Evangelische Obdachlosenhilfe e.V.

Fachverband des Diakonischen Werkes

der evangelischen Kirche in Deutschland

Grundsatzposition

Vorlage zur MV vom 28. - 29.11. 2000

 

Inhalt

1. Vorwort

Der Evangelische Fachverband Obdachlosenhilfe (EFO) legt eine Grundsatzposition zu einer Zeit vor, die durch erhebliche Veränderungen und Irritationen geprägt ist.

Viele Gewissheiten stehen zur Disposition, institutionelle und individuelle Lebensentwürfe müssen ständig an neue Entwicklungen angepasst werden, wobei dies in vielen Fällen mit Verlust und Neuorientierung verbunden ist. Standpunkte scheinen keine Sicherheit mehr zu geben. Sie werden durch modische Strömungen, die in Globalisierung, Flexibilisierung, Ökonomisierung, Deregulierung u.a.m. die Lösung aller gesellschaftlichen und sozialen Probleme sehen, in der öffentlichen Diskussion an den Rand gedrängt. Für einen Verband, der das Evangelium von Jesus Christus auch als Auftrag zur Hilfe für obdachlose und sozial isolierte und ausgegrenzte Bürgerinnen und Bürger versteht, ist eine solche Zeit des Umbruchs eine Herausforderung, alte Ziele und Vorstellungen zu überprüfen.

In dem schwierigen Prozess der Orientierung kann der EFO auf eine Tradition zurückblicken, die sich neuen Anforderungen nicht verschlossen hat und aus einem Verlust von Sicherheiten im Denken und Handeln innovatorische Kraft gewonnen hat.

Im Vorwort der sogenannten Stiefelbroschüre, der grundlegenden Beschreibung des Hilfefeldes, hieß es 1974 in Bezug auf das damalige Hilfeverständnis: „Es ist eben immer wieder zu prüfen, ob diese Ansätze, die sicher zunächst und in ihrer Zeit richtig waren, inzwischen nicht überholt und darum änderungsbedürftig sind. Wir dürfen nicht am Bestehenden kleben wollen, gerade dann nicht, wenn sich hinter dem Beharrungsvermögen manche Bequemlichkeit verbirgt. Der Nächste braucht unsere Zuwendung so, dass er daraus Hilfe zur Selbsthilfe erfährt – auch auf unbürokratischem Weg und außerhalb eingefahrener Geleise.“

2. Identität und Tradition

Vom Nichtsesshaften zum Obdachlosen/Wohnungslosen

Der EFO wurde gegründet 1886 als Deutscher Herbergsverein und bis 1989 unter dem Namen Evangelischer Fachverband für Nichtsesshaftenhilfe fortgeführt. Die 1989 von der Mitgliederversammlung beschlossene Umbenennung des Evangelischen Fachverbandes „Nichtsesshaftenhilfe“ in Evangelischer Fachverband Obdachlosenhilfe resultierte aus der Erkenntnis, dass es keine Persönlichkeitsmerkmale gibt, die eine Gruppe von Menschen als „Nichtsesshafte“ kennzeichnen kann. Es gab und gibt keinen Wandertrieb, keine angeborene Lust am ziellosen Umherschweifen.... Um nicht schon im Begriff Fehlinformationen öffentlich zu machen, wurde der Begriff der Obdachlosigkeit gewählt. Obwohl es nicht möglich ist, mit dem Begriff „Obdachlosigkeit“ alle mit dem Phänomen verbundenen Aspekte richtig anzusprechen, schien er der Mitgliederversammlung im Jahr 1989 der Begriff zu sein, der das Problem an seiner entscheidenden Stelle richtig bezeichnet: Für Menschen ohne Obdach ist ihre Obdachlosigkeit die größte Notlage. Andere Organisationen wählten damals den Begriff „Wohnungslosigkeit“ und entsprechend wurde die Hilfe „Wohnungslosenhilfe“ für „alleinstehende Wohnungslose“ genannt.

Der EFO hat entscheidenden Anteil daran gehabt, dass über diesen Begriffswechsel vom „Nichtsesshaften“ zum „Wohnungslosen/ Obdachlosen“ die Wirkungszusammenhänge gesellschaftlicher Ausgrenzung deutlich gemacht wurde. Die Ausgrenzungsstrategie der Städte, Kreise und Gemeinden kann als Exkommunalisierung bezeichnet werden: die Lebensbedingungen alleinstehender Menschen ohne Obdach so zu gestalten, dass diese „freiwillig“ weiterzogen oder auch durch Polizeimaßnahmen aus den Kommunen entfernt wurden. Er leitete praktische Schritte zur Eindämmung dieser in vielen Kommunen praktizierten ordnungsrechtlich und sozialhilferechtlich gestützten Vertreibungspraxis gegen alleinstehende arme Menschen ein. Aus dieser Tradition heraus gibt es Ansatzpunkte für einen Übergang in eine solidaritätsstiftende Organisation sozialstaatlicher Funktionen, die sich auch als „bürgerorientierte Armutsbekämpfung“ kennzeichnen läßt .

Das Problem- und Hilfeverständnis hat sich so in den letzten 25 Jahren vielerorts grundlegend verändert. Dieser Wandel spiegelt sich auch in den o.g. neuen Begriffen wieder.

Vom Fürsorgeempfänger zum Bürger

Über lange Jahre hat der Staat seine Daseinsvorsorge fürsorgerisch organisiert. Für die Dienste der Diakonie war damit eine Orientierung gegeben. In den 70-er und 80-er Jahren erfolgte durch die stärkere Durchdringung der Hilfepraxis mit rechtlichen Entscheidungen eine Verankerung im sich immer mehr entfaltenden sozialen Rechtsstaat. Hilfe im allgemeinen und Sozialhilfe im besonderen wurde von den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe nicht mehr als „Almosen“ oder „freie“, d.h. beliebige Hilfstätigkeit gesehen. Es wurde auch in dieser Hilfe deutlich, dass Hilfesuchende einen Rechtsanspruch haben und die Leistungen des Hilfesystems in der Regel auf den Grundlagen des Bundessozialhilfegesetzes und der Sozialgesetzbücher beruhen.

