1.
Brandenburg zu Ziel 1.1.a)
Kurssystem
contra Langzeitarbeitslosigkeit
Projektbeschreibung:
Mit
der Konzeption des Kurssystems wurde im September 1992 im
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen begonnen.
Im Dezember 1993 war der Start der Pilotphase.
Das
Kurssystem contra Langzeitarbeitslosigkeit verfolgt zwei
komplementäre Hauptziele:
·
Die Langzeitarbeitslosen erhalten neue persönliche Stabilität,
Informationen und Aktivierungsimpulse und es werden ihnen neue
soziale und berufliche Kompetenzen vermittelt. Dadurch werden sie
befähigt werden, ihre persönlichen Handlungsperspektiven zu
reflektieren und ihre individuellen Handlungsmöglichkeiten zu
erweitern. Vorrangiges Ziel ist es, die Langzeitarbeitslosen zu
motivieren, sich eigeninitiativ um eine Wiedereingliederung in
den Arbeitsmarkt zu bemühen.
·
Das jeweilige regionale Kurssystem - d.h., das Wirken des
Kurssystem-Trägers vor Ort - hat die Aufgabe, eine infrastrukturelle
Qualität contra Langzeitarbeitslosigkeit ausbilden, d.h.
es wirkt produktiv an regionalen Ansätzen contra
Langzeitarbeitslosigkeit mit und induziert diese auch in der
Region. Es gestaltet eine umfassende regionale
Kooperationsvernetzung der relevanten Arbeitsmarktakteure. Die
Unterstützungsleistungen der regionalen Kooperationspartner
sind ein wesentliches konzeptionelles Element des Kurssystems.
Es
geht bei dem Kurssystem aus Sicht des Landes Brandenburg um eine
aus fiskalischer Sicht realistische Antwort auf die
Herausforderung durch die Langzeitarbeitslosigkeit, indem im
Rahmen der verfügbaren Mittel eine immerhin nennenswerte
Breitenwirkung und zugleich eine zureichende Tiefenwirksamkeit für
die einzelnen TeilnehmerInnen erzielt wird.
Dies
wurde durch eine spezielle Konstruktion des Kurssystems erreicht,
in dem für die einzelnen TeilnehmerInnen das Kurssystem aus
einer inhaltlich abgestimmten Folge von sechs jeweils einwöchigen
Gruppenkursen und fünf jeweils dreiwöchigen kursfreien
Initiativ-Phasen besteht. Die Didaktik verbindet Rückhalt in der
Gruppe mit Eigenverantwortung und Eigeninitiative. Insofern
macht das Kurssystem aus einer fiskalischen Not eine didaktisch-methodische
Tugend.
Dieser
Zuschnitt ermöglicht den erwünschten Doppeleffekt: Teilnahme
von Betroffenen in relevanter Größenordnung - aktuell 5.400
TeilnehmerInnen-Plätze jährlich - und genügend lange
Bindungsfristen für die einzelnen TeilnehmerInnen von fünf
Monaten mit danach fortbestehender Möglichkeit zum Kontakt mit
dem Kurssystem-Träger (Nachbetreuung durch den Träger oder
durch aus dem Kurssystem heraus initiierter Vereine bzw. Selbsthilfegruppen)
sofern kein positiver Ausstieg schon innerhalb der fünf Monate
realisiert werden konnte (regulärer Arbeitsmarkt, öffentlich
geförderter Arbeitsmarkt, Förderung der beruflichen
Weiterbildung).
Die
Intentionen des Kurssystem werden in der Verbundwirkung von
Zeiten der Gruppenkurse und Zeiten der Initiativ-Phasen
verwirklicht. Auf den Wechsel kommt es an und das
Ineinandergreifen dieser beiden Elemente. Wesentliche Inhalte der
sechs jeweils einwöchigen Gruppenkurse sind z.B. individuelle
Stärken-Schwäche-Analyse, Erstellung von Handlungsplänen,
intensives Bewerbungstraining, Berufskunde, Projektarbeit, Einführung
in Computer- und Internetnutzung.
Zu
den Angeboten für Aktivitäten der Kurssystem-Teilnehmer/-innen
in den Initiativ-Phasen gehören u.a. Betriebspraktika,
Betriebsbesichtigungen, Nutzungsmöglichkeiten von Übungswerkstätten,
von Computer-Kabinetten, Stammtische mit zielgerichteten Themen,
Angebot von Anlaufstellen, Beratung auch per Telefon,
Projektgruppen zu internen und externen Vorhaben, Kurs-Cafes als
Treffpunkte, sozial-pädagogische Betreuung.
Die
freiwillige Teilnahme am Kurssystem ist eine weitere spezifische
Besonderheit. Es gibt keine Zugangsbeschränkungen
hinsichtlich Alter, Geschlecht, Qualifikation oder Leistungsansprüchen
(Empfänger von ALG, ALH, SH-Empfänger, ohne Ansprüche).
