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European Anti Poverty Network

 


Nachrichten

aus dem Netz

 


Zusammenfassung der Newsletter des Europäischen Armutsnetzwerks - Nr.82 – MÄRZ 2001

Rue du Congrès 37-41 (Bte 2), B-1000 Brussels - tel.+32 2 230 44 55  fax. +32 2 230 97 33  E-mail: team@eapn.skynet.be

Internet: http://www.eapn.org

Mit der Unterstützung der Europäischen Kommission


Leitartikel

Stockholm: Lasst soziale Ausgrenzung auf der Tagesordnung stehen

Im letzten Jahr wurden auf europäischer Ebene bedeutende Schritte auf dem Weg zu einer stärkeren Konzentration auf das Thema soziale Ausgrenzung unternommen. Die europäische Strategie gegen Armut und soziale Ausgrenzung wurde auf dem Lissabonner Gipfel gestartet, und der Rat von Nizza billigte die gemeinsamen Ziele, die durch die von den Mitgliedstaaten im Juni vorzulegenden Aktionspläne umgesetzt werden sollen.

 

Von den zehn Handlungsschwerpunkten, die die Kommission der Tagung des Europäischen Rates von Stockholm (23.-24. März) vorlegte, auf der die seit Lissabon erreichten Fortschritte begutachtet und dem Prozess eine neue Dynamik verliehen werden soll, hat jedoch keiner einen direkten Bezug auf Armut und soziale Ausgrenzung.  Dies sagt jedenfalls der neugeschaffene Sozialschutzausschuss in einem Gutachten für die Tagung des Rates „Beschäftigung und Soziales“ vom 6. März, worin gefordert wird, diesen Bereich in einen elften Handlungsschwerpunkt aufzunehmen. Die Vorschläge der Kommission für die Tagung des Europäischen Rates in Stockholm gehen nicht so weit, die Annahme des Aktionsprogramms zur sozialen Eingliederung noch vor dem Sommer und die Annahme der Indikatoren der sozialen Ausgrenzung bis zum Ende des Jahres zu fordern.

Die Kommission hat jedoch Spielraum für eine Reihe von Schwerpunktbereichen gefunden, die die Vollendung des Binnenmarktes betreffen, insbesondere die volle Liberalisierung der Güter- und Dienstleistungsmärkte, einschließlich Energie, Transport und Postdienste.

 

Die dem Rat vorgelegten Dokumente enthalten weit und breit keinerlei Untersuchungen oder Erörterungen zur Notwendigkeit von Verknüpfungen zwischen den verschiedenen Vorschlägen oder von einer Betrachtung ihrer potenziellen Auswirkungen auf Armut und soziale Ausgrenzung. Der „social audit“ von Politiken, den wir seit Jahren anstreben, hat immer noch nicht stattgefunden. Lissabon schürte die Hoffnungen auf eine integrierte Wirtschafts- und Sozialstrategie, aber wirtschaftliche Erwägungen haben eindeutig noch immer die Oberhand.

 

MFW

 


Soziale eingliederung

Nationale Aktionspläne: EAPN macht mit

Im letzten Jahr startete die Europäische Union eine Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Die Mitgliedstaaten sollen bis zum 1. Juni 2001 in Übereinstimmung mit gemeinsamen Zielen, die letzten

 

 

Dezember in Nizza festgelegt wurden, nationale Aktionspläne vorlegen. EAPN zählt darauf, seine Erfahrung hier einzusetzen, seine Position in diese Pläne einzubringen und ihre Entwicklung eng zu verfolgen, damit den Stimmen der „Stimmlosen“ Gehör verschafft wird!

Was ist ein NAP Eingl.? Nicht mehr als ein etwas obskures Kürzel für die nationalen Aktionspläne gegen Armut und soziale Ausgrenzung. Nachdem in Nizza gemeinsame Ziele zu dieser Thematik (*) angenommen wurden – man beachte: sehr heruntergespielt – forderte der Rat alle Mitgliedstaaten dazu auf, bis Juni 2001 nationale Aktionspläne über einen Zeitraum von zwei Jahren vorzulegen, die auf den gesetzten Zielen basieren sollen.

Da EAPN eine Schlüsselrolle in der Gestaltung der Ereignisse spielte, die zu der europäischen Strategie hinsichtlich Armut und sozialer Ausgrenzung führten, beabsichtigt das Netzwerk, die ganze Sache sehr genau zu verfolgen. Es wurden nationale Arbeitsgruppen, ‚Task Forces‘, gebildet, die Maßnahmenvorschläge und Politiken mit dem Ziel einbringen sollen, auf den gesamten Prozess der Gestaltung der NAP Eingl. Einfluss zu nehmen.

 

„Beteiligung an den NAP Eingl.“, Dublin, 31. März – 1. April 2001

Dieses EAPN-Seminar wurde entwickelt, um eine Bilanz ziehen zu können über die von den nationalen Netzwerken erreichten Fortschritte in der Beteiligung am NAP-Prozess auf der Ebene der politischen Maßnahmen und Konsultationen. Da dies ein sehr früher Zeitpunkt ist, kann man erwarten, dass der Prozess von Land zu Land in unterschiedlicher Weise verläuft. Das Seminar aber wird den Netzwerken eine gute Gelegenheit dazu bieten, Erfahrungen darüber auszutauschen, wie sie vorankommen; es wird auch Dynamik und Instrumente für weitere Fortschritte liefern.

Die Koordinatoren der Arbeitsgruppen (siehe unten) können auch Beiträge austauschen und ihre Vorschläge zum Follow-up der NAP Eingl. auf einer speziellen Internetseite veröffentlichen, die über die EAPN-Website zugänglich ist: www.eapn.org /V.F.

 

(*) Die Ziele in der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung“ sind in den 11 Amtssprachen der EU auf der EAPN-Website verfügbar.


Koordinatoren der nationalen Arbeitsgruppen

Bis Ende Februar hatten die meisten nationalen Netzwerke des EAPN ihre Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Kontaktadressen der Koordinatoren sind im Folgenden dargestellt.