Die Arbeit auch der Wohnungslosenhilfe war gesellschaftlich legitimiert, weil sie sich als Bestandteil des Wohlfahrtsstaates sehen konnte und auch von anderen gesellschaftlichen Gruppierungen so gesehen wurde. Damit war die Wohnungslosenhilfe trotz ihrer „Randstellung“ auch gegenüber anderen Hilfesystemen mit dem Verweis auf die Rolle der Freien Wohlfahrtspflege gesellschaftlich legitimiert.

Von der Vollversorgung zur Integrationshilfe

Bis in die Zeit Anfang der 80-er bestanden die Angebote der Hilfe fast ausschließlich aus Einrichtungen, die den Hilfesuchenden eine Vollversorgung anboten und in Ermangelung von Initiativen damit faktisch aufnötigten. Es waren dies Versorgung mit Essen, hauswirtschaftlichen Dienstleistungen, arbeitsähnlicher Beschäftigung, therapieähnlicher Maßnahmen u.a.m. Diese Einrichtungen lagen meist weit entfernt von großen Städten und Ballungsgebieten, zudem war die zeitliche Dauer des Aufenthalts oft beschränkt und die Betroffenen somit zum weiterwandern gezwungen.

Im Zuge der o.g. Entwicklung eines neuen Hilfeverständnisses wurde von den Diensten und Einrichtungen der Evang. Obdachlosenhilfe ein breites und stellenweise auch dichtes Netz von Angeboten entwickelt, die eine „Hilfe zu Bleiben“ sein sollten. Die Betroffenen wurden beraten in Fragen der Existenzsicherung, der Ansprüche auf Sozialhilfe, der Unterkunfts- und Wohnungsversorgung, der Regulierung von Konflikten mit Nachbarn und Verwandten, der Inanspruchnahme medizinischer Versorgung u.a.m.. Wo wichtige Versorgungen nicht realisiert werden konnten, halfen die Mitarbeiter der Dienste durch Beschaffung von Wohnungen, Aufbau medizinischer Spezialdienste, Durchsetzung der Rechte Betroffener auch vor Gericht u.a.m..

Im Ergebnis dieser Bemühungen kann festgestellt werden, dass es nur noch sehr wenige alleinstehende arme Menschen gibt, die von Ort zu Ort ziehen und sich an einem Ort nur wenige Tage oder Monate aufhalten. Der Erfolg dieser „Hilfen zum Bleiben“ kann sich sehen lassen.

3. Unsere Zielgruppe

Es gibt Lebensverhältnisse wie Obdachlosigkeit oder Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit, soziale Isolation und Einsamkeit, Armut und Sozialhilfebedürftigkeit, physische und psychische Beeinträchtigung. Es gibt Menschen, deren Lebenslage durch gleichzeitiges Auftreten solcher Lebensverhältnisse, verbunden meist mit sozialer Ausgrenzung, geprägt ist.

Es ist schwer, mit solchen Problemen allein fertig zu werden. Es gibt Menschen, die damit ohne fremde Hilfe fertig werden oder die aus eigener Kraft die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten des sozialen Sicherungssystems in Anspruch nehmen können. Aber viele andere Menschen können das nicht aus den unterschiedlichsten Gründen individueller und sozialer Art.

Es ist dies die Gruppe meist alleinstehender Männer und Frauen ohne ausreichende Existenzgrundlage und ohne tragfähige familiäre oder sonstige aus Nachbarschaft, Arbeitsverhältnis oder Freundschaft erwachsene Solidarbeziehungen.

Die Angebote der Dienste und Einrichtungen des EFO sind Hilfen für Menschen in solchen schwierigen Lebenslagen, für Menschen, die diese Lebenslagen nicht aus eigener Kraft überwinden können. Der Gesetzgeber nennt dies „besondere Lebensverhältnisse, die mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind“ ( § 72 BSHG).

Besondere Lebensverhältnisse der Menschen, die in unseren Diensten und Einrichtungen Hilfe suchen, sind in erster Linie:

    - Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit

    - gefährdete oder nicht ausreichende Wohnverhältnisse,

    - ungesicherte Einkommen unter Sozialhilfeniveau,

    - Arbeitslosigkeit

    - eine gewaltgeprägte Lebenssituation

Wenn mit diesen Lebensverhältnissen soziale Schwierigkeiten einhergehen, deren Ursache bei den Betroffenen ebenso liegen kann wie bei deren Umwelt, führt dies zu sozialer Isolation der Betroffenen. Diese sozialen Schwierigkeiten sind außerordentlich vielfältig und äußern sich in sozialer Ablehnung durch die Umwelt einerseits in und Verhaltensauffälligkeiten andererseits. Verknüpft sind sie zudem oft mit Beeinträchtigungen im Bereich seelischer oder körperlicher Gesundheit.

Die Zielgruppe der Hilfen des EFO ist also eine Gruppe von Menschen, die nicht mit klaren Kriterien abgegrenzt werden kann. Es handelt sich um Menschen in oft komplex miteinander verwobene Mängellagen, deren Inhalt, Ausmaß und Verküpfung eng mit den jeweiligen gesellschaftlichen und ökonomischen Bedingungen und Prozessen zusammenhängt. Für einen Teil dieser Mängellagen gibt es gute und effiziente Hilfeangebote. Sie müssen jedoch bei den wechselnden, oft kaum entwirrbaren Gemengelagen von schwierigen Lebensverhältnissen und sozialen Schwierigkeiten immer wieder den sich ändernden Bedarfslagen angepaßt werden.

 

Zusammengefaßt läßt sich sagen, dass unsere Zielgruppe aus armen Menschen in extremen Lebensverhältnissen besteht, die durch soziale Ausgrenzung und Isolation gekennzeichnet sind.

 

 

 

 

 

4. Die Rahmenbedingungen

 

Gesellschaftliche, ökonomische und politische Entwicklungen definieren den Rahmen, in dem sich Art und Umfang der Notlagen der Betroffenen entwickeln und in dem die Hilfeangebote entsprechend strukturiert werden müssen.