Lediglich die Struktur der TeilnehmerInnen ist festgelegt (66 %
Langzeitarbeitslose nach Definition der Bundesanstalt für
Arbeit, d.h. ein Jahr ununterbrochene Arbeitslosigkeit; 25 % nach
Definition der EU, hierzu gehören auch Mehrfacharbeitslose; ca.
10 % sonstige Arbeitslose).
Finanzierung:
·
Mitteleinsatz durch das Land in 2001:
10 Mio DM
(davon sind 30 % Landesmittel und 70 % Mittel aus dem ESF.)
·
Die Kosten pro Person für die Gesamtteilnahme liegen derzeit bei
1830 DM.
Seit
Beginn des Kurssystems 1993 bis Ende 2000 haben 42.866 Personen (rd.
85 % Frauen) teilgenommen. Rd. 40 % finden aus dem Kurssystem
heraus eine positive berufliche Perspektive, darunter sind die
15 %, die eine reguläre Arbeit aufnehmen.
2. Ziel 1.1.b)
(2. Lebensbegleitendes Lernen)
Die Ausrichtung der
Bildungsinfrastruktur auf lebensbegleitendes Lernen soll in
Deutschland - unter Einschluss der Möglichkeiten
selbstgesteuerten und informellen Lernens - in erster Linie durch
Anreize gefördert werden, die die Stärkung der
Selbstorganisation auf regionaler Ebene zum Ziel haben. Denn für
die Organisation einer neuen Lernkultur ist vor allem die
regionale Ebene geeignet, weil innovative Maßnahmen vor Ort
zielgerichtet auf die regionalen Besonderheiten ausgerichtet
werden können. Zudem bestehen in der Region, am Arbeitsplatz, in
der Schule bereits viele Lernmöglichkeiten, die bislang nicht
ausreichend genutzt werden.
Die Entwicklung
lernender Regionen bildet daher den Kern des von der
Bundesregierung aufgelegten Aktionsprogramms Lebensbegleitendes
Lernen für alle. Mit Hilfe des neuen Förderprogramms
Lernende Regionen Förderung von Netzwerken,
das Ende 2000 gestartet wurde, werden der Auf- und Ausbau
regionaler Netzwerke gefördert, in denen durch engagierte
Zusammenarbeit möglichst vieler Beteiligter (z.B.
Bildungseinrichtungen, Kursteilnehmer und selbständig Lernende,
Betriebe, Sozialpartner, Jugendämter, Arbeitsämter und
soziokulturelle Einrichtungen) innovative Projekte zu
lebenslangem Lernen durchgeführt werden. Dafür stehen in den
Haushaltsjahren 2000 bis 2004 voraussichtlich 88 Mio. DM
Bundesmittel und zusätzlich 50 Millionen Mark aus dem Europäischen
Sozialfonds zur Verfügung
Ziel des Programms
ist es, die Strukturen und Grundlagen in Bildung und
Weiterbildung vor Ort so zu modernisieren, dass möglichst viele
Menschen daran teilhaben können, und das Konzept der lernenden
Gesellschaft in größere Breite als bisher verwirklicht
wird. Bildungsanbieter und Lernende sowie andere regionale
Akteure sollen enger und effektiver als bisher zusammengeführt
werden, sie sollen zu Lernenden Regionen vernetzt
werden, um
·
die Motivation und Bildungsbeteiligung der Menschen, insbesondere
bisher bildungsferner und benachteiligter Personen, zu steigern
sowie ihre Befähigung zum selbständigen Lernen zu fördern und
·
qualitative und quantitative Verbesserungen der
Angebotsstrukturen im Sinne einer stärkeren Nutzerorientierung
zu bewirken.
Die
Netzwerke sollen an die in den Ländern, Regionen, Städten und
Gemeinden vorhandenen Erfahrungen und Kooperationsstrukturen
sowie bereits bestehenden Ansätze zum Aufbau bürgernaher
Lernzentren anknüpfen.
Voraussetzung
für die Förderung von Netzwerken ist, dass sie
1.
gemeinsam innovative Maßnahmen zur Realisierung Lernender
Regionen durchführen,
2.
sich aus wichtigen regionalen oder lokalen Bildungseinrichtungen
und weiteren Mitgliedern, insbesondere der Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungspolitik sowie der Wirtschaftsförderung,
zusammensetzen und
3.
nachhaltig angelegt sind, d.h. sich nach Auslaufen der Förderung
selbst tragen.
