Rechtliche Grundlagen der Wohnraumbeschaffung nach BSHG und Wohngeldgesetz

( DW Pommern, Züssow )

Ziel

Wohnraumbeschaffung und leistungsrechtliche Absicherung der KlientInnen sind zentraler Bestandteil der Hilfen nach § 72 BSHG. Auch KlientInnen, die stationäre (Sucht-) Einrichtungen verlassen sollen und/oder wollen, benötigen die Begleitung in sozialrechtlichen Fragen rund um die Wohnungsbeschaffung. Darauf bezogen sollen folgende Fragen in diesem Seminar bearbeitet werden:

Inhalt

- Welche Ansprüche bestehen nach BSHG und WGG?

    - Was sind Voraussetzungen für die Leistungsgewährung nach BSHG und WGG?

    - Welche rechtlichen Regelungen zur Anmietung und Ausstattung von Wohnraum gibt es?

    - Wann wird Beihilfe gewährt, wann nur ein Darlehen?

    - Was gilt es besonders zu beachten?

Methoden

Vortrag, Fallarbeit, Gespräch, Gruppenarbeit

Zielgruppe

vor allem MitarbeiterInnen der stationären Suchtkrankenhilfe und der Hilfe nach § 72 BSHG (max. 16)

 

Veranstalter

Diakonisches Werk in der Pommerschen Evang. Kirche e.V.

 

Referenten

Doris Laaß-Schweinfurth, Diplom-Sozialarbeiterin

 

Guppengröße

16

 

Termin

19. – 20. März 2001 (jeweils 9.00 – 16.30 Uhr)

Anmeldeschluss

09. Februar 2001

   

Tagungsort

Züssow

Tagungshaus

Tagungsstätte Wichernhaus, Züssow

 

Kursgebühr ( für Mitarbeiter aus dem Bereich des Veranstalters)

 

110,00 DM  (einschl. Verpflegung, ohne Übernachtung)

Kursgebühr für andere Teilnehmer

  185,00 DM (einschl. Verpflegung, ohne Übernachtung)

Anmeldung bei

Diakonisches Werk- Landesverband - in der PEK e.V.

Referat Aus-, Fort- und Weiterbildung

Grimmer Str. 11-14,17462 Greifswald

Tel.: (0 38 34) 8899 - 0 (Zentrale), - 15 (Referat für Aus-, Fort- und Weiterbildung) - 33 (FAX)

 

Für Rückfragen

Stefan Nagel 03834 8899-11/12