist es, gesellschaftlichen Kräften Impulse zu geben, in ihrer

eigenen Arbeit der wirtschaftlichen Bildung und Beratung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen,

und besonders auch prekären Lebensverhältnissen von Haushalten mehr Aufmerksamkeit zu widmen und

so Verarmungsrisiken entgegenzutreten. Zugleich beinhaltet es ein Maßnahmenkonzept zur Mobilisie-rung

der Selbsthilfe der Menschen in ihren Lebensräumen. Zur hauswirtschaftlichen Schulung werden

Projekte in Familien, Kindergärten und Schulen unterstützt, um Strategien wirtschaftlicher Krisenbewäl-tigung

zu vermitteln. Die Bundesregierung fördert darüber hinaus die Initiativen von Hauswissenschaft

und Verbänden der Hauswirtschaft, die das Ziel haben, in ihre Lehrpläne und in die begleitenden Kursan-gebote

der allgemeinbildenden Schulen die wirtschaftliche Bildung sowohl im Sinne eines Verständnisses.- 30 --

31 -

für das Marktgeschehen, als auch im Sinne einer Vorbereitung auf die Führung eines Privathaushalts auf-zunehmen.

Darüber hinaus wird eine Ratgeberbroschüre für überschuldete Familien herausgegeben, die ab dem Jahr

2002 auch in türkischer Sprache vorliegen wird.

Um das Beratungsangebot der Schuldnerberatungsstellen sowohl qualitativ als auch quantitativ weiter zu

verbessern, werden einerseits bundeseinheitlich geltende Qualitätsstandards für die Fort- und Weiterbil-dung

der Schuldnerberatung erarbeitet. Zum anderen gibt es Bemühungen auf regionaler Ebene, Verbän-de

der Finanz-, Kredit- und Versicherungswirtschaft in die Finanzierung der Schuldnerberatung einzube-ziehen.

Dazu sollen auf Initiative der die Schuldnerberatung tragenden Verbänden "regionale Verhand-lungstische"

gebildet werden.

Bei bestehender Überschuldung sichern Pfändungsfreigrenzen den laufenden Lebensunterhalt. Die Bun-desregierung

beabsichtigt, noch im Laufe des Jahres 2001 ein Gesetz zu verabschieden, durch das die

bestehenden Pfändungsfreigrenzen deutlich angehoben werden sollen. Des weiteren sind Änderungen des

geltenden Insolvenzrechts geplant: Neu eingeführt werden soll beispielsweise die Möglichkeit der Stun-dung

der anfallenden Verfahrenskosten, um auch völlig mittellosen Schuldnern den Zugang zum Insol-venzverfahren

und damit zur Restschuldbefreiung zu ermöglichen.

2. Wohnungsverlust

a) Situation in Deutschland

Die Ursachen für drohenden oder eingetretenen Wohnungsverlust sind vielfältiger Natur. Die weitaus

häufigsten Ursachen sind zum einen Mietschulden (i.d.R. im Kontext einer insgesamt aufgebauten Über-schuldung),

die unter bestimmten Voraussetzungen den Vermieter zur Kündigung der Wohnung und zur

anschließenden Zwangsräumung berechtigen. Zum anderen birgt die Trennung von Paaren bzw. Familien

das Risiko der Obdachlosigkeit in sich; dies gilt insbesondere beim erzwungenen und daher ungeplanten

Verlassen der gemeinsamen Wohnung auf Grund häuslicher Gewalt.

aa) Mietschulden

Das Sozialhilferecht ermöglicht den Kommunen die Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der

Unterkunft in Einzelfällen. Damit steht eine Regelung zur Verfügung, die zur Vermeidung von Woh-nungslosigkeit

besondere Bedeutung hat.

Ist der Wohnungsverlust bereits eingetreten, so dass präventive Maßnahmen nicht mehr greifen können,

haben die Kommunen die Möglichkeit, die Betroffenen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in kommu-nale

Wohnungen einzuweisen. Des weiteren stehen in den meisten Kommunen für die vorübergehende

Nutzung Notunterkünfte - vom Zimmer bis zur Familienwohnung - zur Verfügung.

Zur Unterstützung Wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen haben die Bundes-länder

Aktionsprogramme ins Leben gerufen, um die für den Problembereich der Wohnungslosigkeit.- 31 --

32 -

zuständigen Kommunen und die Wohlfahrtsverbände in diesem Bereich zu unterstützen (vgl. Anlage

„best practice“ Nordrhein-Westfalen).

bb) Familiäre Gewalt

Innerfamiliäre Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder bringt für diese ein hohes Risiko mit sich, aus ihrem

gewohnten Lebensumfeld gerissen zu werden, weil sie vor dem Täter flüchten müssen. Die betroffenen

Frauen und Kinder kommen u.a. in Frauenhäusern unter, die – aus Sicherheitsgründen – vom ursprüngli-chen

Wohnort entfernt liegen. Die Verweildauer beträgt zwischen 1 Woche und 6 Monaten.

In der Regel sind die Frauen nach der Flucht ins Frauenhaus auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen.

Als Sozialhilfeempfängerinnen mit Kindern haben sie dann auf dem Wohnungsmarkt oft schlechte Chan-cen,

auch wenn sie durch die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser bei der Wohnungssuche unterstützt wer-den.

In Deutschland gibt es derzeit über 400 Frauenhäuser überwiegend in freier Trägerschaft, die jährlich von

etwa 45.000 Frauen und ihren Kindern aufgesucht werden. Damit verfügt Deutschland europaweit über

das dichteste Netz an Hilfseinrichtungen für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind.

b) Ziele und Initiativen 2001 - 2003

Mit der Mietrechtsreform, die zum 1.7.2001 in Kraft treten wird, wird die Schonfrist zur Nachzahlung

von Mietrückständen auf zwei Monate nach Einleitung des gerichtlichen Räumungsverfahrens verlängert.

Dies erleichtert es zukünftig den Sozialämtern, die drohende Obdachlosigkeit durch die Abgabe einer

Erklärung über die Kostenübernahme abzuwenden.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Opfern häuslicher Gewalt den sicheren Verbleib in

ihrem gewohntem Lebensumfeld zu ermöglichen. Sie hat deshalb - als Teil ihres Aktionsplans zur Be-kämpfung

von Gewalt gegen Frauen - den Entwurf für ein zivilgerichtliches Gewaltschutzgesetz einge-bracht,

das zum 1.1.2002 in Kraft treten soll. Kernbestandteil dieses Gesetzes ist die Möglichkeit, den

Täter in einem beschleunigten Verfahren gerichtlich aus der gemeinsamen Wohnung weisen zu können,

um der betroffenen Frau und ihren Kindern den Verbleib in der Wohnung zu ermöglichen. Bis zur Ent-scheidung

des Gerichts soll der Täter mit polizeilichen Mitteln von der Wohnung ferngehalten werden

können.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, in der auch Nichtregierungsorgani-sationen

und Hilfseinrichtungen vertreten sind, befasst sich derzeit mit den flankierenden Maßnahmen

zum Gewaltschutzgesetz.

3. Schulverweis

Die Regelungen über den Schulbesuch fallen in Deutschland in den Zuständigkeitsbereich der Bundes-länder.

Nach den Schulgesetzen der Länder gibt es für alle Kinder eine "Vollzeitschulpflicht" zwischen

neun und zwölf Jahre ab dem 6. Geburtstag eines Kindes. Daran schließt die "Berufsschulpflicht" an, die.- 32 --

33 -

erst mit dem Abschluss einer Ausbildung oder nach der Teilnahme an einer einjährigen berufsqualifizie-renden

Berufsschulmaßnahme in Vollzeit, spätestens mit dem 18. Geburtstag endet. Auch arbeitslose

Jugendliche und jugendliche Hilfsarbeiterinnen und Hilfsarbeiter sind damit i.d.R. zum Besuch der Be-rufsschule

verpflichtet. Ein Schulverweis hat daher nicht zur Folge, dass die Pflicht zum Schulbesuch

entfällt, vielmehr muss dieser grundsätzlich an einer anderen Schule fortgesetzt werden.

Soziale Probleme infolge eines Schulverweises stellen sich auf Grund dieses Systems in Deutschland

nicht. Allerdings häuft sich in den letzten Jahren die Zahl der "Schulverweigerer", von Kindern und Ju-gendlichen

also, die nach einer Phase der passiven Verweigerung und des immer häufigeren Schwänzens

überhaupt nicht mehr zur Schule gehen und so ihre Chancen auf Ausbildung, Beruf und gesellschaftliche

Teilhabe im Erwachsenenalter verspielen.

Zur Durchsetzung der Schulpflicht kann zunächst auf ordnungsrechtliche Mittel zurückgegriffen werden.

Eltern erhalten Bußgeldbescheide; in einigen Ländern/Kommunen hält die Polizei an typischen Treff-punkten

Ausschau nach Schulverweigerern und bringt sie in die Schulen. Hat sich die Verweigerungs-haltung

manifestiert, können die Jugendlichen angesichts der komplexen familiären, sozialen und persön-lichen

Probleme, die hinter der Verweigerung stehen, jedoch allein mit speziellen Maßnahmen erreicht

werden. Viele Länder haben daher in den letzten Jahren besondere, auf die Zielgruppe sorgfältig abge-stimmte

Konzepte entwickelt, um Schulverweigerer zu reintegrieren (vgl. Anlage „best practice“ Nord-rhein-

Westfalen).

2. c) Maßnahmen zum Erhalt der Solidarität in der Familie in allen ihren Formen

1. Familien mit Kindern

a) Situation in Deutschland

Die Familie steht in Deutschland unter dem besonderen Schutz der Verfassung (Art. 6 Grundgesetz). Es

gehört zu den zentralen Anliegen der Bundesregierung, die Familien bei den vielfältigen Anforderungen,

die an sie gestellt werden, zu unterstützen. Familienpolitik findet sowohl auf Bundes- als auch auf Län-der-

und Kommunalebene statt. Die Rahmenbedingungen für eine möglichst konfliktfreie Gestaltung des

Familienlebens werden zum einen durch die unter Ziel 1.1. a) dargestellten Maßnahmen zur Vereinbarkeit

des Familien- und Erwerbslebens verbessert. Zum anderen tragen die bestehenden finanziellen familien-politischen

Leistungen (vgl. Ziel 3.b) ) zur wirtschaftlichen Stabilisierung familiärer Situationen bei. Dies

gilt auch für die Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens", die in den Ländern finan-zielle

Unterstützung für bedürftige Familien gewähren kann.