Konkret
sollen von den Netzwerken innovative Projekte zur
·
Förderung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen,
·
besseren Verzahnung von allgemeiner, politischer, kultureller und
beruflicher Bildung,
·
Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Bildungs-, Beschäftigungs-
und Arbeitsmarktpolitik, Wirtschaftsförderung sowie anderen
Politikbereichen zur Förderung der Handlungs- und Beschäftigungsfähigkeit
der Menschen,
·
Erhöhung der Transparenz der Bildungsangebote im Sinne einer stärkeren
Kundenorientierung, z.B. durch Bündelung der Informations-,
Beratungs- und Vermittlungsangebote und Bereitstellung neuer
Serviceleistungen, auch für selbstgesteuertes Lernen,
·
Erhöhung der Qualität und Verwertbarkeit der Bildungsangebote,
z.B. durch Vereinbarung gemeinsamer Qualitätskriterien und
Austausch über Verfahren der Qualitätsentwicklung,
·
Entwicklung und Erprobung von Fortbildungsmodulen für das
Personal, z.B. zu Lerntechnik, Methoden/Didaktik, Lernberatung
und begleitung, sowie zum Netzwerkmanagement,
·
Stärkung der Kreativität sowie Eigenverantwortung der Menschen
beim formellen wie informellen Lernen, z.B. durch neue
Lernarrangements,
·
Entwicklung und Erprobung von Verfahren zur gemeinsamen
Zertifizierung des Lernerfolgs bei formellen und informellen
Lernaktivitäten und
·
Förderung des Zugangs zu neuen IuK-Technologien, Erhöhung der
Medienkompetenz sowie Erprobung neuer Lernarrangements.
erprobt
und umgesetzt werden.
Der Auf- und Ausbau
lernender Regionen im Rahmen des Netzwerkprogramms
erfolgt in enger Abstimmung mit den Ländern. Zur
Programmsteuerung wurde ein Lenkungsausschuss von Bund und Ländern
eingerichtet, der über die Projektauswahl entscheidet. Mit der
administrativen Abwicklung des Programms wurde das Deutsche
Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Projektträger des
BMBF, beauftragt, das in Kooperation mit dem Adolf-Grimme-Institut
(AGI) die Projektnehmer berät, die Netzwerke beim Aufbau, ihrer
Profilbildung sowie der Kooperation miteinander unterstützt und
über den Kreis der unmittelbar Beteiligten hinaus einen breiten
Erfahrungsaustausch - auch über das Internet - organisiert. Das
Programm soll wissenschaftlich begleitet, evaluiert und
dokumentiert werden.
3.
Bayern zu Ziel 1.2.c) (1. Sozialer Schutz)
Die
verschiedenen Leistungsangebote im sozialen Bereich sind für den
hilfe- und unterstützungsbedürftigen Bürger (in ihren
rechtlichen, organisatorischen und regionalen
Ausdifferenzierungen) kaum bekannt und nur sehr schwer auffindbar.
Im Rahmen des Virtuellen Marktplatzes Bayern (VMB) wird daher ein
regionalisiertes Informationssystem für soziale Leistungen (BayRIS)
auf der Basis des Internets aufgebaut. Alle Leistungserbringer im
Sozialmarkt (z.B. Einrichtungen, Dienste, Verbände,
Selbsthilfegruppen, gewerbliche Anbieter) sollen ihre Leistungen
nach zentral erarbeiteten Begriffsbestimmungen und Rastern
darstellen um damit eine größere Transparenz und
Vergleichbarkeit für den Bürger zu schaffen. Auch die
beteiligten Behörden und Kostenträger sind im
Sozialinformationssystem präsent und kommen damit auch ihrer
gesetzlichen Beratungspflicht nach. Das Sozialinformationssystem
soll für Bayern schrittweise aufgebaut werden. Sein
modellartiges Muster ist das Regionale Informationssystem (RIS)
Regensburg, das unter www.ris-regensburg.de
der Öffentlichkeit bereits zur Verfügung steht. Es wird von ca.
20.000 Leistungsanbietern in Bayern ausgegangen.
4.
Rheinland-Pfalz zu Ziel 1.2.c) (2. Beschäftigungsaufnahme)
a)
Mainzer Modell für Beschäftigung und Familienförderung
Mit
Hilfe des Mainzer Modells sollen vorhandene
Fehlsteuerungen am Arbeitsmarkt und im System der sozialen
Sicherung beseitigt werden. Hierbei geht es vor allem um:
§
die Überwindung der 630-Mark Grenze im Sozialversicherungsrecht,
§
den für Kleinverdiener unzureichenden Kinderleistungsausgleich
im Vergleich zu den Regelsätzen der Sozialhilfe,
§
die auf Grund der Anrechnungsregel bei der Sozialhilfe teilweise
geringen Arbeitsanreize für Hilfeempfänger mit einem niedrigen
zu erwartenden Arbeitseinkommen.
Das
Modell besteht aus zwei Instrumenten
1.
einem Arbeitnehmer-Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen
von Kleinverdienern und
2.
einem Zuschlag zum Kindergeld für Familien und allein erziehende
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen
Ziel
des Mainzer Modells ist es, finanzielle Anreize für
eine stärkere Motivation zur Übernahme von niedriger bezahlten
Tätigkeiten zu setzen. Durch die höheren Nettoeinkommen soll
eine weit gehende Unabhängigkeit der Kleinverdiener von
laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) erreicht werden.
Laufzeit
Ab
1. September 2000 bis Ende 2002 sind Eintritte möglich. Die
individuelle Förderdauer beträgt maximal 18 Monate.
Durchführung/Dauer
Das
Modell wird in den Arbeitsamtsbezirken Mayen, Montabaur, Koblenz
sowie Neuwied durchgeführt. Diese Region umfasst 340.000
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Nach Berechnungen des
Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht das
MASG davon aus, dass nach einer gewissen Anlaufphase rund 4
Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vom
Mainzer Modell erfasst werden. In der genannten Region wären
dies ca. 14.000 Arbeitnehmer.
