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Nachrichten : Berlin : Bezirke |
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25.07.2001 |
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Rechtsberatung
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Liebling Rothkegel |
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| Obdachlose haben es schwer, an rechtliche Beratung zu
kommen. Bundesrichter Ralf Rothkegel will Anwälte auf
Sozialstationen etablieren |
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| Christine-Felice Röhrs |
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Kostenlose
Rechtsberatung für jene, die auf der Straße leben oder
anderweitig in Not sind - so etwas ist in Deutschland auf
Eigeninititative angewiesen und existiert bislang nur
punktuell. In Berlin jedoch soll es die ambulante
Rechtsberatung bald flächendeckend geben. So hat es Ralf
Rothkegel, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Spezialist
für Sozialhilferecht, beschlossen. Und ein Konzept erarbeitet,
das vorsieht, täglich Anwälte bei Sozialstationen zu
etablieren.
Bewandert im Sozialhilferecht werden die
Anwälte sein, aber auch bei anderen für die Klientel typischen
Problemen helfen können: bei Ärger mit dem Vermieter oder mit
der Polizei. Die freien Sozial-Träger freuen sich schon auf
die Unterstützung, und auch Anwälte haben sich schon gemeldet,
um das Projekt bei einer ersten Sozialstation ins Rollen zu
bringen. Allein: Noch fehlt es am Geld. Sponsorend dringend
gesucht.
In der U-Bahn hatte Rothkegel die Idee zur
Rechtsambulanz, und zwar auf der allmorgendlichen Fahrt mit
der U 8 von Steglitz zum Gericht an der Hardenbergstraße. Hier
traf Rothkegel immer einen alten Bettler, der mit der
Begründung um Geld bat, dass er keine Sozialhilfe beziehe.
Keine Sozialhilfe, wie ist das möglich? Rothkegel, der sich
sehr wohl bewusst war, dass er als Bundesrichter in einem
Elfenbeinturm arbeitet - nur in ganz seltenen Fällen bekommt
er die direkt Betroffenen der Fälle zu sehen -, kam ins
Grübeln. "Mensch", sagte er bei sich, "du wirst hier hoch
dotiert, du hast tolle Sachkenntnisse und könntest gut helfen.
Trotzdem bekommst du von den ganz konkreten Problemen auf der
Straße kaum etwas zu sehen." Also begann Rothkegel zu
recherchieren, mehr als ein Jahr lang. Und bekam "tausendfach
bestätigt, dass die Dinge im Argen liegen".
Das
grundlegende Problem sei das Informationsdefizit, und zwar
sowohl bei den Betroffenen als auch bei den Profis, sprich den
Sozialarbeitern, den Sachbearbeitern auf dem Sozialamt und den
Anwälten, wie Rothkegel festgestellt hat. Erstere, so erklärt
er, wissen manchmal einfach nicht, dass sie Anspruch auf
staatliche Hilfe haben oder auch nur, an welches Amt sie sich
wenden müssen. Vor dem Besuch beim Anwalt stehen Anträge über
Anträge: ein Berechtigungsschein auf anwaltliche Hilfe vom
Amtsgericht, danach auf Beratungshilfe beim Anwalt selbst.
Selbst für einen in der Gesellschaft fest verankerten Menschen
wäre all dies ein Hürdenlauf. Für jene, die am Rand leben, ist
es ein Labyrinth.
Auch Schwellenängste spielen eine
Rolle, wenn es darum geht, sich rechtlichen Beistand zu
sichern: wegen schlechter Erfahrungen mit den Ämtern. Oder aus
Scham. Jeder zweite Antragsberechtigte, so belegt unter
anderem auch eine Studie des Berliner FU-Professors Peter
Grottian, meldet sich einfach nicht bei den zuständigen
Stellen: 280 000 Berliner beziehen laut Grottian Sozialhilfe,
Anspruch hätten aber doppelt so viele - verdeckte Armut nennt
man das.
Zwar stranden immer noch genug Menschen mit
ihren rechtlichen Problemen bei den Sozialarbeitern der freien
Träger. "Aber die Sozialarbeiter haben keine umfassende
juristische Ausbildung, die sie befähigt, diese rechtlich
völlig unterschiedlichen Fälle zu betreuen", meint Rothkegel.
Zumal laut Rechtsberatungsgesetz - einer umstrittenen, weil
1935 noch von den Nazis eingeführten Bestimmung - nur solche
Personen Rechtsberatung betreiben dürfen, denen dazu von der
zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt wurde. Sprich: die
ausgebildetete Anwälte sind. Wer also als Nicht-Anwalt
gutwillig, aber illegal durch das Dickicht der Paragraphen
helfen möchte, wird unter Umständen mit Bußgeldern,
Unterlassungsklagen oder Abmahnungen bestraft.