Zum Erhalt der Solidarität in Familien steht insbesondere das Instrumentarium der Kinder- und Jugend-hilfe

zur Verfügung, das beispielsweise Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bei Erziehungsfragen Bera-tung

und Unterstützung anbietet. Die Kinder- und Jugendhilfe soll Eltern auch Wege aufzeigen, wie Kon-fliktsituationen

in der Familie gewaltfrei zu lösen sind. Dies dient der Verwirklichung des seit November.- 33 --

34 -

2000 gesetzlich verankerten Rechts eines jeden Kindes auf gewaltfreie Erziehung. Die Rechtsänderung

wird außerdem durch eine Informations- und Aufklärungskampagne "Mehr Respekt vor Kindern" be-gleitet.

In Deutschland existiert ein qualifiziertes Beratungsnetz, das ratsuchenden Familien in unterschiedlichen

Problem- und Lebenslagen zur Verfügung steht. Derzeit gibt es im Bundesgebiet etwa 1900 Beratungs-stellen.

Die Förderung der einzelnen Beratungsinstitutionen, die sich überwiegend in der Trägerschaft der

Wohlfahrtsverbände befinden, liegt in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Beratungsangebote

bestehen insbesondere im Bereich der Erziehungs-, Ehe-, Familien-, und Lebensberatung, daneben wird

Rat und Unterstützung bei Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikten, sexuellen Problemen, Ge-sundheitsfragen

etc. angeboten.

Auch im Bereich der schulischen Jugendsozialarbeit sind mit Unterstützung der Länder in den letzten

Jahren an einer Vielzahl von Schulen in Kooperation mit Einrichtungen der Jugendhilfe Projekte initiiert

worden, bei denen die Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften im Mittelpunkt

steht.

b) Ziele und Initiativen 2001 - 2003

Ein zentrales familienpolitisches Anliegen ist die Förderung und Weiterentwicklung von Beratung sowie

die Qualifizierung von Fachkräften in den Beratungsstellen. Geplant ist die länderübergreifende Qualifi-zierung

der Beratungsträger und Fachkräfte, um gleichmäßige Standards zu erzielen. Durch gezielte Bil-dungs-

und Informationsveranstaltungen sollen präventive Beratungsansätze bzw. spezifische Kooperati-onsformen

weiter entwickelt werden.

Darüber hinaus sollen leicht zugängliche Beratungsangebote auf- und ausgebaut werden, um den Famili-en

die Scheu vor der Inanspruchnahme der Beratungshilfe zu nehmen (z.B. Einmalberatungen, Familien-notdienste)

und den Zugang zu Tabuthemen wie z.B. Gewalt oder Sucht in den Familien zu erleichtern.

Die Lebenslagen von Familien können wirksam verbessert werden, wenn Familienpolitik auf bundes-,

landes- und kommunalpolitischen Ebenen besser miteinander verzahnt wird. Einen wichtigen Beitrag zur

Vernetzung von familienpolitischen Akteuren in den Kommunal- und Landesverwaltungen, den Verbän-den,

Initiativen und Interessengruppen, die sich für die Belange der Familien einsetzen, leistet das von der

Bundesregierung und den Ländern getragene Projekt „Netzwerk für örtliche und regionale Familienpoli-tik“

in Hannover. Zu den Aufgaben des Netzwerkes gehört der regelmäßige Informationsaustausch zu

spezifischen Themen, Durchführung von Fachgesprächen und insbesondere die Beratung.

2. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften

a) Situation in Deutschland

Die Entscheidung eines gleichgeschlechtlichen Paares, eine Lebensgemeinschaft einzugehen, genießt

verfassungsrechtlichen Schutz aus Artikel 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit). Einen rechtli-chen

Rahmen für diese Partnerschaften sieht die Rechtsordnung bisher nicht vor. Die Ehe als durch Arti-.- 34 --

35 -

kel 6 GG besonders geschützte Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft steht die-sem

Personenkreis nicht zur Verfügung. Aufgrund vielfach mangelnder gesellschaftlicher Akzeptanz

haben Homosexuelle immer noch gegen Diskriminierung zu kämpfen.

Es ist ein Anliegen der Bundesregierung, gleichgeschlechtlichen Partnerschaften einen gesicherten

Rechtsrahmen zur Verfügung zu stellen und damit einen Beitrag zum Abbau der Diskriminierung von

Menschen mit homosexueller Orientierung, zum Respekt vor anderen Lebensformen sowie zur Förderung

stabiler persönlicher Beziehungen zu leisten.

b) Ziele und Initiativen 2001 - 2003

Zum 01. August 2001 wird in Deutschland durch das "Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung

gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften" ein neues familienrechtliches Institut

eingeführt, das gleichgeschlechtlichen Partnern die Möglichkeit gibt, eine Lebenspartnerschaft und da-durch

gegenseitige Rechte und Pflichten (wie z.B. gegenseitige Unterhaltspflicht, gesetzliches Erbrecht)

zu begründen.

Neben den Aktivitäten auf Bundesebene bestehen auch Initiativen der Bundesländer, bestehende Diskri-minierungen

insbesondere in den Bereichen Familie, Schule, Jugendhilfe und Arbeitswelt abzubauen.

(vgl. Anlage „best practice“ Schleswig-Holstein)

3. Für die sozial Schwachen handeln

3. a) Förderung der sozialen Eingliederung von Frauen und Männern, die insbesondere aufgrund einer

Behinderung oder ihrer Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe mit besonderen Einglie-derungsschwierigkeiten

Gefahr laufen, in dauerhafte Armut zu geraten

1. Behinderte Menschen

a) Situation in Deutschland

Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Hilfen zur Eingliederung in Arbeit, Beruf

und Gesellschaft. Die Hilfen umfassen medizinische, schulische, berufliche und soziale Maßnahmen. Die

Eingliederung behinderter Menschen stellt sich als Aufgabe in allen Bereichen des Systems der sozialen

Sicherung, also in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung, im System des Versorgungs- und

Entschädigungsrechts und im Recht der Jugend- und der Sozialhilfe.

Die Zersplitterung der einschlägigen Rechtsvorschriften in eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen

erschwert den Zugang zu den umfassenden Eingliederungshilfen und -leistungen..- 35 --

36 -

b) Ziele und Initiativen 2001 - 2003

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, der Zersplitterung der Regelungen entgegenzuwirken und

das seit 1994 verfassungsrechtlich verankerte Benachteiligungsverbot wirksam umzusetzen.

Zur Erreichung dieses Ziels wird das geltende Rehabilitations- und Schwerbehindertenrecht in einem

Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) zusammengefasst und fortentwickelt. Das SGB IX soll zum 01. Juli

2001 in Kraft treten. Neben der Beendigung von Divergenz und Unübersichtlichkeit des bestehenden

Rechts zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen wird das Gesetz bürgernahen und behin-dertengerechten

Zugang zu den erforderlichen Sozialleistungen gewährleisten. Besondere Berücksichti-gung

finden die Bedürfnisse behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder. Wichtige

Neuerungen sind z.B.:

- Festschreibung des Anspruchs behinderter Frauen auf Chancengleichheit im Erwerbsleben,

- Bereitstellung von Gebärdendolmetschern durch die Sozialleistungsträger,

- gemeinsame Servicestellen der Sozialleistungsträger im Bereich der Rehabilitation.

Die Bundesregierung wird den Bundestag zum 31. Dezember 2004 umfassend über die Lage behinderter

Menschen, die Entwicklung ihrer Teilhabe sowie die Wirkungen dieser Neuregelungen unterrichten und

ggf. die zu treffenden Maßnahmen vorschlagen.

Um Menschen mit Behinderungen eine spürbar bessere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen,

werden in verschiedenen Bundesländern Aktionsprogramme zur sozialen Integration initiiert, welche eine

Vielzahl von Maßnahmen vorsehen, die dazu beitragen sollen, dass jedermann eine angemessene Ausbil-dung,

eine berufliche Existenzgrundlage und einen Wohnort nach seinen Vorstellungen erlangen sowie

Örtlichkeiten mit den allgemein verfügbaren Verkehrsmitteln barrierefrei aufsuchen kann

2. Migrantinnen und Migranten

a) Situation in Deutschland

Einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Integration der ausländischen Bevölkerung hat die Bundesregie-rung

mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes geleistet, deren wesentliche Elemente am 1.1.2000

in Kraft getreten sind. Durch diese Reform werden die Einbürgerungsansprüche deutlich verbessert, in-dem

eine Einbürgerung bereits nach acht Jahren statt bisher fünfzehn Jahren Aufenthalt in Deutschland

möglich ist. In Deutschland geborene Kinder von Ausländern mit verfestigtem Aufenthaltsrecht erwerben

bereits mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit und wachsen damit von Anfang an als gleichbe-rechtigte

Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Deutschland auf. Durch die rechtliche Gleichstellung

wird sowohl den Zuwanderern als auch der alteingesessenen Bevölkerung deutlich, dass die Zuwanderer

ein integraler Bestandteil der deutschen Gesellschaft sind.

Neben den auf Bundesebene finanzierten Maßnahmen zum Spracherwerb, der für die soziale Integration

von herausragender Bedeutung ist (vgl. Ziel 1.1.a) ) bestehen in zahlreichen Bundesländern zusätzliche.- 36 --

37 -

spezielle Förderprogramme zur beruflichen und sozialen Integration von Ausländern und Spätaussiedlern.

Diese Maßnahmen zielen auf die Verbesserung der Beratung und Qualifizierung der Betroffenen und sind

auch mit Angeboten der Jugendarbeit und Jugendhilfe kombiniert (vgl. Anlage "best practice" Hamburg)

Ausländersozialberatung und Aussiedlerberatung leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur sozialen

Integration. Bei der Ausländersozialberatung handelt es sich um einen gemeinsam von Bund und Ländern

finanzierten Beratungsdienst für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familien-angehörige.