Kosten/Finanzierung:
Für
die genannte Region mit der entsprechenden Teilnehmerzahl (14.000)
werden jährliche Kosten von maximal 15 Millionen Mark für den
Sozialversicherungszuschuss und maximal 12 Millionen Mark für
den Kindergeldzuschlag kalkuliert (Gesamtkosten pro Jahr maximal
27 Millionen Mark). Hiervon trägt das Land 20 Prozent.
Die
finanziellen Mittel werden aus dem Haushalt des Bundes, den
betroffenen Ländern und dem Europäischen Sozialfonds
bereitgestellt.
Fördervoraussetzungen:
Voraussetzung
ist eine Mindestbeschäftigung von mehr als 630 Mark im Monat und
15 Stunden in der Woche. Hintergrund ist, dass die Überschreitung
der genannten Stundenschwelle zu einem automatischen Wegfall von
Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld führt.
·
Für den Sozialversicherungszuschuss gilt:
Bei
Alleinstehenden läuft die Förderung bei einem Bruttoeinkommen
von 1.575 Mark aus. Bei Verheirateten/Eheähnliche Gemeinschaften
liegt die Grenze bei 3.150 Mark Bruttohaushaltseinkommen.
·
Für den Kindergeldzuschlag gilt:
Bei
Alleinerziehenden mit einem Kind läuft der Zuschlag bei einem
Bruttoeinkommen von 3.000 Mark aus. Bei einem Ehepaar mit zwei
Kindern liegt die Grenze bei 3.800 Mark. Pro zusätzlichem Kind
erhöhen sich diese Grenzen um 400 Mark.
Antragsverfahren:
Anträge
nehmen alle örtlichen Arbeitsämter, Sozialämter und
Wohngeldstellen entgegen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt
durch die örtlichen Arbeitsämter.
Durch
die Bundesanstalt für Arbeit wurde zwischenzeitlich ein EDV-Programm
entwickelt, das den Mitarbeitern der Ämter bei der Bearbeitung
zur Verfügung steht und deren Aufgabe wesentlich erleichtert.
Zusammenarbeit:
Bei
der Umsetzung des Modellprojektes findet eine enge Abstimmung
zwischen dem Bundesarbeitsministerium, dem MASG, der
Arbeitsverwaltung, den Kommunen und den Sozialpartnern statt.
Hierzu wurde ein regionaler Begleitausschuss eingerichtet..
aus
der Sozialhilfe
Projektbeschreibung
Familien
(Ehepaare und Alleinerziehende), bei denen der Haushaltsvorstand
einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit mit einem
Bruttoeinkommen von mehr als 630 DM nachgeht, wird ein
Kindergeldzuschlag sowie gegebenenfalls eine ergänzende
Ausgleichszahlung - als freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz
und der rheinland-pfälzischen Kommunen gezahlt. Diese Leistungen
sollen Ihnen den Ausstieg aus der Sozialhilfe ermöglichen und
gleichzeitig finanzielle Anreize bieten, sich am Arbeitsmarkt
weiterzuentwickeln.
Der
Kindergeldzuschlag beträgt 200 DM monatlich für jedes förderungsfähige
Kind, jedoch maximal 400 DM je Familie.
Ergänzend
zu diesem Zuschlag kann den Familien, die beim Übergang von dem
besonderen Mietzuschuss (früher: pauschalierten
Wohngeld) zum allgemeinen Wohngeld finanzielle
Nachteile erleiden, ein ergänzender Ausgleichsbetrag von maximal
100 DM monatlich gezahlt werden.
Ziel
ist die modellhafte Erprobung, wie bei Sozialhilfeempfängerinnen
und Sozialhilfeempfängern mit Kindern die Bereitschaft zur
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erhöht werden kann. Zugleich
soll arbeitenden Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfängern ein
Leben unabhängig von Sozialhilfeleistungen ermöglicht werden.
Die
Umsetzung des Programms durch die beteiligten Kommunen in
Rheinland-Pfalz startete am 1. Mai 2000. Es ist beabsichtigt, das
Programm zunächst bis zum 31. Dezember 2002 durchzuführen.
Das
Sonderprogramm wird in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt. Von 36
örtlichen Sozialhilfeträgern nehmen 34 an der Erprobung teil.
Leistungen
der Mainzer Modells sind jedoch vorrangig gegenüber
vergleichbaren Leistungen der Länder und Kommunen. Die Anwendung
des Sonderprogramms Kindergeldzuschlag kommt daher
nur noch in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung
von Leistungen des Mainzer Modells nicht gegeben
Die
Mittel zur Durchführung des Sonderprogramms werden vom Land
Rheinland-Pfalz sowie den beteiligten Kommunen aufgebracht. Der
Kindergeldzuschlag wird je zur Hälfte von Land und Kommunen, die
Ausgleichzahlungen ausschließlich vom Land finanziert.