In
einigen Fällen, wie zum Beispiel bei der Berliner
Obdachlosen-Initiative "Warmer Otto", hält einmal die Woche
eine durch Spenden finanzierte Rechtsanwältin Sprechstunde. 10
Wohnungslose mindestens stehen dann immer hier Schlange. Zum
Beispiel, wenn sie schwarz gefahren sind und nun die
Inkasso-Unternehmen auf der Matte stehen. Dann hilft die
Anwältin bei der Abfassung von Schreiben. "Die Nachfrage geht
weit über das Angebot hinaus", meint Sozialarbeiter Klaus
Breitfeld. "Jede weitere Initiative, wie die von Richter
Rothkegel, wird dringend gebraucht."
Auch die Beratung
der Sozialämter hilft den Betroffenen nicht unbedingt weiter.
Rothkegel ist vorsichtig mit seinem Urteil:
"Sozialhilfeverwaltung ist Massenverwaltung", meint er
schließlich. "Sozialamtsbedienstete sind deshalb manchmal
überfordert, sich dem Einzelfall ausreichend zuzuwenden."
Außerdem ist, das weiß der Richter, die Klientel nicht die
einfachste. Oft kommen gewaltbereite oder betrunkene Menschen
hineingetaumelt. "Da ist die Gefahr der Abstumpfung
groß."
Und auch unter den Anwälten ist die Bereitschaft
nicht immer überwältigend, wenn ein mittelloser Klient endlich
den Weg in die Kanzlei gefunden hat. Aus standesrechtlichen
Gründen darf ein Mandant zwar explizit nicht wegen seiner
Mittellosigkeit abgelehnt werden. Doch die Gebühren, die der
Anwalt für seine Arbeit erheben darf, sind so niedrig - für
eine Erstberatung laut Gesetz meist zwischen 45 und 110 Mark -
und die Streitwerte in der Regel so gering, dass dies ein
reines Zuschussgeschäft ist. Kniffe, den unliebsamen Kunden
abzuschieben, seien üblich, meint Rothkegel. Im Umkehrschluss
bewirkt das System, dass nur wenige Anwälte umfassende
Erfahrungen mit dem Sozialrecht sammeln. Zumal dieses schon an
der Universität nicht zum Pflichtprogramm gehört, sondern
allenfalls Wahlfach ist.
Der Schluss aus all dem ist
Rothkegels Idee von der rechtlichen Vor-Ort-Versorgung. Die
Anwälte werden hier unterstützt von den Sozialarbeitern, die
ihre Klientel kennen und die Unterlagen vorbereiten können.
Damit sind kurze Wege für die Betroffenen garantiert und
Schwellenängste müssen gar nicht erst auftreten.
Der
Pilot ist startbereit
Auch das Problem der
Vergütung und des Zeitaufwandes hat Ralf Rothkegel, zumindest
im Konzept, gelöst: Alles, was er braucht, sind 10 000 Mark im
Monat. Die werden aufgeteilt auf fünf Freiwillige, die sich
auch den Wochenplan teilen: Jeden Tag befreit sich ein anderer
Anwalt vom Büro für die Arbeit auf der Sozialstation. Und
kassiert für vier Einsätze im Monat schlussendlich ein Fünftel
der 10 000 Mark - so kann er sich die soziale Arbeit leisten
und muss auch sein Hauptstandbein, die Kanzlei, nicht
vernachlässigen.
Der Rest ist reine Organisation: Die
Wohlfahrtsorganisationen entscheiden untereinander, welcher
Bezirk diese Hilfe am nötigsten hat. Rothkegel hält sich da
raus. Und die ersten sechs Anwälte stehen schon bereit, ihren
Schichtdienst aufzunehmen. "Von einem Tag auf den anderen"
ließe sich ein Pilotprojekt starten, verspricht Ralf
Rothkegel. Fehlt nur noch der Sponsor.
Wer Interesse
hat, das Projekt "Rechtsambulanz" zu fördern, der wende sich
an Ralf Rothkegel beim Bundesverwaltungsgericht an der
Hardenbergstraße 31 in 10623 Berlin. Wer die Rechtsberatung
beim "Warmen Otto" unterstützen möchte, kann sich telefonisch
beim Sozialarbeiter Klaus Breitfeld melden unter 39 87 91 81. |
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