 

 

Armut

Wesentlichste Ursache sozialer Notlagen wie Obdachlosigkeit und sozialer Ausgrenzung ist Armut. Armut kann vielfältige Ursachen haben, Arbeitslosigkeit ist eine der wichtigsten. Durch den wirtschaftlichen Strukturwandel gingen und gehen weiterhin Arbeitsplätze vor allem im Bereich geringqualifizierter Tätigkeiten verloren, ohne dass für sie Ersatz geschaffen wird. Gleichzeitig sinken Einkommen aus solchen geringqualifizierten Tätigkeiten. Sie ermöglichen immer häufiger nur ein Leben an oder unter der Sozialhilfeschwelle. Familien verarmen, verschulden sich, sie zerfallen. Dabei vereinsamen Menschen. Ihr Alltag verödet, das Selbstwertgefühl schwindet, Handlungskompetenzen nehmen ab, die körperliche und die psychische Gesundheit verschlechtert sich...

 

Die nachlassenden Leistungen des Sozialstaats in den vergangenen ca. 10 Jahren ( z. B. Höhe und Dauer der Ansprüche auf Arbeitslosengeld und –hilfe, Deckelung der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG) haben nun zu immer deutlicher werdenden Erscheinungsformen von Armut geführt. Ein Indikator für diese Entwicklung ist die wachsende Zahl an Tafelläden; Vesperkirchen und Sozialrestaurants.

 

 

W ohnungsmarkt

Der Wohnungsmarkt ist derzeit vergleichsweise entspannt, die Bautätigkeit im Mietwohnungsbau ist demzufolge in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Entsprechend den bisherigen Erfahrungen mit der gegenläufigen zyklischen Bewegung von Wohnungsnot und Wohnungsbautätigkeit ist wieder mit neuerlichen Engpässen auf dem Wohnungsmarkt zu rechnen.

 

Sozialstaat

Die fortschreitende Ökonomisierung stellt den Sozialstaat in Frage. Die Kritik an ihm konzentriert auf seine Effizienz, auf seine tatsächlichen und vermeintlichen Kosten und auch auf den Versorgungsgedanken, der ihm zugrunde liege: Der Sozialstaat sei zu teuer und fördere die Unselbständigkeit und das Anspruchsdenken.

In allen sozialen Hilfesystemen geht es in der politischen Auseinandersetzung nicht mehr zuallererst um die Frage, welche Hilfe jeweils notwendig ist, um den Betroffenen eine menschenwürdige Lebensführung zu ermöglichen. In den Vordergrund ist inzwischen die Frage gerückt, welchen Stellenwert Sozialhilfe im Aufgabenkatalog der öffentlichen Hand hat und als unmittelbare Konsequenz hieraus: Welche Hilfe ist finanzierbar, wieviel Mittel sollen für sie ausgegeben werden?

Soziales Engagement

Das soziale Engagement von Bürgerinnen und Bürgern hat in letzter Zeit erheblich zugenommen. Die offenkundigen Notlagen und die sichtbare Armut auf den Straßen und Plätzen veranlassen viele Menschen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Unterstützung von Ausgegrenzten einzusetzten. Unter teilweise erheblichen Aufwand an Zeit und auch finanziellen Mitteln zeigen sie ihre Solidarität. Sie helfen auch als Ehrenamtliche in den Diensten der Wohnungslosenhilfe und unterstützten die Arbeit mit z.T. erheblichen Mitteln. Zwischen dieser praktischen Solidarität und staatlichen Leitungen besteht ein Spannungsverhältnis: Ehrenamtliche Leistungen sollen und dürfen nicht zu einem Abbau von Leistungen der öffentlichen Hand führen.

Sonderversorgungsmärkte

In Reaktion auf die nicht mehr zureichenden Leistungen des Staates werden zahlreiche Versorgungsangebote wie etwa die Tafelläden, Vesperkirchen, Gebrauchtwarenmärkte für Textilien, Möbel und Hausratsgegenstände aufgebaut. Sozialhilfeempfänger sind bereits jetzt in weiten Teilen des Landes auf diese Angebote insbesondere im Gebrauchtwarenmarkt angewiesen. Häufig erhalten sie vom Sozialamt die Auflage, nur noch gebrauchte Waren erwerben. Viele Angebote zur der Versorgung mit Nahrungsmitteln aber auch Mahlzeiten können nur bei Nachweis der Bedürftigkeit in Anspruch genommen werden. In fataler und nicht gewollter Konsequenz solcher Sonderläden droht dann ein weiterer Ausschluss vom üblichen Leben.

5. Unsere Grundlagen

Die folgenden drei Eckpfeiler bleiben auch für die Zukunft Grundlagen unserer Arbeit. Sie helfen das praktische Handeln der Mitglieder so zu gestalten, dass der Verband und seine Mitglieder als wichtiger Akteur auf den verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen präsent bleibt.

Christliche Armenhilfe

Der EFO ist ein Teil der christlichen Armenhilfe. Er steht in deren Tradition. Armenhilfe, die sich auf die christliche Überlieferung beruft, kann Herrschaft von Menschen über Menschen nicht legitimieren. Dies gilt auch für Herrschaft in Gestalt eigenen Helfens.

Christliche Armenhilfe ist vielmehr Hilfe zur Befreiung. Aus dem christlichen Menschenbild ergibt sich in Verbindung mit den „Grundbedingungen christlicher Armenhilfe“ ein starkes Fundament für die Positionierung des EFO. Christliche Armenhilfe tritt, bevor sie hilft und heilt, für die Würde der Entrechteten und Armen ein, d.h. sie achtet diese und verschafft ihrer Achtung darüber hinaus grundsätzlich überall Geltung.

Um der vorrangigen Wiederherstellung der Würde der Betroffenen willen kann christliche Armenhilfe nur auf der Freiwilligkeit und Entscheidungsfähigkeit (Kompetenz) der Hilfe- suchenden aufbauen. Hilfe muss angeboten werden, aber sie darf den Hilfesuchenden nicht aufgezwungen werden.