 

COUNTRY NAME FAX (TEL) E-MAIL  
Österreich BACHSTEIN Werner Fax. +43 1 878 129 298 Wbachstein@caritas-wien.at  
Belgien HOREMANS Ludo Fax. +32 3 827 0005 ludo.horemans@antwerpen.be  
Dänemark OHRGAARD Anne Tél. +45 33 931 236    
Finnland MURTO Lasse Fax. +358 9 175276 lasse.murto@a-klinikka.fi  
  SÄRKELÄ Ritta Fax. +358 9 72882082 riitta.sarkela@sosped.sci.fi  
Frankreich HILAIRE Marie-Madeleine Fax. +33 1 4700 8452 83 Mmhilaire@uniopss.asso.fr  
  Deutschland TSALASTRAS Apostolos Fax. +49 228 668 52 09 tsa@awobu.awo.org
Griechenland KALAVANOU Artemis   kspm-ert@otenet.gr  
Italien DEVASTATO Giovanni   Gdevasta@tin.it  
  TELESCA Vito Fax. +39 097123375 irfedi@tin.it  
Irland HANAN Robin Fax. +353 1878 1289 eapn@iol.ie  
Luxemburg GROFF Alfred

(geschäftsführend)

Tél. +352 404 890 csp.centre@internet.lu.ou  
Niederlande SMEEKES Alida Fax. +31 2944 16107 salida@zonnet.nl  
Portugal AIRES Sergio

(geschäftsführend)

Fax. +351 22 540 3250 eapnp@mail.telepac.pt  
  Spanien SANCHEZ MAILLO Francisco Tél. +34 916 132 336 Redlucha@hotmail.com  
  Schweden LONEGREN Philip Fax. +46 8 344861 Lonegrenphilip@hotmail.com  
Vereinigtes Königreich ORTHODOXOU Barbara Fax. +44 121 693 6886 Barbara@eapnengland.org.uk  
                           


Sozialschutzausschuss entwirft Grundriss der Pläne

Der Ausschuss für Sozialschutz, der kürzlich auf diesen Seiten vorgestellt wurde (siehe Nachrichten aus dem Netz Nr. 81, S. 6), ist eine Gruppe hochrangiger nationaler Beamter, die sich unter anderem damit befasst, die europäische Strategie hinsichtlich Armut und sozialer Ausgrenzung zu beobachten. Als Teil dieser Aufgabe hat der Ausschuss einen Rahmenentwurf für die zukünftigen NAP Eingl. erstellt.

In seinem Dokument (1) stellt der Sozialschutzausschuss (2) fest, dass die nationalen Aktionspläne für 2001-2003 „etwas“ Kohärenz aufweisen müssen, um ihre Nutzung in einem „Prozess gegenseitigen Lernens“ zu erleichtern.  Der Ausschuss erkennt jedoch an, dass die Verschiedenheit der Situation in den einzelnen Ländern und der politischen Schwerpunkte einige Unterschiede unvermeidbar machen.

Der Ausschuss schlägt vor, dieses „Etwas“ an Kohärenz dadurch zu erreichen, dass die Pläne in einer Grundform präsentiert werden, die auf der in Nizza angenommenen politischen Übereinkunft basiert. Ziel ist es, die Vergleichbarkeit der Pläne in dem gemeinsamen Bericht zu

 

erleichtern, den der Rat auf dem Gipfel in Laeken im Dezember 2001 verabschieden soll (siehe untenstehenden Zeitplan). Die Mitgliedstaaten müssen  ihre NAP Eingl. natürlich spätestens bis zum 1. Juni 2001 bei der Kommission eingereicht haben, damit der Rat „Beschäftigung und Soziales“ am 11. Juni einen ersten Blick auf sie werfen kann.

 

GRUNDRISSENTWURF

1. Die wichtigsten Herausforderungen: Der Sozialschutzausschuss schlägt vor, dass die Pläne mit einem Überblick über die gegenwärtige Lage und die wichtigsten

 

Trendentwicklungen in jedem der Bereiche beginnen, die von den vier vom Europäischen Rat in Nizza gebilligten politischen Zielen abgedeckt werden. Diese sind:

Teilnahme am Erwerbsleben und Zugang zu Ressourcen, Rechten, Gütern und Dienstleistungen für alle;

Vermeidung der Risiken der Ausgrenzung;

Maßnahmen zugunsten der sozial am stärksten gefährdeten Personen;

Mobilisierung aller Akteure.

2. Strategischer Ansatz und Hauptziele: Der Ausschuss empfiehlt dann die Vorlage einer „kohärenten Gesamtstrategie“, die die Hauptziele für den Zeitraum der Jahre Juli 2001/Juni 2003 darlegt sowie, wo dies angemessen ist, von quantifizierten Zielen und einer Angabe über die für jedes Ziel bereitzustellenden Ressourcen. Dieser Abschnitt sollte auch den in der Vorbereitung der NAP Eingl. verfolgten Prozess beschreiben und auf das Thema der Einbeziehung aller relevanten Akteure Bezug nehmen.

3. Politische Maßnahmen: Zu jedem der vier Ziele werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, detaillierte Angaben zu den zur Umsetzung von ihnen vorgesehenen politischen Maßnahmen zu machen (konkrete Ziele, Zeitpläne und beteiligte Akteure). Es sollte dabei unterschieden werden zwischen bereits laufenden Maßnahmen und neuen Initiativen. Alle Ziele sollten abgedeckt werden, aber die Mitgliedstaaten können angeben, welche Priorität sie jedem einzelnen zumessen.

Dieser Abschnitt sollte auch

angeben, wie die Dimension der Geschlechtergleichstellung im Plan miteinbezogen wurde;

den Inhalt der nationalen Aktionspläne für Beschäftigung widerspiegeln;

angeben, wie das Ziel der Eliminierung von Armut und Bekämpfung sozialer Ausgrenzung  in andere Wirtschafts- und Sozialpolitiken sowie in die Bereitstellung öffentlicher Dienste generell eingebunden wird.

4. Indikatoren: Dieser Abschnitt soll die Indikatoren zur Messung des hinsichtlich jedes der Hauptziele jeweils erreichten Fortschritts beschreiben. Er könnte auch Schwerpunktbereiche für die Zusammenarbeit auf der Ebene der EU in der Entwicklung vergleichbarer Indikatoren benennen.

5. Vorbildhafte Verfahren: Der Sozialschutzausschuss schlägt vor, dass die NAP Eingl. zur Abrundung mit einer detaillierten Präsentation einiger Beispiele für vorbildhafte Verfahren abschließen, die aus derzeitig umgesetzten politischen Maßnahmen herangezogen werden.

 

(1)Ref: CPS/01/01/02-EN Council Ref: 5366/00

(2) Ausschuss für Sozialschutz, c/o Direktorat E2 GD Beschäftigung (J27 1/201), Europäische Kommission, 200 rue de la Loi, B-1049 Brüssel. Tel: +32.2.299.93.18; Fax: +32.2.299.05.09; E-mail: pia.joergensen@cec.eu.int

Nationale Briefing-Seminare zu den NAP Eingl.

Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten organisierten eine Serie von 15 nationalen Briefing-Seminaren im Zeitraum Februar-März 2001. Die Seminare behandelten die Strategie zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und die nationalen Aktionspläne (NAP Eingl.). In den meisten Ländern wurden alle Beteiligten, einschließlich Nichtregierungsorganisationen, eingeladen. Die beiden ersten Briefing-Seminare fanden in Österreich und Belgien statt. Vertreter des EAPN nahmen aktiv daran teil.