Eine vom Bund und durch Eigenanteile der Träger finanzierte Aussiedlerberatung bietet

Betreuung für jugendliche sowie individuelle Integrationshilfen für erwachsene Spätaussiedler und ihre

Familienangehörigen. Träger sind in beiden Fällen die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege.

Länder und Kommunen fördern zusätzlich Beratungsdienste und Selbsthilfeorganisationen, die sich i.d.R.

ebenfalls in freier Trägerschaft befinden (z.B. Beratungsdienste für Spätaussiedler und jüdische Emig-ranten).

Die Träger leisten hier z.T. erhebliche Beiträge aus eigenen Mitteln.

Zur Verbesserung der sozialen Integration ausländischer Frauen und Mädchen werden spezielle Integrati-onskurse

für ausländische Frauen angeboten: Sie werden an Deutsch-Sprachkurse herangeführt, erhalten

Berufsorientierung und werden zur Teilnahme an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen motiviert.

Die Bundesregierung fördert im Haushaltsjahr 2001 mit ca. 52,5 Mio. DM Projekte, die der gesellschaft-lichen

Integration von Spätaussiedlern in ihr räumliches und soziales Umfeld dienen. Dazu gehören z.B.

die seit Jahren erfolgreich bundesweit angebotenen, vom Deutschen Sportbund getragenen Projekte

"Sport mit Aussiedlern", das Erwachsenenbildungsprojekt "Ost-West-Integration" des Deutschen Volks-hochschulverbandes

sowie die Förderung sozialpädagogischer Maßnahmen (z.B. Einsatz von "Streetwor-kern"

in Gebieten mit hohem Aussiedleranteil).

b) Ziele und Initiativen 2001 - 2003

Im Juli 2000 wurde eine unabhängige Zuwanderungskommission berufen, die sich mit allen Aspekten der

Migration befasst. Die Vorschläge, die die Kommission im Sommer 2001 vorlegen wird, werden der

Bundesregierung als Grundlage für ein zukunftsweisendes Zuwanderungskonzept dienen. Darin werden

voraussichtlich Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der sozialen Situation und der gesellschaftli-chen

Teilhabe der Zuwanderer enthalten sein. Die Bundesregierung ist auch bestrebt, die vorhandenen

Förderinstrumente besser auf den Bedarf der unterschiedlichen Zielgruppen auszurichten. Einen Beitrag

dazu wird auch das Gesamtsprachkonzept (vgl. Ziel 1.1.a) ) leisten.

Die Wohlfahrtsverbände entwickeln derzeit mit finanzieller Unterstützung des Bundes Konzepte, um eine

verstärkte Inanspruchnahme der allgemeinen Beratungsdienste durch Migrantinnen und Migranten im

Wege der Vernetzung und interkulturellen Qualifizierung des Beratungspersonals zu ermöglichen..- 37 --

38 -

3. Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten

a) Situation in Deutschland

Es gibt Menschen, deren Lebensverhältnisse durch Obdachlosigkeit oder Wohnungslosigkeit, Arbeitslo-sigkeit,

Gewalt, soziale Isolation und Einsamkeit, Armut und Sozialhilfebedürftigkeit, physische und

psychische Beeinträchtigungen geprägt ist. Mehrere dieser Lebensumstände verbinden sich häufig mit

sozialen Schwierigkeiten zu solchen Problemen, dass die Betroffenen sie ohne fremde Hilfe nicht über-winden

können

Hilfen zur Eingliederung von Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten werden nach dem BSHG

gewährt. Die Hilfe umfasst alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden,

zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, vor allem Beratung und persönliche

Betreuung für den Hilfesuchenden und seine Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Siche-rung

eines Arbeitsplatzes, Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung sowie Hilfe

zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags

b) Ziele und Initiativen 2001 - 2003

Eine am 01.08.2001 in Kraft tretende Verordnung zum BSHG sieht eine Reihe von Maßnahmen zur Ver-besserung

der Eingliederungschancen vor. Es sind dies Maßnahmen, die insbesondere

- dem drohenden Verlust eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes entgegenwirken,

- es ermöglichen, den Ausbildungsabschluss allgemeinbildender Schulen nachzuholen und die für

die Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt notwendigen Fähigkeiten

und Fertigkeiten zu erwerben,

- eine Ausbildung für einen angemessenen Beruf ermöglichen,

- der Erlangung und Sicherung eines geeigneten Arbeitsplatzes oder einer sonstigen angemessenen

Tätigkeit dienen,

- oder den Aufbau einer Lebensgrundlage durch selbständige Tätigkeit fördern.

Die Änderung verfolgt das Ziel, eine stärkere Beteiligung und größere Selbstverantwortung der Hilfesu-chenden

und eine Stärkung ambulanter Leistungen vor stationärer Unterbringung zu erreichen. Außerdem

soll die Hilfe „aus einer Hand“ erbracht werden um zu vermeiden, dass die Betroffenen unterschiedliche

Stellen um Hilfe ersuchen müssen..- 38 --

39 -

3. b) Maßnahmen zur Vermeidung von Fällen sozialer Ausgrenzung von Kindern, die diesen Kindern die

besten Chancen für eine reibungslose soziale Eingliederung bieten

1. Vermeidung von sozialer Ausgrenzung von Kindern

a) Situation in Deutschland

Knapp 7 % der Kinder und Jugendlichen sind in Deutschland sozialhilfebedürftig. Die Sozialhilfequote

von Kindern ist damit fast doppelt so hoch wie im Bevölkerungsdurchschnitt. Armut von Kindern ist

vielfach eine Folge geminderter Erwerbs- und Einkommenschancen ihrer Eltern. Allein erziehende Müt-ter

und Mehrkinderfamilien weisen sowohl ein erhöhtes Zugangs- als auch ein höheres Verbleibensrisiko

in Armutslagen auf. Kinder sind vor allem dann in ihrer Entwicklung beeinträchtigt, wenn belastende

Faktoren kumulieren. Immer noch bedeutet die Erziehung von Kindern überwiegend für Frauen, auf Er-werbstätigkeit

ganz oder teilweise zu verzichten. Am stärksten sind daher alleinerziehende Frauen und

ihre Kinder auf Sozialhilfe angewiesen.

Das Aufwachsen in einkommensschwachen bzw. sozialhilfebedürftigen Haushalten bedeutet für Kinder

oft einer erhebliche Einschränkung ihrer Entwicklungs- und Zukunftschancen. Des weiteren haben die

betroffenen Kinder aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht die Möglichkeit, in gleichem Umfang wie

Gleichaltrige aus finanziell besser gestellten Familien, an kostenträchtigen Aktivitäten teilzunehmen und

sind damit von sozialer Ausgrenzung bedroht.

Die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung bei Kindern und Jugendlichen ist daher für die Bundesregierung

von zentraler Bedeutung. In Deutschland steht ein umfangreiches finanzpolitisches Instrumentarium zur

Verfügung, um diesem Risiko vorzubeugen: Für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (bei Ausbil-dung

bis zum 27. Lebensjahr) besteht ein Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Kindergeldes in Höhe

von derzeit 270 DM für das erste und zweite Kind, 300 DM für das dritte und ab dem vierten Kind

350 DM. Das Kindergeld kann dazu beitragen, bei einkommensschwachen Familien das Entstehen von

Sozialhilfebedürftigkeit zu verhindern.

Bei der Berechnung der Sozialhilfe wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet, da die Sozialhilfe

das Existenzminimum von Kindern sichert. Das führt dazu, dass Erhöhungen des Kindergeldes bei sozi-alhilfebedürftigen

Familien keinen Einfluss auf die Höhe des Familieneinkommens haben. Mit der letzten

Kindergelderhöhung zum 1.1.2000 wurde gleichwohl ein allgemeiner Freibetrag von monatlich 20 DM

bei einem Kind und von monatlich 40 DM bei zwei und mehr Kindern eingeführt.

Eltern erhalten für den Zeitraum der ersten 24 Monate nach der Geburt eines Kindes Erziehungsgeld in

Höhe von bis zu 600 DM monatlich nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz. Das Erziehungsgeld wird

abhängig vom Einkommen der Eltern gewährt. In den ersten sechs Lebensmonaten eines Kindes betragen

die Freibeträge 100.000 DM für verheiratete und in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen lebende Eltern

bzw. 75.000 DM für allein Erziehende. Daher erhalten die meisten Eltern in dieser Phase Erziehungsgeld.

Vier Länder gewähren darüber hinaus ein zusätzliches Erziehungsgeld zur Aufstockung des Betrages oder

im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld im dritten Lebensjahr des Kindes..- 39 --

40 -

Um Familien mit geringem und mittlerem Einkommen steuerlich zu entlasten, wird im Rahmen der Steu-erentlastungsgesetze

und der Steuerreform der Eingangssteuersatz seit 1998 stufenweise gesenkt. Um den

Betreuungsbedarf zu berücksichtigen, wurde ab dem Jahr 2000 zusätzlich zum bestehenden Kinderfrei-betrag

in Höhe von 6.912 DM ein zusätzlicher Freibetrag für die Kinderbetreuung in Höhe von 3.024 DM

für alle Kinder bis 16 Jahre eingeführt. Familien zahlen infolge dieser Maßnahmen spürbar weniger Steu-ern.

b) Ziele und Initiativen 2001-2003

Durch die Novellierung des Bundeserziehungsgeldgesetzes zum 1.1.2001 erfolgt eine Verbesserung der

Leistungen. Die Einkommensgrenzen sind für Eltern bzw. Alleinerziehende ab dem siebten Lebensmonat

des Kindes um rd. 10 % auf 32.200 DM bzw. 26.400 DM angehoben worden.

Der Freibetrag, bis zu dem das Einkommen der Eltern nicht angerechnet wird (Kinderzuschlag), wird für

jedes weitere Kind in der Familie bis zum Jahr 2003 stufenweise auf 6.140 DM angehoben. Das bedeutet

im Ergebnis - je nach Familiengröße - eine Verbesserung der Einkommensgrenzen um rund 10 bis 24 %.

Für Eltern, die nur ein Jahr Erziehungsgeld in Anspruch nehmen, bietet die Budgetierung bei Vorliegen

der weiteren Bedingungen ein monatliches Erziehungsgeld von bis zu 900 DM.