Christliche Armenhilfe verpflichtet uns, für Bedingungen Sorge zu tragen und einzutreten, in denen die Gewalt ungleicher Verteilung und die Gewalt fortgesetzter Ausgrenzung der Armen beendet wird. Dafür treten wir auch in Kirche und Diakonie sowie unseren eigenen Einrichtungen und Diensten ein.

Diakonisches Leitbild

Der EFO ist ein Fachverband der Diakonie. Die Leitlinien des EFO lehnen sich an das Leitbild des Diakonischen Werkes der EKD an. Sie spiegeln zentrale Werte und Ziele der Verbandsarbeit wieder.

 

  • Der EFO versteht das Evangelium von Jesus Christus auch als Auftrag zur Hilfe für obdachlose, von sozialer Ausgrenzung und von Isolation betroffene Bürgerinnen und Bürger.
  • Der EFO ist als Fachverband dem diakonischen Auftrag verpflichtet. Insbesondere versteht er Obdachlosenhilfe in allen ihren Formen auch als Armenhilfe.
  • Er tritt für Menschen ein, die obdachlos sind oder waren und die von Armut, Ausgrenzung und Isolation betroffen sind; deren Lebensrechte, soziale und materielle Existenz eingeschränkt und die damit in ihre Menschenwürde verletzt sind.
  • Er erhebt den Anspruch, Menschen in ihrer Not zu helfen, ihr Existenzminimum zu sichern und den Rechtsanspruch auf Überwindung sozialer Schwierigkeiten und damit auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu sichern. Dazu bietet er für die Mitglieder in erster Linie Orientierung an.
  • Er tritt für die Würde der Armen und sozial Ausgegrenzten ein, indem er für sozialpolitische und hilfesystematische Bedingungen sorgt, in denen die Auswirkungen von Gewalt, ungleicher Verteilung und fortgesetzter Ausgrenzung beendet werden kann.

Die Hilfen und das Eintreten für die Rechte auf Teilhabe der Armen und sozial Ausgegrenzten werden als wechselseitiger Prozeß verstanden. Diese Grundlagen bestimmen wesentlich die Entwicklung des Verbandes und seiner Mitglieder.

Sozialer Rechtsstaat

Im Mittelpunkt unseres Verhältnisses zum  sozialen Rechtsstaat steht unsere Einbindung in die gegebene Verfassung bzw. in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Der soziale Rechtsstaat ergibt sich aus dem Sozialstaatspostulat unserer Verfassung, das in Art. 20 GG und Art. 28 Abs.1 GG verankert ist. Es besagt, dass das Miteinanderleben in der großen Gemeinschaft von Volk und Staat zwar vom einzelnen die Einordnung in das Ganze und Rücksichtnahme auf die Rechte anderer fordert, ihm aber auch über die Garantie seiner eigenen Rechtsstellung hinaus angemessene Lebensmöglichkeiten gewährleistet. Somit umfasst die Sozialstaatlichkeit verpflichtende Bindungen an das Gemeinwohl und andererseits gewährt der soziale Rechtsstaat dem Hilfebedürftigen ein subjektives öffentliches Recht auf Fürsorge, das gerichtlich einklagbar ist.

Dieses Sozialstaatsprinzip findet wesentlichen Ausdruck im Bundessozialhilfegesetz, das die rechtliche Grundlage unserer Arbeit bildet.

Das Diakonische Werk als Teil der Freien Wohlfahrtspflege hat im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Garantenfunktion für diese in der Verfassung niedergelegten Werte. Der Fachverband Evangelische Obdachlosenhilfe e.V. als Teil der Diakonie unterstützt das Diakonische Werk bei der Erfüllung dieser Aufgabe.

6. Unsere Grundsätze

Dem EFO stellt sich wie anderen Verbänden die Aufgabe der Umsetzung von Leitbildern und Grundlagen in die alltägliche Praxis. Als Dachverband kann der EFO keine Veränderungen auf der Ebene der Dienste und Einrichtungen veranlassen. Er bietet in erster Linie eine gemeinsame Orientierung und Handlungsanleitung für die Mitglieder an. Die folgenden Grundsätze bilden den Rahmen an dem die Arbeit im Verband, seinen Mitgliedsverbänden sowie den Diensten und Einrichtungen und ausgerichtet werden soll und in einem

gemeinsamen Diskurs weiterzuentwickeln ist.

 

 

Achtung der Würde des Hilfeempfängers

Die Dienste und Einrichtungen sowie die Verbände und Träger können auf Dauer nur glaubwürdig auf den genannten Grundlagen arbeiten, wenn diese in der Praxis gelebt werden. Die Wiederherstellung oder Stärkung der Würde von Menschen darf nicht vom Verlauf unseres Helfens abhängig gemacht werden: Das Angebot einer menschenwürdigen Unterkunft z.B. muss von Anfang an vorhanden sein. Der Stellenwert der Würde darf auch nicht vom Ergebnis unserer Hilfe beeinflusst werden: Menschen, die aus welchem Grund auch immer keine Wohnung beziehen wollen oder können, haben ebenfalls Anspruch auf Achtung ihrer Würde. Die Wiederherstellung oder Stärkung der Würde der Menschen ist also kein Ziel am Ende einer geplanten oder ungeplanten Abfolge von Maßnahmen und Hilfeangeboten. Sie muss vielmehr jedem einzelnen Schritt unserer Hilfe vorausgehen und begleiten.

 

 

Achtung und Stärkung der Freiheit des einzelnen

In einem demokratischen Rechtsstaat ist unter dem Aspekt „emanzipatorische soziale Arbeit“ die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen gerade im Prozess des Helfens stärker in den Blick zu nehmen. Durch vielfältige strukturelle Rahmenbedingungen und patriarchalische und hierarchische Muster im Verlauf der Hilfe verstärkt sich mehr oder weniger bewußt das Ungleichgewicht zwischen Helfer und Hilfesuchenden, das dieser Beziehung immer immanent ist. Jeder Mensch ist unbeachtlich seiner desolaten Situation als ein vernunftorientiertes, handlungsfähiges Wesen und nicht als Objekt fürsorgerischen und gutmeinenden Handelns anzuerkennen. Dies gilt auch dann wenn, er verschmutzt ist, wenn er stinkt, wenn er insgesamt für andere nur schwer zu ertragen scheint.