·
Der Haushaltsvorstand muss einer sozialversicherungspflichtigen
Erwerbstätigkeit mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 630 DM
nachgehen,
·
einen Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe in Form laufender
Hilfe zum Lebensunterhalt haben und
·
dieser Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt muss durch
die Zuschlagsgewährung entfallen.
Den Familien
stehen eheähnliche Gemeinschaften nach § 122 BSHG gleich.
Antragsverfahren:
Anträge
nimmt das Sozialamt entgegen, von dem bisher die laufende Hilfe
zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt
wurde. Dort erhalten die Betroffenen auch weitere Auskünfte.
Die
Durchführung des Sonderprogramms erfolgt zusammen und in enger
Kooperation mit den Kommunen. So wurden die Grundlagen für die
Durchführungshinweise in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der
Kommunen erarbeitet. Anlässlich einer Presskonferenz am 7. April
2000 wurde gemeinsam mit den Vorsitzenden der Kommunalen
Spitzenverbände eine Vereinbarung mit den Zielsetzungen des
Programms unterschrieben.
5.
Berlin zu Ziel 1.2.e)
Medizinische
Versorgung Obdachloser
Im Land Berlin wurde für
die medizinische Versorgung Obdachloser ein differenziertes
medizinisches Angebotssystem einschließlich vereinfachter
Finanzierungsregelungen nach dem BSHG in Kombination mit
Zuwendungen des Landes Berlin und der Bezirksämter sowie Ermächtigungen
der Kassen- und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Berlin
geschaffen.
Das
Angebotssystem gliedert sich wie folgt:
1.
Arztmobil für die Straßentreffpunkte (mit
niedergelassenen Ärzten/-innen besetzt und einem Team aus
Krankenpfleger/ /Sozialarbeiter/-in)
2.
Obdachlosenpraxen (mit angestellten Ärzten/Zahnärzten
besetzt und einem Team aus Krankenpfleger/Sozialarbeiter/-in)
3.
Krankenstation mit Vereinbarung nach § 93 BSHG zur
Entlastung der Krankenhäuser
4.
ärztlichen Sprechstunden in Wohnungsloseneinrichtungen.
6.
Niedersachsen zu Ziel 1.2.e)
Medizinische
Versorgung von Migranten
Den
wachsenden sozialen und medizinischen Problemen bei der
Versorgung von Arbeitsmigranten, Flüchtlingen und Aussiedlern
widmet sich das Ethno-Medizinische Zentrum in Hannover. Für
die anfallenden komplexen Versorgungsaufgaben werden
psychosoziale und sozialmedizinische Hilfen entwickelt und
bereitgestellt. Es werden Konzepte und Angebote erarbeitet für
eine interkulturelle Kompetenz der Fachkräfte im
Gesundheitswesen. Das EMZ vermittelt zwischen Menschen
verschiedener Kulturen, unterschiedlichen Krankheitsumgangsweisen
und Traditionen.
Die
Grundpfeiler dieser Arbeit sind:
·
Dolmetscherservice für das Sozial- und Gesundheitswesen
·
Fachkräftefortbildungen, Schulungen, Tagungen
·
Kollegiale vernetzende Beratung für Fachkräfte und Experten
·
Muttersprachliche Gesundheitsaufklärungsveranstaltungen zur Prävention
·
Muttersprachliche Broschüren, Medien, Dokumentationen
·
Projekte zur Gesundheitsförderung (Aids, Drogen, Oralprophylaxe,
Frauengesundheit etc.)
·
Arbeitsgemeinschaften, Selbsthilfegruppen, Rekrutierung
ehrenamtlicher Helfer
·
Erstellen von Fachhandbüchern und Fachpublikationen
Zielsetzung
des EMS ist eine migrantengerechte Dienstleistung und Betreuung
im Gesundheitswesen. Der Abbau von sprachlichen und kulturellen
Verständigungsproblemen soll die Erstellung zutreffender
Diagnosen auch im Hinblick auf psychische oder psychosomatische
Störungen und Erkrankungen erleichtern.
7.
Nordrhein-Westfalen zu Ziel 2 b) (2. Wohnungsverlust)
Landesprogramm
Wohnungslosigkeit vermeiden - dauerhaftes Wohnen sichern
Zur
wirkungsvollen Unterstützung Wohnungsloser und von
Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen hat das Sozialministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen das Landesprogramm Wohnungslosigkeit
vermeiden dauerhaftes Wohnen sichern ins Leben
gerufen. Es wurde 1996 entwickelt mit dem Ziel, die
Wohnungslosenhilfe zukunftsfähig zu gestalten und integrierte
Handlungskonzepte an den Schnittstellen zwischen
Stadtentwicklungs-, Wohnungs- und Sozialpolitik zu fördern. Das
Programm unterstützt die Kommunen und die Freie Wohlfahrtspflege
bei der Reform sozialer Dienstleistungen und der Qualitätssicherung
in der Wohnungsnotfallhilfe. Das Programm versteht sich als
zeitlich begrenzte Anreizfinanzierung, unterstützt die Kommunen,
die für das Problem Wohnungslosigkeit zuständig sind und bietet
ihnen die Möglichkeit, bewährte, innovative Handlungsstrategien
in ihre Politikgestaltung zu übernehmen.