 

Österreichisches Seminar in Wien, 7. Februar

Das Seminar fand statt im Ministerium für Soziale Angelegenheiten, das für die Koordinierung des österreichischen nationalen Plans zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung zuständig ist. Mehrere Nichtregierungsorganisationen (die österreichischen Vertreter des EAPN), Vertreter der Sozialpartner in Österreich und Vertreter aus anderen beteiligten Ministerien waren dazu eingeladen, die strategischen Ziele und den Prozess, der zum Plan hinführen soll, zu erörtern. Die Europäische Kommission wurde vertreten durch den Stellvertretenden Direktor der Generaldirektion Beschäftigung und Soziales, Herrn Lönnroth, sowie weitere Mitglieder der Kommission.

Nach einer kurzen Einführung durch den österreichischen Minister für Soziale Angelegenheiten betonte Herr Lönnroth erneut die Bedeutung der NAP Eingl. im europäischen Eingliederungsprozess als ein politisches Signal in Richtung einer verstärkten „Union der Einbeziehung und des Zusammenhalts“. Er erläuterte die vier gemeinsamen Ziele zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, die vom Gipfel in Nizza gebilligt vereinbart wurden, sowie den Prozess für 2001.

Der Koordinator der NAP Eingl. im Ministerium für Soziale Angelegenheiten und viele andere Teilnehmer gaben in der Diskussion ihren Zweifeln insbesondere im Hinblick auf den restriktiven Zeitplan Ausdruck (ein erster Entwurf soll bis zum 1. Juni verfasst sein) und betonten die daraus resultierenden Schwierigkeiten bei der Miteinbeziehung einiger Nichtregierungsorganisationen – auch kleiner sozialer Initiativen – und der am Prozess beteiligten Menschen. Ein zweites Thema war die Begrenzung der Seitenanzahl für den ersten Entwurf (40 Seiten) und die verschiedenen Ansichten über die erwarteten Zusammenhänge (strategische Ziele, konkrete Maßnahmen, beispielhafte Verfahren etc.).

Alles in allem war dies ein sehr offenes und sehr kritisches Seminar: es war eine Art „Anfangspunkt“ auf dem Weg zu einer neuen europäischen Methode der Integration sozialpolitischer Themen und der Beobachtung nationaler Strategien gegen soziale Ausgrenzung. Wie jedoch viele NRO-Vertreter zum Ausdruck brachten gibt es immer noch beträchtliche Zweifel im Hinblick auf das ganze Projekt aufgrund von einigen Bedenken gegen die neue österreichische Regierung und deren Bereitschaft, kritische Stimmen in den Prozess miteinzubeziehen und den nationalen Aktionsplan umzusetzen.

 

Belgisches Seminar in Brüssel, 14. Februar

Ludo Horemans, Koordinator des NAP Eingl. für EAPN Belgien, war zum belgischen Seminar am 14. Februar eingeladen.  Die EAPN-Arbeitsgruppe kam zur Vorbereitung auf das Treffen am 7. Februar zusammen. Es scheint als gäbe es eine unzureichende Koordinierung zwischen den verschiedenen beteiligten Ministerien. Es ist unklar, warum die offizielle Anlaufstelle für Konsultationen der Regierung ihren Sitz im Flämischen Ministerium für Beschäftigung hat, und nicht im Bundesministerium.

Ludo war der einzige Vertreter einer Vereinigung zur Bekämpfung von Armut beim belgischen Seminar. Gewerkschaften und andere Sozialpartner waren ebenfalls vertreten. Insgesamt waren ungefähr 30 Personen anwesend. Ludos Bedenken hinsichtlich des Zeitplans und der Gelegenheiten zur Konsultation und Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen wurden in den Schlussfolgerungen des Seminars festgehalten. Die belgische Regierung plant, ihren NAP Eingl. bis Ende Februar vorzulegen, wobei die Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen etc. im März angehört werden sollen. Es wurde die Einrichtung eines Ausschusses vereinbart, der aus Vertretern von Ministerien der Regierung, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften etc. bestehen soll.

Was kann ein Armutsobservatorium leisten?

So wie die Entwicklung des kommenden „Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in der Bekämpfung sozialer Ausgrenzung“ (siehe Nachrichten aus dem Netz Nr. 81, S. 5) sich darstellt, scheint es wenig Zweifel daran zu geben, dass ein Aktionsbereich des Programms die Förderung grenzübergreifenden Austauschs zwischen Beobachtungsstellen zu Armut und sozialer Ausgrenzung der Mitgliedstaaten zulassen wird. Das ist wohl eine gute Sache, denn hiermit wird eine der wichtigsten Forderungen des EAPN angesprochen, wenn wir schon kein auf europäischer Ebene zu errichtendes Observatorium erhalten sollen. Vernetzung zwischen einzelstaatlichen Observatorien wird den Austausch von Daten und Indikatoren ebenso wie den Austausch (vorbildhafter) Verfahren erleichtern.

 

Das französische Beispiel

Der Bericht 2000, der kürzlich vom französischen nationalen Observatorium zu Armut und sozialer Ausgrenzung (*) veröffentlicht wurde, illustriert die Art von Arbeit, die ein solches Organ leisten kann.

Das französische Observatorium wurde durch das Eingliederungsgesetz vom 29. Juli 1998 begründet und im Juni 1999 eingerichtet. Es ist ein Gremium mit 23 Mitgliedern, das sich zusammensetzt aus Vertretern des Freiwilligenbereichs (z.B. ATD Quart Monde, Emmaüs), staatlichen Wirtschafts- und Statistikbehörden (nationale Planungskommission, nationales statistisches Institut, Ministerium für Beschäftigung und Solidarität, Ministerium für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten) sowie aus Mitgliedern aus dem Forschungsbereich und der akademischen Gemeinschaft.

 

Eine Gemeinschaftsanstrengung

Der Bericht 2000 ist die erste Veröffentlichung des Observatoriums seit seiner Einsetzung. Er wurde aus einer großen Anzahl von Quellen zusammengestellt: Volkszählungen, Aktualisierungen bereits existierender Arbeiten und aus bisher unveröffentlichten Beiträgen. Diese Gemeinschaftsaktion

stellt derzeit verfügbare Daten von statistischen Ämtern zu Armut und Ausgrenzung in Frankreich zusammen;

legt Daten von Freiwilligenorganisationen an, um eine weitreichendere, deutlichere Analyse zu bieten;

analysiert Wahrnehmungsweisen von Armut auf der Grundlage einer Meinungsumfrage und erkundet das Bild von Armut und Ausgrenzung, wie es in der Schriftpresse und den Funkmedien dargestellt wird.

