Anhang:- ausgewählte Beispiele

 

1.  Brandenburg zu Ziel 1.1.a)

„Kurssystem contra Langzeitarbeitslosigkeit“

 

Projektbeschreibung:

Mit der Konzeption des Kurssystems wurde im September 1992 im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen begonnen. Im Dezember 1993 war der Start der Pi­lotphase.

Das Kurssystem contra Langzeitarbeitslosigkeit verfolgt zwei komplementäre Hauptziele:

 

·         Die Langzeitarbeitslosen erhalten neue persönliche Stabilität, Informationen und Aktivierungsimpulse und es werden ihnen neue soziale und berufliche Kompetenzen vermittelt. Dadurch werden sie befähigt werden, ihre persönlichen Handlungsper­spektiven zu reflektieren und ihre individuellen Handlungsmöglichkeiten zu erweitern. Vorrangiges Ziel ist es, die Langzeitarbeitslosen zu motivieren, sich eigeninitiativ um eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu bemühen.

 

·         Das jeweilige regionale Kurssystem - d.h., das Wirken des Kurssystem-Trägers vor Ort - hat die Aufgabe, eine „infrastrukturelle Qualität contra Langzeitarbeitslosigkeit“ aus­bilden, d.h. es wirkt produktiv an regionalen Ansätzen contra Langzeitarbeitslosigkeit mit und induziert diese auch in der Region. Es gestaltet eine umfassende regionale Kooperationsvernetzung der relevanten Arbeitsmarktakteure. Die Unterstützungs­leistungen der regionalen Kooperationspartner sind ein wesentliches konzeptionelles Element des Kurssystems.

 

Es geht bei dem Kurssystem aus Sicht des Landes Brandenburg um eine aus fiskalischer Sicht realistische Antwort auf die Herausforderung durch die Langzeitarbeitslosigkeit, indem im Rahmen der verfügbaren Mittel eine immerhin nennenswerte Breitenwirkung und zugleich eine zureichende Tiefenwirksamkeit für die einzelnen TeilnehmerInnen erzielt wird.

 

Dies wurde durch eine spezielle Konstruktion des Kurssystems erreicht, in dem für die einzelnen TeilnehmerInnen das Kurssystem aus einer inhaltlich abgestimmten Folge von sechs jeweils einwöchigen Gruppenkursen und fünf jeweils dreiwöchigen kursfreien Initiativ-Phasen besteht. Die Didaktik verbindet Rückhalt in der Gruppe mit Eigenverant­wortung und Eigeninitiative. Insofern macht das Kurssystem aus einer fiskalischen Not eine didaktisch-methodische Tugend.

 

Dieser Zuschnitt ermöglicht den erwünschten Doppeleffekt: Teilnahme von Betroffenen in relevanter Größenordnung - aktuell 5.400 TeilnehmerInnen-Plätze jährlich - und genügend lange Bindungsfristen für die einzelnen TeilnehmerInnen von fünf Monaten mit danach fortbestehender Möglichkeit zum Kontakt mit dem Kurssystem-Träger (Nachbetreuung durch den Träger oder durch aus dem Kurssystem heraus initiierter Vereine bzw. Selbst­hilfegruppen) sofern kein positiver Ausstieg schon innerhalb der fünf Monate realisiert werden konnte (regulärer Arbeitsmarkt, öffentlich geförderter Arbeitsmarkt, Förderung der beruflichen Weiterbildung).

 

Die Intentionen des Kurssystem werden in der Verbundwirkung von Zeiten der Gruppen­kurse und Zeiten der Initiativ-Phasen verwirklicht. Auf den Wechsel kommt es an und das Ineinandergreifen dieser beiden Elemente. Wesentliche Inhalte der sechs jeweils ein­wöchigen Gruppenkurse sind z.B. individuelle Stärken-Schwäche-Analyse, Erstellung von Handlungsplänen, intensives Bewerbungstraining, Berufskunde, Projektarbeit, Einführung in Computer- und Internetnutzung.

 

Zu den Angeboten für Aktivitäten der Kurssystem-Teilnehmer/-innen in den Initiativ-Phasen gehören u.a. Betriebspraktika, Betriebsbesichtigungen, Nutzungsmöglichkeiten von Übungswerkstätten, von Computer-Kabinetten, Stammtische mit zielgerichteten Themen, Angebot von Anlaufstellen, Beratung auch per Telefon, Projektgruppen zu internen und externen Vorhaben, Kurs-Cafes als Treffpunkte, sozial-pädagogische Betreuung.

 

Die freiwillige Teilnahme am Kurssystem ist eine weitere spezifische Besonderheit. Es gibt keine Zugangsbeschränkungen hinsichtlich Alter, Geschlecht, Qualifikation oder Leistungs­ansprüchen (Empfänger von ALG, ALH, SH-Empfänger, ohne Ansprüche). Lediglich die Struktur der TeilnehmerInnen ist festgelegt (66 % Langzeitarbeitslose nach Definition der Bundesanstalt für Arbeit, d.h. ein Jahr ununterbrochene Arbeitslosigkeit; 25 % nach Definition der EU, hierzu gehören auch Mehrfacharbeitslose; ca. 10 % sonstige Arbeits­lose).

 

Finanzierung:

·         Mitteleinsatz durch das Land in 2001:      10 Mio DM

      (davon sind 30 % Landesmittel und 70 % Mittel aus dem ESF.)