Entsprechend werden in den Diensten und Einrichtungen Initiativen wie Bewohnervertretungen, Selbsthilfegruppen u.ä. unterstützt.

Der Schutz der Würde und der Freiheit der Hilfesuchenden ist damit immer auch Schutz im Hilfesystem und des Hilfesystems vor Willkür und Machtmissbrauch.

 

 

Fachliche Qualität der persönlichen Hilfe

Qualitätsüberlegungen und –maßstäbe sind gebunden an fachliche und gesetzliche Vorgaben. Im Vordergrund steht das Ziel, die individuell unterschiedlichen Bedarfslagen der Hilfesuchenden decken zu können. Es dürfen keine Leistungsangebote vorgehalten werden, die diese Bedarfsdeckung dauerhaft unterschreiten. Weiterhin gehören dazu:

  • Erschließung und Vermittlung materieller Basishilfen
  • Persönliche Unterstützung und Begleitung
  • Sicherung einer hohen Qualität der Basishilfen und der persönlichen Unterstützung
  • Kontrollierbare Öffentlichkeit der Hilfe

Entwicklung der Möglichkeiten und Beachtung der Grenzen von Sozialarbeit

Die Sozialarbeit kann und muss Änderungen im Leben der Notleidenden bewirken durch Integration, Realisierung eines menschenwürdigen Lebens und Verbesserung der rechtlichen Stellung. Sozialarbeit ist jedoch in ihrer Wirkung begrenzt. Sie kann nicht allein vorhandene Lücken füllen, Fehlentwicklungen korrigieren und verunglückte Lebensentwicklungen „reparieren" helfen oder gar alleine zu heilen. Die Hilfe muss verschiedene Professionen innerhalb und außerhalb des Hilfesystems im Interesse des Gelingens von Hilfe integrieren.

Wir entwickeln Strategien zur Sicherung und Beschreibung der Wirkungskraft und -weise von Sozialarbeit.

Es gilt hier überzeugende und nachvollziehbare Dokumentationen zu entwickeln und anzuwenden.

Individuelle Hilfen organisieren und gesellschaftliche Mängellagen benennen

Alle Menschen können wohnen, wenn sie denn die Möglichkeit dazu erhalten und wenn sie gegebenenfalls Hilfen und Unterstützung erhalten. Wohnungen mit menschenwürdigem Standard und auch für Arme finanzierbaren Mieten müssen zur Verfügung stehen. Wenn dies der Wohnungsmarkt nicht ermöglicht, muss der Staat durch geeignete Maßnahmen eine Wohnungsversorgung sicherstellen.

Die Lösung des Problems Wohnungslosigkeit kann nicht vorwiegend durch die Einwirkung auf die betroffenen wohnungslosen Menschen etwa hinsichtlich einer verstärkten Suche nach Wohnungen, einer Änderung problematischer Verhaltensweisen und Lebensgewohnheiten u.ä. geschehen. Solche Ansätze sind in der Vergangenheit am schierem Wohnungsmangel gescheitert und werden auch in Zukunft daran scheitern. Die notwendigen individuellen und persönlichen Hilfen im Zusammenhang mit Wohnen und der Überwindung sozialer Schwierigkeiten sind nachhaltig nur wirksam bei gleichzeitiger Überwindung oder wenigstens Eindämmung der gesellschaftlichen Mängellagen.

Hilfeleistung und Ökonomie

Hilfeleistungen müssen beschrieben, wirtschaftlich erbracht und bezahlt werden. Es stellt sich jedoch auf allen Ebenen des Hilfesystems die Aufgabe, eine Durchdringung oder gar Ersetzung der grundlegenden Kategorien von „Hilfe“ und „Solidarität“ durch rein wirtschaftliche Kategorien des Denkens und Handelns zu verhindern. Dies gilt insbesondere für eine drohende kleinteilige Aufspaltung von Leistungen in Maßnahmen, Leistungsstunden, Leistungsminuten u.ä. und deren Monetarisierung. Sozialarbeit „rechnet sich“ oft nicht unmittelbar.

Aktive Gestaltung und Beteiligung an Prozessen in Politik und Gesellschaft

Die Armutsproblematik und die damit verbundene soziale Ausgrenzung erfordern von den Verbänden, Diensten und Einrichtungen eine regelmäßige aktive Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen und Einwirkung auf die gesellschaftliche Meinungsbildung, um den Ausgrenzungstendenzen und –mechanismen entgegenzuwirken. Hierbei ist eine wichtige Aufgabe, den Einsatz von Ressourcen auch dann zu vertreten und zu begründen, wenn ihr Einsatz über die unmittelbare „hautnahe“ Hilfe (Schutz vor Witterung, annehmbare Unterkünfte, Essen ...) hinausgeht. Eine intensive, individuelle Hilfe in Form von Beratung, Unterstützung und Aktivierung der betroffenen  „Menschen in sozialen Schwierigkeiten“ bedarf einer immer neu zu sichernden gesellschaftlichen Akzeptanz. Dieses kann über Öffentlichkeitsarbeit, gesellschaftspolitische Einmischung und sozialpolitische Sprachfähigkeit realisiert werden. Dafür müssen entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen eingesetzt werden und auch der verstärkte Einsatz von Eigenmittel ist zu bedenken

7. Unsere Hilfeangebote

Offene, ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen

 

Die Vielfältigkeit der Hilfebedarfslagen von sozial ausgegrenzten Menschen in besonderen Lebensverhältnissen erfordert differenzierte Angebote, die einer ständigen Weiterentwicklung bedürfen. Eine grobe Einteilung von Hilfen zeigt diese Vielfalt. (Diese Aufzählung bedarf der Anpassung in den einzelnen Bundesländern an die jeweiligen Beschreibungen der Leistungstypen):

Dabei soll die unterschiedliche Praxis vor Ort Berücksichtigung finden, da sie in der Regel Ausdruck unterschiedlicher Bedarfslagen oder unterschiedlicher örtlicher Rahmenbedingungen ist. Gleichzeitig kann ein einheitliches Profil aber nur gewonnen werden, wenn diese differenzierte Praxis an die Grundlagen zurückgebunden werden kann. Die im folgenden genannten Punkte sind in der Summe keine zwingende Konzeptvorgabe jeder Einrichtung. Sie sind aber – als Ableitung aus den Grundsätzen – realisierbare Orientierungspunkte für eine „gelingende Praxis“.