Ausser dieser Bestandsaufnahme untersucht das französische Observatorium zwei Prozesse, die zentrale Anliegen der Kämpfer gegen Armut und Ausgrenzung darstellen: Jugendarmut und die Probleme benachteiligter Gruppen hinsichtlich des Zugangs zu ihren Rechten. /V.F.

 

(*) Zum Preis von 10 Euro von La Documentation Française, 124 rue Henri-Barbusse, F-93308 Aubervilliers. Tel.: +33 1 4015 7000, Fax: +33 1 4015 6800. Website:www.ladocfrancaise.gouv.fr

EAPN Beteiligung auf nationaler Ebene

Bis Ende Februar hatten die meisten nationalen EAPN-Netzwerke eine Arbeitsgruppe zur Beobachtung des Prozesses zur Gestaltung der nationalen Aktionspläne zur sozialen Eingliederung (NAP Eingl.) eingesetzt. Fast alle wurden zur Teilnahme an den Seminaren in den einzelnen Ländern eingeladen, deren gemeinsame Gastgeber die Kommission und die Mitgliedstaaten waren und die im Verlauf von Februar und März stattfanden.

Zwar waren relativ wenige Nichtregierungsorganisationen zu den in Belgien und Irland veranstalteten Seminaren eingeladen, aber die Beiträge dieser Eingeladenen wurden als sehr wichtig erachtet, und ihre Kommentare wurden in den Schlussfolgerungen festgehalten.

Ein Mangel an Koordination zwischen den betroffenen Ministerien in Belgien und Finnland wurde von unseren Netzwerken hervorgehoben. Der in Nizza festgelegte enge Zeitplan für die Annahme der NAP Eingl. setzte der Teilnahme von Nichtregierungsorganisationen an diesem Prozess einen Dämpfer auf. Zur Erleichterung der Konsultationen wird in Belgien und Portugal jedoch ein Ausschuss gebildet, um Regierungs-, Gewerkschafts- und NRO-Vertreter gemeinsam an einen Tisch zu bekommen. 

Fortlaufende Kontakte wurden mit den relevanten Ministerien aller Länder geknüpft sowie mit den Mitgliedern des Sozialschutzausschusses der EU, der mit der Beobachtung der europäischen Strategie zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung beauftragt ist. Der Vorsitzende des portugiesischen Netzwerks traf sich beispielsweise mit dem Stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Edmundo Martinho. In Griechenland wurde das Netzwerk dazu eingeladen, an einer von Mitgliedern des Europäischen Parlaments veranstalteten Konferenz zur sozialen Eingliederung teilzunehmen.

Vorschläge wurden ebenfalls entworfen. EAPN-Arbeitsgruppen (‚Task Forces‘) in Italien und Frankreich setzten einen Konsultationsprozess in Gang, um die Meinungen der Freiwilligenorganisationen, die an der Vorbereitung der nationalen Aktionspläne beteiligt sind, zusammenzutragen.

 

Zeitplan

·          1 Juni: Letzte Frist für die Mitgliedstaaten zur Vorlage der nationalen Aktionspläne bei der Kommission.

·          12. Juli: Sozialschutzausschuss ‚Peer Review‘.

·          23. Juli: Die Kommission soll einen ersten Berichtsentwurf über die NAP Eingl. veröffentlichen, die Mitgliedstaaten werden dazu eingeladen, den Entwurf zu kommentieren.

·          27. August: Bilaterale Treffen von Kommission und Mitgliedstaaten in Brüssel.

·          12. September: Die Kommission legt ihren zweiten Berichtsentwurf vor, der dann einen Prozess der Konsultationen zwischen den Diensten innerhalb der Kommission durchläuft.

·          1 Oktober: Die Kommission nimmt ihren Bericht über die NAP Eingl. an.

·          8. Oktober: Der Bericht der Kommission wird von Kommissarin Diamantopoulou dem Rat vorgestellt, und anschließend im Verlauf des Oktobers dem Europäischen Parlament.

·          11. Oktober: Der Sozialschutzausschuss erörtert den gemeinsamen Bericht.

·          November: Der gemeinsame Bericht wird vom Sozialschutzausschuss angenommen; das Parlament nimmt seine Entschließung für die Tagung des Europäischen Rates in Laeken an.

·          2 Dezember: Der Rat nimmt den gemeinsamen Bericht an.

·          14. Dezember: Der gemeinsame Bericht und die Entschließung des Europäischen Parlaments kommen auf den Konferenztisch des Europäischen Rates in Laeken.

Nachrichten aus den institutionen

Kommission legt Schwerpunkte für die Tagung des Rates in Stockholm fest

Die erste Tagung des Europäischen Rates, die sogenannte „Frühjahrs“-tagung, die für den Follow-up Prozess zu den auf dem Lissabonner Gipfel vom März 2000 getroffenen Entscheidungen zuständig ist, wird am 23. und 24. März in Stockholm stattfinden. Die Kommission veröffentlichte am 7. Februar einen Entwurf der Tagesordnung für diese Sondertagung des Rates.

In einem Bericht an die Staats- und Regierungsoberhäupter (1) lenkt die Kommission deren Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit zu sozialen und wirtschaftlichen Reformen zur Schließung der Lücke zwischen der Formulierung politischer Strategien und deren Anwendung. Sie setzt für den Europäischen Rat in Stockholm eine Tagesordung, die sich auf zehn Schwerpunktbereiche für die kommenden 12 Monate konzentriert, d.h. u.a. auf:

Beschäftigung: Die Kommission schätzt, dass im Jahr 2000 2,5 Millionen Arbeitsplätze in der Europäischen Union geschaffen wurden, dass jedoch die Arbeitslosenquote immer noch sehr hoch liegt (8,1% bzw. 14 Millionen Arbeitslose). Die Kommission ist der Ansicht, dass mehr getan werden muss, um Frauen und ältere Arbeitskräfte darin zu unterstützen, den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu schaffen oder auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben.

Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung: „Armut und soziale Ausgrenzung sind noch immer in der gesamten Europäischen Union anzutreffen, was zu Beginn des neuen Jahrtausends inakzeptabel ist“, stellt die Kommission fest. Sie bittet den Rat und das Europäische Parlament um ihre Zustimmung zu dem Vorschlag für ein Aktionsprogramm zur sozialen Eingliederung bis Juni 2001. Der Bericht hebt auch den spürbaren Mangel an rechtzeitigen, vergleichbaren Statistiken über Armut und Ausgrenzung hervor. Er bittet die Mitgliedstaaten daher um eine Übereinkunft im Hinblick auf Indikatoren für soziale Ausgrenzung bis zum Jahresende.