·         Die Kosten pro Person für die Gesamtteilnahme liegen derzeit bei 1830 DM.

 

Seit Beginn des Kurssystems 1993 bis Ende 2000 haben 42.866 Personen (rd. 85 % Frauen) teilgenommen. Rd. 40 % finden aus dem Kurssystem heraus eine positive berufliche Per­spektive, darunter sind die 15 %, die eine reguläre Arbeit aufnehmen.

 


2. Ziel 1.1.b) (2. Lebensbegleitendes Lernen)

Programm „Lernende Regionen – Förderung von Netzwerken“

Die Ausrichtung der Bildungsinfrastruktur auf lebensbegleitendes Lernen soll in Deutschland - unter Einschluss der Möglichkeiten selbstgesteuerten und informellen Lernens - in erster Linie durch Anreize gefördert werden, die die Stärkung der Selbstorganisation auf regionaler Ebene zum Ziel haben. Denn für die Organisation einer neuen Lernkultur ist vor allem die regionale Ebene geeignet, weil innovative Maßnahmen vor Ort zielgerichtet auf die regionalen Besonderheiten ausgerichtet werden können. Zudem bestehen in der Region, am Arbeitsplatz, in der Schule bereits viele Lernmöglichkeiten, die bislang nicht ausreichend genutzt werden.

Die Entwicklung „lernender Regionen“ bildet daher den Kern des von der Bundesregierung aufgelegten Aktionsprogramms „Lebensbegleitendes Lernen für alle“. Mit Hilfe des neuen Förderprogramms „Lernende Regionen – Förderung von Netzwerken“, das Ende 2000 gestartet wurde, werden der Auf- und Ausbau regionaler Netzwerke gefördert, in denen durch engagierte Zusammenarbeit möglichst vieler Beteiligter (z.B. Bildungseinrichtungen, Kursteilnehmer und selbständig Lernende, Betriebe, Sozialpartner, Jugendämter, Arbeitsämter und soziokulturelle Einrichtungen) innovative Projekte zu lebenslangem Lernen durchgeführt werden. Dafür stehen in den Haushaltsjahren 2000 bis 2004 voraussichtlich 88 Mio. DM Bundesmittel und zusätzlich 50 Millionen Mark aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung

Ziel des Programms ist es, die Strukturen und Grundlagen in Bildung und Weiterbildung vor Ort so zu modernisieren, dass möglichst viele Menschen daran teilhaben können, und das Konzept der „lernenden Gesellschaft“ in größere Breite als bisher verwirklicht wird. Bildungsanbieter und Lernende sowie andere regionale Akteure sollen enger und effektiver als bisher zusammengeführt werden, sie sollen zu „Lernenden Regionen“ vernetzt werden, um

·       die Motivation und Bildungsbeteiligung der Menschen, insbesondere bisher bildungsferner und benachteiligter Personen, zu steigern sowie ihre Befähigung zum selbständigen Lernen zu fördern und

·       qualitative und quantitative Verbesserungen der Angebotsstrukturen im Sinne einer stärkeren Nutzerorientierung zu bewirken.

Die Netzwerke sollen an die in den Ländern, Regionen, Städten und Gemeinden vorhandenen Erfahrungen und Kooperationsstrukturen sowie bereits bestehenden Ansätze zum Aufbau bürgernaher Lernzentren anknüpfen.

Voraussetzung für die Förderung von Netzwerken ist, dass sie

1.       gemeinsam innovative Maßnahmen zur Realisierung „Lernender Regionen“ durchführen,

2.       sich aus wichtigen regionalen oder lokalen Bildungseinrichtungen und weiteren Mitgliedern, insbesondere der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sowie der Wirtschaftsförderung, zusammensetzen und

3.       nachhaltig angelegt sind, d.h. sich nach Auslaufen der Förderung selbst tragen.

Konkret sollen von den Netzwerken innovative Projekte zur

·         Förderung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen,

·         besseren Verzahnung von allgemeiner, politischer, kultureller und beruflicher Bildung,

·         Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Bildungs-, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik, Wirtschaftsförderung sowie anderen Politikbereichen zur Förderung der Handlungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Menschen,

·         Erhöhung der Transparenz der Bildungsangebote im Sinne einer stärkeren Kundenorientierung, z.B. durch Bündelung der Informations-, Beratungs- und Vermittlungsangebote und Bereitstellung neuer Serviceleistungen, auch für selbstgesteuertes Lernen,

·         Erhöhung der Qualität und Verwertbarkeit der Bildungsangebote, z.B. durch Vereinbarung gemeinsamer Qualitätskriterien und Austausch über Verfahren der Qualitätsentwicklung,

·         Entwicklung und Erprobung von Fortbildungsmodulen für das Personal, z.B. zu Lerntechnik, Methoden/Didaktik, Lernberatung und –begleitung, sowie zum Netzwerkmanagement,

·         Stärkung der Kreativität sowie Eigenverantwortung der Menschen beim formellen wie informellen Lernen, z.B. durch neue Lernarrangements,

·         Entwicklung und Erprobung von Verfahren zur gemeinsamen Zertifizierung des Lernerfolgs bei formellen und informellen Lernaktivitäten und

·         Förderung des Zugangs zu neuen IuK-Technologien, Erhöhung der Medienkompetenz sowie Erprobung neuer Lernarrangements.

erprobt und umgesetzt werden.