Die Bundesregierung plant, zum 1.1.2002 die finanzielle Situation von Familien durch ein weiteres Ge-setz

zur Familienförderung nochmals zu verbessern, mit dem eine verstärkte Berücksichtigung des Erzie-hungsbedarfs

von Kindern erfolgen wird.

2. Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher

a) Situation in Deutschland

aa) Brennpunkte

Als benachteiligt sind nicht nur Kinder und Jugendliche zu bezeichnen, die infolge von relativer Ein-kommensarmut

in ihrem Lebensbereich eingeschränkt sind. Benachteiligungen können darüber hinaus

auch insbesondere bei Kindern auftreten, die in sozialen Brennpunkten wohnen, behindert sind oder aus

Familien mit Migrationshintergrund stammen.

bb) Behinderte Kinder und Jugendliche

Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder erhalten Hilfen zur Eingliederung, die medizinische,

schulische, und soziale Maßnahmen umfassen. Hervorzuheben ist das in der Bundesrepublik Deutschland

bestehende differenzierte Versorgungsangebot der Vorsorge und Frühbehandlung. Niedergelassene Kin-der-

und andere Ärzte leisten die erforderlichen Hilfen in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen

Fachkräften, Psychologen und anderen, ambulanten Frühförderstellen und überregionalen sozialpädiatri-schen

Zentren.

Die Chancen für eine erfolgreiche Integration behinderter Kinder ist im Kindergarten- und Vorschulalter

besonders groß. Unter Beteiligung vieler Kommunen und freier Träger sind bereits zahlreiche Angebote.- 40 --

41 -

geschaffen worden, behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam in Regel- und Sonderkindergärten

zu erziehen (vgl. Anlage "best practice" Hessen).

Im Rahmen der schulischen Bildung gibt es in den Bundesländern, in deren Zuständigkeit das Schulwe-sen

fällt, unterschiedlich ausgeprägte Formen der sonderpädagogischen Förderung. Sie erfolgt sowohl in

allgemeinen Schulen im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts für behinderte und nicht behinderte

Schülerinnen und Schüler, in Sonderschulen je nach sonderpädagogischem Förderschwerpunkt als auch

durch Ambulanzsysteme. Ziel der sonderpädagogischen Förderung ist es, das Recht auf schulische Bil-dung

und Erziehung aller Kinder und Jugendlichen – unabhängig von Art und Schweregrad ihrer Behin-derung

– zu sichern und dadurch die ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechenden schulischen Ziele

zu erreichen. Um die soziale Integration behinderter Kinder und Jugendlicher zu erleichtern, wird ange-strebt,

möglichst viele Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in allgemeinen Schulen zu fördern.

cc) Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Muttersprache

Bei Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache stellt insbesondere die Eingliederung an Schulen eine

wichtige Aufgabe dar, um sozialer Ausgrenzung aufgrund von sprachlichen Verständigungsschwierig-keiten

vorzubeugen und eine möglichst reibungslose Integration der Kinder in Schule, Ausbildung, Beruf

und Gesellschaft zu ermöglichen. In der Praxis ist jedoch zu beobachten, dass der Schulerfolg dieser Kin-der

und Jugendlichen aufgrund fehlender deutscher Sprachkenntnisse deutlich hinter dem der Schülerin-nen

und Schüler deutscher Herkunft zurückbleibt. So sind die Schülerinnen und Schüler ausländischer

Staatsangehörigkeit in den Schulen für Lernbehinderte deutlich überrepräsentiert und die Zahl derer, die

die Hochschulreife erwirbt, ist im Vergleich mit den Schülerinnen und Schülern deutscher Herkunft nied-riger.

Die Bundesländer haben daher zur schulischen Förderung dieser Kinder vielfältige Maßnahmen

eingeführt. Dazu gehören z.B.:

- Übergangsklassen, in denen die Schüler verstärkten Deutschunterricht erhalten und mit speziell

auf ihre Situation abgestimmten Lehrplänen auf den Besuch der Regelklasse vorbereitet werden,

- zweisprachige Klassen oder ganze Schulen: Ein Teil der Fächer wird in deutscher Sprache, ein

Teil der Fächer in der Muttersprache der Schüler unterrichtet. Erprobt werden Maßnahmen der

interkulturellen Erziehung, der Aufbau eines altersgerechten Verständnisses der verschiedenen

Kulturen oder auch die Intensivierung der Elternarbeit mit ausländischen Erziehungsberechtigten,

- bei Bedarf zusätzlicher Deutschunterricht in Form von Intensiv- oder Förderkursen für Schüler,

die Regelklassen besuchen,

- die Anerkennung - ggf. Unterrichtung - der Muttersprache anstelle einer Pflichtfremdsprache

- muttersprachlicher, nicht zeugnisrelevanter Ergänzungsunterricht in verschiedenen Sprachen,

- Angebote zur religiösen Bildung muslimischer Schülerinnen und Schüler..- 41 --

42 -

b) Ziele und Initiativen 2001 - 2003

aa) Brennpunkte

Um die Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien zu verbessern, hat die Bundesregierung eine

Programmplattform „Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten“ eingerich-tet,

die an das Bund-Länder-Programm zur Stadterneuerung für städtische Gebiete mit besonderem Ent-wicklungsbedarf

„Die soziale Stadt“ (vgl. Ziel 3.c) anknüpft.

Im Mittelpunkt des Programms stehen benachteiligte Kinder und Jugendliche in sozialen Brennpunkten

und strukturschwachen ländlichen Regionen. Ziel ist es, die Arbeit im Rahmen der Kinder- und Jugend-hilfe

in diesen Sozialräumen zu qualifizieren und weiterzuentwickeln sowie den Blick stärker als bisher

auf die Probleme und Schwierigkeiten junger Menschen in diesen Sozialräumen zu richten. Es werden

Strategien und Arbeitsansätze entwickelt, um sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche stärker als

bisher an dem breiten Spektrum an Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zu beteiligen. Besondere

Aufmerksamkeit kommt dabei dem Aspekt der unterschiedlichen Chancen der Geschlechter und den Be-nachteiligungen

zu, die Kinder und Jugendliche aus Familien ausländischer Herkunft erfahren

Für lokale Aktionspläne der Jugendämter für Toleranz und Demokratie gegen Gewalt, Rechtsextremis-mus

und Fremdenhass werden von der Bundesregierung für das Jahr 2001 5 Mio. DM zusätzlich zur Ver-fügung

gestellt.

bb) Behinderte Kinder und Jugendliche

Die besonderen Bedürfnisse und Probleme behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder sollen

durch das SGB IX (vgl. Ziel 3.a) ), insbesondere durch Einführung neuer und zielgenauerer Ausrichtung

der bestehenden Leistungen, Berücksichtigung finden.

cc) Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Muttersprache

Im Rahmen des vom „Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit“ initiierten Aktionspro-gramms

"Verbesserung der Bildungschancen von Migrantinnen und Migranten" wird die Bundesregie-rung

im Rahmen der gemeinsamen Bildungsplanung von Bund und Ländern auf eine noch größere Be-achtung

der Bildungsbelange von Migrantinnen und Migranten in der Schule hinwirken (vgl. Ziel 1.1.a) ).

Die Bundesregierung wird sich darüber hinaus an Studien und Modellversuchen in diesem Bereich betei-ligen..- 42 --

43 -

3. c) Erarbeitung umfassender Maßnahmen für Gebiete, die mit den Problemen der Ausgrenzung kon-frontiert

sind.

a) Situation in Deutschland

Zur räumlichen Konzentration von Ausgrenzungsproblemen kommt es vor allem in einigen hochverdich-teten

und peripheren Stadtteilen von Großstädten, die vernachlässigte öffentliche Räume und Mängel bei

den Wohnungen, dem Wohnumfeld sowie der sozialen und kulturellen Infrastruktur aufweisen. Hier kon-zentrieren

sich Bevölkerungsgruppen, deren Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben aufgrund

ihrer persönlichen oder familiären Bedingungen eingeschränkt ist. Das Zusammentreffen wirtschaftlicher,

sozialer und städtebaulicher Probleme führt dazu, dass diese Stadtteile stärker von Erscheinungen wie

Drogenkonsum, erhöhter Gewaltbereitschaft und Vandalismus bedroht sind.

Bund und Länder haben 1999 das Programm „Die soziale Stadt“ auf den Weg gebracht. Dieses stadtent-wicklungspolitisch

innovative Programm will erreichen, dass in gefährdeten Stadtteilen stärker als bisher

städtebauliche Maßnahmen mit Maßnahmen anderer Politikfelder verzahnt werden. Die Bundesregierung

stellte hierfür in den Jahren 1999 und 2000 jeweils 100 Mio. DM zur Verfügung. Die Länder und Ge-meinden

beteiligten sich mit eigenen Mitteln in jeweils gleicher Höhe. Insgesamt fördert das Programm

seit 1999 210 Maßnahmen in 157 Gemeinden.

Maßnahmebegleitend erstellen die Gemeinden gebietsbezogene stadtentwicklungspolitische Handlungs-konzepte,

in denen sowohl die Handlungsfelder in den schwierigen Stadtteilen bestimmt als auch integ-rierte

Lösungsansätze aufgezeigt werden (vgl. Anlage „best practice“ Bremen und Rheinland-Pfalz).

Zwecks Vermittlung von Informationen und Erfahrungen bei der Initiierung und Unterstützung lokaler

Aktionen sowie der Auswertung der Erfahrungen vor Ort mit dem Ziel der Weiterentwicklung des inte-grativen

Programmansatzes wurde eine überregionalen Informations-, Beratungs- und Vermittlungs-agentur

(Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin) eingerichtet.

Die Akteure vor Ort und die Öffentlichkeit werden über ein allgemein zugängliches Informations- und

Diskussionsnetzwerk (www.sozialestadt.de) einbezogen.

b) Ziele und Initiativen 2001 - 2003

Die Bundesmittel für das Programm „Die soziale Stadt“ werden im Jahr 2001 um 50 v.H. aufgestockt.

Außerdem soll es zu einer umfassende Bündelung des Programms mit anderen Fördermöglichkeiten und

Initiativen kommen. Das Programm zielt auf die Gleichstellung sozial benachteiligter Bürgerinnen und

Bürger. Zur Umsetzung des Gleichstellungsaspekts ist ein Pilotprojekt ‚Gender Mainstreaming‘ geplant.