Sozialschutz: Der Bericht betont, dass die Bemühungen jetzt beginnen müssen, wenn die Bevölkerungsalterung das Problem der Renten und Gesundheitsfürsorge nicht mittelfristig verschärfen soll.

Das Qualifikationsdefizit im Bereich der Informationstechnologien: Die Kommission will, dass Europa das Problem der strukturellen Ursachen der Qualifikationslücke durch Ausbildung, lebenslanges Lernen und Investitionen angreift.

Der Bericht der Kommission fordert den Europäischen Rat in Stockholm dazu auf, seine Verpflichtung auf die Strategie (2) und Ziele von Lissabon zu konsolidieren. Die Kommission will ebenfalls ein deutliches Mandat für die im Jahr 2001 erforderlichen Maßnahmen.

 

(1) „Das ganze Potenzial der Union ausschöpfen: Konsolidierung und Ergänzung der Lissabonner Strategie“, im Internet unter: http://europa.eu.int/comm/stockholm_council

(2) Bis 2010 die Europäische Union zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt“ zu machen, „...der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen.

Arbeitsprogramm der Kommission für 2001

Ende Januar präsentierte die Kommission ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2001 (*). Den Kern des Programms bilden vier Schwerpunkte: die Strategie von Lissabon, die neue wirtschafts- und sozialpolitische Agenda, die Erweiterung und das Weißbuch zum Thema verantwortungsvolle politische Führung („Governance“) und Lebensqualität. Die Schwerpunkte orientieren sich an den „Strategischen Zielen 2000-2005“, die von der Kommission im letzten Jahr angenommen wurden, um eine Reihe von Schlüsselelementen in den für ihre Amtszeit geplanten Maßnahmen zu benennen:

·          Förderung neuer Entscheidungsstrukturen mit dem Ziel, Europa den Menschen näherzubringen und die Institutionen der EU transparenter und demokratischer zu gestalten;

·          Stabilisierung des europäischen Kontinents und Stärkung der Rolle Europas in der Welt, Nutzbarmachung der Globalisierung und Unterstützung einer effektiveren Wirkungsweise des internationalen Systems;

·          Beginn einer neuen wirtschafts- und sozialpolitischen Agenda zur Modernisierung der Wirtschaft und Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit unter Stärkung des europäischen Sozialmodells;

·          Erreichung einer wirklichen Verbesserung im täglichen Leben für alle, insbesondere im Hinblick auf die Umwelt, die Achtung der individuellen Rechte, die Qualität der Lebensmittel und die Mobiliät.

 

Vorschläge in Vorbereitung

Die Kommission beabsichtigt, bis zum Jahresende eine Reihe von Legislativvorschlägen vorzulegen, u.a.:

·          Eine Empfehlung hinsichtlich der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2001 (April).

·          Ein Vorschlag zur Einführung eines Europäischen Jahres der Behinderten Bürger im Jahr 2003 (Mai).

·          Die Beschäftigungsleitlinien 2002 (September).

·          Vorschläge zur Änderung von Ratsentscheidungen hinsichtlich der Beitrittspartnerschaft mit den Kandidatenländern (Oktober).

Eine ganze Menge nicht-legislativer Vorschläge wird ebenfalls auf den Tisch gelegt werden:

·          Bericht zur Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2000 (Februar).

·          Mitteilung zu  einem Aktionsprogramm zur Verringerung von Armut in den Entwicklungsländern (Februar).

·          Weißbuch zum Thema neuer europäischer Entscheidungsstrukturen („Governance“) (Juni).

·          Grünbuch zum Thema soziale Verantwortung im Unternehmensbereich (Juni).

·          Mitteilung zu der Qualitätsdimension in der Beschäftigung und Sozialpolitik (Juni).

·          Vorschlag zum Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2001 (September).

·          Vorschlag zu einem gemeinsamen Bericht über die nationalen Aktionspläne zur sozialen Eingliederung (Oktober).

·          Mitteilung zum Thema lebenslanges Lernen in Europa (November).

Mitteilung zum Strategiepapier Erweiterung und regelmäßige Berichte über die Fortschritte der Kandidatenländer auf dem Weg zum Beitritt (letztes Quartal).

 

(*) Arbeitsprogramm der Kommission im Internet: http://europa.eu.int/comm/off/work_programme/index_de.htm

Zweiter Bericht zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt

Die Kommission nahm am 31. Januar ihren zweiten Bericht zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt an (*), der an einem Wendepunkt in der Kohäsionspolitik erscheint, da die Union gerade damit befasst ist, ihre Erweiterung vorzubereiten.

Der Bericht beginnt mit einem Überblick über den Zustand des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in Europa. Das Kapitel zum sozialen Zusammenhalt (1.2.) befasst sich mit Arbeitslosigkeit und Armut. Es hebt die folgenden Punkte besonders hervor:

·          Obwohl die Arbeitslosigkeit innerhalb der EU abnimmt (von 10,7% in 1997 auf 8,3% im August 2000) ist sie immer noch zu hoch. Zusätzlich existieren immer noch große Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten, und zwischen den Regionen sind die Disparitäten sogar noch beträchtlicher.

·          Die Kluft zwischen den Geschlechtern ist immer noch deutlich ausgeprägt, obwohl sie sich im Verlauf der 90er Jahre beträchtlich verringerte, d.h. um etwa 5%. Der Bericht hebt als bemerkenswert hervor, dass über 70% der zusätzlichen Arbeitsplätze, die zwischen 1994 und 1999 an Frauen gingen, Teilzeitarbeitsplätze waren.

·          Die Langzeitarbeitslosenquote ist höher als zu Beginn der 90er Jahre. Sie ist besonders hoch in Süditalien, in einer Reihe griechischer Regionen und in Belgien.

·          Für jugendliche Mitglieder der Erwerbsbevölkerung ist das Risiko arbeitslos zu werden fast  doppelt so hoch wie für die Erwerbspersonen ab dem Alter von 25 Jahren.

·          18% der Menschen in der EU hatten 1995 ein Einkommen unter der Armutsgrenze. Tendenziell ist die Dauerhaftigkeit der Armut in Ländern mit hohen Armutsraten überproportional groß.

·          Sechs Personengruppen tragen ein besonders hohes Risiko eines Einkommens unter der Armutsgrenze: Arbeitslose, Alleinerziehende, Geringqualifizierte, Rentner, Familien mit vielen Kindern und Nichtberufstätige im erwerbsfähigen Alter.

·          Sozialtransfers (ausser Renten) leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung des sozialen Zusammenhalts. Über die Hälfte der transferierten Gelder kommt den ärmsten 20% der Bevölkerung zugute und stellt mehr als die Hälfte ihres verfügbaren Einkommens dar.