Der Auf- und Ausbau „lernender Regionen“ im Rahmen des Netzwerkprogramms erfolgt in enger Abstimmung mit den Ländern. Zur Programmsteuerung wurde ein Lenkungsausschuss von Bund und Ländern eingerichtet, der über die Projektauswahl entscheidet. Mit der administrativen Abwicklung des Programms wurde das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Projektträger des BMBF, beauftragt, das in Kooperation mit dem Adolf-Grimme-Institut (AGI) die Projektnehmer berät, die Netzwerke beim Aufbau, ihrer Profilbildung sowie der Kooperation miteinander unterstützt und über den Kreis der unmittelbar Beteiligten hinaus einen breiten Erfahrungsaustausch - auch über das Internet - organisiert. Das Programm soll wissenschaftlich begleitet, evaluiert und dokumentiert werden.

 


3. Bayern zu Ziel 1.2.c) (1. Sozialer Schutz)

Sozialinformationssystem

 Die verschiedenen Leistungsangebote im sozialen Bereich sind für den hilfe- und unterstützungsbedürftigen Bürger (in ihren rechtlichen, organisatorischen und regionalen Ausdifferenzierungen) kaum bekannt und nur sehr schwer auffindbar. Im Rahmen des Virtuellen Marktplatzes Bayern (VMB) wird daher ein regionalisiertes Informationssystem für soziale Leistungen (BayRIS) auf der Basis des Internets aufgebaut. Alle Leistungserbringer im Sozialmarkt (z.B. Einrichtungen, Dienste, Verbände, Selbsthilfegruppen, gewerbliche Anbieter) sollen ihre Leistungen nach zentral erarbeiteten Begriffsbestimmungen und Rastern darstellen um damit eine größere Transparenz und Vergleichbarkeit für den Bürger zu schaffen. Auch die beteiligten Behörden und Kostenträger sind im Sozialinformationssystem präsent und kommen damit auch ihrer gesetzlichen Beratungspflicht nach. Das Sozialinformationssystem soll für Bayern schrittweise aufgebaut werden. Sein modellartiges Muster ist das Regionale Informationssystem (RIS) Regensburg, das unter www.ris-regensburg.de der Öffentlichkeit bereits zur Verfügung steht. Es wird von ca. 20.000 Leistungsanbietern in Bayern ausgegangen.

 


4. Rheinland-Pfalz zu Ziel 1.2.c) (2. Beschäftigungsaufnahme)

a) „Mainzer Modell für Beschäftigung und Familienförderung“

Projektbeschreibung

Mit Hilfe des „Mainzer Modells“ sollen vorhandene Fehlsteuerungen am Arbeitsmarkt und im System der sozialen Sicherung beseitigt werden. Hierbei geht es vor allem um:

§         die Überwindung der 630-Mark Grenze im Sozialversicherungsrecht,

§         den für Kleinverdiener unzureichenden Kinderleistungsausgleich im Vergleich zu den Regelsätzen der Sozialhilfe,

§         die auf Grund der Anrechnungsregel bei der Sozialhilfe teilweise geringen Arbeitsanreize für Hilfeempfänger mit einem niedrigen zu erwartenden Arbeitseinkommen.

Das Modell besteht aus zwei Instrumenten

1.       einem Arbeitnehmer-Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen von Kleinverdienern und

2. einem Zuschlag zum Kindergeld für Familien und allein erziehende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen

Ziel des „Mainzer Modells“ ist es, finanzielle Anreize für eine stärkere Motivation zur Übernahme von niedriger bezahlten Tätigkeiten zu setzen. Durch die höheren Nettoeinkommen soll eine weit gehende Unabhängigkeit der Kleinverdiener von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) erreicht werden.

Laufzeit

Ab 1. September 2000 bis Ende 2002 sind Eintritte möglich. Die individuelle Förderdauer beträgt maximal 18 Monate.

Durchführung/Dauer

Das Modell wird in den Arbeitsamtsbezirken Mayen, Montabaur, Koblenz sowie Neuwied durchgeführt. Diese Region umfasst 340.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Nach Berechnungen des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht das MASG davon aus, dass nach einer gewissen Anlaufphase rund 4 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vom Mainzer Modell erfasst werden. In der genannten Region wären dies ca. 14.000 Arbeitnehmer.

Kosten/Finanzierung:

Für die genannte Region mit der entsprechenden Teilnehmerzahl (14.000) werden jährliche Kosten von maximal 15 Millionen Mark für den Sozialversicherungszuschuss und maximal 12 Millionen Mark für den Kindergeldzuschlag kalkuliert (Gesamtkosten pro Jahr maximal 27 Millionen Mark). Hiervon trägt das Land 20 Prozent.

Die finanziellen Mittel werden aus dem Haushalt des Bundes, den betroffenen Ländern und dem Europäischen Sozialfonds bereitgestellt.

Fördervoraussetzungen:

Voraussetzung ist eine Mindestbeschäftigung von mehr als 630 Mark im Monat und 15 Stunden in der Woche. Hintergrund ist, dass die Überschreitung der genannten Stundenschwelle zu einem automatischen Wegfall von Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld führt.