Folgende Maßstäbe sind handlungsleitend für die Entwicklung und die Ausgestaltung der Angebote:

- Hilfebedarfsermittlung als dialogisches Verfahren

    - Bedarfsdeckende Hilfen

    - Anbindung an bestehende Hilfen und Hilfesysteme („Netzwerkarbeit“)

    - Aufbau und Pflege örtlicher b.z.w. regionaler Kooperationen und Verbünde

    - Klare Verfahrensregeln des Hilfesystems und der Institutionen

    - Dokumentation der Arbeit

    - Professionelle Hilfe durch qualifizierte Mitarbeiter

    - Beteiligung und Unterstützung ehrenamtlicher Helfer

    - Standards ausgerichtet an den „Elementen normalen Lebens“

    - Rechtsdurchsetzung und Rechtsverwirklichung

    - Einbindung und Förderung von Selbsthilfeaktivitäten

    - Auflösung/Umwandlung von Einrichtungen und Diensten, deren Angebot nicht mehr angemessen ist.

Unsere Angebote umfassen folgende Dienste und Einrichtungen:

Offene Hilfen:

Offene Hilfen unterscheiden sich von ambulanten durch die prinzipielle Möglichkeit dauerhafter Anonymität der Hilfesuchenden. Sie sind also nicht an individuell feststellbare Anspruchsberechtigungen o.ä. geknüpft. Folgende Angebote sind derzeit notwendig.

     Versorgungsangebote

        Wärmestuben

        Tagesaufenthalte

        Straßensozialarbeit

        Notschlafstellen

        mobile medizinische Hilfen

Ambulante Hilfen:  Beratungsstellen (z.T. fachlich spezialisierte Angebote)

   ambulante Wohnbegleitung

   aufsuchende Hilfen

   Arbeit und Beschäftigung

   Prävention von Wohnungsverlust

Teilstat. Hilfen: Hilfen zur Arbeit und Beschäftigung,

        Hilfen zum Wohnen

Stationäre Hilfen:   Einrichtungen nach § 72 BSHG allgemein

        auf unterschiedlichen Hilfebedarf hin spezialisierte Einrichtungen

        dezentrale stationäre Heimplätze

        Nachsorge

Einen Teil der genannten Angebote sind für die besonderen Hilfebedürfnisse von Frauen oder junge Erwachsenen gestaltet. Wo immer möglich, ist diese Spezialisierung realisiert worden, da so die Hilfe zielgenauer ausgestaltet und somit besser angenommen werden kann.

Neben den unter Kapitel 4 ( Unsere Maßstäbe) genannten Grundelementen und handlungsleitenden Aspekten, die für alle Formen der Hilfe Gültigkeit haben, gibt es einzelne Standards für die einzelnen Kategorien von Hilfe:

Offene Hilfen: sind fachlich eigenständige Bestandteile des Hilfesystems

   Sie garantieren Anonymität

   Müssen qualitative Standards haben

   Eine Methode ist „Auswegmanagement“

Ambulante Hilfen: niedrigschwellige offene Eingangsberatung

   gesetzliche Pflichtleistung im kommunalen Bereich

        Begleitung und Unterstützung entsprechend der Bedarfslage

        Gesicherte, regelmäßige Öffnungszeiten

   Standortplanung ausgerichtet an Infrastrukturen

   Einbindung in die regionale Hilfeplanung (Gesamtplanerstellung)

Stationäre Hilfen :     bei einer Bedarfslage, die intensive/umfassende Hilfe erfordert

   In der Regel Einzelzimmer

        vertragliche Regelungen zwischen Hilfesuchenden und Einrichtung (Gesamtplanerstellung)

        gesicherte Entlassung aus der Einrichtung ( d.h. keine Entlassung „auf die Straße“)

        Einbindung in die regionale Bedarfsplanung

        Klarer und offengelegter Leistungskatalog

8. Unsere zukünftigen Aufgaben

In einer offenen Gesellschaft, in der viele Traditionen und Gegebenheiten in Frage gestellt werden, ist auch die Zukunft des EFO nicht eindeutig vorherzusagen. Die Grundsätze und Ausgestaltungsmaßstäbe stellen eine Orientierung dar, so dass die weitere inhaltliche Ausfüllung und Klärung eine der zentralen Aufgaben der nächsten Zeit sein wird.

Erforschung der Bedarfslagen

Art und Umfang der Nöte hilfesuchender Menschen befinden sich in einer ständigen, manchmal sehr schnell ablaufenden Veränderung. Mitarbeiter aus den Diensten und Einrichtungen erfahren diese Änderungen hautnah. Es fehlt derzeit an einer systematischen Beschreibung der sich ändernden Bedarfslagen in den vorhandenen Diensten und Einrichtungen, die Voraussetzung für eine passgenaue Anpassung der Hilfeangebote und ihrer Leistungen ist. Eine solche systematische Erforschung wird angestrebt.

Definition der Hilfestandards

Die Entwicklung von Hilfestandards und deren hinreichende Konkretion muss vorangetrieben werden. Diese Entwicklung von Standards ist als prozessförmig anzusehen und kann gerade angesichts der fließenden Verhältnisse keine endgültige Fassung finden.

In der Qualitätsdiskussion legt der EFO Wert auf die Nachvollziehbarkeit und Dokumentation der Hilfeleistungen, die Weiterentwicklung von Standards sowie auf die „Nutzerbeteiligung“ bei der Konstruktion bedarfsgerechter Angebote.

Die Aufwendungen an Zeit und Personalressourcen bei Aufgaben der Dokumentation dürfen einen angemessenen Rahmen nicht übersteigen.

Idealziel ist die sukzessive Entwicklung und kontinuierliche Fortschreibung eines gemeinsamen Ziel- und Handlungsstandards der LeiterInnen und MitarbeiterInnen in den Diensten und Einrichtungen des EFO.