Mitte 2002 wird eine erste Bilanzkonferenz zu den Erfahrungen bei der Umsetzung des neuen stadtent-wicklungspolitischen

Ansatzes „Die soziale Stadt“ durchgeführt..- 43 --

44 -

4. Alle Akteure mobilisieren

a) Förderung - je nach nationalen Gepflogenheiten - der Beteiligung der ausgegrenzten Personen an

den zu ihren Gunsten erarbeiteten Politiken und Maßnahmen und Förderung ihres Mitspracherechts

b) Gewährleistung der Einbeziehung der Bekämpfung der Ausgrenzung in alle politischen Maß-nahmen,

insbesondere

- durch gemeinsame Mobilisierung der nationalen, regionalen und lokalen Behörden im Rahmen

ihrer jeweiligen Zuständigkeiten

- durch die Erarbeitung geeigneter Koordinierungsverfahren und -strukturen

- durch Anpassung der Verwaltungs- und Sozialdienste an die Bedürfnisse der ausgegrenzten Men-schen

und durch Sensibilisierung der Akteure vor Ort für diese Bedürfnisse

c) Förderung des Dialogs und der Partnerschaft zwischen allen beteiligten öffentlichen und privaten

Stellen, insbesondere

- durch die Beteiligung der Sozialpartner, der Nichtregierungsorganisationen und der Sozialdienste

im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten an der Bekämpfung der Ausgrenzung

- durch Förderung der Verantwortung und des Handelns aller Bürger bei der Bekämpfung der Armut

und der sozialen Ausgrenzung

- durch größere soziale Verantwortung der Unternehmen

a) Situation in Deutschland

Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist in der föderativen Ordnung der Bundesrepu-blik

Deutschland sowohl eine Aufgabe des Bundes, als auch der Länder und der Kommunen. Das System

des sozialen Schutzes ist insgesamt so aufgebaut, dass die verschiedenen Ebenen und deren Leistungen

einander ergänzen und der soziale Schutz keine Lücken aufweist. Die effektive Zusammenarbeit der ver-schiedenen

Ebenen ist eine Voraussetzung für eine leistungsfähige Sozialverwaltung, die die Menschen

erreicht. In den letzten Jahren wurden insbesondere auf kommunaler Ebene große Fortschritte bei der

Verwirklichung des Ziels einer bürgernahen Verwaltung gemacht.

Zum Erfolg der Sozialschutzpolitik leisten in Deutschland aber auch die Anstrengungen der Sozialpart-ner,

der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und andere Nichtregierungssystemen einen entscheidenden

Beitrag. Die Sozialpartner haben gemeinsam mit der Bundesregierung im „Bündnis für Arbeit, Ausbil-dung

und Wettbewerbsfähigkeit“ Absprachen zu einer Verbesserung der Ausbildung von Jugendlichen

und Migranten, des lebenslangen Lernens, der Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten gering quali-fizierter

Arbeitnehmer und Langzeitarbeitsloser sowie zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeit-nehmer

getroffen. Ähnliche Bündnisse finden sich auch auf Landesebene und in den Kommunen.

Zu den Nichtregierungsorganisationen gehören die großen Wohlfahrtsverbände ebenso wie Organisatio-nen,

in denen sich vom Risiko sozialer Ausgrenzung besonders betroffene Gruppen zusammen geschlos-sen

haben. Diese Akteure werden bei der Erarbeitung relevanter Gesetzesvorhaben, wie z.B. der aktuellen

Reform des Behindertenrechts (SGB IX), beteiligt..- 44 -Darüber

hinaus sind die von einer Vielfalt kommunaler Träger, Sozialorganisationen und Verbände auf

lokaler Ebene bereit gestellten sozialen Dienste eine tragende Säule des deutschen Sozialschutzsystems.

In Deutschland gibt es in der Trägerschaft der Verbände über 91.000 Einrichtungen und Dienste mit etwa

3,2 Millionen betreuten Plätzen bzw. Betten. 1,3 Mio. hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

und ca. 2,5 bis 3 Mio. angebundene ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind in diesen Einrichtungen

tätig. Sie betreuen jährlich ca. 32 Mio. Menschen. Die fachliche Kompetenz des Personals und das frei-willige

Engagement einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürger stellen die Qualität und den Umfang der

Versorgung mit sozialen Dienstleistungen in Deutschland sicher.

b) Ziele und Initiativen 2001 - 2003

aa) Weitere Verbesserung der Leistungsfähigkeit und der Serviceorientierung der öffentlichen Verwal-tung

Hierzu gibt es zahlreiche Anstrengungen, auf die bei den jeweiligen inhaltlichen Zielen des NAP bereits

hingewiesen wurde (z.B. Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialämtern - vgl.. Ziel

1.1a) ). Ein Beispiel für regionale Initiativen ist das Projekt „Sozialagenturen - Hilfe aus einer Hand“ des

Landes Nordrhein-Westfalen (vgl. Anlage "best practice"), in dem Konzepte zur Zusammenführung ver-schiedener

Hilfemöglichkeiten in einer Hand und für ein passgenaues Angebot für die betroffenen Men-schen

entwickelt werden. Nach Abschluss des Projekts werden die Ergebnisse hinsichtlich der Übertrag-barkeit

auf die gesamte Praxis in Nordrhein-Westfalen ausgewertet. Auch Baden-Württemberg fördert

Projekte, in denen die berufliche und soziale Integration von jungen Ausländern und Aussiedlern mit

bestehenden Angeboten der Jugendhilfe verknüpft werden.

bb) Regelmäßige Konsultationen:

Die im Rahmen der Erstellung des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Armut und sozialer

Ausgrenzung und des ersten Nationalen Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung intensi-vierte

Zusammenarbeit zwischen den zuständigen staatlichen Stellen auf der Ebene des Bundes, der Län-der

und Kommunen auf der einen und den Sozialpartnern, den Wohlfahrtsverbänden und der Wissen-schaft

auf der anderen Seite wird in geeigneten Gremien fortgeführt..- 2 -

Anlage: best practices - ausgewählte Beispiele aus den Bundesländern

1. Brandenburg zu Ziel 1.1.a) (1. Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger)

„Kurssystem contra Langzeitarbeitslosigkeit“

Das 1993 im Land Brandenburg eingeführte „Kurssystem contra Langzeitarbeitslosigkeit“ verfolgt zwei

komplementäre Hauptziele:

? Die Langzeitarbeitslosen erhalten neue persönliche Stabilität, Informationen und Aktivierungsimpul-se

und es werden ihnen neue soziale und berufliche Kompetenzen vermittelt. Dadurch sollen sie be-fähigt

werden, ihre persönlichen Handlungsperspektiven zu reflektieren und ihre individuellen

Handlungsmöglichkeiten zu erweitern. Vorrangiges Ziel ist es, die Langzeitarbeitslosen zu motivie-ren,

sich eigeninitiativ um eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu bemühen.

? Das jeweilige regionale Kurssystem - d.h., das Wirken des Kurssystem-Trägers vor Ort - hat die Auf-gabe,

eine „infrastrukturelle Qualität contra Langzeitarbeitslosigkeit“ ausbilden, d.h. es wirkt produk-tiv

an regionalen Ansätzen contra Langzeitarbeitslosigkeit mit und induziert diese auch in der Region.

Es gestaltet eine umfassende regionale Kooperationsvernetzung der relevanten Arbeitsmarktakteure.

Die Unterstützungsleistungen der regionalen Kooperationspartner sind ein wesentliches konzeptio-nelles

Element des Kurssystems.

Die Intentionen des Kurssystem wird durch sich abwechselnde Gruppenkurse und "Initiativ-Phasen" ver-wirklicht.

So wird Rückhalt in der Gruppe mit Eigenverantwortung und Eigeninitiative verbunden.

Wesentliche Inhalte der sechs jeweils einwöchigen Gruppenkurse sind z.B. individuelle Stärken-Schwäche-

Analyse, Erstellung von Handlungsplänen, intensives Bewerbungstraining, Berufskunde, Pro-jektarbeit,

Einführung in Computer- und Internetnutzung.

In den fünf jeweils dreiwöchigen Initiativ-Phasen werden u.a. Betriebspraktika, Betriebsbesichtigungen,

Nutzungsmöglichkeiten von Übungswerkstätten, von Computer-Kabinetten, Stammtische mit zielgerich-teten

Themen, Angebot von Anlaufstellen, Beratung auch per Telefon, Projektgruppen zu internen und

externen Vorhaben, Kurs-Cafes als Treffpunkte, sozial-pädagogische Betreuung angeboten.

Die Teilnahme am Kurssystem ist freiwillig. Es gibt keine Zugangsbeschränkungen hinsichtlich Alter,

Geschlecht, Qualifikation oder sozialrechtlichen Leistungsansprüchen. Lediglich die Struktur der Teil-nehmerInnen

ist festgelegt (66 % Langzeitarbeitslose nach Definition der Bundesanstalt für Arbeit, d.h.

ein Jahr ununterbrochene Arbeitslosigkeit; 25 % nach Definition der EU, hierzu gehören auch Mehrfach-arbeitslose;

ca. 10 % sonstige Arbeitslose).

Derzeit stehen 5.400 TeilnehmerInnen-Plätze jährlich an 24 Standorten im Land Brandenburg zur Verfü-gung.

Die Kursdauer beträgt insgesamt fünf Monate. Danach besteht die Möglichkeit, der Nachbetreuung.- 2 --

3 -

durch den Träger oder durch aus dem Kurssystem heraus initiierter Vereine bzw. Selbsthilfegruppen,

sofern nicht bereits der Übergang in den Arbeitsmarkt oder die Regelförderung der Bundesanstalt für

Arbeit erfolgt ist.

Seit Beginn des Kurssystems 1993 bis Ende 2000 haben 42.866 Personen (rd. 85 % Frauen) teilgenom-men.

Rd. 40 % finden aus dem Kurssystem heraus eine positive berufliche Perspektive, darunter sind die

15 %, die eine reguläre Arbeit aufnehmen. Die regionalen Kurssysteme an den 24 Standorten haben zahl-reiche

Kooperationen und Vernetzungen in ihren Regionen ausgebildet.