·         Für den Sozialversicherungszuschuss gilt:

Bei Alleinstehenden läuft die Förderung bei einem Bruttoeinkommen von 1.575 Mark aus. Bei Verheirateten/Eheähnliche Gemeinschaften liegt die Grenze bei 3.150 Mark Bruttohaushaltseinkommen.

·         Für den Kindergeldzuschlag gilt:

Bei Alleinerziehenden mit einem Kind läuft der Zuschlag bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Mark aus. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern liegt die Grenze bei 3.800 Mark. Pro zusätzlichem Kind erhöhen sich diese Grenzen um 400 Mark.

Antragsverfahren:

Anträge nehmen alle örtlichen Arbeitsämter, Sozialämter und Wohngeldstellen entgegen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die örtlichen Arbeitsämter.

Durch die Bundesanstalt für Arbeit wurde zwischenzeitlich ein EDV-Programm entwickelt, das den Mitarbeitern der Ämter bei der Bearbeitung zur Verfügung steht und deren Aufgabe wesentlich erleichtert.

Zusammenarbeit:

Bei der Umsetzung des Modellprojektes findet eine enge Abstimmung zwischen dem Bundesarbeitsministerium, dem MASG, der Arbeitsverwaltung, den Kommunen und den Sozialpartnern statt. Hierzu wurde ein regionaler Begleitausschuss eingerichtet..

 

b) Sonderprogramm „Arbeit muss sich lohnen – Kindergeldzuschlag zum Ausstieg

aus der Sozialhilfe“

Projektbeschreibung

Familien (Ehepaare und Alleinerziehende), bei denen der Haushaltsvorstand einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 630 DM nachgeht, wird ein Kindergeldzuschlag – sowie gegebenenfalls eine ergänzende Ausgleichszahlung - als freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz und der rheinland-pfälzischen Kommunen gezahlt. Diese Leistungen sollen Ihnen den Ausstieg aus der Sozialhilfe ermöglichen und gleichzeitig finanzielle Anreize bieten, sich am Arbeitsmarkt weiterzuentwickeln.

Der Kindergeldzuschlag beträgt 200 DM monatlich für jedes förderungsfähige Kind, jedoch maximal 400 DM je Familie.

Ergänzend zu diesem Zuschlag kann den Familien, die beim Übergang von dem „besonderen Mietzuschuss“ (früher: pauschalierten Wohngeld) zum „allgemeinen Wohngeld“ finanzielle Nachteile erleiden, ein ergänzender Ausgleichsbetrag von maximal 100 DM monatlich gezahlt werden.

Ziel ist die modellhafte Erprobung, wie bei Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern mit Kindern die Bereitschaft zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erhöht werden kann. Zugleich soll arbeitenden Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfängern ein Leben unabhängig von Sozialhilfeleistungen ermöglicht werden.

Laufzeit:

Die Umsetzung des Programms durch die beteiligten Kommunen in Rheinland-Pfalz startete am 1. Mai 2000. Es ist beabsichtigt, das Programm zunächst bis zum 31. Dezember 2002 durchzuführen.

Durchführung/Teilnehmer

Das Sonderprogramm wird in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt. Von 36 örtlichen Sozialhilfeträgern nehmen 34 an der Erprobung teil.

Leistungen der „Mainzer Modells“ sind jedoch vorrangig gegenüber vergleichbaren Leistungen der Länder und Kommunen. Die Anwendung des Sonderprogramms „Kindergeldzuschlag“ kommt daher nur noch in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen des „Mainzer Modells“ nicht gegeben

Kosten/Finanzierung

Die Mittel zur Durchführung des Sonderprogramms werden vom Land Rheinland-Pfalz sowie den beteiligten Kommunen aufgebracht. Der Kindergeldzuschlag wird je zur Hälfte von Land und Kommunen, die Ausgleichzahlungen ausschließlich vom Land finanziert.

Förderungsvoraussetzungen:

·         Der Haushaltsvorstand muss einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 630 DM nachgehen,

·         einen Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe in Form laufender Hilfe zum Lebensunterhalt haben und

·         dieser Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt muss durch die Zuschlagsgewährung entfallen.

Den Familien stehen eheähnliche Gemeinschaften nach § 122 BSHG gleich.

Antragsverfahren:

Anträge nimmt das Sozialamt entgegen, von dem bisher die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt wurde. Dort erhalten die Betroffenen auch weitere Auskünfte.

Zusammenarbeit

Die Durchführung des Sonderprogramms erfolgt zusammen und in enger Kooperation mit den Kommunen. So wurden die Grundlagen für die Durchführungshinweise in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Kommunen erarbeitet. Anlässlich einer Presskonferenz am 7. April 2000 wurde gemeinsam mit den Vorsitzenden der Kommunalen Spitzenverbände eine Vereinbarung mit den Zielsetzungen des Programms unterschrieben.

 


5. Berlin zu Ziel 1.2.e)

Medizinische Versorgung Obdachloser

Im Land Berlin wurde für die medizinische Versorgung Obdachloser ein differenziertes medizinisches Angebotssystem einschließlich vereinfachter Finanzierungsregelungen nach dem BSHG in Kombination mit Zuwendungen des Landes Berlin und der Bezirksämter sowie  Ermächtigungen der Kassen- und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Berlin geschaffen.