Mit
einem Fördervolumen von bisher insgesamt 20 Millionen DM werden
mit dem bundesweit einmaligen Programm seit Ende 1996 innovative
Handlungsansätze der Wohnungsnotfallhilfe unterstützt. Bis Ende
2000 werden in fast 40 Städten und Gemeinden des Landes
Nordrhein-Westfalen insgesamt 85 Projekte gefördert werden,
darunter zahlreiche Projekte, die sich speziell an Frauen in
Wohnungsnot richten.
Das
Programm verfolgt im Wesentlichen drei Zielsetzungen:
1.
Wohnungslosigkeit vermeiden
2.
Sicherstellung der bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für
Wohnungslose
3.
Wohnungslose mit wirkungsvollen Maßnahmen der sozialen Arbeit
tatsächlich erreichen.
Für
die Jahre 2001-2003 und darüber hinaus werden insbesondere
folgende Ziele anvisiert:
-
Weiterentwicklung des Programms auf der Basis neuer
gesellschaftlicher Herausforderungen, begleitet von den
Ergebnissen der wissenschaftlichen Evaluation und in Kooperation
mit den gesellschaftlichen Akteuren der Wohnungsnotfallhilfe,
-
Weiterentwicklung Zentraler Fachstellen zur Hilfe in Wohnungsnotfällen
mit dem Ziel der weiteren Verfeinerung von Präventionsstrategien
und der Stärkung des Quartiersmanagements sowie der
wohnungspolitischen Steuerung,
-
Verbesserung der Hilfen für Langzeitwohnungslose, Stärkung der
Selbsthilfepotenziale und des bürgerschaftlichen Engagements,
-
Verbesserung der Hilfen für wohnungslose Frauen und Unterstützung
eines landesweiten Netzwerkes frauenspezifischer Träger und
Einrichtungen in NRW,
-
Unterstützung der Aktivitäten auf Bundesebene zur Einführung
einer Wohnungsnotfallstatistik mit dem Ziel, die Verbesserung von
Planungsgrundlagen auf kommunaler und Landesebene einschließlich
einer geschlechterdifferenzierten Betrachtung zu bewirken,
-
Verstärkung des europäischen Austausches,
-
Weiterentwicklung der Steuerung der geförderten Projekte,
-
Weiterentwicklung des Berichtswesens auf
informationstechnologischer Basis.
Wesentliche
Handlungsfelder des Landesprogramms sind:
-
Vorbeugen statt Verwalten, durch die Einrichtung von querschnitts-
und lebenslagenorientierten kommunalen Verwaltungseinheiten, den
Kommunalen Fachstellen,
-
Normalisierung von Lebensverhältnissen durch den Abbau von
Notunterkünften, die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und
die Vermittlung von Arbeit und Wohnung für die Betroffenen,
-
Vorrang
ambulanter Hilfen,einschließlich krankenpflegerischer "Hausbesuche
auf der Straße", die den Bedürfnissen der Betroffenen
entsprechen und kostengünstiger als eine stationäre
Unterbringung sind,
-
Stärkung integrierter, politikfelderübergreifender Ansätze,
kunden-/klientenorientierte
Ausgestaltung sozialer Hilfen durch Beteiligungsverfahren und bedürfnisorientierte
Weiterentwicklung aufsuchender Hilfen,
-
besondere Berücksichtigung der Zielgruppen Frauen und junge
Wohnungslose,
-
Entwicklung eines zielgerichteten, betriebswirtschaftlichen und
an neuen Steuerungsverfahren orientierten Projektmanagements.
Als eine
Grundphilosophie des Programmes ist das Controlling zu
betrachten, das als Voraussetzung für ein angedachtes
Benchmarking zu sehen ist. Im Rahmen des Landesprogramms gegen
Wohnungslosigkeit sind von den geförderten Projekten regelmäßig
alle 8 bzw. 9 Monate - "Pflichtenhefte" in Form
von Projektfortschrittsdokumentationen zu führen, die Auskunft
über die Zielerreichung der Projektmaßnahmen geben können.
Grundsätzlich sollen diese Berichtspflichten zu einem
Leistungsvergleich der verschiedenen Projekte weiterentwickelt
werden.
8.
Nordrhein-Westfalen zu Ziel 2 b) (3. Schulverweis)
Verringerung
der Zahl der Schulabbrecher
Es gibt
zahlreiche, sehr unterschiedliche Ansätze zur Förderung dieses
Personenkreises. Besipielhaft sind hier Fördermaßnahmen für
Schulmüde und Schulabbrecher sowie zur Reintegration von
Schulverweigerern zu nennen.
Diese Ansätze haben in
den Bezirken Nordrhein-Westfalens sehr unterschiedliche Ausprägungen.