Stärkung von Kreativität und Energie

Es gilt, praktische Formen solidaritätsstiftender und anregender Arrangements zu erkennen und umzusetzen. Hier sind vielfältige Projekte denkbar, es muss die Kreativität der interessierten Mitarbeiter und „Betroffenen“ gestärkt oder entfesselt werden. Beispiele aus den letzten Jahren lassen das Innovationspotential erahnen:

Sozialarbeiter als Bauherren von Wohnungen für Betroffene, SozialarbeiterInnen und Betroffene als Theatermacher, Betroffene und Sozialarbeiter als Zeitungsmacher- und -verkäufer... Diese Kreativität ebenso wie das schnelle Erkennen sich entwickelnder neuartiger Notlagen ist seit je ein Qualitätsmerkmal der Freien Wohlfahrtspflege und hier besonders der Diakonie, die auf dieses Qualitätsmerkmal ihrer Arbeit auch in der Öffentlichkeit verweist.

Auf der strukturellen Ebene sind neue Formen der Hilfe denkbar und können ausprobiert werden wie beispielsweise Hilfe durch freischaffende Sozialarbeiter, Zweckverbände unterschiedlicher Beteiligter und gesponsorte Dienstleistungen in neuen Trägerschaften / Zusammenschlüssen. Aus Sicht des traditionellen Hilfesystems ist neben der Integration dieser neuen Hilfeformen auch an die Auflösung der eigenen Hilfeform durch Integration in solche neuen Arrangements zu denken.

Sicherung von Ressourcen im Verteilungskampf

Ein Verband, der Gerechtigkeit und der Solidarität in seinem „Grundinventar“ festgeschrieben hat, muss in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung um grundlegende Fragen der Verteilung, seine Stimme erheben und notfalls in der kirchlichen Auseinandersetzung um knapper werdende Ressourcen und deren Verteilung eine deutliche Position beziehen. Hier ist eine regelmäßige Institutionenkritik wichtig, bei der die in Kap 4 genannten Grundlagen als Maßstäbe für die Überprüfung dienen. So kann über eine laufende kritische Prüfung und Darstellung der eigenen Angebote die Frage von Verteilung viel gewichtiger gestellt werden, als wenn das Interesse der Organisationen an ihrem Fortbestand immer im Vordergrund zu stehen scheint.

Wahrung der Unabhängigkeit der Dienste und Einrichtungen

Die Dienste und Einrichtungen stehen in einer oft prekären Beziehung zu den Kostenträgern. Diese haben den gesetzlichen Auftrag, ein Angebot bedarfsgerechter Hilfen sicherzustellen und eine solche Hilfe bei vorhandenem Anspruch auch zu finanzieren. Einzelne Kommunen unterliegen bei der Obdachlosenhilfe der Versuchung, hilfesuchende Menschen aus ihrem Zuständigkeitsbereich abzuschieben. Unsere Dienste und Einrichtungen müssen die Fähigkeit behalten oder wiedergewinnen, durch primären und nicht durch den Kostenträger vermittelten Kontakt mit den Betroffenen den Hilfebedarf zu erkennen.

Notwendige Angebotsentwicklungen

Im Jahr 2000 lassen sich unter Berücksichtigung der Angebotsentwicklungen der letzten Jahre und der Einschätzung der künftigen Notlagen aus Sicht von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von Betroffenen und von Experten Perspektiven beschreiben, die für die weitere Ausgestaltung der Angebote von Bedeutung sind.

Stationäre Angebote

Stationäre Angebote werden ihr Angebot auf Hilfesuchende mit „extremen“ Bedarfslagen konzentrieren, etwa die Verbindung von Obdachlosigkeit mit schweren und chronischen gesundheitlichen Störungen und einer nur sehr geringen Fähigkeit zur Gestaltung des Alltags.

Tagestreffs, Tagesaufenthaltsstätten

Der größte Teil der sozial Ausgegrenzten ist derzeit mit Wohnraum versorgt, wenngleich dieser oft von fragwürdiger Qualität ist. Die Menschen sind jedoch weitestgehend sozial isoliert ( z.B. über 90% ohne Arbeit), sie brauchen in vielfältigen Alltagsfragen professionelle und ehrenamtliche Unterstützung und sie brauche stabile soziale Kontakte. Es besteht die Notwendigkeit zur Einrichtung weiterer Dienste und Einrichtungen dieser Art.

Beschäftigung/Tagesstruktur

Die hohe Arbeitslosigkeit in Verbindung mit häufigen gesundheitlichen Einschränkungen erfordert die Stärkung bzw. Entwicklung der Fähigkeiten zur Gestaltung des Alltags in Alternative zur Erwerbsarbeit ebenso wie Angebote und Maßnahmen, deren Ziel eine Hinführung zur Erwerbsarbeit ist.

Angebote für Frauen

Die Zahl der obdachlosen und sozial isolierten Frauen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Es werden zunehmend Angebote insbesondere im ambulanten Bereich aufgebaut werden. Diese Angebote müssen räumlich von denen für Männer getrennt sein.

Angebote mit langfristig angelegter Beratung und Unterstützung

Es gibt eine größere Anzahl von Menschen, die zur Überwindung oder auch nur zur Beherrschung ihrer Lebenssituation für lange Zeiträume Beratung, Unterstützung, manchmal die Übernahme von Tätigkeiten des täglichen Lebens benötigen. Solche Angebote müssen besonders auch individuell spezifisch ausgeprägte Problemlagen berücksichtigen.

Aufsuchende Hilfen

Ambulante Hilfen besonders der Beratung und Unterstützung in Wohnraum werden teilweise von einer "Komm-Struktur" auf eine "Geh-Struktur" umgestellt werden. Eine vorwiegend als "Feuerwehr" strukturierte Arbeit reicht angesichts von Problemkumulationen insbesondere bedingt durch Sucht- und psychische ebenso wie körperliche Erkrankungen nicht mehr aus.

Wohnraumbeschaffung

Regional unterschiedlich ist damit zu rechnen, dass aufgrund neuer Anspannungen auf dem Wohnungsmarkt sehr bald auch wieder vermehrt Wohnraum organisiert werden muss. Es gilt, die hier erworbenen Kompetenzen zu erhalten b.z.w. wiederzugewinnen.