Das Angebotssystem gliedert sich wie folgt:

1.       Arztmobil für die Straßentreffpunkte (mit niedergelassenen Ärzten/-innen besetzt und einem Team aus Krankenpfleger/ /Sozialarbeiter/-in)

2.       Obdachlosenpraxen (mit angestellten Ärzten/Zahnärzten besetzt und einem Team aus Krankenpfleger/Sozialarbeiter/-in)

3.       Krankenstation mit Vereinbarung nach § 93 BSHG zur Entlastung der Krankenhäuser

4.       ärztlichen Sprechstunden in Wohnungsloseneinrichtungen.

 

 

6. Niedersachsen zu Ziel 1.2.e)

Medizinische Versorgung von Migranten

Den wachsenden sozialen und medizinischen Problemen bei der Versorgung von Arbeitsmigranten, Flüchtlingen und Aussiedlern widmet sich das Ethno-Medizinische Zentrum in Hannover. Für die anfallenden komplexen Versorgungsaufgaben werden psychosoziale und sozialmedizinische Hilfen entwickelt und bereitgestellt. Es werden Konzepte und Angebote erarbeitet für eine interkulturelle Kompetenz der Fachkräfte im Gesundheitswesen. Das EMZ vermittelt zwischen Menschen verschiedener Kulturen, unterschiedlichen Krankheitsumgangsweisen und Traditionen.

 

Die Grundpfeiler dieser Arbeit sind:

·         Dolmetscherservice für das Sozial- und Gesundheitswesen

·         Fachkräftefortbildungen, Schulungen, Tagungen

·         Kollegiale vernetzende Beratung für Fachkräfte und Experten

·         Muttersprachliche Gesundheitsaufklärungsveranstaltungen zur Prävention

·         Muttersprachliche Broschüren, Medien, Dokumentationen

·         Projekte zur Gesundheitsförderung (Aids, Drogen, Oralprophylaxe, Frauengesundheit etc.)

·         Arbeitsgemeinschaften, Selbsthilfegruppen, Rekrutierung ehrenamtlicher Helfer

·         Erstellen von Fachhandbüchern und Fachpublikationen

Zielsetzung des EMS ist eine migrantengerechte Dienstleistung und Betreuung im Gesundheitswesen. Der Abbau von sprachlichen und kulturellen Verständigungsproblemen soll die Erstellung zutreffender Diagnosen auch im Hinblick auf psychische oder psychosomatische Störungen und Erkrankungen erleichtern.

 

7.  Nordrhein-Westfalen zu Ziel 2 b) (2. Wohnungsverlust)

Landesprogramm „Wohnungslosigkeit vermeiden - dauerhaftes Wohnen sichern“

Zur wirkungsvollen Unterstützung Wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen hat das Sozialministerium des Landes Nordrhein-Westfalen das Landesprogramm „Wohnungslosigkeit vermeiden – dauerhaftes Wohnen sichern“ ins Leben gerufen. Es wurde 1996 entwickelt mit dem Ziel, die Wohnungslosenhilfe zukunftsfähig zu gestalten und integrierte Handlungskonzepte an den Schnittstellen zwischen Stadtentwicklungs-, Wohnungs- und Sozialpolitik zu fördern. Das Programm unterstützt die Kommunen und die Freie Wohlfahrtspflege bei der Reform sozialer Dienstleistungen und der Qualitätssicherung in der Wohnungsnotfallhilfe. Das Programm versteht sich als zeitlich begrenzte Anreizfinanzierung, unterstützt die Kommunen, die für das Problem Wohnungslosigkeit zuständig sind und bietet ihnen die Möglichkeit, bewährte, innovative Handlungsstrategien in ihre Politikgestaltung zu übernehmen.

Mit einem Fördervolumen von bisher insgesamt 20 Millionen DM werden mit dem bundesweit einmaligen Programm seit Ende 1996 innovative Handlungsansätze der Wohnungsnotfallhilfe unterstützt. Bis Ende 2000 werden in fast 40 Städten und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen insgesamt 85 Projekte gefördert werden, darunter zahlreiche Projekte, die sich speziell an Frauen in Wohnungsnot richten.

 

Das Programm verfolgt im Wesentlichen drei Zielsetzungen:

1. Wohnungslosigkeit vermeiden

2. Sicherstellung der bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für Wohnungslose

3. Wohnungslose mit wirkungsvollen Maßnahmen der sozialen Arbeit tatsächlich erreichen.

 

Für die Jahre 2001-2003 und darüber hinaus werden insbesondere folgende Ziele anvisiert:

-             Weiterentwicklung des Programms auf der Basis neuer gesellschaftlicher Herausforderungen, begleitet von den Ergebnissen der wissenschaftlichen Evaluation und in Kooperation mit den gesellschaftlichen Akteuren der Wohnungsnotfallhilfe,

-             Weiterentwicklung Zentraler Fachstellen zur Hilfe in Wohnungsnotfällen mit dem Ziel der weiteren Verfeinerung von Präventionsstrategien und der Stärkung des Quartiersmanagements sowie der wohnungspolitischen Steuerung,

-             Verbesserung der Hilfen für Langzeitwohnungslose, Stärkung der Selbsthilfepotenziale und des bürgerschaftlichen Engagements,

-             Verbesserung der Hilfen für wohnungslose Frauen und Unterstützung eines landesweiten Netzwerkes frauenspezifischer Träger und Einrichtungen in NRW,

-             Unterstützung der Aktivitäten auf Bundesebene zur Einführung einer Wohnungsnotfallstatistik mit dem Ziel, die Verbesserung von Planungsgrundlagen auf kommunaler und Landesebene einschließlich einer geschlechterdifferenzierten Betrachtung zu bewirken,

-             Verstärkung des europäischen Austausches,

-             Weiterentwicklung der Steuerung der geförderten Projekte,

-             Weiterentwicklung des Berichtswesens auf informationstechnologischer Basis.