In allen Fällen werden sie in Form von Kooperationsverbünden
zwischen den Hauptschulen und Gesamtschulen, dem Berufskolleg,
Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Trägern öffentlicher und
kirchlicher Sozialeinrichtungen realisiert., so zum Beispiel:
·
Unterricht für Schulmüde und Schulabbrecher,
·
Unterricht für Schulverweigerer,
·
Förderlehrgänge für Schülerinnen und Schüler, die die
Schulpflicht erfüllt haben,
·
Hausaufgabenbetreuungen,
·
Unterricht durch besondere Maßnahmen, z.B. in Jugendwerkstätten
etc.,
·
Beratungen für Jugendliche und deren Eltern,
·
Vorbereitung auf Nichtschülerprüfungen usw.
Ziel
aller Ansätze in den Haupt- und Gesamtschulen ist es
-
die betroffenen Schülerinnen und Schüler wieder zu regelmäßigem
Schulbesuch zu veranlassen
-
sie für Leistung (wieder) zu interessieren,
-
sie einem Abschluss näher zu bringen,
-
sie berufsfähig zu machen,
-
sie in Ausbildungsverhältnisse zu vermitteln.
Die
Förderansätze beruhen nicht auf einem einheitlich für
das Land entwickelten Konzept, sondern wurden auf der Grundlage
von Analysen der Bedürfnissen für die Bezirke und Regionen
entwickelt.
Konkretes
Beispiele für Fördermaßnahmen in diesem Bereich sind
Am
01.08.2001 beginnt die Fördermaßnahme Förderung von Schülerinnen
und Schülern an Hauptschulen und Gesamtschulen mit erheblichen
Lernrückständen zur Verhinderung von Schulverweigerung,
die zwei Zielgruppen anspricht:
a)
zusätzliche Förderung in der deutschen Sprache in den Klassen 5
und 6
b)
Förderpraktika für Schülerinnen und Schüler in deren letztem
Schulbesuchsjahr, die abschlusslos bleiben
Eines von zahlreichen gelungenen
Beispielen zur Reduktion von Absentismus stellt das Rather
Modell (Düsseldorf) dar.
Die Bezeichnung
Rather Modell wird verwendet, weil das Projekt in der
Städtischen Jugendfreizeiteinrichtung im Stadtteil Rath
gestartet wurde. Der Name steht inzwischen als Synonym für Maßnahmen
im Zusammenhang mit der Reintegration von Schulverweigerern.
Träger
Das Rather
Modell ist ein Zusammenschluss des Jugendamtes der Stadt Düsseldorf,
des Berufsbildungszentrums der AWO, der Diakonie, des Vereins
Trotzdem e.V., des Vereins outback e.V.,
der Evangelischen Jugendhilfe, des Schulamtes, von Hauptschulen,
Schulen für Erziehungshilfe und der Schule für Lernbehinderte
in Düsseldorf.
Es betreut z. Zt.
27 schulmüde bzw. schulverweigernde Jugendliche.
Ziel
Ziel ist die
Zusammenführung schulbezogener Jugendsozialarbeit, schulischer
Erziehungshilfe und allgemeiner schulischer Förderansätze,
insbesondere
·
schulinterne Vorbeugung von Schulverweigerung
·
Reintegration von Schulverweigerern und Rückkehr in ihre
Stammschule
·
Teilnahme an einer beruflichen Förderung
·
Aufnahme einer regulären Arbeit.
Finanzierung
Das Rather
Modell finanzierte sich in 2000 wie folgt:
| |
Stadt
Düsseldorf |
Land
NRW |
Arbeitsamt
u. Freie Träger |
| Sachkosten |
|
zuständig:
Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit |
|
| |
276.000,--
|
220.320,--
aus dem Jugendhilfeplan des Landschaftsverbandes |
--- |
| Personalkosten |
|
zuständig:
Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung |
|
| Gerricusstraße |
|
1,5
A-12- Lehrer- stellen |
1
Sozialpädagoge 1 Handwerksanleiter |
| Graf-Recke-Straße |
|
1
A-12- Lehrerstelle |
1
Sozialpädagoge |
| Ronsdorfer
Straße |
|
2
A-13-Sonderschul-lehrer |
1
Sozialpädagoge 1 Künstler |
Standorte
Die Kooperation
Schule Jugendhilfe führt auf Stadtebene Erstgespräche,
entscheidet über Neuaufnahmen etc. und realisiert sich an vier
Standorten:
1.
Das Projekt Gerricusstraße in Gerresheim versteht sich
als Anlaufstelle für Schulmüde. Dort werden Jugendliche an den
unterrichtlichen Lernstand ihres Jahrgangs herangeführt und in
einer Werkstatt mit manuellen Arbeiten vertraut gemacht. Vornehmliches
Ziel: Reintegration. Personenkreis: Haupt- / Sonderschüler
ab Klasse 8; Einzugsbereich: Stadtgebiet; Mitarbeiter: 1 sozialpädagogische
Fachkraft, 1 Lehrer, 1 Handwerker.
2.
