Rechtliche Grundlagen in der Hilfe für
Personen in besonderen
sozialen Schwierigkeiten
Der "Rechtsgrundlagenkurs" wurde
vom damaligen Evangelischen Fachverband für Nichtsesshaftenhilfe
e.V. (heute Evangelische Obdachlosenhilfe e.V.) konzipiert und
ist bis heute in enger Zusammenarbeit von Evangelischer
Obdachlosenhilfe e.V. und Praktikern weiterentwickelt worden. Er
wird im Jahre 2002 zum 18. mal in Kooperation mit der
Diakonischen Akademie Deutschland angeboten.
Armut und soziale Ausgrenzung sind zentrale
Themen in der Hilfe für Menschen in besonderen sozialen
Schwierigkeiten. Wegen der Komplexität der Bedarfe der
Zielgruppe kommen der Erschließung, der Realisierung und der
Abstimmung verschiedener Hilfen besondere Bedeutung zu.
Leistungen der verschiedenen Sozialgesetze, Versicherungs- oder Fürsorgeleistungen,
sind zu erschließen und zu koordinieren, sei es in der
Einzelfallhilfe oder in konzeptionellen Fragestellungen.
Hierfür ist die Kenntnis wichtiger
Rechtsgrundlagen aus Sozialgesetzen notwendig.
Daneben erfordert eine Tätigkeit in diesem
Arbeitsfeld Grundwissen in weiteren Rechtsbereichen. Diese werden
insoweit behandelt, wie sie von besonderer Bedeutung für die
Arbeit sind.
Die Fortbildung soll
·
die sozialen Fachkräfte in die Lage versetzen, mit den
vermittelten Rechtsgrundlagen qualifiziert beraten und sich gegenüber
Leistungsträgern und Dritten anwaltschaftlich für die Klientel
einsetzen zu können;
·
den Anstellungsträgern helfen, in konzeptionellen Fragen
relevante Rechtsthemen adäquat zu beachten;
·
die Hilfesuchenden über die sozialen Fachkräfte in der
Erschließung, Realisierung, gegebenenfalls in streitiger
Durchsetzung von Sozialleistungen unterstützen;
·
den Hilfesuchenden eine kompetente Beratung über die
sozialen Fachkräfte in sonstigen Rechtsbereichen im Rahmen des
Erforderlichen und Erlaubten sicherstellen.
MitarbeiterInnen in den Einrichtungen der
Hilfe nach § 72 BSHG mit den bis heute benutzten Bezeichnungen
Wohnungslosen-, Wohnungsnotfall-, Obdachlosen- und Straffälligenhilfe.
Referate, Unterrichtsgespräche,
Gruppenarbeit, Fragerunden.
Im ersten Teil liegt der Schwerpunkt auf dem
Sozialhilferecht.
Weitere Themen: Arbeitsförderungsrecht,
ordnungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Unterbringung
Obdachloser, Verwaltungs-, Widerspruchs-, und Klageverfahren.
Themen des 2. Kursabschnitts:
Anforderungen an anspruchsbegründende
Berichte, Fragen zur Kranken- und Rentenversicherung, Datenschutz
und Schweigepflicht, Rechtsbeziehungen in Einrichtungen,
mietrechtliche Fragen, Rechtsberatung durch Sozialarbeiter,
Kooperation mit Rechtsanwälten, Beratungs- und Prozeßkostenhilfe.
DozentInnen (im laufenden Kurs 2001 /2002;
die Dozenten für den Kurs 2002 / 2003 stehen noch nicht fest):
·
Susanne Alex, Sozialpädagogin Stuttgart, Ev. Gesellschaft
Stuttgart, früher Sachbearbeiterin im Sozialamt Stuttgart
·
Prof. Dr. Albrecht Brühl, Jurist Wiesbaden, Dozent an der
FHS Darmstadt
·
Wolfgang Dohmel, Sozialrichter Reutlingen,
Lehrbeauftragter der Ev. FHS Reutlingen u. Uni Tübingen
·
Jörg Lang, Rechtsanwalt Stuttgart, früher Dozent an der
Diakonischen Akademie
·
Gerhard Sohst, Sozialarbeiter Stuttgart, Abteilungsleiter
bei der Neue Arbeit Stuttgart
·
Martin Steinbrenner, Sozialarbeiter Stuttgart, Ev.
Gesellschaft Stuttgart (Kursleitung)
·
Prof. Hans-Ulrich Weth, Jurist Tübingen, Dozent an der Ev.
FHS Reutlingen-Ludwigsburg
Anmeldung:
(nur für beide Kursabschnitte möglich)
Diakonische Akademie Deutschland, Heinrich-Mann-Str.
29, 13156 Berlin
Martina Nadolni, Ulrike Jaros, Tel.: 030/48837-488,-467,
Fax: 030/48837-300
Teilnehmerzahl: 20
Kosten:
487,75 Euro zzgl. Ü/V (für beide Kursteile)
Ort:
Stuttgart
Termine:
Teil I:
28.10.-1.11.2002,
Teil II:
13.01.-17.01.2003
Anmeldeschluß:
01.09.2002
gez. Martin
Steinbrenner