 

Wesentliche Handlungsfelder des Landesprogramms sind:

-            Vorbeugen statt Verwalten, durch die Einrichtung von querschnitts- und lebenslagenorientierten kommunalen Verwaltungseinheiten, den Kommunalen Fachstellen,

-             Normalisierung von Lebensverhältnissen durch den Abbau von Notunterkünften, die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und die Vermittlung von Arbeit und Wohnung für die Betroffenen,

-           Vorrang ambulanter Hilfen,einschließlich krankenpflegerischer "Hausbesuche auf der Straße", die den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechen und kostengünstiger als eine stationäre Unterbringung sind,

-             Stärkung integrierter, politikfelderübergreifender Ansätze,

kunden-/klientenorientierte Ausgestaltung sozialer Hilfen durch Beteiligungsverfahren und bedürfnisorientierte Weiterentwicklung aufsuchender Hilfen,

-             besondere Berücksichtigung der Zielgruppen Frauen und junge Wohnungslose,

-            Entwicklung eines zielgerichteten, betriebswirtschaftlichen und an neuen Steuerungsverfahren orientierten Projektmanagements.

 

Als eine Grundphilosophie des Programmes ist das Controlling zu betrachten, das als Voraussetzung für ein angedachtes Benchmarking zu sehen ist. Im Rahmen des Landesprogramms gegen Wohnungslosigkeit sind von den geförderten Projekten regelmäßig – alle 8 bzw. 9 Monate - "Pflichtenhefte" in Form von Projektfortschrittsdokumentationen zu führen, die Auskunft über die Zielerreichung der Projektmaßnahmen geben können. Grundsätzlich sollen diese Berichtspflichten zu einem Leistungsvergleich der verschiedenen Projekte weiterentwickelt werden.

 


8. Nordrhein-Westfalen zu Ziel 2 b) (3. Schulverweis)

Verringerung der Zahl der Schulabbrecher

Es gibt zahlreiche, sehr unterschiedliche Ansätze zur Förderung dieses Personenkreises. Besipielhaft sind hier  Fördermaßnahmen für Schulmüde und Schulabbrecher sowie zur Reintegration von Schulverweigerern zu nennen.

Diese Ansätze haben in den Bezirken Nordrhein-Westfalens sehr unterschiedliche Ausprägungen. In allen Fällen werden sie in Form von Kooperationsverbünden zwischen den Hauptschulen und Gesamtschulen, dem Berufskolleg, Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Trägern öffentlicher und kirchlicher Sozialeinrichtungen realisiert., so zum Beispiel:

 

·         Unterricht für Schulmüde und Schulabbrecher,

·         Unterricht für Schulverweigerer,

·         Förderlehrgänge für Schülerinnen und Schüler, die die Schulpflicht erfüllt haben,

·         Hausaufgabenbetreuungen,

·         Unterricht durch besondere Maßnahmen, z.B. in Jugendwerkstätten etc.,

·         Beratungen für Jugendliche und deren Eltern,

·         Vorbereitung auf Nichtschülerprüfungen usw.

Ziel aller Ansätze in den Haupt- und Gesamtschulen ist es

-          die betroffenen Schülerinnen und Schüler wieder zu regelmäßigem Schulbesuch zu veranlassen

-          sie für Leistung (wieder) zu interessieren,

-          sie einem Abschluss näher zu bringen,

-          sie berufsfähig zu machen,

-          sie in Ausbildungsverhältnisse zu vermitteln.

Die Förderansätze beruhen nicht auf einem einheitlich für das Land entwickelten Konzept, sondern wurden auf der Grundlage von Analysen der Bedürfnissen für die Bezirke und Regionen entwickelt.

Konkretes Beispiele für Fördermaßnahmen in diesem Bereich sind

 

Am 01.08.2001 beginnt die Fördermaßnahme „Förderung von Schülerinnen und Schülern an Hauptschulen und Gesamtschulen mit erheblichen Lernrückständen“ zur Verhinderung von Schulverweigerung, die zwei Zielgruppen anspricht:

a)         zusätzliche Förderung in der deutschen Sprache in den Klassen 5 und 6

b)         Förderpraktika für Schülerinnen und Schüler in deren letztem Schulbesuchsjahr, die abschlusslos bleiben

 

Eines von zahlreichen gelungenen Beispielen zur Reduktion von Absentismus stellt das „Rather Modell“ (Düsseldorf) dar.

Die Bezeichnung „Rather Modell“ wird verwendet, weil das Projekt in der Städtischen Jugendfreizeiteinrichtung im Stadtteil Rath gestartet wurde. Der Name steht inzwischen als Synonym für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Reintegration von Schulverweigerern.

Träger

Das „Rather Modell“ ist ein Zusammenschluss des Jugendamtes der Stadt Düsseldorf, des Berufsbildungszentrums der AWO, der Diakonie, des Vereins „Trotzdem e.V.“, des Vereins „outback e.V.“, der Evangelischen Jugendhilfe, des Schulamtes, von Hauptschulen, Schulen für Erziehungshilfe und der Schule für Lernbehinderte in Düsseldorf.

