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Recht in der Wohnungslosenhilfe
( DW Hessen-Nassau, Frankfurt ) Ziel
Mehr Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Problemen in der täglichen Arbeit Inhalt § 72 BSHG, die Durchführungsverordnung zum § 72, länderspezifische Ausführungsbe-stimmungen, interne Dienstanweisungen bei den örtlichen Trägern und Verfahrensweisen, die lange nicht mehr
auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft wurden, führen häufig zu der Frage: Was gilt eigentlich in der Wohnungslosenhilfe? Was sagt das Gesetz und was macht man, weil man es schon immer so gemacht hat. Hinzu kommen unterschiedliche
Vorgehensweisen in Hessen und Rheinland-Pfalz.Schwerpunkt der Veranstaltung soll die voraussichtlich am 01.07.2001 in Kraft getretene VO zum § 72 sein. Ein weiterer Teil wird sich mit aktuellen Problemen beschäftigen
. Methoden
Vermittlung von Grundlagen.Diskussion und Erarbeiten von Lösungen anhand von Fallbeispielen.
Zielgruppe |
Mitarbeiter/innen in der Wohnungslosen- u. Strafffälligenhilfe |
Veranstalter |
Diakonisches Werk Hessen-Nassau |
Referenten |
Prof. Albrecht Brühl, FH Darmstadt |
Guppengröße |
16 |
Termin |
Dienstag, 23. Oktober 2001, 10.00 – 16.00 Uhr |
Anmeldeschluss |
entfällt |
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Tagungsort |
Frankfurt |
Tagungshaus |
DWHN, Geschäftsstelle, Ederstraße 1260486 Frankfurt, großer Sitzungssaal |
Kursgebühr für Mitarbeiter DWHN und Mitgliedseinrichtungen
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60,00 DM ( incl. Verpflegung) |
Kursgebühr für andere Teilnehmer |
160,00 DM ( incl. Verpflegung) |
Anmeldung bei |
Diakonisches Werk Hessen Nassau, Bereich 3.0 – Armut & besondere soziale Schwierigkeiten, Ederstr. 12, 60468
Frankfurt |
Für Rückfragen |
Willi Mehl, 0 69 / 79 47 – 2 22 / 2 43, |
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