 

Empfehlungen

Im Bericht gibt es eine Reihe von Empfehlungen, die Leitlinien für zukünftige Kohäsionsmaßnahmen vorschlagen. Zu den Prioritäten der Politik für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt gehören hinsichtlich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik folgende Bereiche:

·          Mehr und bessere Arbeitsplätze. Der Bericht hebt hervor, dass das Beschäftigungswachstum in einigen Teilen der Union weiterhin niedrig ist, wobei gleichzeitig immer noch ein Fachkräftemangel besteht, der die wirtschaftliche und soziale Konvergenz der Regionen behindert.

·          Ein stärker strategisch ausgerichteter Ansatz zur Beschäftigungspolitik in der gesamten EU könnte einen nützlichen Rahmen für die Koordinierung der Gemeinschaftsinterventionen bilden.

·          Die Beschäftigungspolitik muss einen vorsorgenden Ansatz verfolgen, um die Folgen des industriellen Wandels vorwegnehmen zu können.

·          Angesichts der Tatsache, dass das unterschiedliche Niveau der Qualifikationen und Fähigkeiten der Erwerbsbevölkerung einen der Hauptfaktoren darstellt, die den Wohlfahrtsdisparitäten in der gesamten Europäischen Union zugrundeliegen, bedarf es einer genaueren Ausrichtung auf die speziellen Bedürfnisse sowohl der einzelnen Bürger als auch bestimmter Regionen.

 

Im Hinblick auf die soziale Eingliederung stellt die Kommission fest:

·          Das Ausmaß der Armut und sozialen Ausgrenzung ist in der Europäischen Union weiterhin „unakzeptabel“ hoch. „Viele Ursachen für diese Situation sind unmittelbar auf den Arbeitsmarkt sowie auf das Versagen der Politik zurückzuführen, sich den Bedürfnissen derjenigen zu widmen, die nicht die notwendigen Qualifikationen haben, um auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen“.

·          Besserer Zugang zum Arbeitsmarkt, Schaffung von neuen Beschäftigungsmöglichkeiten und die Verbesserung der Qualifikationen sind beim Kampf gegen soziale Ausgrenzung von größter Wichtigkeit.

·          Um das hartnäckige Problem der Bereiche sozialer Ausgrenzung in Angriff zu nehmen, wird die Arbeitsmarktpolitik zunehmend den lokalen Bedingungen angepasst, indem lokale Partnerschaften gebildet und die spezifischen lokalen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Die Förderung lokalen Beschäftigungswachstums, das „dritte Element“ der Europäischen Beschäftigungsstrategie, könnte bei der künftigen Politik der Gemeinschaft verstärkt werden.

·          Das Konzept der Zusätzlichkeit der Politiken (Erweiterung oder Vertiefung nationaler Politik) muss auf Aktionen zur sozialen Eingliederung Anwendung finden und könnte durch das Konzept einer „Territorialisierung der Politik“ ergänzt werden, das auf eine stärkere räumliche Konzentration der knappen Finanzmittel abzielt, um eine größere Wirkung zu erzielen.

Um eine Debatte über die zukünftige Kohäsionspolitik auf der Grundlage des Berichts in Gang zu bringen, wird die Kommission vom 21.-22. Mai 2001 in Brüssel ein Forum zur Kohäsion veranstalten.

 

(*) „Einheit Europas, Solidarität der Völker, Vielfalt der Regionen“; Zweiter Bericht zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, verfügbar auf der Inforegio-Website: http://www.inforegio.cec.eu.int. Der erste Bericht wurde 1996 veröffentlicht.

 


Initiative

AGE – die neue Europäische Plattform Älterer Menschen

Der 1. Januar 2001 war nicht nur wegen des Beginns eines neuen Jahrtausends bemerkenswert. An diesem Tag wurde auch AGE, die Europäische Plattform Älterer Menschen (*) gegründet, eine Clearingstelle für Informationen mit dem Ziel, die Interessen älterer Menschen in der Europäischen Union zu fördern.

AGE ist eine Dachorganisation für drei europäische Netzwerke: European Platform of Seniors Organizations (EPSO), International Federation of Associations of the Elderly (FIAPA) und Eurolink Age (auch Mitglied des EAPN). AGE zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen europäischen Organisationen von und für ältere Menschen zu verstärken. AGE strebt eine so breit wie möglich gefächerte Mitgliederstruktur und Unterstützung an und will ein echtes Ressourcenzentrum werden.

 

Arbeitsprogramm

Die Europäische Kommission wird zur Finanzierung des Programms für das erste Jahr beitragen, das u.a. die folgenden Ziele beinhaltet:

Aufbau und Entwicklung der Plattform;

Follow-up zu den Initiativen der EU im Gesundheitsbereich und der Sozialpolitik, insbesondere der neuen sozialpolitischen Agenda;

Ausarbeitung von Stellungnahmen;

Aufbau eines Informationsnetzwerks, als dessen Teil ein Newsletter, CoverAGE, veröffentlicht wird.

 

(*) AGE, 111 rue Froissart, B-1040 Brüssel, Tel: +32 2 280 1470, Fax: +32 2 280 1522, E-mail: catherine.mcgill@skynet

Konferenz

Weltkonferenz gegen Rassismus: wie kann man teilnehmen?

Die Weltkonferenz über Rassismus, Rassistische Diskrimierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz (WCAR) wird vom 31. August bis 7. September 2001 in Durban (Südafrika) stattfinden. Das NRO-Forum findet vom 28. August bis 1. September 2001 statt.

 

„Vereint zur Bekämpfung von Rassismus: Gleichheit, Gerechtigkeit, Würde“

Die erste Sitzung des Vorbereitungsausschusses, die vom 1.-5. Mai 2000 in Genf stattfand, nahm das Motto der Weltkonferenz an: „United to combat racism: Equality, Justice, Dignity“. Der Ausschuss nahm auch die folgenden fünf Grundthemen der vorläufigen Tagesordnung an:

Quellen, Ursachen, Formen und zeitgenössische Erscheinungsbilder von Rassismus, rassistischer Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz;

Maßnahmen zur Prävention, zur Bildung und zum Schutz, die darauf abzielen, Rassismus, rassistische Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene zu eliminieren;

Bereitstellung effektiver Mittel zur Abhilfe, Zufluchtnahme, Wiedergutmachung, und andere Maßnahmen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene;

Strategien zur Erreichung voller und effektiver Gleichheit, einschließlich internationaler Kooperation und Verstärkung der Mechanismen der Vereinten Nationen und anderer internationaler Mechanismen in der Bekämpfung von Rassismus, rassistischer Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz, sowie Follow-up.

Die zweite Sitzung des Vorbereitungsausschusses wird vom 21. Mai bis 1. Juni 2001 in Genf stattfinden. Nichtregierungsorganisationen, die Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialausschuss der Vereinten Nationen (ECOSOC) haben oder bei der Weltkonferenz akkreditiert sind, können an dieser Sitzung als Beobachter teilnehmen.