Es betreut z. Zt. 27 schulmüde bzw. schulverweigernde Jugendliche.

Ziel

Ziel ist die Zusammenführung schulbezogener Jugendsozialarbeit, schulischer Erziehungshilfe und allgemeiner schulischer Förderansätze, insbesondere

·         schulinterne Vorbeugung von Schulverweigerung

·         Reintegration von Schulverweigerern und Rückkehr in ihre Stammschule

·         Teilnahme an einer beruflichen Förderung

·         Aufnahme einer regulären Arbeit.

Finanzierung

Das „Rather Modell“ finanzierte sich in 2000 wie folgt:

  Stadt Düsseldorf        Land NRW Arbeitsamt u. Freie Träger
Sachkosten   zuständig: Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit  
  276.000,--         220.320,-- aus dem Jugendhilfeplan des Landschaftsverbandes ---
Personalkosten   zuständig: Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung  
Gerricusstraße   1,5 A-12- Lehrer-

stellen

1 Sozialpädagoge

1 Handwerksanleiter

Graf-Recke-Straße   1 A-12- Lehrerstelle 1 Sozialpädagoge
Ronsdorfer Straße   2 A-13-Sonderschul-lehrer 1 Sozialpädagoge

1 Künstler

 


Standorte

Die Kooperation Schule – Jugendhilfe führt auf Stadtebene Erstgespräche, entscheidet über Neuaufnahmen etc. und realisiert sich an vier Standorten:

1.       Das Projekt Gerricusstraße in Gerresheim versteht sich als Anlaufstelle für Schulmüde. Dort werden Jugendliche an den unterrichtlichen Lernstand ihres Jahrgangs herangeführt und in einer Werkstatt mit manuellen Arbeiten vertraut gemacht. Vornehmliches Ziel: Reintegration. Personenkreis: Haupt- / Sonderschüler ab Klasse 8; Einzugsbereich: Stadtgebiet; Mitarbeiter: 1 sozialpädagogische Fachkraft, 1 Lehrer, 1 Handwerker.

2.       Die Hauptschule Graf-Recke-Straße bietet gemeinsam mit der Kirchengemeinde einen Mittagstisch an, der Anlaufstelle für schulverweigernde Jugendliche ist. Für diesen Stadtteil kümmert sich die Hauptschule auch um Schülerinnen und Schüler anderer Schulen, die auf der Kippe stehen, ihre Schulpflicht nicht mehr nachzukommen. Vornehmliches Ziel: Prävention. Personenkreis: Hauptschüler Klassen 5/6 (Pädagogischer Mittagstisch); Einzugsbereich: Stadtteil; Mitarbeiter: 1,5 sozialpädagogische Fachkraft.

3.       Die Gruppe Schönaustraße steht in der Tradition der Schule für Erziehungshilfe (Einzelbetreuung in der Gruppe, Kleingruppenarbeit, Hausbeschulung etc.). Sie realisiert einen künstlerisch-therapeutischen Ansatz. Personenkreis: Schülerinnen / Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf; Einzugsbereich: Stadtgebiet; Mitarbeiter: 2 Werkanleiter mit je ½ Stelle.

4.       Die Gruppe Ronsdorfer Straße führt Supervisionen durch sowie regelmäßige Absprachen von Team- und Projektmangement. Personenkreis: 1 Sonderschullehrerin, 1 Sonderschullehrer, 1 Sek-I-Lehrer,  1  Kunstpädagogin, wechselnde Künstler.

 

Bewertung

Das Projekt stellt einen sinnvollen Ansatz dar, weil es Schulverweigerer sowie Kinder mit sehr unterschiedlichen problematischen Lebenslagen mit dem Ziel begleitet, sie an Abläufe, Verabredungen und Einrichtungen der Gesellschaft wieder heranzuführen. Als sehr sinnvoll wird dabei die Kooperation zwischen verschiedenen Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe bewertet. Diese Kooperation gewährleistet Intervention und Prävention.

 


9. Schleswig-Holstein zu Ziel 2 c) (2. Gleichgeschlechtliche Lebens-partnerschaften)

Antidiskriminierungsprogramm „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen“

Menschen werden aufgrund ihrer sexuellen Orientierung vielerorts ausgegrenzt, ihre Teilhabe am öffentlichen Leben zum Teil erheblich beschnitten. Das Europäische Parlament hat die Mitgliedsstaaten bereits 1994 aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen in der Europäischen Union zu ergreifen.

 

Unter Bezugnahme auf den Diskussionsprozess auf europäischer und auf Bundes-Ebene hat die schleswig-holsteinische Landesregierung im Oktober 1997 eine Zuständigkeit in der Landesverwaltung für diesen Themenbereich geschaffen, Haushaltsmittel bereitgestellt und ein Antidiskriminierungsprogramm entwickelt, welches die Bekämpfung von Ausgrenzung und die Sicherung von gesellschaftlicher Teilhabe von Lesben und Schwulen zum Ziel hat.