Das Kurssystem wird in 2001 mit 10 Mio DM aus Landes- und ESF-Mitteln gefördert. Die Förderung pro

Person für die Gesamtteilnahme beträgt 1.830,- DM..- 3 --

4 -

2. Bayern zu Ziel 1.1 a) (1. Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger)

Gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung für Sozialhilfeempfänger

Mit dem Landesprogramm „Gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung für Sozialhilfeempfänger“ sollen

arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger über den Weg der gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung an den

ersten Arbeitsmarkt herangeführt und beruflich eingegliedert werden. Seit 01.10.2000 sind die Grundsät-ze

für die Förderung der gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung der Sozialhilfeempfänger in Bayern in

Kraft.

Ziel der gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung (gAü) ist es, solche Personen in den ersten Arbeits-markt

zu integrieren, die über die klassische Vermittlung nicht vermittelt werden konnten. Die gAü eröff-net

die Möglichkeit, die arbeitslosen Sozialhilfeempfänger vorübergehend an Betriebe zu verleihen. Die-ser

direkte Einsatz bietet interessierten und motivierten Teilnehmern die Gelegenheit, ihre Leistungsfä-higkeit

zu beweisen und bestehende Kenntnisse in der täglichen Praxis anzupassen und zu erweitern. Der

Entleiher kann sich ohne arbeitsrechtliche Verpflichtungen von der Leistungsfähigkeit der vorgeschlage-nen

Arbeitnehmer überzeugen. Ausdrücklich erwünscht ist dabei die Übernahme in ein festes Dauerar-beitsverhältnis.

Falls dies nicht gelingt, werden weitere Zeitarbeitseinsätze organisiert.

Verleihfreie Zeiten werden gezielt genutzt, um in Qualifizierungsphasen individuelle Lücken zu beheben

und neue Techniken und Fertigkeiten in angestrebten Berufsfeldern zu trainieren. Durch die Schulungen

werden die Chancen auf einen neuen Dauerarbeitsplatz erheblich verbessert. Die Projektträger gewähren

eine intensive sozialpädagogische Betreuung der gAü-Mitarbeiter durch die Personaldisponenten und die

Seminarleiter.

Die Arbeit der gAü ist nicht gewinnorientiert. Vielmehr steht der persönliche Nutzen des einzelnen Ar-beitslosen

im Vordergrund. Mit dem Einstieg in das Projekt, erhalten die Teilnehmer einen befristeten

Arbeitsvertrag mit dem Projektträger. Damit scheiden sie aus der Arbeitslosigkeit aus und erhalten wieder

ein regelmäßiges, sozialversicherungspflichtiges Einkommen.

Im Rahmen einer Anschubfinanzierung werden für drei Jahre degressive Personal- und Sachkostenzu-schüsse

gewährt – im Anschluss daran soll eine volle Kostenübernahme durch die Sozialhilfeverwaltung

erfolgen. Insgesamt wurden für die Förderung der gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung für Sozial-hilfeempfänger

an 26 Standorten zwischen 1995 und 2002 rd. 15.2 Mio. DM aus Landesmitteln bewilligt.

Mit einer Eingliederungsquote von rd. 60 % gehört die gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung zu den

wirksamsten und wirtschaftlichsten Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik. Sie hat sich somit als ein

Instrument erwiesen, mit dem sich durch Kombination von Elementen der Arbeitsvermittlung, beruflicher

Qualifizierung, befristeten Beschäftigungsverhältnissen und pädagogischer Betreuung hohe Erfolgsquo-ten

zur Integration auch schwieriger Personengruppen in den Arbeitsmarkt erreichen lassen..- 4 --

5 -

3. Hamburg zu Ziel 1.1.a) (1. Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger)

„Modellprojekt Jobplan“

Aus den von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Fördermitteln für Modellvorhaben zur Ver-besserung

der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe (MoZArt) wird das Mo-dellprojekt

JobPlan gefördert, das gemeinsam vom Arbeitsamt Hamburg und der Behörde für Arbeit,

Gesundheit und Soziales (BAGS) getragen wird.

Arbeitsamt und BAGS werden im Jahre 2001 voraussichtlich knapp 680 Mio. DM für Maßnahmen der

aktiven Arbeitsmarktpolitik in Hamburg verausgaben. Um diese Mittel möglichst effizient zu nutzen, ist

es von entscheidender Bedeutung, dass arbeitsmarktpolitische Zielgruppen passgenau in solche Maßnah-men

zugewiesen werden, die für sie arbeitsmarktpolitisch den größten Nutzen erbringen. Erfahrungsge-mäß

ist die Zuweisung sowohl der Arbeits- als auch der Sozialämter ein Schwachpunkt, der den Zieler-reichungsgrad

arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen häufig unnötig reduziert. Dieses ist einer der Punkte,

an dem das gemeinsame Modellprojekt JobPlan ansetzt.

Ein zweiter Ansatzpunkt für das Projekt besteht darin, dass aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgrund-lagen

das Arbeitsamt in den von ihm (mit-)finanzierten Maßnahmen in der Vergangenheit fast aus-schließlich

Leistungsempfänger der Arbeitsverwaltung gefördert hat, während die Freie und Hansestadt

Hamburg ausschließlich Sozialhilfeempfänger in Projekten der Hilfe zur Arbeit nach dem Bundessozial-hilfegesetz

(BSHG) gefördert hat.

Das Modellprojekt JobPlan ist auf zwei Jahre befristet und sieht vor, dass Arbeits- und Sozialämter jähr-lich

jeweils 3.000 Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfänger in Assessment-Center zuweist. Dort

durchlaufen sie Assessment-Verfahren zur Erstellung von Fähigkeitsprofilen. In den Verfahren sollen

durch möglichst objektive Analysen der Persönlichkeiten der jeweiligen Bewerber zuverlässige Aussagen

über geeignete Beschäftigungs- oder Maßnahmefelder getroffen werden. Die Assessment-Verfahren wer-den

durch beauftragte externe Anbieter durchgeführt.

Die erstellten Fähigkeitsprofile sind Basis für die Erstellung der jeweiligen Eingliederungspläne für die

Leistungsbezieher. Diese Eingliederungspläne werden von einer Clearing-Stelle erstellt, die paritätisch

aus Mitgliedern der Arbeits- und der Sozialverwaltung besetzt ist. Ausgeschlossen werden soll dabei, dass

Arbeitsamts- und Sozialamtsmitarbeiter Eingliederungspläne jeweils nur für „ihre“ Klientel erstellen..- 5 --

6 -

Basis für die Eingliederungspläne sind ausschließlich arbeitsmarktliche Erwägungen. Dazu gehört, dass

es künftig über ein Ausgleichsverfahren möglich sein soll, Sozialhilfebeziehende in Maßnahmen zuzu-weisen,

in die früher nur Arbeitslosenhilfe- (bzw. Arbeitslosengeldbezieher) zugewiesen wurden, und

dass diese künftig auch in städtische Maßnahmen zugewiesen werden können, die bislang Sozialhilfe-empfängern

vorbehalten waren. Es findet also eine gegenseitige Öffnung aller arbeitsmarktpolitischen

und sozialhilferechtlichen Maßnahmen statt.

Ziel der gemeinsamen Festlegung von Eingliederungsplänen ist es, das Handeln beider Ämter bezogen

auf die Zielgruppe zu koordinieren, Ressourcen und Know-how zu bündeln sowie die Eingliederungsak-tivitäten

zu optimieren. Im zeitlichen Verlauf soll schrittweise zu einer gemeinsamen Maßnahmensteue-rung

und zu einem pauschalierten Abrechnungssystem gekommen werden.

Die von der Clearing-Stelle entwickelten Eingliederungspläne sind für beide Ämter verbindlich. Die kon-krete

Zuweisung in die Maßnahmen oder Einrichtungen findet dann durch die zuständigen Sozial- oder

Arbeitsämter auf Vorschlag der Clearing-Stelle statt.

Die Ergebnisse des Projektes im Hinblick auf Eingliederungserfolge der betreuten Arbeitslosenhilfe- und

Sozialhilfeempfänger in den allgemeinen Arbeitsmarkt und im Hinblick auf die sich verbessernde Zu-sammenarbeit

zwischen Sozialämtern und Arbeitsverwaltung werden von einer Forschungseinrichtung

wissenschaftlich evaluiert..- 6 --

7 -

4. Bayern zu Ziel 1.2.c) (1. Sozialer Schutz)

Sozialinformationssystem

Alle gemeinnützigen und öffentlichen Träger der Wohlfahrtspflege, viele gewerbliche Anbieter und

Selbsthilfeeinrichtungen bieten landesweit, regional oder örtlich in Bayern eine kaum überschaubare

Vielzahl plural ausgestalteter sozialer Leistungen, Hilfen, Unterstützungen einschließlich vielfältiger In-formationen

dazu an. Diese Angebote sind in ihren rechtlichen, organisatorischen, regionalen und finan-ziellen

Ausdifferenzierungen den Bürgern in der Regel kaum oder nicht bekannt; die Informationsbe-schaffung

erfordert jedenfalls einen erheblichen Aufwand.

Selbst Experten haben vielfach für ihre tägliche Arbeit keinen ausreichenden Überblick mehr und müssen

in der praktischen Arbeit für den Träger, die Bürger usw. einen sehr hohen Zeitanteil für Informationsbe-schaffung

und Dokumentation verwenden. Vor allem stehen sie vor Problemen, wenn sie ihre Arbeit mit

der anderer vernetzen und Kooperationen herstellen wollen, um so für die Bürger wirklich passgenaue

Angebote zusammenzustellen und maßgeschneiderte Hilfen anbieten zu können. Informationsdefizite bei

den Anbietern von und Nachfragern nach sozialen Leistungen im weitesten Sinne verbrauchen deshalb

unnötig Sach-, Zeit- und Personalressourcen bei allen Beteiligten und Stellen. Sie führen im Ergebnis in

einem erheblichen Umfang zur Fehlallokation von Mitteln bei den Bürgern und den Trägern, vor allem

aber auch bei den Kostenträgern der sozialen Arbeit.

Der Freistaat Bayern hat sich deshalb den Aufbau eines neuen sozialen Informationssystems zum Ziel

gesetzt, das ein Höchstmaß an Transparenz im Sozialmarkt bieten soll. Mit ihm sollen die vorhandenen

Angebote, Leistungen und Hilfen nachfrage- und kundengerecht beschrieben und dadurch vor allem die

Bürger unabhängiger werden.