 

Europäisches Vorbereitungstreffen

Das regionale Vorbereitungstreffen für Europa wurde vom Europarat organisiert und fand vom 11.-13. Oktober 2000 in Straßburg statt. Vom 10.-11. Oktober gab es ein Forum der Europäischen Nichtregierungsorganisationen, zu dem EAPN einen Beitrag einbrachte (1). Weitere Informationen über diese Sitzungen sind auf der Website der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) zu finden: www. ecri.coe.int.

Dokumente von Nichtregierungsorganisationen, die aus den regionalen Vorbereitungstreffen hervorgingen, sind auf der Website www.hri.ca/racism im Abschnitt „NGO meetings“ zu finden.

 

Wie kann man sich zur Konferenz akkreditieren lassen?

Nichtregierungsorganisationen, die keinen Beraterstatus bei ECOSOC haben, können zur Weltkonferenz zugelassen werden, indem sie sich mit der erforderlichen Dokumentation beim Sekretariat der Konferenz bewerben (der auszufüllende Fragebogen ist erhältlich unter www.hri.ca/racism/accredited/quest.htm). Das Sekretariat benötigt im allgemeinen mindestens sechs Wochen zur Bearbeitung einer Bewerbung. Ihre Bewerbungen senden Sie an: Ms Sandra Aragon, OHCHR, Palais Wilson, 1211 Genf 10, Schweiz. Fax: +41 22 917-9050, E-mail: saragon.hchr@unog.ch

Eine Liste der Nichtregierungsorganisationen, die bereits zur Weltkonferenz akkreditiert sind, steht auf der NRO-Website www.hri.ca/racism (im Abschnitt über Akkreditierung) zur Verfügung.

 

NRO Forum

Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen, die am NRO-Forum teilnehmen möchten, müssen nicht bei der Weltkonferenz „akkreditiert“ sein. Es ist jedoch erforderlich, dass sie sich beim NRO-Forum anmelden. Die Organisation von Podien, Workshops, Diskussionen am runden Tisch oder anderen Veranstaltungen muss über den Organisationsausschuss SANGOCO laufen (siehe Kasten). Dieser Ausschuss ist auch für Hotels oder andere Unterbringungsmöglichkeiten zuständig, für die Bereitstellung von Räumlichkeiten oder Ständen für Ausstellungsobjekte sowie für alle Arten von besonderen Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem NRO-Forum. Siehe dazu auch die folgende Website: www.racism.org.za

 

(1) Siehe Nachrichten aus dem Netz Nr. 77 &79. Der Beitrag des EAPN ist auf der Website www.eapn.org (Abschnitt „Publications“) erhältlich.

WCAR: Nützliche Adressen

Internetseiten

Für die Weltkonferenz relevante Berichte und Dokumente sind auf der Website des Hochkommissars für Menschenrechte erhältlich: www.unhchr.ch/html/racism/index.htm

Eine große Menge an zusätzlichen Informationen für Nichtregierungsorganisationen sind auf einer NRO-Website zu finden: www.hri.ca/racism

Die Website für das NRO-Forum: www.racism.org.za

 

NRO Forum

Der Organisationsausschuss für das NRO-Forum wird von der südafrikanischen nationalen Koalition von Nichtregierungsorganisationen, SANGOCO, geleitet: 4th Floor, Sable Centre, 41 De Korte Street, Braamfontein, Gauteng, South Africa. Fax: +27 11 403 5531. E-mail: moshe@wcar.sangoco.org.za. Für die Forumsausstellung: festival@global.co.za

Für Anmeldungen und grundsätzliche Informationen über das NRO-Forum wendet man sich an die Website des Forums: www.racism.org.za

 

NRO-Verbindungsbüro der WCAR

Für weitere Informationen oder Erläuterungen zur Konferenz wendet man sich an die Mitarbeiter des NRO-Verbindungsbüros der WCAR: NGO Liaison Unit of the WCAR, Fax: (41-22)917-9050, E-mail: Iwiseberg.hchr@unog.ch

Das Büro des Hochkommissars verbreitet auch Informationen über einen Newsletter. Wenn Sie in die Verteilerliste aufgenommen werden möchten, wenden Sie sich an: gnwabuogu.hchr@unog.ch oder schreiben sie an Gloria Nwabuogu, OHCHR, Palais Wilson, 1211 Genf 10, Schweiz. Fax: +41 22 917 9050.

Aus dem leben des netzwerks

Das Soziale Europa ist auch für Frauen da!

Das EAPN-Seminar zum Thema „A Social Europe: for women also?“ (Ein Soziales Europa: auch für Frauen?“), das am 24. und 25. Februar in Wien stattfand, untersuchte die Auswirkungen der derzeitigen Sozialpolitik auf Frauen. Es kam zu dem Schluss, dass die Gleichstellung der Geschlechter stärker in die Sozialpolitische Agenda der EU und der Mitgliedstaaten eingebettet werden muss.

Annähernd 50 VertreterInnen von Nichtregierungsorganisationen im sozialen Bereich und Frauengruppen aus ganz Europa machten sich Gedanken zu den derzeitigen Entwicklungen und den in der europäischen Sozialpolitik notwendigen Veränderungen. Sie forderten, dass die Gleichstellung der Geschlechter umfassender in die auf dem Gipfel von Nizza angenommene Sozialpolitische Agenda der Europäischen Union eingebettet werden müsse.

Die meisten der 60 Millionen in der EU in Armut lebenden Menschen sind Frauen. Frauen in ganz Europa tragen einen mehr als gerechten Anteil an Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt, an sich verschlechternden Leistungen der sozialen Sicherung und am erschwerten Zugang zu Ausbildung und Gesundheitsfürsorge.

Für Frauen steigen die Risiken der sozialen Instabilität und Armut überall in Europa an. Die sozialpolitischen ExpertInnen und VertreterInnen von Nichtregierungsorganisationen waren sich jedoch darüber einig, dass die Gleichstellung der Geschlechter nicht zu einem Schwerpunkt der Sozialpolitik gemacht wurde, nicht einmal in der in Nizza angenommenen Sozialpolitischen Agenda.

 

Wie die österreichische Expertin für Sozialpolitik, Ingrid Mairhuber, in ihrer Einführung sagte, solle eine auf der Gleichstellung der Geschlechter basierende Sozialpolitik die Notwendigkeit eines Mindesteinkommens zur Existenzsicherung und eines angemessenen Arbeitsplatzes anerkennen.