 

Das Programm umfasst eine Überprüfung von Gesetzen und Verordnungen im Hinblick auf mögliche Benachteiligungen aufgrund der sexuellen Orientierung, sowie Maßnahmen zum Abbau bestehender Diskriminierung mit Schwerpunkt in den Bereichen Familie, Schule, Jugendhilfe und Arbeitswelt. Bei allen Maßnahmen werden Unterschiede in den Lebenslagen von Frauen und Männern, in unterschiedlichen Altersgruppen, in Bezug auf den Wohnort (z.B. Stadt-Land), sowie aufgrund anderer sozialer Rahmenbedingungen (z.B. Behinderung, Einkommen) berücksichtigt.

 

Die Landesregierung hat ihre Maßnahmen in einem Bericht zusammengefasst (LT-Drs. 15/373), den der schleswig-holsteinische Landtag am 26. Januar 2001 debattiert hat.

Konkrete Einzelmaßnahmen sind:

·         Einbindung des Themas in fachliche Diskurse (Jugendhilfe, Schule, Arbeitswelt)

·         Themenspezifische Runde Tische, z.B. zum Thema Jugendhilfe

·         Qualfizierungskonzept für MultiplikatorInnen in pädagogischen Arbeitsfeldern

·         Publikationen der Landesregierung einschl. Website zum Thema im Internet

·         Förderung von Information und Beratung für verschiedene Zielgruppen

 

Im Rahmen eines Wirksamkeitsdialogs mit den beteiligten Kooperationspartnern (staatliche Stellen und NGOs) wird das Programm evaluiert und kontinuierlich fortentwickelt. Hierzu dient auch eine Konferenz auf europäischer Ebene, die im März 2002 unter dem Titel Difference Troubles - Erfahrungen mit Diskriminierung und mit Strategien zu ihrer Überwindung im Ostseeraum durchgeführt wird, in deren Rahmen in den beteiligten Staaten vorhandenes Know-How systematisiert erfasst und im Hinblick auf seine transnationale Anwendbarkeit bewertet wird. Die Erfahrungen des schleswig-holsteinischen Antidiskriminierungsprogramms fließen hierin ein.

 


10. Bremen zu Ziel 3 c)

a) „Soziale Stadt“ Ortsteil Hemelingen

Der Ortsteil Hemelingen ist gekennzeichnet durch ein enges Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen. Gerade hier machte sich der Bedeutungsverlust des industriellen Sektors nicht nur wirtschaftlich sondern auch raumstrukturell und sozial bemerkbar. In diesem Ortsteil kommt es zu einer Kumulation verschiedener Probleme und Benachteiligung unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in verschiedenen Bereichen die sich gegenseitig noch verstärken. In der Regel führen diese ökonomischen Umstrukturierungsprozesse zu langanhaltender Arbeitslosigkeit und zunehmender Verarmung von Bevölkerungsgruppen.

 

Durch eine Bündelung von Maßnahmen und einer Programmstruktur, die vier Maßnahmebereiche miteinander in Beziehung setzt:

Ø      Belebung wirtschaftlicher Aktivitäten

Ø      Neue Gewerbe- und Dienstleistungen im Ortsteil

Ø      Quartiersentwicklung

Ø      Belebung zentraler Plätze

soll der Abwärtstrend in dem Stadtteil Hemelingen gestoppt und möglichst umgekehrt werden. Hinzu kommen initiierende und begeleitende Aktivitäten, die von Wettbewerbsaktivitäten über Workshops, Kooperationen und Vernetzungen bis hin zur Evaluierung und Öffentlichkeitsarbeit reichen.

 

Von zentraler Bedeutung ist jedoch die Verknüpfung der investiven Förderung mit der unmittelbaren Integration der betroffenen Bewohner in den Arbeitsmarkt (Qualifizierung, Beschäftigung, Vermittlung).

 

Für diese Maßnahmen sollen insgesamt ca. 17 Mio. DM  für die Jahre 2000 – 2006 zur Verfügung stehen.

 

b) Programm „Wohnen in Nachbarschaften“

 

Das Programm „Wohnen in Nachbarschaften“ ist Teil einer langfristig angelegten, integrierten sozialen Stadt-und Stadtentwicklungspolitik für die Stadt Bremen. Im Vordergrund dieses Konzeptes steht das Leitbild einer Quartiers- und Gebietsentwicklung und einer Stützung von Nachbarschaften in enger Zusammenarbeit von Verwaltung, kommunaler Politik, Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils, den dezentralen Diensten und Einrichtungen sowie den lokal aktiven Vereinen, Verbänden und Initiativen. 10 Quartiere der Stadt Bremen sind als Entwicklungsgebiete festgelegt, es handelt sich überwiegend um Gebiete mit Großwohnanlagen des sozialen Wohnungsbaus oder andere Gebiete mit besonderem sozialen Entwicklungsbedarf. In den meisten Gebieten sind regionale Koordinatoren eingesetzt, die Bewohnerbeteiligung anstoßen und die lokalen Prozesse moderieren. In jedem der 10 Gebiete stehen 300.000 DM für Maßnahmen zur Verfügung, die aber nur mit Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger „vor Ort“ vergeben werden können. Daneben stehen jährlich noch 2,2 Mio. DM aus dem Programm „Soziale Stadt“ zur Verfügung, das ähnliche Ziele verfolgt. Die Maßnahmen finden in 6 Handlungsfeldern statt:

Das Programm wird gemeinsam von den Senatsressorts Bau und Soziales durchgeführt. Die anderen Senatsressorts sind über eine Steuerungsgruppe beteiligt.