Auf der Grundlage eines erfolgreichen Modellprojekts (RIS Regensburg ) baut das Sozialministerium

dafür ein regional gegliedertes, landesweites internetbasiertes Informationssystem für soziale Leistungen

auf, das nahezu alle Anbieter dieser Leistungen abbilden soll, unabhängig davon, ob sie von ehren- oder

hauptamtlich tätigen Menschen erbracht werden, ob sie privat oder freigemeinnützig organisiert und auf

gesetzlicher oder vertraglicher Basis finanziert sind. Dieses datenbankgestützte Informationssystem (Bay-erisches

Regionales Informationssystem für soziale Leistungen, BayRIS) wird im Rahmen des Virtuellen

Marktplatzes Bayern vom Freistaat Bayern zusammen mit gemeinnützigen und gewerblichen Trägern und

Unternehmen verwirklicht. Gemeinsam mit dem elektronischen Behördenwegweiser wird BayRIS im

Virtuellen Markt für Bayern installiert und steht dann allen Bürgern, Experten und Trägern einschließlich

der kommunalen und staatlichen Stellen nach den gegenwärtigen Konzepten kostenfrei zur Verfügung..- 7 --

8 -

Das Infosystem führt im notwendigen Umfang zur Standardisierung und Vergleichbarkeit von Leistun-gen,

lässt aber auch den einzelnen Anbietern genügend Raum für die Individualisierung ihrer Produkte

und Dienstleistungen.

Alle beteiligten Anbieter im System liefern und aktualisieren die Standarddaten nach zentral erarbeiteten

Begriffsbestimmungen und Masken für das BayRIS selbst und sorgen so für eine hohe Aktualität der

Informationen über ihre einzelnen Leistungen, Platzangebote, Arbeitsvarianten und vieles mehr.

Der Freistaat Bayern finanziert die Errichtung von BayRIS aus Mitteln der High-Tech-Initiative und des

Sozialfonds. Ein Trägerverein aus den Verbänden der öffentlichen, gemeinnützigen und gewerblichen

Anbieter soll später ohne weitere Staatszuschüsse den laufenden Betrieb auf der Grundlage geringer jähr-licher

Beiträge der einzelnen Anbieter sichern.

Das Modellmuster ist unter www.ris-regensburg.de für den Raum Regensburg jederzeit zugänglich.

Im Endausbau erwartet das Sozialministerium bis zu 20 000 Leistungsanbieter aus ganz Bayern. Neben

den Hilfe suchenden Bürgern können dann auch die beteiligten kommunalen und staatlichen Stellen ihre

Informationsbedürfnisse schnell und aktuell befriedigen. Langwierige und aufwändige Einzelrecherchen

werden in der Regel überflüssig..- 8 --

9 -

5. Rheinland-Pfalz zu Ziel 1.2.c) (2. Beschäftigungsaufnahme)

Sonderprogramm „Arbeit muss sich lohnen – Kindergeldzuschlag zum Ausstieg aus der Sozialhilfe“

Familien (Ehepaare und Alleinerziehende), bei denen der Haushaltsvorstand einer sozialversicherungs-pflichtigen

Erwerbstätigkeit mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 630 DM nachgeht, wird ein Kin-dergeldzuschlag

– sowie gegebenenfalls eine ergänzende Ausgleichszahlung - als freiwillige Leistung des

Landes Rheinland-Pfalz und der rheinland-pfälzischen Kommunen gezahlt. Diese Leistungen sollen Ih-nen

den Ausstieg aus der Sozialhilfe ermöglichen und gleichzeitig finanzielle Anreize bieten, sich am

Arbeitsmarkt weiterzuentwickeln.

Der Kindergeldzuschlag beträgt 200 DM monatlich für jedes förderungsfähige Kind, jedoch maximal 400

DM je Familie.

Ergänzend zu diesem Zuschlag kann den Familien, die beim Übergang von dem „besonderen Mietzu-schuss“

(früher: pauschalierten Wohngeld) zum „allgemeinen Wohngeld“ finanzielle Nachteile erleiden,

ein ergänzender Ausgleichsbetrag von maximal 100 DM monatlich gezahlt werden.

Ziel ist die modellhafte Erprobung, wie bei Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern mit

Kindern die Bereitschaft zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erhöht werden kann. Zugleich soll arbei-tenden

Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfängern ein Leben unabhängig von Sozialhilfeleistungen er-möglicht

werden.

Die Umsetzung des Programms durch die beteiligten Kommunen - dir auch an dessen Entwicklung be-teiligt

waren - startete am 1. Mai 2000. Es ist beabsichtigt, das Programm zunächst bis zum 31. Dezember

2002 durchzuführen.

Das Sonderprogramm wird in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt. Von 36 örtlichen Sozialhilfeträgern

nehmen 34 an der Erprobung teil. Leistungen der „Mainzer Modells“ (vgl. Ziel 1.2 c) 2.)sind jedoch vor-rangig

gegenüber vergleichbaren Leistungen der Länder und Kommunen. Die Anwendung des Sonder-programms

„Kindergeldzuschlag“ kommt daher nur noch in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die

Gewährung von Leistungen des „Mainzer Modells“ nicht gegeben

Die Mittel zur Durchführung des Sonderprogramms werden vom Land Rheinland-Pfalz sowie den betei-ligten

Kommunen aufgebracht. Der Kindergeldzuschlag wird je zur Hälfte von Land und Kommunen, die

Ausgleichzahlungen ausschließlich vom Land finanziert.

Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, muss der Haushaltsvorstand einer sozialversicherungs-pflichtigen

Erwerbstätigkeit mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 630 DM nachgehen, einen An-spruch

auf ergänzende Sozialhilfe in Form laufender Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Außerdem muss

dieser Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt durch die Zuschlagsgewährung entfallen. Den

Familien stehen eheähnliche Gemeinschaften nach § 122 BSHG gleich..- 9 --

10 -

6. Baden-Württemberg zu Ziel 1.2.c) (2. Beschäftigungsaufnahme)

Landesprogramm „Mutter und Kind – Hilfe für allein Erziehende“

Das Landesprogramm „Mutter und Kind – Hilfe für allein Erziehende“ ist ein besonderes finanzielles und

pädagogisches Hilfsangebot des Landes Baden-Württemberg für allein erziehende Mütter und Väter mit

Kleinkindern.

Ziele des Programms sind insbesondere

- den allein Erziehenden durch die Teilnahme am Programm für begrenzte Zeit die für die Betreuung des

Kindes notwendige ökonomische Unabhängigkeit zu garantieren und damit den Kindern ein Leben in

sozialer und wirtschaftlicher Sicherheit zu bieten und

- über Beratungsangebote für die allein erziehenden Mütter und Väter ihnen die Möglichkeit zu einer

eigenständigen Lebensführung und zur Gestaltung der beruflichen Zukunft nach Programmende zu ge-ben.

Die Angebote des Programms umfassen im Regelfall während der Schwangerschaft bis zur Vollendung des

dritten Lebensjahres des Kindes

- einen Erziehungszuschlag des Landes in Höhe von 600 DM monatlich neben der Sozialhilfe und im

Anschluss an das Bundeserziehungsgeld im dritten Lebensjahr des Kindes

- sozialpädagogische und berufliche Beratung.

In besonders begründeten Fällen können im Interesse des Kindeswohls die Zuwendungen über das dritte

Lebensjahr hinaus, jedoch längstens bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes, gewährt

werden.

Mit dem Programm werden rund ein Fünftel der Alleinerziehenden mit Kindern unter drei Jahren erreicht.

Für Alleinerziehende mit Kindern im Alter von unter drei Jahren beträgt die Sozialhilfequote in Baden-Württemberg

– wie im gesamten früheren Bundesgebiet – noch 62 Prozent. Bei allein Erziehenden mit

Kindern der Altersgruppe der Drei- bis Siebenjährigen fällt diese Quote in Baden-Württemberg bereits auf

35 Prozent ab. Diese Entwicklung entspricht der Zielsetzung des Programms..- 10 --

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7. Berlin zu Ziel 1.2.e)

Medizinische Versorgung Obdachloser

Im Land Berlin wurde für die medizinische Versorgung Obdachloser ein differenziertes medizinisches

Angebotssystem einschließlich vereinfachter Finanzierungsregelungen nach dem BSHG in Kombination

mit Zuwendungen des Landes Berlin und der Bezirksämter sowie Ermächtigungen der Kassen- und Kas-senzahnärztlichen

Vereinigungen in Berlin geschaffen.

Das Angebotssystem gliedert sich wie folgt:

1. Arztmobil für die Straßentreffpunkte (mit niedergelassenen Ärzten/-innen besetzt und ei-nem

Team aus Krankenpfleger/ /Sozialarbeiter/-in)

2. Obdachlosenpraxen (mit angestellten Ärzten/Zahnärzten besetzt und einem Team aus

Krankenpfleger/Sozialarbeiter/-in)

3. Krankenstation mit Vereinbarung nach § 93 BSHG zur Entlastung der Krankenhäuser

4. ärztlichen Sprechstunden in Wohnungsloseneinrichtungen.

8. Niedersachsen zu Ziel 1.2.e)

Medizinische Versorgung von Migrantinnen und Migranten

Den wachsenden sozialen und medizinischen Problemen bei der Versorgung von Arbeitsmigranten,

Flüchtlingen und Aussiedlern widmet sich das Ethno-Medizinische Zentrum in Hannover. Für die

anfallenden komplexen Versorgungsaufgaben werden psychosoziale und sozialmedizinische Hilfen ent-wickelt

und bereitgestellt. Es werden Konzepte und Angebote erarbeitet für eine interkulturelle Kompe-tenz

der Fachkräfte im Gesundheitswesen. Das EMZ vermittelt zwischen Menschen verschiedener Kultu-ren,

unterschiedlichen Krankheitsumgangsweisen und Traditionen.

Die Grundpfeiler dieser Arbeit sind:

? Dolmetscherservice für das Sozial- und Gesundheitswesen

? Fachkräftefortbildungen, Schulungen, Tagungen

? Kollegiale vernetzende Beratung für Fachkräfte und Experten

? Muttersprachliche Gesundheitsaufklärungsveranstaltungen zur Prävention

? Muttersprachliche Broschüren, Medien, Dokumentationen

? Projekte zur Gesundheitsförderung (Aids, Drogen, Oralprophylaxe, Frauengesundheit etc.)