 

Gesucht: ein sozialer Mindeststandard

Die andauernde und zunehmende Belastung der Frauen durch Armut kann, so die irische Sozialwissenschaftlerin Pauline Conroy, auch auf ein Versagen der Systeme der sozialen Sicherung zurückgeführt werden. Millionen von Frauen haben keinen Zugang zu diesen Systemen. In Bezug auf andere Krisen, einschließlich Krisen im Gesundheitsbereich, sind in fast allen Ländern sowie auf der Ebene der Europäischen Union drastische Maßnahmen ergriffen worden, aber es gab lediglich vorsichtige Gespräche über Reformen im Bereich der Sozialpolitik.

In dieser Hinsicht bedeutet eine Modernisierung der Sozialpolitik lediglich die Modernisierung der Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern. Die engen Verschnürungen vieler sozialer Sicherungsprogramme mit den Beschäftigungsbedingungen erhöhen das Armutsrisiko für Frauen, die nicht aus unterbezahlten, instabilen Arbeitsplätzen herauskommen.

Maßnahmen zur Umverteilung von Einkommen und Arbeit sind immer noch unabdingbar wichtig, insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung. Laut Pauline Conroy braucht Europa eine auf der Gleichstellung der Geschlechter basierende Sozialpolitik sowie gemeinsame, durch Aufwärtsharmonisierung festgelegte  Mindeststandards.

 

Das Aktionsprogramm zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung

Das zukünftige Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, das 2001 angenommen werden soll, wurde ebenfalls als ein Mittel dazu vorgestellt, das Spielfeld für Frauen zu ebnen.

Ilda Figueiredo, Mitglied des Europäischen Parlaments und Mitglied im Ausschuss für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, sagte, die Nichtregierungsorganisationen müssten an der Umsetzung des Aktionsprogramms beteiligt werden, insbesondere im Hinblick auf die Festlegung praktischer Ergebnisstandards. Die Nichtregierungsorganisationen hätten in diesem Prozess auch eine wichtige Begleitungsrolle zu spielen, fügte sie hinzu.

Angemessene Finanzierung war hier ein Thema. Der Rat hatte die Forderungen des Europäischen Parlaments zur Anhebung des Programmbudgets von 70 auf 100 Millionen nicht akzeptiert, hauptsächlich weil die österreichische Regierung sich sperrte.

 

Nationale Aktionspläne: die Aussichten für Frauen

Das Seminar teilte sich in Arbeitsgruppen auf, die sich mit praktischen Wegen zur Verbesserung der Trennung von Arbeit und Einkommen befassten, mit dem garantierten Zugang zu Grundrechten für Frauen, mit bezahlter und unbezahlter Arbeit und mit den Auswirkungen einer Politik der Chancengleichheit auf Frauen, die in Armut leben.

Die SeminarteilnehmerInnen,  in der Mehrzahl VertreterInnen aus nationalen Netzwerken des EAPN, verpflichteten sich dazu, in den kommenden Monaten aktiv daran zu arbeiten, die Gleichstellung der Geschlechter auf die Agenda zu setzen und praktische Maßnahmen zur Bekämpfung von Frauenarmut in den nationalen Aktionsplänen, die alle Mitgliedstaaten bis Juni 2001 entwerfen müssen, umgesetzt zu sehen.

Der Seminarbericht wird im April in englischer und französischer Fassung erhältlich sein.

Sozialschutz und Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern – einige Beispiele

ÖSTERREICH

·          Die Anzahl der Frauen in Teilzeitarbeitsplätzen hat sich im Laufe der letzten 20 Jahren um 250% erhöht. 28% der Frauen arbeiten Teilzeit, im Vergleich zu 3% der Männer.

·          10% der Frauen arbeiten an Arbeitsplätzen mit niedrigem Einkommen ohne dazugehörende Sozialversicherungsleistungen.

·          Sozialversicherungssystem basiert auf vorherigem Einkommen, ohne Mindestniveaus von Leistungen. Das Leistungsniveau hängt auch vom Einkommen des Partners ab, was in vielen Fällen bedeutet, dass Frauen ihre Bezüge aufgrund des höheren Einkommens der männlichen Partner verlieren, wobei die Grenzen kürzlich herabgesenkt wurden.

·          Das aus Beschäftigung erzielte Einkommen von Frauen liegt bei 2/3 des Einkommens von Männern, während ihre Renten jedoch nur die Hälfte des Rentenniveaus der Männer erreichen.

·          40% der Frauen über 60 haben keinen eigenen Rentenanspruch.

·          Der Anteil der Väter, die Elternurlaub in Anspruch nehmen, liegt bei weniger als 2%.

·          Im Anschluss an die Wahlen des Jahres 2000 wurde das österreichische Ministerium für Frauenangelegenheiten abgeschafft.

PORTUGAL

·          Erwerbstätige Frauen 1982: 36%; 1998: 44%.

·          Arbeitslosigkeit 1998: 5,6% der Frauen, 3,7% der Männer.

·          Langzeitarbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit 1997: 57,2% Frauen.

·          63% der Erwerbstätigen, die das nationale Mindesteinkommen beziehen, sind Frauen.

·          1998: 69% der Teilzeitarbeitsplätze werden von Frauen besetzt, von denen 27% keine Vollzeitbeschäftigung finden konnten, 30% konnten Arbeit und familiäre Verpflichtungen nicht miteinander vereinbaren.

·          1992 waren 49% der Empfänger von Arbeitslosengeld Frauen, 64% der Empfänger von Arbeitslosenhilfe (Sozialleistungsbeihilfe, die nach Ablauf des Bezugszeitraums von Arbeitslosengeld gewährt wird) waren Frauen.

·          Garantiertes Mindesteinkommen: 1998 waren 21% der Leistungsempfänger Alleinerziehende (Frauen) mit Kindern.

 

VEREINIGTES KÖNIGREICH – Alleinerziehende

·          !/4 aller Familien im Vereinigten Königreich sind Familien mit alleinerziehendem Elternteil. 50% von ihnen leben von weniger als der Hälfte des Durchschnittseinkommens.

·          1997: Kürzung der Leistungen für Alleinerziehende

·          Der „New Deal“ für Alleinerziehende, setzt Eltern – Mütter – unter Druck, wieder zur Arbeit zu gehen, mit der Perspektive von zu wenig gutbezahlten, familienfreundlichen Arbeitsplätzen und ungenügenden Kinderbetreuungseinrichtungen.

·          Ab April 2001: obligatorisches arbeitsbezogenes Gespräch, bevor sie Leistungen beantragen können (anders als bei verheirateten Müttern).

·          Neuer Mindestlohn, Steuervergünstigung für arbeitende Familien, Steuervergünstigung für Kinderbetreuung, nationale Strategie zur Kinderbetreuung, verlängerter Mutterschaftsurlaub und erhöhte Mutterschaftsleistungen.

·          Neuer Integrierter Kinderbonus ab 2003: wird dies neue Lösungen bringen?

 

 

 

 

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