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Rechtliche Grundlagen der Wohnraumbeschaffung nach BSHG und Wohngeldgesetz ( DW Pommern, Züssow ) Ziel Wohnraumbeschaffung und leistungsrechtliche Absicherung der KlientInnen sind zentraler Bestandteil der Hilfen nach § 72 BSHG. Auch KlientInnen, die stationäre (Sucht-) Einrichtungen
verlassen sollen und/oder wollen, benötigen die Begleitung in sozialrechtlichen Fragen rund um die Wohnungsbeschaffung. Darauf bezogen sollen folgende Fragen in diesem Seminar bearbeitet werden: Inhalt -
Welche Ansprüche bestehen nach BSHG und WGG?
- Was sind Voraussetzungen für die Leistungsgewährung nach BSHG und WGG?
- Welche rechtlichen Regelungen zur Anmietung und Ausstattung von Wohnraum gibt es?
- Wann wird Beihilfe gewährt, wann nur ein Darlehen? - Was gilt es besonders zu beachten?
Methoden Vortrag, Fallarbeit, Gespräch, Gruppenarbeit
Zielgruppe |
vor allem MitarbeiterInnen der stationären Suchtkrankenhilfe und der Hilfe nach § 72 BSHG (max. 16) |
Veranstalter |
Diakonisches Werk in der Pommerschen Evang. Kirche e.V. |
Referenten |
Doris Laaß-Schweinfurth, Diplom-Sozialarbeiterin |
Guppengröße |
16 |
Termin |
19. – 20. März 2001 (jeweils 9.00 – 16.30 Uhr) |
Anmeldeschluss |
09. Februar 2001 |
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Tagungsort |
Züssow |
Tagungshaus |
Tagungsstätte Wichernhaus, Züssow |
Kursgebühr ( für Mitarbeiter aus dem Bereich des Veranstalters)
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110,00 DM (einschl. Verpflegung, ohne Übernachtung) |
Kursgebühr für andere Teilnehmer |
185,00 DM (einschl. Verpflegung, ohne Übernachtung) |
Anmeldung bei |
Diakonisches Werk- Landesverband - in der PEK e.V.Referat Aus-, Fort- und Weiterbildung
Grimmer Str. 11-14,17462 Greifswald Tel.: (0 38 34) 8899 - 0 (Zentrale), - 15 (Referat für Aus-, Fort- und Weiterbildung) - 33 (FAX) |
Für Rückfragen |
Stefan Nagel 03834 8899-11/12 |
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