Versorgungsangebote

Besonders in der Gesundheitsversorgung sind Defizite beim Angebots oder der Inanspruchnahme regulärer Angebote festzustellen. Ein weiterer Ausbau krankenpflegerischer, und medizinischer (somatischer und psychiatrischer) Angebote sowohl im stationären wie auch im ambulanten Bereich wird notwendig sein.

Finanzierung

Die Finanzierung bzw. die volle Finanzierung auch der notwendigsten Angebote aus öffentlichen Mitteln wird schwierig bleiben. Dies gilt ganz besonders bei neuartigen Angeboten, deren Notwendigkeit von den Betroffenen und den Mitarbeitern in den Diensten und Einrichtungen erkannt, von vielen staatlichen und kommunalen Stellen mit zunehmender Vehemenz aber bestritten wird. Hier müssen vermehrt Mittel auch auf unkonventionellen Wegen zumindest für eine Startphase erschlossen werden.

Vernetzung und Kooperation

Eine Vernetzung und Kooperation von Hilfeangeboten der Einrichtungen und Dienste untereinander als auch mit anderen Einrichtungen der Armenhilfe in der Region muss vorangetrieben werden als ein unverzichtbarer Bestandteil für die Hilfepraxis ( z.B. zur Erstellung eines Gesamtplanes)

Ehrenamtliche Hilfeangebote

Die Angebote der ehrenamtlichen Hilfe müssen verstärkt in die Hilfegestaltung einbezogen werden. Sie dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Hilfen nicht ersetzen, sondern sollen sie ergänzen und dürfen also nicht als Ersatz für gesetzliche Ansprüche angerechnet werden.

Ehrenamtliche HelferInnen sollen in den Angeboten eigenverantwortliche Aufgaben haben.

9. Unsere Forderungen

Stärkung des Sozialstaats

Sozialstaatliche Grundsätze sind die wichtigste Garanten für ein menschenwürdiges Leben aller. Es gilt, die Öffentlichkeit und alle kirchlichen und politischen Akteure an diese Grundsätze zu erinnern und offensiv „Deregulierungsmaßnahmen“ entgegenzutreten.

Vermehrter Bau von Mietwohnungen

Der Bestand an Mietwohnungen muss schnell durch geeignete gesetzlich Regelungen und Förderrichtlinien vergrößert werden. Eine neue Wohnungsnot, die wie alle vorangegangenen besonders sozial ausgegrenzte Menschen treffen würde, ist sonst unvermeidlich.

Übernahme von Mieten

Die Sozialhilfe muss auch in Zukunft angemessene Mieten bei Personen übernehmen, die die Miete nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können. Eine Pauschalierung von Mieten ürde zu einer wesentlichen Verschärfung der Wohnungsprobleme führen.

Hilfebedarfsdeckung auch bei unklaren Rechtsgrundlagen

Viele sozial ausgegrenzte und isolierte Menschen können aufgrund ihres komplexen Hilfebedarfs nur schwer einer im Bundessozialhilfegesetz oder anderen Gesetzen definierten Bedarfslage zugeordnet werden. Die Deckung des Hilfebedarfs muss tatsächlich erfolgen.

Kooperation und Sozialplanung

Eine Beteiligung aller Dienste und Einrichtungen an einer sozialräumlich orientierten verbindlichen Kooperation und Sozialplanung zur der Feststellung, Veränderung und Deckung von Hilfebedarfslagen.

Aufhebung der Deckelung der Regelsätze

Die Regelsätze sind weiterhin abgekoppelt von der Entwicklung der unteren Einkommen. Dies erschwert sozial ausgegrenzten Menschen die Führung eines meschenwürdigen Lebens, zumal sie häufig höhere Ausgaben für ihre alltägliche Lebensführung haben müssen.

Schlußwort

Menschenrechtsorganisation vs. Interessenverband?

Der EFO als Teil der Diakonie ist als Teil einer Menschenrechtsorganisation zu begreifen, die allerdings immer im Spannungsfeld verschiedener Interessen steht. Er ist aber nicht nur Menschenrechtsorganisation und Anwalt des Sozialstaates, sondern als Zusammenschluß von Dienstleistern aus der Wohnungslosenhilfe, bzw. der Hilfe für Ausgegrenzte auch Fachverband und Interessenverband. Diese Spannung gilt es immer wieder neu zu begreifen, zu thematisieren und auszuhalten. Eine schwache Organisation, die die eigenen Interessen nicht vertreten und in ausreichendem Umfang durchsetzen kann, kann mittel- und langfristig gar keine Interessen durchsetzen oder vertreten.

Literaturhinweise

- Dr.Schober/Dr.Karsten, Vorwort der Broschüre „Nichtsesshafte“ – DW der EKD, Stuttgart 1974 ( auch „Stiefelbroschüre genannt )

    - E.Glück, Sicherung von Qualität und Leistungsfähigkeit der Wohnungslosenhilfe bei der Umsetzung der §§ 93 ff. BSHG, wohnungslos 1/97

    - Leitbild der Diakonie 12/97

    - Glück, „Die freie Wohlfahrtspflege hat einen verfassungsrechtlichen Auftrag“, socialmanagement 1/96

    - Drude, Selbstanleitung zum menschenwürdigen Umgang mit Armen, Gefährdetenhilfe 1/91

    - Glück, Die Ev. Obdachlosenhilfe und die Krise des Sozialstaates, in: EFO, Wohnungsnot - Die Aufgabe des Sozialstaates und die Verantwortung der Diakonie, Stuttgart 1996

    - Roscher, Freiheit hilft – auch Menschen ohne Wohnung, Materialien zur Wohnungslosenhilfe Band 19, Bielefeld 1992

    - Spescha,  Alltagsarbeit und Grenzerfahrungen – Sozialethische Überlegungen zum christlichen Helferethos, Materialien zur Wohnungslosenhilfe Band 10, Bielefeld 1989

    - Marciniak, Namensänderung des EFN, Gefährdetenhilfe 1/90