Recht in der Wohnungslosenhilfe

( DW Hessen-Nassau, Frankfurt )

Ziel

Mehr Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Problemen in der täglichen Arbeit

Inhalt

§ 72 BSHG, die Durchführungsverordnung zum § 72, länderspezifische Ausführungsbe-stimmungen, interne Dienstanweisungen bei den örtlichen Trägern und Verfahrensweisen, die lange nicht mehr auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft wurden, führen häufig zu der Frage: Was gilt eigentlich in der Wohnungslosenhilfe? Was sagt das Gesetz und was macht man, weil man es schon immer so gemacht hat. Hinzu kommen unterschiedliche Vorgehensweisen in Hessen und Rheinland-Pfalz.

Schwerpunkt der Veranstaltung soll die voraussichtlich am 01.07.2001 in Kraft getretene VO zum § 72 sein. Ein weiterer Teil wird sich mit aktuellen Problemen beschäftigen .

Methoden

Vermittlung von Grundlagen.

Diskussion und Erarbeiten von Lösungen anhand von Fallbeispielen.

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen in der Wohnungslosen- u. Strafffälligenhilfe

 

Veranstalter

Diakonisches Werk Hessen-Nassau

 

Referenten

Prof. Albrecht Brühl, FH Darmstadt

 

Guppengröße

16

 

Termin

Dienstag, 23. Oktober 2001,  10.00 – 16.00 Uhr

 

Anmeldeschluss

entfällt

   

Tagungsort

Frankfurt

Tagungshaus

DWHN, Geschäftsstelle, Ederstraße 12

60486 Frankfurt, großer Sitzungssaal

Kursgebühr für Mitarbeiter DWHN und Mitgliedseinrichtungen

 

60,00 DM ( incl. Verpflegung)

 

Kursgebühr für andere Teilnehmer

160,00 DM ( incl. Verpflegung)

 

 

Anmeldung bei

Diakonisches Werk Hessen Nassau, Bereich 3.0 – Armut & besondere soziale Schwierigkeiten, Ederstr. 12, 60468 Frankfurt

 

Für Rückfragen

Willi Mehl, 0 69 / 79 47 – 2 22 / 2 43,