Die Hauptschule Graf-Recke-Straße bietet gemeinsam mit
der Kirchengemeinde einen Mittagstisch an, der Anlaufstelle für
schulverweigernde Jugendliche ist. Für diesen Stadtteil kümmert
sich die Hauptschule auch um Schülerinnen und Schüler anderer
Schulen, die auf der Kippe stehen, ihre Schulpflicht nicht mehr
nachzukommen. Vornehmliches Ziel: Prävention. Personenkreis:
Hauptschüler Klassen 5/6 (Pädagogischer Mittagstisch);
Einzugsbereich: Stadtteil; Mitarbeiter: 1,5 sozialpädagogische
Fachkraft.
3.
Die Gruppe Schönaustraße steht in der Tradition der
Schule für Erziehungshilfe (Einzelbetreuung in der Gruppe,
Kleingruppenarbeit, Hausbeschulung etc.). Sie realisiert einen künstlerisch-therapeutischen
Ansatz. Personenkreis: Schülerinnen / Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf; Einzugsbereich: Stadtgebiet;
Mitarbeiter: 2 Werkanleiter mit je ½ Stelle.
4.
Die Gruppe Ronsdorfer Straße führt Supervisionen durch
sowie regelmäßige Absprachen von Team- und Projektmangement. Personenkreis:
1 Sonderschullehrerin, 1 Sonderschullehrer, 1 Sek-I-Lehrer,
1 Kunstpädagogin, wechselnde Künstler.
Bewertung
Das Projekt stellt
einen sinnvollen Ansatz dar, weil es Schulverweigerer sowie
Kinder mit sehr unterschiedlichen problematischen Lebenslagen mit
dem Ziel begleitet, sie an Abläufe, Verabredungen und
Einrichtungen der Gesellschaft wieder heranzuführen. Als sehr
sinnvoll wird dabei die Kooperation zwischen verschiedenen
Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe bewertet. Diese
Kooperation gewährleistet Intervention und Prävention.
9.
Schleswig-Holstein zu Ziel 2 c) (2. Gleichgeschlechtliche Lebens-partnerschaften)
Antidiskriminierungsprogramm
Gleichgeschlechtliche Lebensweisen
Menschen
werden aufgrund ihrer sexuellen Orientierung vielerorts
ausgegrenzt, ihre Teilhabe am öffentlichen Leben zum Teil
erheblich beschnitten. Das Europäische Parlament hat die
Mitgliedsstaaten bereits 1994 aufgefordert, geeignete Maßnahmen
zur Sicherung der Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen in
der Europäischen Union zu ergreifen.
Unter
Bezugnahme auf den Diskussionsprozess auf europäischer und auf
Bundes-Ebene hat die schleswig-holsteinische Landesregierung im
Oktober 1997 eine Zuständigkeit in der Landesverwaltung für
diesen Themenbereich geschaffen, Haushaltsmittel bereitgestellt
und ein Antidiskriminierungsprogramm entwickelt, welches die Bekämpfung
von Ausgrenzung und die Sicherung von gesellschaftlicher Teilhabe
von Lesben und Schwulen zum Ziel hat.
Das
Programm umfasst eine Überprüfung von Gesetzen und Verordnungen
im Hinblick auf mögliche Benachteiligungen aufgrund der
sexuellen Orientierung, sowie Maßnahmen zum Abbau bestehender
Diskriminierung mit Schwerpunkt in den Bereichen Familie, Schule,
Jugendhilfe und Arbeitswelt. Bei allen Maßnahmen werden
Unterschiede in den Lebenslagen von Frauen und Männern, in
unterschiedlichen Altersgruppen, in Bezug auf den Wohnort (z.B.
Stadt-Land), sowie aufgrund anderer sozialer Rahmenbedingungen (z.B.
Behinderung, Einkommen) berücksichtigt.
Die
Landesregierung hat ihre Maßnahmen in einem Bericht
zusammengefasst (LT-Drs. 15/373), den der schleswig-holsteinische
Landtag am 26. Januar 2001 debattiert hat.
Konkrete
Einzelmaßnahmen sind:
·
Einbindung des Themas in fachliche Diskurse (Jugendhilfe, Schule,
Arbeitswelt)
·
Themenspezifische Runde Tische, z.B. zum Thema Jugendhilfe
·
Qualfizierungskonzept für MultiplikatorInnen in pädagogischen
Arbeitsfeldern
·
Publikationen der Landesregierung einschl. Website zum Thema im
Internet
·
Förderung von Information und Beratung für verschiedene
Zielgruppen
Im
Rahmen eines Wirksamkeitsdialogs mit den beteiligten
Kooperationspartnern (staatliche Stellen und NGOs) wird das
Programm evaluiert und kontinuierlich fortentwickelt. Hierzu
dient auch eine Konferenz auf europäischer Ebene, die im März
2002 unter dem Titel Difference Troubles - Erfahrungen mit
Diskriminierung und mit Strategien zu ihrer Überwindung im
Ostseeraum durchgeführt wird, in deren Rahmen in den
beteiligten Staaten vorhandenes Know-How systematisiert erfasst
und im Hinblick auf seine transnationale Anwendbarkeit bewertet
wird. Die Erfahrungen des schleswig-holsteinischen
Antidiskriminierungsprogramms fließen hierin ein.
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Bremen zu Ziel 3 c)