? Arbeitsgemeinschaften, Selbsthilfegruppen, Rekrutierung ehrenamtlicher Helfer

? Erstellen von Fachhandbüchern und Fachpublikationen

Zielsetzung des EMS ist eine migrantengerechte Dienstleistung und Betreuung im Gesundheitswesen.

Der Abbau von sprachlichen und kulturellen Verständigungsproblemen soll die Erstellung zutreffender

Diagnosen auch im Hinblick auf psychische oder psychosomatische Störungen und Erkrankungen er-leichtern..- 11 --

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9. Nordrhein-Westfalen zu Ziel 2 b) (2. Wohnungsverlust)

Landesprogramm „Wohnungslosigkeit vermeiden - dauerhaftes Wohnen sichern“

Zur wirkungsvollen Unterstützung Wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen hat

das Land Nordrhein-Westfalen 1996 das Programm „Wohnungslosigkeit vermeiden – dauerhaftes Woh-nen

sichern“ ins Leben gerufen. Ziel des mit einem Fördervolumen von bis heute über 24 Mio. DM aus-gestatteten

Programms ist es, die Wohnungslosenhilfe zukunftsfähig zu gestalten und integrierte Hand-lungskonzepte

an den Schnittstellen zwischen Stadtentwicklungs-, Wohnungs- und Sozialpolitik zu för-dern.

Das Programm unterstützt die Kommunen und die Freie Wohlfahrtspflege bei der Reform sozialer

Dienstleistungen und der Qualitätssicherung in der Wohnungsnotfallhilfe. Bis Ende 2000 wurden in fast

40 Städten und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen insgesamt 85 Projekte gefördert, darunter

zahlreiche Projekte, die sich speziell an Frauen in Wohnungsnot richten.

Das Programm verfolgt im Wesentlichen drei Zielsetzungen:

1. Wohnungslosigkeit vermeiden

2. Sicherstellung der bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für Wohnungslose

3. Wohnungslose mit wirkungsvollen Maßnahmen der sozialen Arbeit tatsächlich erreichen.

Für die Jahre 2001-2003 und darüber hinaus werden insbesondere folgende Ziele angestrebt:

- Weiterentwicklung des Programms auf der Basis neuer gesellschaftlicher Herausforderungen,

begleitet von den Ergebnissen der wissenschaftlichen Evaluation und in Kooperation mit den ge-sellschaftlichen

Akteuren der Wohnungsnotfallhilfe,

- Weiterentwicklung Zentraler Fachstellen zur Hilfe in Wohnungsnotfällen mit dem Ziel der weite-ren

Verfeinerung von Präventionsstrategien und der Stärkung des Quartiersmanagements sowie

der wohnungspolitischen Steuerung,

- Verbesserung der Hilfen für Langzeitwohnungslose, Stärkung der Selbsthilfepotenziale und des

bürgerschaftlichen Engagements,

- Verbesserung der Hilfen für wohnungslose Frauen,

- Unterstützung der Aktivitäten auf Bundesebene zur Einführung einer Wohnungsnotfallstatistik

mit dem Ziel, die Verbesserung von Planungsgrundlagen auf kommunaler und Landesebene ein-schließlich

einer geschlechterdifferenzierten Betrachtung zu bewirken,

- Verstärkung des europäischen Austausches,

- Weiterentwicklung der Steuerung der geförderten Projekte,

- Weiterentwicklung des Berichtswesens auf informationstechnologischer Basis..- 12 --

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Wesentliche Handlungsfelder des Landesprogramms sind:

- Vorbeugen statt Verwalten, durch die Einrichtung von querschnitts- und lebenslagenorientierten

kommunalen Verwaltungseinheiten, den Kommunalen Fachstellen,

- Normalisierung von Lebensverhältnissen durch den Abbau von Notunterkünften, die Schaffung

von zusätzlichem Wohnraum und die Vermittlung von Arbeit und Wohnung für die Betroffenen,

- Vorrang ambulanter Hilfen, einschließlich krankenpflegerischer "Hausbesuche auf der Straße",

die den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechen und kostengünstiger als eine stationäre Unter-bringung

sind,

- Stärkung integrierter, politikfelderübergreifender Ansätze,

kunden-/klientenorientierte Ausgestaltung sozialer Hilfen durch Beteiligungsverfahren und be-dürfnisorientierte

Weiterentwicklung aufsuchender Hilfen,

- besondere Berücksichtigung der Zielgruppen Frauen und junge Wohnungslose,

- Entwicklung eines zielgerichteten, betriebswirtschaftlichen und an neuen Steuerungsverfahren

orientierten Projektmanagements.

Als eine Grundphilosophie des Programms ist das Controlling zu betrachten, das als Voraussetzung für

ein angedachtes Benchmarking zu sehen ist. Im Rahmen des Landesprogramms gegen Wohnungslosig-keit

sind von den geförderten Projekten regelmäßig – alle 8 bzw. 9 Monate - "Pflichtenhefte" in Form von

Projektfortschrittsdokumentationen zu führen, die Auskunft über die Zielerreichung der Projektmaßnah-men

geben können. Grundsätzlich sollen diese Berichtspflichten zu einem Leistungsvergleich der ver-schiedenen

Projekte weiterentwickelt werden..- 13 --

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10. Nordrhein-Westfalen zu Ziel 2 b) (3. Schulverweis)

Verringerung der Zahl der Schulabbrecher

Es gibt zahlreiche, sehr unterschiedliche Ansätze zur Förderung dieses Personenkreises. Beispielhaft sind

hier Fördermaßnahmen für Schulmüde und Schulabbrecher sowie zur Reintegration von Schulverweige-rern

zu nennen.

Diese Ansätze haben in den Bezirken Nordrhein-Westfalens sehr unterschiedliche Ausprägungen. In allen

Fällen werden sie in Form von Kooperationsverbünden zwischen den Hauptschulen und Gesamtschulen,

dem Berufskolleg, Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Trägern öffentlicher und kirchlicher Sozialein-richtungen

realisiert., so zum Beispiel:

? Unterricht für Schulmüde und Schulabbrecher,

? Unterricht für Schulverweigerer,

? Förderlehrgänge für Schülerinnen und Schüler, die die Schulpflicht erfüllt haben,

? Hausaufgabenbetreuungen,

? Unterricht durch besondere Maßnahmen, z.B. in Jugendwerkstätten etc.,

? Beratungen für Jugendliche und deren Eltern,

? Vorbereitung auf Nichtschülerprüfungen usw.

Ziel aller Ansätze in den Haupt- und Gesamtschulen ist es

- die betroffenen Schülerinnen und Schüler wieder zu regelmäßigem Schulbesuch zu veranlassen

- sie für Leistung (wieder) zu interessieren,

- sie einem Abschluss näher zu bringen,

- sie berufsfähig zu machen,

- sie in Ausbildungsverhältnisse zu vermitteln.

Die Förderansätze beruhen nicht auf einem einheitlich für das Land entwickelten Konzept, sondern wur-den

auf der Grundlage von Analysen der Bedürfnissen für die Bezirke und Regionen entwickelt.

Eines von zahlreichen gelungenen Beispielen zur Reduktion von Absentismus stellt das „Rather Modell“

(Düsseldorf) dar.

Die Bezeichnung „Rather Modell“ wird verwendet, weil das Projekt in der Städtischen Jugendfreizeitein-richtung

im Stadtteil Rath gestartet wurde. Der Name steht inzwischen als Synonym für Maßnahmen im

Zusammenhang mit der Reintegration von Schulverweigerern.

Das „Rather Modell“ ist ein Zusammenschluss des Jugendamtes der Stadt Düsseldorf, des Berufsbil-dungszentrums

der AWO, der Diakonie, des Vereins „Trotzdem e.V.“, des Vereins „outback e.V.“, der

Evangelischen Jugendhilfe, des Schulamtes, von Hauptschulen, Schulen für Erziehungshilfe und der

Schule für Lernbehinderte in Düsseldorf.

Es betreut z. Zt. 27 schulmüde bzw. schulverweigernde Jugendliche..- 14 --

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Ziel ist die Zusammenführung schulbezogener Jugendsozialarbeit, schulischer Erziehungshilfe und all-gemeiner

schulischer Förderansätze, insbesondere

? schulinterne Vorbeugung von Schulverweigerung

? Reintegration von Schulverweigerern und Rückkehr in ihre Stammschule

? Teilnahme an einer beruflichen Förderung

? Aufnahme einer regulären Arbeit.

Die Finanzierung des Modells erfolgt durch städtische und Landesmittel und Mittel des Arbeitsamt sowie

freier Träger in unterschiedlicher Höhe.

Das Projekt stellt einen sinnvollen Ansatz dar, weil es Schulverweigerer sowie Kinder mit sehr unter-schiedlichen

problematischen Lebenslagen mit dem Ziel begleitet, sie an Abläufe, Verabredungen und

Einrichtungen der Gesellschaft wieder heranzuführen. Als sehr sinnvoll wird dabei die Kooperation zwi-schen

verschiedenen Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe bewertet. Diese Kooperation gewähr-leistet

Intervention und Prävention..- 15 --

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11. Schleswig-Holstein zu Ziel 2 c) (2. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften)

Antidiskriminierungsprogramm „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen“

Menschen werden aufgrund ihrer sexuellen Orientierung vielerorts ausgegrenzt, ihre Teilhabe am öffent-lichen

Leben zum Teil erheblich beschnitten. Das Europäische Parlament hat die Mitgliedsstaaten bereits

1994 aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Gleichberechtigung von Lesben und

Schwulen in der Europäischen Union zu ergreifen.

Unter Bezugnahme auf den Diskussionsprozess auf europäischer und auf Bundes-Ebene hat die schles-wig-

holsteinische Landesregierung im Oktober 1997 eine Zuständigkeit in der Landesverwaltung für

diesen Themenbereich geschaffen, Haushaltsmittel bereitgestellt und ein Antidiskriminierungsprogramm

entwickelt, welches die Bekämpfung von Ausgrenzung und die Sicherung von gesellschaftlicher Teilhabe